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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 658 / DGUV Information 209-022 - Hautschutz in Metallbetrieben
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/467)

- Dr. Monika Adam; Dr. Wilfried Boveleth; Dr. Claudia Clarenbach; Dr. Hans-Georg Englitz; Michael Rocker; Dr. Willi Schick; Dr. Jürgen Wittek -

(Ausgabe 2005; 2008aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung


implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften


Vorwort

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen an Arbeitsplätzen in Metallbetrieben. Für die Betroffenen kann dies neben gesundheitlichen Problemen die Aufgabe des erlernten Berufes, den Verlust des Arbeitsplatzes und damit finanzielle und soziale Benachteiligungen bedeuten. Um Hauterkrankungen zu verhindern, müssen Hautgefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Danach sind Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Dieses Heft soll den für den Gesundheitsschutz zuständigen Personen, wie dem Unternehmer, dem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt bis hin zum Sicherheitsbeauftragten, diese Aufgabe erleichtern. Auch die Mitarbeiter in den Betrieben finden hier wichtige Informationen zum Schutz ihrer Haut.

Jeder Mitarbeiter ist besonders gefährdet, wenn er

Die Schwerpunkte im Metallbereich verdeutlicht Bild 1.

Bild 1: Auslöser von Hauterkrankungen mit bestätigtem BK-Verdacht

Hauterkrankungen entstehen erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum. Erste Anzeichen hierfür sind trockene und raue Haut, Rötungen und Juckreiz. In solchen Fällen ist der Vorgesetzte zu informieren und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (Betriebsarzt, Hautarzt).

Es ist dann die Aufgabe des Vorgesetzten, zusammen mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Beurteilung der am Arbeitsplatz auftretenden Hautbelastungen durchzuführen.

Nur durch rechtzeitige, umfassende Maßnahmen können die Beschäftigten wirksam vor der Entstehung von Hauterkrankungen geschützt werden.

1 Die menschliche Haut

Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie ist keine "passive" Hülle, sondern als Bindeglied zwischen Außenwelt einerseits und menschlichem Immunsystem andererseits ein äußerst aktives Organ.

Daraus ergeben sich zahlreiche Aufgaben, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Die Haut schützt im Beruf und im täglichen Umgang vor chemischen und physikalischen Einflüssen sowie vor Krankheitserregern Bakterien, Pilzen und Viren. Geht ihre Schutzfunktion verloren, drohen akute oder chronische Erkrankungen.

Weitere Funktionen der Haut sind Regulation des Wasserhaushaltes, Beteiligung an der Vitamin-D-Produktion sowie Sinneswahrnehmung von Druck, Temperatur und Schmerz.

Beispiele für die Schutzfunktion der Haut in Abhängigkeit verschiedener Einwirkungen sowie mögliche Erkrankungsformen ergeben sich aus Bild 1-1.

Bild 1-1: Schutzfunktionen der Haut

Schädigende Einwirkung Abwehrmaßnahmen der Haut Drohende Erkrankung bei nicht ausreichender Schutzfunktion
Chemisch
(z.B. Lösemittel)
Lipidhaltige Hornschicht, unlösliche Eiweißsubstanzen, Immunsystem Abnutzungsdermatose,
Ekzem,
Allergie
Physikalisch
mechanisch durch Druck, Stich, Schnitt
Verhornung, Schwielenbildung Wunden, chronische (schmerzhafte) Einrisse, Infektionen
UV-Strahlen
(Sonne, Schweißen)
Pigmentierung (Bräunung), Verdickung (Lichtschwiele) Sonnenbrand, Seemannshaut, Landmannshaut, vorzeitige Hautalterung, Hauttumore (Melanom, Stachelzellkarzinom, Basalzellkarzinom), phototoxische und photoallergische Reaktionen
Wärme Gefäßerweiterung, Schwitzen Verbrennungen
Kälte Gefäßverengung Erfrierungen, Frostbeulen
Biologisch
(Bakterien, Hefen, Pilze, Viren)
Hornschicht, Immunsystem Entzündungen, Infektionen, mikrobielle Ekzeme


1.1 Aufbau und Funktion

Den Aufbau der Haut mit ihren einzelnen Schichten und Zellsystemen sowie die jeweiligen Funktionen zeigt Bild 1-2.

Oberhaut (Epidermis)

Die außen gelegene Epidermis hat die wichtigste Funktion beim Schutz vor physikalischen, chemischen und biologischen Substanzen. Die Epidermis unterliegt einem ständigen Erneuerungsprozess. Die unteren Zellen wachsen nach außen nach und verhornen. Dabei setzen sie wasser- und fettlösliche Stoffe frei. Diese können Wasser in der Haut speichern. Dabei dienen insbesondere Fette als "Kittsubstanzen" zwischen den Hornzellen. Der Verbund, den man sich auch wie eine Mauer aus Hornzellen mit Mörtel aus Fetten, Eiweißen und Wasser vorstellen kann, bildet einen wirksamen Schutz vor schädigenden Einflüssen, solange er intakt ist. Ein Mangel an Fetten macht die Haut spröde und rissig, die Barrierefunktion lässt nach.

Als zusätzlicher Schutz wird an der Hautoberfläche ein Film aus Lipiden der Hornschicht und Talg gebildet, der aus tiefer gelegenen Talgdrüsen abgegeben wird.

An der Hautoberfläche besteht ein saures Milieu mit einem pH-Wert zwischen 5 und 7. Diese früher als Säureschutzmantel bezeichnete Schicht kann in gewissem Maße alkalische und saure Substanzen abpuffern.

Alle genannten Faktoren zusammen bewirken die Schutzfunktion der Haut. Die Erneuerung der Hornschichten dauert vier bis fünf Wochen. Bei ständig wiederholtem Kontakt mit Schadstoffen wird die Hornschicht entfettet. Es besteht ein Missverhältnis zwischen der äußeren Entfettung und der hauteigenen, ausgleichenden Rückfettung. Folge ist eine raue und rissige Haut, die zu Entzündungen neigt.

Lederhaut (Corium)

Unter der Epidermis liegt die Lederhaut, die aus faserreichem Bindegewebe besteht.

Hier liegen Haarschäfte, Talgdrüsen und Blutgefäße. Die Epidermis, die selbst nicht durchblutet ist, wird von hier aus mit Nährstoffen versorgt.

Unterhaut (Subcutis)

Die untere Hautschicht besteht aus Fett und Bindegewebe, in denen die Haarwurzeln und Schweißdrüsen verankert sind.

Bild 1-2: Aufbau und Funktionen der Haut (Quelle: Balneum Hermal Service)


2 Berufsbedingte Hautkrankheiten

Die intakte Hornschicht bildet eine Barriere gegen Austrocknung und Schadstoffe. Durch permanente Schädigung, z.B. häufiges Händewaschen mit Wasser, Seifen, Reibemitteln in Handwaschpasten und Kontakten zu entfettenden Arbeitsstoffen, z.B. Kühlschmierstoffe und Lösemittel, wird die Hornschicht und der Verbund der Fett- und Hydrolipidschicht beschädigt. Die Reparatur oder Regeneration der Haut dauert oft länger, als Arbeitspausen am Feierabend oder Wochenende dies ermöglichen. So kann es innerhalb kurzer Zeit zu Hauterkrankungen kommen, wenn die Haut nicht entsprechend geschützt und gepflegt wird. Die Schädigung äußert sich im Allgemeinen zuerst in trockener Haut. Bei Fortdauer der Belastung durch kumulative Kontaktnoxen (Bild 2-1) entsteht ein Ekzem (Bild 2-2).

Was ist ein Ekzem?

Ein Ekzem ist eine ernst zu nehmende Hauterkrankung. Bei chronischen Ekzemen handelt es sich um lang andauernde und schwer zu behandelnde Erkrankungen. In manchen Fällen ist sogar die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit erforderlich.

Allergien entwickeln sich häufig als Zweiphasenekzeme. Durch die vorgeschädigte Haut können Schadstoffe besser in die Haut eindringen und sich möglicherweise Allergien entwickeln.

Woran erkennt man ein Ekzem?

Ein Ekzem ist charakterisiert durch sehr trockene Haut, Rötung und Schuppung. Die Haut hat ein grobes Faltenrelief (Licheninfikation). Im akuten Stadium treten Bläschen auf, die Haut nässt und schmerzt. Tief blutende Hauteinrisse (Rhagaden), die in der Regel sehr schmerzhaft sind und schlecht heilen, können hinzukommen. Sowohl im akuten als auch im chronischen Stadium ist es möglich, dass starker Juckreiz auftritt.

Bild 2-1: Kumulative Kontaktnoxen

Noxe (schädigende Substanz) Wirkung (Einfluss auf die Haut)
Wasser Hornschichtquellung
Detergenzien (Seifen, Wasch- und Spülmittel) Entfernung des Wasser-Fett-Films
alkalische oder saure Lösungen Schädigung der "Hornschichtbarriere"
organische Lösemittel Extraktion der Hornschichtfette
Staub u. Ä. Absorption von Fett und Wasser
mechanische Reize Abrieb, Mikroverletzung


2.1 Ekzemformen

Die Haut zeigt je nach Ausmaß und Dauer von schädigenden Einwirkungen die oben genannten Veränderungen. Man unterteilt Ekzeme in akute und chronische Ekzeme und hinsichtlich ihrer Ursachen in

Akuttoxisches Ekzem und toxischdegeneratives Ekzem

Ein akuttoxisches Ekzem ist meist die Folge einer kurzfristigen, starken Einwirkung hautschädigender Stoffe, z.B. Säuren oder Laugen. Nach Ende der Einwirkung heilt das Ekzem in der Regel ab. Bei wiederholter Hautbelastung durch schwach hautschädigende Stoffe kann sich ein toxischdegeneratives Ekzem entwickeln. Da hier der wiederholte häufige Kontakt ursächlich ist, nennt man das Ekzem auch kumulativtoxisches Ekzem.

Beim Abnutzungsekzem (ohne vorausgehendes akutes Ekzem) kommt es zu einer allmählichen Überlastung, bei der die Hornschicht durch Aufquellen, Abnutzung und Auflösung des schützenden Verbundsystems aus Hornzellen und Fetten geschädigt wird. Die Haut wird zunächst trocken und rissig, wobei insbesondere die Fingerzwischenräume am Anfang stark betroffen sind. In derartigen Fällen kann die überbeanspruchte Haut durch intensive Schutz- und Pflegemaßnahmen im Allgemeinen wieder normalisiert werden. Bei andauernder Schädigung bildet sich jedoch das "Vollbild" eines Ekzems mit Rötungen, Schwellungen, Einrissen und Schuppungen (Bild 2-2).

Hier kann nur eine intensive hautärztliche Behandlung und ein striktes Meiden von Hautbelastungen zur Heilung führen. Dauern die Belastungen an, wird die Erkrankung chronisch. Als Folge droht eine ständige Minderbelastbarkeit der Haut und bei schweren Verläufen ggf. ein Berufswechsel.

Allergisches Ekzem

Eine Allergie kann sich als Folge eines Abnutzungsekzems entwickeln. Weil die Hautbarriere gestört ist, dringen die Allergie auslösenden Stoffe besser in die Haut ein und können ein allergisches Kontaktekzem verursachen. Unabhängig davon können Allergien aber auch ohne Vorschädigung der Haut entstehen. Es gibt Stoffe, die häufig Allergien verursachen. Man spricht in diesem Zusammenhang von Stoffen mit starker allergener Potenz. Beispiele hierfür sind Epoxidharze oder Methacrylate in Klebern. Weitere Beispiele finden sich in der Anlage 3 der TRGS 401.

Bei einer Allergie handelt es sich um eine "fehlgeleitete Reaktion" des Immunsystems im Sinne einer "überschießenden" Entzündungsreaktion. Man unterscheidet diesbezüglich vier typen von Allergien.

Für die Entstehung des beruflichen Kontaktekzems ist die Allergie vom verzögerten Typ (Typ IV-Allergie) von besonderer Bedeutung. Liegt diese vor, bleibt die allergische Reaktionsfähigkeit in der Regel ein Leben lang erhalten. Hinzu kommt, dass es bei einem erneutem Kontakt zum Allergen 24 bis 96 Stunden dauern kann, bis Hauterscheinungen auftreten. Dies erschwert das Erkennen des Zusammenhanges zwischen Allergie und Ekzem. Insofern ist es gerade bei dieser Allergie für den Heilungsprozess wichtig, einen Allergenkontakt konsequent zu meiden.

Bild 2-2: Toxischdegeneratives Kontaktekzem

Gelingt dies nicht, ist ein chronischer Verlauf vorprogrammiert (Bild 2-3).

Durch den so genannten Epicutantest, der im Allgemeinen vier Tage dauert, kann ein Hautarzt die Kontaktallergene testen. Es gibt spezielle Testreihen für berufliche Kontaktallergene, z.B. Kühlschmierstoffe, Metalle, Lacke, Plastik und Klebstoffe, Gummichemikalien und Konservierungsmittel. Die Interpretation des Tests ist schwierig und bedarf besonderer Kenntnisse. Es können falschpositive oder falschnegative Ergebnisse oder irritative Reaktionen auftreten. Nur ein erfahrener Hautarzt kann die Relevanz (tatsächliche Bedeutung des Testergebnisses) feststellen. Dabei ist auch der Erkrankungsverlauf zu berücksichtigen.

Beispiel: Allergie vom verzögerten Typ

Durch Kontakt zu Klebern auf Formaldehydharzbasis entwickelt sich bei einem hautgesunden Mechaniker eine Allergie. Es entsteht ein Ekzem, das beim Meiden des Klebers abheilt. Beim Hautarzt wird ein Epicutantest durchgeführt und als Allergen das Formaldehydharz identifiziert. Seither trägt der Mechaniker bei Klebearbeiten Handschuhe und meidet direkten Allergen- bzw. Kleberkontakt. Das Ekzem heilt folgenlos ab.

Bild 2-3: Die drei Faktoren der Sensibilisierung

Viele allergische Kontaktekzeme verlaufen als Zweiphasenekzeme. Zunächst besteht ein toxischdegeneratives Ekzem, auf dem sich dann eine Allergie entwickelt. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine Kontaktallergie durch Bestandteile von Kühlschmierstoffen.

Beispiel: Zweiphasenekzem (Bild 2-4)

Ein Schlosser arbeitet an einer nicht gekapselten Schleifmaschine. Er hat täglich mehrfach Hautkontakt mit dem alkalischen Kühlschmierstoff. Dabei entwickelt sich ein toxischdegeneratives Ekzem an den Händen, das sich trotz intensiver Pflege- und Schutzmaßnahmen der Haut verschlechtert.

Bei einem Epicutantest wird Abientinsäure, ein Inhaltsstoff des im Kühlschmierstoff enthaltenen Tallöldestillates, als Allergen erkannt. Nach Austausch des Kühlschmierstoffes gegen ein tallölfreies Produkt kann das Ekzem bei intensiven Pflege- und Schutzmaßnahmen der Haut abheilen.

Die Beispiele verdeutlichen, wie wichtig das konsequente Meiden des auslösenden Allergens bei eingetretener Sensibilisierung ist. Der Erfolg solcher Maßnahmen wird durch Studien belegt, in denen durch ein konsequentes Meiden eines Allergenkontaktes in über 70 % der Fälle ein günstiger Heilungsverlauf erreicht werden konnte.

Bild 2-4: Zweiphasige Entwicklung des allergischen Kontaktekzems

2.2 Atopie der Haut

Neben der allergenen Potenz von Berufsstoffen ist auch die individuelle Bereitschaft eines Menschen zur Ekzementwicklung von Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den so genannten "Atopiker". Er ist in hautbelastenden Berufen vermehrt gefährdet.

Unter "Atopie" versteht man eine anlagebedingte Hautempfindlichkeit mit der Bereitschaft zu Ekzemen. Bekannter als der Begriff "Atopie" ist die "Neurodermitis". Zu den Erkrankungsformen der Atopie gehören auch das allergische Asthma sowie der allergische Heuschnupfen.

Die atopische Disposition (Bereitschaft) nimmt innerhalb der Bevölkerung zu und liegt derzeit bei ca. 25 %. Die Haut eines Atopikers ist besonders empfindlich und weniger belastbar. Eine zusätzliche Belastung durch Austrocknung führt bei Atopikern häufiger und schneller zu Ekzemen.

Besondere Beratung und hautärztliche Betreuung sind daher bei einer atopischen Disposition sehr wichtig. Dies sollte bereits vor einer Berufswahl berücksichtigt werden.

2.3 Hautprobleme im Fußbereich

Der Mensch schenkt seinen Füßen im Allgemeinen erst dann Beachtung, wenn sich Beschwerden einstellen.

Hautprobleme treten betrieblich im Bereich der Füße insbesondere durch das Tragen von Schutzschuhen auf, die in den meisten Metallbetrieben verpflichtend vorgeschrieben sind. Fußschweiß kann zum Problem werden, wenn die Schweißmenge nicht ausreichend abtransportiert wird.

Nachfolgende Faktoren begünstigen Fußhautprobleme: Individuell bedingte Schweißneigung, zu enge, schlecht passende Schuhe, warme Arbeitsumgebung, Fußfehlstellungen, Übergewicht, körperliche Belastung, Verletzungsfolgen, Diabetes, Venenerkrankung und Rheuma.

Bei den Erkrankungen der Haut handelt es sich überwiegend um Fußpilzerkrankungen (30 % der deutschen Bevölkerung), um Nagelpilz (12 % der deutschen Bevölkerung), um eingewachsene Zehennägel, Druckstellen, Blasen und Hühneraugen.

Zur Vorbeugung ist Folgendes zu beachten:

Allgemeine Hygiene

Maßnahmen gegen Schweißstau im Schuh

Medizinische Maßnahmen

2.4 Feststellung berufsbedingter Hauterkrankungen

Auf eine beruflich erworbene Hauterkrankung weisen hin:

Sind Hautprobleme vorhanden, sollten diese nicht bagatellisiert, sondern der Haut- oder Betriebsarzt eingeschaltet werden. Dies ist häufig nicht der Fall, weil Betroffene eine Hauterkrankung nicht ernst nehmen oder eine Benachteiligung am Arbeitsplatz befürchten.

Nicht jede Hauterkrankung wird zur Berufskrankheit. Zu ihrer Anerkennung müssen Kriterien (besondere Schwere und/oder wiederholte Rückfälligkeit der Hauterkrankung) erfüllt sein.

Ebenso muss die gefährdende Tätigkeit aufgegeben werden. Hierzu muss ein objektiver Zwang vorliegen. Bevor es dazu kommt, wird mit allen geeigneten Mitteln versucht, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Hierzu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die ggf. von der Unfallversicherung bezahlt werden (§ -3-Maßnahmen). Erst wenn keine der Maßnahmen greift, wird empfohlen, die schädigende Tätigkeit aufzugeben.

Dann kann ggf. eine Umschulung oder berufliche Weiterqualifikation finanziert oder weitere Hilfen zur Erlangung eines alternativen Arbeitsplatzes gewährt werden.

Auf jeden Fall gilt der Grundsatz, dass Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung vorrangig sind.

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer muss ermitteln, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Diese Gefährdungen sind in ihren möglichen Auswirkungen zu beurteilen. Daran orientieren sich die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Die getroffenen Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung einer Tätigkeit.

Eine Gefährdung der Haut kann sich insbesondere durch chemische, physikalische oder biologische Einwirkungen ergeben (siehe auch Bild 3-1). Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die hautschädigenden Einwirkungen, die Art und Dauer des Hautkontaktes, die betroffenen Körperstellen und ggf. die Gefährdung erhöhende Faktoren (z.B. abrasive Arbeitsstoffe) zu ermitteln. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt eine wichtige Informationsquelle.

Bei der Beurteilung der chemischen Gefährdungen ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 zu beachten.

Hautgefährdungen treten auf durch:

Bild 3-1: Prüfliste

Arbeitsverfahren/ Arbeitsbereiche Schädigende Einwirkung (Noxe)
1. Spanabhebende und spanlose Bearbeitung wassergemischte und nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe, Ziehfette (Seifen), Öle, Fette, Metallabrieb, Späne
2. Instandhaltung, -setzung, Montage Öle, Fette, Kraftstoffe, aber auch wässrige Noxen
(z.B. bei wassergemischten KSS an CNC-Automaten)
3. Reinigen und Entfetten, allgemein wässrige/wassermischbare Reinigungsmittel, verdünnte Säuren und Laugen, nicht wassermischbare Lösemittel
4. Beschichten (z.B. Lackieren) Lacke, Harze/Härter, z.B. Acrylate, Polyurethane, Klebstoffe, Epoxidharze, Lösemittel und Katalysatoren
5. Galvanik Salzlösungen, Säuren, Laugen
6. Härterei wässrige und nicht wässrige Abschreckmittel, Mineralöle
7. Tätigkeiten mit stark haftenden Verschmutzungen z.B. Lacke, Kleber, Graphit, Ruß, Teer, Asphalt, Bitumen
8. Feuchtarbeit Nässe, häufige Händereinigung, Feuchtigkeitsstau beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe
9. Schweißen UV-Strahlung
10. Umgang mit künstlichen Mineralfasern (KMF) Fasern
11. Mechanische Belastung durch Druck und/oder Reibung, Späne


Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen unterscheidet die TRGS 401 drei Gefährdungskategorien, denen unterschiedliche Schutzmaßnahmen zugeordnet werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer die Gefährdungskategorie ermitteln und den Einsatz der damit verbundenen Schutzmaßnahmen prüfen. Die Zuordnung der erforderlichen Maßnahmen zum Gefährdungsgrad (gering - mittel - hoch) erfolgt anhand der gefährlichen Eigenschaften des Stoffes ( R-Satz), der Dauer und des Ausmaßes des Hautkontaktes. Die Tabelle im Bild 3-2 gibt hierzu Hilfestellung.

Bild 3-2: Zuordnung der Gefährdungskategorien nach Gefährdungsmatrix


R 21 gesundheitsschädlich bei der Berührung mit der Haut
R 24 giftig bei Berührung mit der Haut
R 27 sehr giftig bei Berührung mit der Haut
R 34 verursacht Verätzungen
R 35 verursacht schwere Verätzungen
R 38 reizt die Haut
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 45 kann Krebs erzeugen
R 46 kann vererbbare Schäden verursachen
R 60 kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 61 kann das Kind im Mutterleib schädigen
R 62 kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R 63 kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R 66 wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen


Die Anwendung der Tabelle verdeutlichen nachfolgende Beispiele. Wird eine Kühlschmierstoff-Emulsion durch Verdünnen des Konzentrates (Kennzeichnung Xi, R 38) mit Wasser hergestellt und besteht dabei nur die Gefahr von Spritzern (kleinflächiger Hautkontakt) bei einer Zeitdauer von weniger als 15 Minuten pro Tag (kurzfristiger Hautkontakt), so resultiert daraus eine geringe Gefährdung. Hier sind nur allgemeine Hygienemaßnahmen zu treffen.

Besteht hingegen an einem Bearbeitungszentrum regelmäßig Hautkontakt der Hände zu kühlschmierstoffbenetzten Teilen von mehr als 4 Stunden pro Tag, liegt Feuchtarbeit vor. Damit sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und umzusetzen.

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Substitution

Die Vermeidung oder die Verringerung

der Gefährdung durch Substitution hat als Schutzmaßnahme Priorität. Dies umfasst die Vermeidung des Gefahrstoffes, den Ersatz durch einen weniger gefährlichen Stoff oder den Einsatz von Verfahren ohne oder mit geringerem Hautkontakt.

Beispiele hierfür sind:

Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution".

4.2 Technische Schutzmaßnahmen

Häufig kann nicht auf weniger gefährliche Arbeitsstoffe zurückgegriffen werden. In diesem Fall haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang, z.B. bei

Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen in der mechanischen Fertigung:

Tätigkeiten mit Lacken, Lösemitteln, Klebstoffen:

Tätigkeiten in der Galvanik:

Sonstige Tätigkeiten:

4.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen und Arbeitshygiene

Dies sind z.B.

Hautschutzplan

Im Hautschutzplan werden die Mittel zum Hautschutz, zur Hautreinigung und zur Hautpflege genannt (Bild 4-1). Diese sind auf die hautschädigenden Arbeitsstoffe und Verschmutzungen abgestimmt.

Neben der Angabe der Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind klare und leicht verständliche Anwendungshinweise im Hautschutzplan hilfreich.

Der Hautschutzplan ist Bestandteil der regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Unterweisung.

Bild 4-1: Inhalt eines Hautschutzplanes

Hautgefährdung Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel
nach vor Arbeitsbeginn, vor Pausen, nach Arbeitsende
  • Betriebsbereich
  • Arbeitsverfahren
  • Stoffen
auch nach Pausen nach der Arbeit  
Untergliederung ist vom Einzelfall abhängig Der Produktname oder die interne Werksbezeichnung sind einzutragen, ebenfalls Angaben, wo und von wem die Hautmittel erhältlich sind.


Bild 4-2: Hautschutzplan B

Aber auch die persönliche Arbeitshygiene sollte beachtet werden, z.B. Händewaschen vor Pausen und nach Arbeitsende, Wechsel durchtränkter Kleidungsstücke und innen verschmutzter Handschuhe. Hierzu gehört auch, dass Reinigungstücher für Maschinen nicht zur Händetrocknung verwendet werden. Hautschädigende Tätigkeiten sind in Arbeitsbereichen bzw. bei Arbeitsverfahren zu erwarten, die in der Prüfliste (Bild 3-1) aufgeführt sind.

4.4 Persönliche Schutzmaßnahmen

Lassen sich die Gefährdungen nicht durch Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend vermeiden, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

In der Metallbranche kommen hier meist Schutzhandschuhe (Abschnitt 4.4.3) und Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel (Abschnitt 4.4.1) zum Einsatz. Darüber hinaus ggf. Gesichtsschutz, Schutzkleidung oder Schutzschürzen.

Konkrete Hilfestellungen bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen für typische Arbeitsbereiche in Metallbetrieben bieten die Tabellen in Abschnitt 6.2.

Darüber hinaus finden sich weitere Hinweise zur Beurteilung der Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen u.a. in

4.4.1 Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel

Es gibt kein universelles Mittel, das gleich gut gegen alle hautgefährdenden Arbeitsstoffe schützt.

Die von vielen Hautschutzherstellern angebotenen "Breitbandpräparate" oder "unsichtbaren Handschuhe" stellen eine Hilfslösung dar, wenn Hautkontakt zu Arbeitsstoffen mit unterschiedlichen Lösungseigenschaften besteht.

Hautschutz- und Hautpflegemittel bestehen zu einem Teil aus einem nicht oder nur schwer wasserlöslichen Wirk- oder Schutzstoff (z.B. Fette oder Filmbildner), und aus Wasser. Die Emulsion zwischen diesen beiden Hauptbestandteilen wird durch den Emulgator gebildet. Dieser besitzt in seinem Molekül sowohl wasserlösliche als auch wasserunlösliche Eigenschaften.

Üblicherweise werden Wasser-in-Öl-Emulsionen (W/O-Emulsion) als Schutz gegen wassermischbare, Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W-Emulsion) als Schutz gegen nicht wassermischbare Arbeitsstoffe eingesetzt.

In einer Öl-in-Wasser-Emulsion bildet das Wasser die Außenphase. Feinste Öl- oder Fett-Tröpfchen werden durch den Emulgator (Bilder 4-3 und 4-4) in der Schwebe gehalten.

Charakteristisch für diesen Emulsionstyp ist:

Bildet umgekehrt das Öl oder Fett die Außenphase, erfolgt der direkte Kontakt der Haut zu Öl oder Fett. Es handelt sich in diesem Fall um eine "Wasser-in-Öl"-Emulsion (W/O; Bild 4-5).

Charakteristisch für diesen Emulsionstyp ist:

Bild 4-3: Emulgatormolekül

Bild 4-4: Öl-in-Wasser (O/W-Emulsion)

Bild 4-5: Wasser-in-Öl (W/O-Emulsion)



Vor dem Einsatz eines Hautschutz-, Hautreinigungs- oder Hautpflegemittels empfiehlt es sich, beim Lieferanten oder Hersteller die Deklaration nach INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) abzufordern.

Aus dieser können alle Inhaltsstoffe entnommen werden.

Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtes im Produkt genannt.

Es sind Hautschutzmittel zu verwenden, die einer Wirksamkeitsprüfung durch den Hersteller unterzogen wurden.

Bei der Bewertung von Hautmitteln helfen Ihnen die Hersteller, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Berufsgenossenschaft.


Hautschutzmittel

Hautschutzmittel wirken, indem sie den Hautkontakt zu gefährdenden Arbeitsstoffen reduzieren. Sie ersparen häufig eine aggressive Hautreinigung, die zu Hautschäden führen kann. Beim Waschvorgang werden der "Schmutz" und das Hautschutzmittel entfernt. Durch die Verwendung eines Schutzfilm bildenden, wasserlöslichen Mittels wird die Hautreinigung enorm erleichtert.

Auch bei starker Verschmutzung kann ein mildes Reinigungsmittel verwendet werden.

Es empfiehlt sich immer, in Abstimmung mit dem Betriebsarzt die Eignung mehrerer Präparate auszuprobieren.

Bei den Hautschutzmitteln lassen sich vier Wirktypen unterscheiden:

  1. Emulsionstyp O/W,
  2. Emulsionstyp W/O und W/O/W,
  3. hautverfestigende Präparate (gerbstoffhaltig),
  4. filmbildende Schutzcremes mit chemisch gelöstem Filmbildner (Schutzschäume) sowie Kombinationen.

Hautschutzmittel vom Typ 1 schützen in der Regel vor wasserunlöslichen Arbeitsstoffen. Eine besondere Stellung nehmen unter ihnen die kombinierten Schutz- und Waschcremes ein. Hier übernimmt der Emulgator (= Tensid) die Rolle des Schutzfilmbildners. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst hautfreundliche Tenside verwendet werden.

Bei den anderen Schutzcremes des Typs 1 sind Wachse und synthetische Polymere (langkettige Moleküle) als Filmbildner gebräuchlich. Diese Hautschutzmittel werden aufgrund der leichten Anwendbarkeit (dünnflüssig) und ihres schnellen Einziehens in die Haut gut akzeptiert.

Hautschutzmittel vom Typ 2 schützen in der Regel vor wassergelösten und die meisten wasserlöslichen sowie staubförmigen Arbeitsstoffe. Der auf der Haut entstehende Fettfilm stößt Wasser ab und bildet so die Schutzschicht. Problematisch ist die zum Teil schlechte Akzeptanz. Diese Hautschutzmittel weisen eine zähere Konsistenz auf und ziehen langsamer in die Haut ein. Sie hinterlassen einen Fettfilm auf der Haut, der das Griffgefühl beeinträchtigen kann.

Hautschutzmittel vom Typ 3 enthalten zusätzlich Gerbstoffe (natürliche oder synthetische), die die Oberfläche der Haut verstärken. Die Haut wird weniger stark und langsamer aufgeweicht, weshalb sie besondere Anwendung unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen finden.

Hautschutzmittel vom Typ 4 werden aufgetragen, wenn gleichzeitig oder häufig wechselnd Hautkontakt zu wassermischbaren und nicht wassermischbaren Arbeitsstoffen besteht.

Die Wirksamkeit eines Hautschutzmittels hängt ab von

Letzterem wird häufig leider zu wenig Beachtung geschenkt. Gerade durch die Information über die richtige Anwendung eines Hautschutzmittels lässt sich dem Akzeptanzproblem bei der Verwendung fetthaltiger Hautschutzmittel wirksam begegnen. Insofern wird nachfolgend auf die richtige Anwendung/das richtige Auftragen von Hautschutzmitteln eingegangen.

Hierbei ist wie folgt zu verfahren:

  1. Hände vor dem Auftrag reinigen und gut trocknen.
  2. Hautschutzmittel mit einem Strang von ca. 1 bis 1,5 cm auf einen Handrücken auftragen (Bild 4-6).
  3. Hautschutzmittel mit den Handrücken beider Hände möglichst gleichmäßig verteilen (Bild 4-7).
  4. Hautschutzmittel mit den Fingerspitzen der einen Hand in den Fingerzwischenräumen der anderen Hand verreiben (Bild 4-8).
  5. Hautschutzmittel sorgfältig auf die Bereiche Nagelbett, Nagelfalz, Fingerkuppen und Handgelenke verteilen (Bild 4-9).
  6. Verbleibende Reste des Hautschutzmittels in Handflächen verreiben.
  7. Mit den Fingernägeln unter leichtem Druck über die Handinnenflächen kratzen, damit das Hautschutzmittel auch auf die Haut unter den Fingernägeln gelangt (Bild 4-10).

Sollte sich trotz der geschilderten Anwendung und unter Berücksichtigung einer sorgfältigen Verteilung des Hautschutzmittels ein "glitschiger Griff" ergeben, ist künftig weniger Hautschutzmittel aufzutragen.

Die meisten Hautschutzmittel enthalten Duft- und Konservierungsstoffe. Einige dieser Zusätze können Allergien auslösen. Es werden daher auch parfüm- und konservierungsmittelfreie Produkte angeboten.

Wird im Einzelfall das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Hautschutzmittel nicht vertragen, sind Vorgesetzte,

die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zu informieren.

Bild 4-6:

Bild 4-7:

Bild 4-8:

Bild 4-9:

Bild 4-10:

Hautreinigungsmittel

Jeder Reinigungsvorgang greift die Haut an. Hautreinigungsmittel wirken durch ihre schmutzlösenden und/oder mechanischen Eigenschaften. Die chemischen Bestandteile des Reinigungsmittels lösen das Fett oder Öl und den daran anhaftenden Schmutz. Die mechanische Reinigungswirkung wird durch zugesetzte Reibemittel erreicht. Diese können die Barrierefunktion der Haut beeinträchtigen. Je intensiver das Reinigungsmittel den Schmutz entfernt, umso größer ist dabei auch die Hautbelastung. Es empfiehlt sich, analog zu den Hautschutzmitteln, verschiedene Reinigungsmittel auf ihre Eignung zu testen. Die Auswahl des Hautreinigungsmittels richtet sich im Wesentlichen nach der Hautverschmutzung. Dabei sollte das Reinigungsmittel so mild wie möglich sein. Einige Hautreinigungsmittel enthalten zusätzlich rückfettende Bestandteile.

Hautreinigungsmittel enthalten im Wesentlichen folgende Bestandteile:

  1. Waschaktive Substanzen (Tenside),
  2. Reibemittel (Abrasiva),
  3. Lösemittel und
  4. rückfettende Substanzen.

Welche Inhaltsstoffe im Hautreiniger notwendig sind, hängt von Art und Grad der Hautverschmutzung ab.

Mit entscheidend für die Hautverträglichkeit eines Reinigungsmittels ist die Art der verwendeten Tenside (Seifen, synthetische Detergenzien). In der Tabelle (Bild 4-11) sind die wichtigsten Tensidklassen aufgeführt.

Bild 4-11: Einteilung der wichtigsten Tensidklassen nach ihrer Hautverträglichkeit

Tensidklasse Hautverträglichkeit
Betainderivate
Sulfosuccinate
Zuckertenside
Eiweißfettsäurekondensate
gut - sehr gut
Ethersulfate mittelmäßig
Seifen
Alkylbenzolsulfonate
Fettalkoholsulfate
schlecht


Als Reibemittel werden im Wesentlichen folgende verwendet:

Eine Neuentwicklung zum Ablösen der Hautverschmutzungen stellen Perlen aus Hartwachs dar.

Bei Verwendung von Sand entstehen Mikroverletzungen auf der Haut, er sollte vermieden werden. Außerdem gibt es Probleme durch verstopfte Abflüsse.

Zu beachten ist, dass holzmehlhaltige Reinigungsmittel einen höheren Anteil an Konservierungsmittel enthalten.

Die Anwendung lösemittelhaltiger Hautreinigungsmittel sollte wegen der stärker hautentfettenden Wirkung auf Arbeitsplätze mit stark haftender Hautverschmutzung, z.B. durch Lacke, Harze und Bitumen, beschränkt werden.

Auf den Einsatz von Bürsten und Lösemitteln zur Hautreinigung sollte möglichst verzichtet werden.

Nur richtiges Händewaschen reinigt schonend die Haut:

  1. Richtiges Reinigungsmittel entsprechend der Verschmutzung auswählen und angemessen dosieren (Bild 4-12).
  2. Hände mit Reinigungsmittel einreiben und einwirken lassen (Bild 4-13).
  3. Anschließend mit reichlich Wasser gut abspülen (Bilder 4-14 und 4-15).
  4. Hände gut abtrocknen.

Bild 4-12:

Bild 4-13:

Bild 4-14:

Bild 4-15:

Nach dem Reinigen der Hände sind geeignete Mittel zur Handtrocknung zur Verfügung zu stellen. Am hygienischsten sind saugfähige Einmalpapiertücher. Auch gut geeignet sind Handtuchrollen, die gewaschen oder gereinigt werden können. Weniger geeignet sind Heißlufttrockner, da diese die Haut stark austrocknen. Eventuell noch auf der Haut befindliche Tensidreste werden aufkonzentriert.

Hautpflegemittel

Hautpflegemittel sind fester Bestandteil des Hautschutzplanes und keine "Herrenkosmetik". Sie unterstützen den Regenerationsprozess der Haut nach der Arbeit und sollen nach der Hautreinigung am Arbeitsende aufgetragen werden. Sie helfen durch ihre Inhaltsstoffe bei der Wiederherstellung der Hornschichtbarriere.

4.4.2 Motivationsfördernde Maßnahmen

Die Umsetzung von Hautschutzmaßnahmen im Betrieb, d.h. die richtige und regelmäßige Anwendung von Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegeprodukten, gestaltet sich in der Praxis schwierig. Namen und Produkte werden von den Anwendern verwechselt oder auch die Notwendigkeit einer regelmäßigen Anwendung nicht erkannt. Vor allem in Bereichen, in denen fetthaltige Hautschutzmittel angewendet werden müssen, kommt es nicht selten zu Akzeptanzproblemen. Argumente, wie das Entgleiten von Teilen oder ein "klebriges Gefühl" nach dem Auftrag von Hautschutzmitteln, werden immer wieder von Mitarbeitern geäußert. Hautschutzmaßnahmen können aber nur dann erfolgreich sein, wenn den Mitarbeitern nicht nur die geeigneten Produkte zur Verfügung gestellt werden, sondern diese richtig und regelmäßig angewendet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Akzeptanz der Hautmittel insgesamt im Betrieb zu verbessern?

Hautschutz- und Hautpflegemittel werden sicher nur dann akzeptiert, wenn der Anwender über die Notwendigkeit der Anwendung informiert und von dieser auch überzeugt ist. Hierin liegt das Kernproblem. Informationen über die Wirkungsweise und richtige Anwendung von Hautschutzmitteln können im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder der regelmäßigen Unterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) vermittelt werden. Wichtig dabei ist, dass die Mitarbeiter den Nutzen für sich und ihre Gesundheit erkennen. Dies zu verdeutlichen - im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar zu machen - erleichtert sicher jeden Erklärungsversuch.

In der Praxis haben sich einige Methoden bewährt, welche die Wirkungsweise von Hautschutzmitteln erkennbar und für den Laien verständlich machen. Beispielhaft sei hier der Suskind-Test genannt, mit dem die Beständigkeit der unterschiedlichen Hautschutzmittel gegen verschiedene Belastungen (z.B. Wasser) gezeigt werden kann.

Der Suskind-Test wird wie folgt durchgeführt:

Bild 4-16: Suskind-Test

Auch kann die erleichterte Hautreinigung nach vorausgegangenem Auftragen eines geeigneten Hautschutzmittels, z.B. durch Auftragen eines Modellschmutzes, demonstriert werden. Die Hände lassen sich in der Regel direkt mit reinem Wasser ohne zusätzliche Reinigungsmittel von der Verschmutzung befreien. Für das Experiment ist zu beachten, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verwendet werden.

Neben diesen praktischen Vorführungen bieten die Metall-Berufsgenossenschaften auch weitere Hilfsmittel zur Motivationsförderung an, wie

Die Materialien für betriebliche Hautschutzveranstaltungen können über die Berufsgenossenschaften bezogen werden (siehe Umschlagseiten).

Neben der Wirkungsweise der Hautmittel lässt sich auch das richtige Auftragen der Hautschutzmittel visualisieren. Hierzu wurde eine Methode entwickelt, in der eine mit fluoreszierenden Substanzen versetzte Hautcreme auf die Hände aufgetragen wird. Unter einer UV-Lampe wird überprüft, ob ein ausreichender Schutzfilm aufgetragen wurde (Bild 4-17).

Bild 4-17: Testgerät (UV-Lampe) zur Überprüfung des Hautschutzes

Damit können Defizite beim Auftragen einfach erkannt werden, da sie sich als dunkle, nicht fluoreszierende Stellen auf den Händen zeigen (Bild 4-18).

Im Anschluss wird das richtige Auftragen demonstriert und überprüft. Die fluoreszierende Creme sollte gleich nach der Demonstration wieder abgewaschen werden.

Fluoreszierende Stellen nach der Händereinigung zeigen eine unvollständige Reinigung an.

Bild 4-18: Typisches Beispiel für unzureichenden Hautschutz im Bereich der Fingerzwischenräume

4.4.3 Schutzhandschuhe

Allgemeines

Schutzhandschuhe sollen gegen folgende Gefährdungen Schutz bieten:

Schutzhandschuhe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn durch das Tragen keine Unfallgefahr besteht. Trageverbot besteht z.B. bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen mit Einzugsgefahr.

Folgende für den Metallbereich wichtige EN-Normen für Schutzhandschuhe sind aufgrund der europäisch einheitlichen Regelungen über persönliche Schutzausrüstungen erarbeitet worden:

DIN EN 374 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen"

Teil 1 Terminologie und Leistungsanforderungen

Teil 2 Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration

Teil 3 Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien

DIN EN 388 "Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken"
DIN EN 407 "Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer)"
DIN EN 420 "Schutzhandschuhe -Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren"
DIN EN 511 "Schutzhandschuhe gegen Kälte"

Die DIN EN 420 enthält Grundforderungen:

Bild 4-19: Piktogramme für die Anwendung von Schutzhandschuhen

Handschuhmaterialien

Handschuhe können bestehen aus

  1. Naturgummi (Latex),
  2. Leder,
  3. Textilien,
  4. beschichteten Textilien,
  5. Kunststoffen (Polymere),
  6. Laminaten.

Zur Herstellung von Gummihandschuhen wird eine Vielzahl verschiedener Chemikalien benutzt. Darunter sind sensibilisierende Vulkanisationsbeschleuniger (Thiurame) und Alterungsschutzmittel. Hinweise, welche Allergie auslösenden Inhaltsstoffe in Schutzhandschuhen enthalten sind, können unter www.gisbau.de abgerufen werden.

Die Durchlässigkeit gegenüber Chemikalien ist zum einen abhängig von der Schichtdicke des Handschuhmaterials und zum anderen von der Zusammensetzung des Gummis. Änderungen in der Gummimischung verändern das Durchlässigkeitsverhalten gegenüber Arbeitsstoffen, d.h. Gummi ist nicht gleich Gummi. Die Angabe "Gummihandschuhe" im Sicherheitsdatenblatt ist deshalb unzureichend!

Zu a) Naturgummi

Naturgummi (Latex natural rubber NR) wird aus dem Harz des Gummibaumes gewonnen. Die Handschuhe zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität und damit gute Trageeigenschaften aus. Einweghandschuhe aus Latex sind aber in der Metallbranche in der Regel ungeeignet. Medizinische Einmalhandschuhe sind keine Chemikalienschutzhandschuhe. Latex enthält sensibilisierende Proteine (Eiweiße). Werden Latex-Einweghandschuhe eingesetzt, müssen diese puderfrei sein und einen Proteingehalt von weniger als 30 µg/g Handschuhmaterial haben.

Zu b) Leder

Lederhandschuhe dienen zur Abwehr mechanischer und thermischer Belastungen. Bei der Ledergerbung werden in der Regel Chromsalze eingesetzt. Abhängig vom Gerbungsverfahren können im gegerbten Leder Chromate verbleiben, die Allergien auslösen können. Nach DIN EN 420 muss der Chromat-Gehalt im Lederhandschuh niedriger als die Nachweisgrenze des in der Norm festgelegten Prüfverfahrens sein. Der Preis der Lederhandschuhe erhöht sich deutlich, wenn anstelle der Chromgerbung eine natürliche Gerbung, z.B. Loh- oder Sämischgerbung, eingesetzt wird.

In der Praxis werden Lederhandschuhe häufig für grobe Arbeiten eingesetzt. Lederhandschuhe sind ungeeignet für Tätigkeiten mit Flüssigkeiten, wie Kühlschmierstoffen oder Ölen, oder damit benetzten Teilen. Das Leder nimmt Flüssigkeit auf und durch die Nähte dringt Flüssigkeit in den Handschuh ein.

Zu c) Textilhandschuhe

Textilhandschuhe dienen zur Abwehr mechanischer und thermischer Belastungen der Haut. Sie sind feuchtigkeitsdurchlässig (z.B. Wasser, Öl, Fett) und daher bei entsprechenden Tätigkeiten nicht geeignet. Sie sind luft- und wasserdampfdurchlässig und können Hautschweiß aufnehmen.

Zu d) beschichtete Textilhandschuhe

Beschichtete Textilhandschuhe werden als Montagehandschuhe für Arbeiten mit hohen Anforderungen an das Tastempfinden eingesetzt. Sie bieten je nach Beschichtungsmaterial und -anteil einen Schutz gegen geringe chemische Belastungen, wie Öle, Fette und Kühlschmierstoffe. Beschichtete Montagehandschuhe aus speziellen Kunstfasern bieten zusätzlich auch gute Schnittschutzeigenschaften.

Zu e) Kunststoffe

Auf dem Markt sind verschiedene Materialien gängig (vgl. hierzu die Listung Abschnitt 6.1, Bild 6-7). Kunststoffhandschuhe sind feuchtigkeits- und größtenteils luftundurchlässig, was bei längerem Tragen zu Schweißbildung führt. Die Auswahl des Handschuhmaterials erfolgt nach dem Arbeits- oder Gefahrstoff und der benötigten Tragedauer.

Eine Auswahl-Hilfe bieten die Tabellen des Abschnittes 6.1. Bezüglich der Trageeigenschaften und Benutzerhinweise siehe Abschnitt "Richtige Anwendung von Schutzhandschuhen".

Zu f) Laminate

Laminathandschuhe aus mehreren Schichten unterschiedlicher Kunststoffe kommen in der Regel nur für sehr spezielle Anwendungen zum Einsatz, in denen ein einziges Handschuhmaterial nicht ausreicht.

Chemikalienschutzhandschuhe (CSH)

Chemikalienschutzhandschuhe müssen gegenüber dem Arbeits- oder Gefahrstoff beständig sein. Nicht jeder Chemikalienhandschuh schützt gegen alle Gefahrstoffe gleich gut, z.B. sind Naturkautschuk, PVC und Chloroprenkautschuk für Benzine oder Trichlorethylen nicht geeignet. Bei Kontakt mit Benzinen kann ein Handschuh aus Nitrilkautschuk oder Polyvinylalkohol, bei Kontakt zu Trichlorethylen ein Handschuh aus Polyvinylalkohol eingesetzt werden.

Folgende Eigenschaften bzw. Prüfparameter bestimmen vor allem die Eignung eines CSH:

Degradation, Penetration und Permeation.

Degradation bedeutet schädliche Veränderung eines oder mehrerer physikalischer Eigenschaften eines Werkstoffes für Schutzhandschuhe infolge des Kontaktes mit einer Chemikalie. Diese Veränderungen schließen Schuppenbildung, Aufquellung, Auflösung, Versprödung, Verfärbung, Maßhaltigkeit, Verhärtung und Erweichung usw. ein.

Penetration bezeichnet den Durchtritt einer Chemikalie oder von Mikroorganismen durch makroskopische Löcher, z.B. poröse Werkstoffe, Nähte, Nadellöcher oder weitere Mängel im Material des Schutzhandschuhes. Auch falsche oder zu lange Lagerung kann die Penetration durch Versprödung (z.B. Verlust des Weichmachers, Oxidation durch Luftsauerstoff) erhöhen.

Permeation ist der Durchtritt einer Chemikalie durch Hohlräume im molekularen Bereich des Handschuhmaterials.

Sie erfolgt in drei Schritten:

  1. Aufnahme von Molekülen der Chemikalie in die Oberfläche des Handschuhes, die mit der Chemikalie in Berührung gekommen ist.
  2. Diffusion der aufgenommenen Moleküle in das Handschuhmaterial.
  3. Abgabe der Moleküle von der inneren Oberfläche des Handschuhmaterials und damit Kontakt der Chemikalie mit der bzw. Aufnahme in die Haut.

Die Permeation kann ohne Materialänderung des Chemikalienschutzhandschuhes ablaufen.

Bei den Permeationstests zur Beurteilung der Permeabilität der Chemikalie durch den CSH werden zwei Messgrößen bestimmt:

bis zum Austritt an der Innenseite in Minuten.

Die Handschuhe werden in Abhängigkeit der Durchbruchzeit in Klassen eingeteilt.

Schutzindex DBZ (min)
Klasse 1 > 10
Klasse 2 > 30
Klasse 3 > 60
Klasse 4 > 120
Klasse 5 > 240
Klasse 6 > 480


Als Chemikalienschutzhandschuhe dürfen nur solche Handschuhe ausgewiesen werden, die bei drei in der DIN EN 374 genannten Prüfchemikalien mindestens den Schutzindex von Klasse 2 erreicht haben.

Als Prüfchemikalien werden in der DIN EN 374 festgelegt:

  Chemikalie Klasse
A Methanol Primärer Alkohol
B Aceton Keton
C Acetonitril Nitrile
D Dichlormethan Chlor. Paraffine
F Toluol Arom. KW
I Ethylacetat Ester
K Natriumhydroxid Anorg. base
L Schwefelsäure Anorg. Säure


Die Kennbuchstaben der Prüfchemikalien werden mit dem Piktogramm auf dem Handschuh angegeben (Bild 4-20).

Bild 4-20: Piktogramm Chemikalienschutzhandschuh


Die Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen stellen für verschiedene Reinchemikalien Listen mit den Durchbruchzeiten zusammen. In der Praxis wird in Metallbetrieben aber nur in Ausnahmefällen mit solchen Reinchemikalien umgegangen. Die Durchbruchzeiten der Reinchemikalien können nicht einfach auf Stoffgemische, wie sie z.B. in lösemittelhaltigen Reinigern vorkommen, übertragen werden. Einzelne Hersteller verfügen über eigene Datenbanken zu Durchbruchzeiten, auch für handelsübliche Produkte (Stoffgemische), wie Verdünnungen, Lacke, Kühlschmierstoffe u.a.

Werden Gefahrstoffe am Arbeitsplatz verwendet und lässt sich der Hautkontakt durch technische Maßnahmen nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten geeignete persönliche Schutzausrüstungen - in der Regel Schutzhandschuhe -zur Verfügung stellen. Informationen, welches Schutzhandschuhmaterial oder welcher Schutzhandschuh beim Einsatz eines konkreten Gefahrstoffes geeignet ist, müssen vom Hersteller des Gefahrstoffes im Sicherheitsdatenblatt festgelegt werden. Die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 "Sicherheitsdatenblatt" schreibt hier verbindlich nachfolgende Angaben vor:

Hilfreich sind dabei Angaben z.B.

In den Sicherheitsdatenblättern finden sich nach wie vor Angaben, wie "Gummihandschuhe verwenden", die bei der Auswahl eines geeigneten Chemikalienschutzhandschuhs nicht ausreichend sind. Somit hat der Unternehmer im Rahmen seiner Ermittlungspflicht nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln, welcher Schutzhandschuh bzw. CSH (Hersteller, Bezeichnung, Artikelnummer etc.) im Einzelnen für seinen Fall anzuwenden ist.

Fehlen diese Informationen, kann der Arbeitgeber diese vom Hersteller oder Lieferanten des Gefahrstoffes verlangen.

Auswahl von Schutzhandschuhen

Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an die Schutzhandschuhe festzulegen. Die genormten Leistungsanforderungen (mechanische Gefährdungen, Hitze, Kälte, Chemikalienschutz) mit den unterschiedlichen Leistungsstufen helfen, einen auf die Bedürfnisse des Arbeitsplatzes abgestimmten Handschuh auszuwählen. Dabei ist z.B. der Chemikalienschutz oder der Schnittschutz für den Einsatz an einem bestimmten Arbeitsplatz nur eine mögliche Anforderung an den Schutzhandschuh. Hinzu kommen Anforderungen z.B. durch das geforderte Tastempfinden und die Bauart (Länge, Fütterung) des Handschuhes. Nur geeignete Schutzhandschuhe schützen optimal. Bedingt oder völlig ungeeignete Schutzhandschuhe hingegen täuschen Sicherheit vor und verleiten den Träger zu einem sorgloseren Umgang mit den Arbeitsmaterialien oder Arbeitsstoffen ohne ausreichenden Schutz.

Gerade die Anforderungen an ein gutes Tastempfinden und Beweglichkeit der Finger im Handschuh stellen in der Praxis häufig eine Schwierigkeit dar, denn nur hinreichend "dicke" Schutzhandschuhe bieten in der Regel einen guten Chemikalien- oder Schnittschutz. Information und Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Auswahl fördert die Akzeptanz für solche Handschuhe.

Werden wasserdampfundurchlässige Schutzhandschuhe verwendet, z.B. Gummi- oder Kunststoffhandschuhe, ist das Schwitzen unter den Handschuhen zu berücksichtigen. Der Schweißstau lässt die Haut aufquellen und vermindert dadurch ihre Barrierefunktion. Sinnvoll ist der Einsatz von Baumwoll-Unterzieh-Handschuhen, die bei Durchfeuchtung regelmäßig mehrfach täglich gewechselt werden müssen. Darüber hinaus werden von den Hautmittelherstellern Hautschutzprodukte angeboten, die ein Aufquellen der Hornhaut im feuchten Milieu unter Schutzhandschuhen vermindern. Weitergehende Hinweise zur Verwendung flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe bei Gefahrstoffkontakt enthält die TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen.

Als Orientierung bei der Auswahl von Schutzhandschuhen wurden in den Tabellen des Abschnittes 6.2 Schutzhandschuhmaterialien verschiedenen Arbeitsbereichen und -stoffen zugeordnet. Handschuhmaterial und Lieferanten bzw. Hersteller können den Bildern 6-7 und 6-8 entnommen werden.

Bei der Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe beraten die Präventionsdienste der Metall-Berufsgenossenschaften (siehe Umschlagseiten) und die Hersteller von Schutzhandschuhen, die zum Teil auch über eigene Prüflaboratorien zur Messung der Durchbruchzeiten verfügen.

Auch der Bundesverband Handschutz e.V., Skagerakstr. 72, 46149 Oberhausen (www.bhv.de) gibt Hilfestellung.

Richtige Anwendung von Schutzhandschuhen

In der Praxis zeigt sich, dass ein optimaler Schutz beim Tragen von Schutzhandschuhen nur dann erreicht werden kann, wenn die Handschuhe auch sachgemäß verwendet werden. Die wichtigsten Regeln beim Umgang mit Schutzhandschuhen sind nachfolgend aufgeführt:


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