umwelt-online: Archivdatei 2007 PlafeR 07 - Planfeststellungsrichtlinien 2007 - Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (3)
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| Muster 8 Richtl.-Nr. 16 (11) (Grunderwerbsverzeichnis) |
Straßenbaubehörde...............................................................
Straße/Maßnahme................................................................von km..........................................bis km.................................
Reg.-Bez.:.............................................................................Kreis............................................
Grunderwerbsverzeichnis
bestehend aus.................................Blatt.
Die Abkürzungen für die Nutzungsarten in Spalte 7 bedeuten:
(hinsichtlich der durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Nutzungsarten sind nachfolgend die Abkürzungen bzw. Schlüsselnummern der im jeweiligen Bundesland verbindlichen Nutzungsverzeichnisse zu verwenden)
| A | = | Ackerland | G | = | Gartenland | P | = | Parkplatz |
| Abl | = | Abbauland | Gr | = | Grünland | Pl | = | Platz |
| Agl | = | Ausstellungsgelände | GrA | = | Grünland-Acker | S | = | Straße |
| Agr | = | Acker-Grünland | H | = | Wald | Spo | = | Sportfläche |
| Anl | = | Grünanlage | Hal | = | Halde | Str | = | Streuwiese |
| Bgl | = | Bahngelände | Hei | = | Heide | TP | = | Marksteinschutzfläche |
| Bpl | = | Bauplatz | Hf | = | Hof- und Gebäudefläche | U | = | Unland |
| Btr | = | Betriebsgelände | Hpf | = | Hopfenpflanzung | Üb | = | Übungsgelände |
| D | = | Deich (Damm) | Hu | = | Hutung | W | = | Wiese |
| Fhf | = | Friedhof | Lpl | = | Lagerplatz | Wa | = | Wasserfläche |
| Fpl | = | Flugplatz | Mo | = | Moor | Wg | = | Weingarten |
Die in den Spalten 9 bis 11 eingetragenen Flächen sind vorbehaltlich des Ergebnisses der Schlussvermessung ermittelt worden.
| Spalte 1: | Lfd. Nr. | Spalte 7: | Nutzungsart |
| Spalte 2: | GE-Nr. (Grunderwerbsplan-Nr.) | Spalte 8: | Größe des Grundstückes in ha, a, qm |
| Spalte 3: | Baukm | Spalte 9: | Größe der zu erwerbenden Flächen in ha, a, qm |
| Spalte 4: | Name, Vorname und Wohnort des Eigentümers bzw. der Eigentümer (ggf. aus Datenschutzgründen für die Auslegung anonymisiert) | Spalte 10: | Größe der vorübergehend in Anspruch zu nehmenden Flächen in ha, a, qm |
| Spalte 5 | a: Grundbuch von......................................
b: Band c: Blatt |
Spalte 11: | Größe der dauernd zu belastenden Flächen in ha, a, qm (z.B. Dienstbarkeiten) |
| Spalte 6 | a: Gemarkung
b: Flur c: Flurstück |
Spalte 12: | Bemerkungen |
Aufgestellt:....................................................................,den......................................
Straßenbaubehörde:......................................................
Im Auftrag
..........................................................................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 9 Richtl.-Nr. 17 (1) (Antrag an die Anhörungsbehörde |
...............................................................,den.......................
(Straßenbaubehörde)
An
.............................................................................................
(Anhörungsbehörde)
Planfeststellung für.........(Bauvorhaben) von.........bis..........in der/den Gemeinde(n)
Anlg.: .......-.......Ausfertigung Planunterlagen - ggf. in digitalisierter Form -, Inhaltsverzeichnis............(z.B. Vereinbarungen)
Es wird gebeten, für das o. a. Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17a FStrG, § 73 VwVfG durchzuführen.
1. Anlass, Zweck und Art des Straßenbauvorhabens ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht und den sonstigen Planunterlagen.
2. Die Planunterlagen sind vollständig./Folgende Unterlagen (z.B. Vereinbarungen) werden bis zum nachgereicht.*)
3. Folgende Vereinbarungen sind abgeschlossen worden:
....................................................................................(Anlage..................)
Zu den Vereinbarungen wird auf Folgendes hingewiesen:
...................................................................................
4. Mit den durch das Bauvorhaben Betroffenen konnten folgende Regelungen getroffen werden:
5. Die rechtlichen Auswirkungen nachstehend aufgeführter Maßnahmen im Rahmen des Bauvorhabens konnten nicht abschließend geklärt werden:
....................................................................................(Begründung)
Hierzu wird Folgendes vorgeschlagen:
.....................................................................................
6. Folgende Behörden und andere Träger öffentlicher Belange sind nach meiner Auffassung zu beteiligen:
...................................................................................
7. Die nach § 16 FStrG erforderliche Bestimmung der Linienführung ist erfolgt am....................................
8. Die Planfeststellungsbehörde und die Baugenehmigungsbehörde sind von der Einleitung des Anhörungsverfahrens unterrichtet worden.
9. Die dort eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen bitte ich mir zuzusenden.
Im Auftrag
...........................................................................
(Unterschrift)
___________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 10 Richtl.-Nr. 17 (1 Satz 2) (Schreiben an die Baugenehmigungsbehörde) |
............................................................den.........................
(Straßenbaubehörde)
An
..........................................................................................
(Baugenehmigungsbehörde)
Planfeststellung für...............(Bauvorhaben) von.............bis...............in der/den Gemeinde(n)...............
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen - ggf. in digitalisierter Form -
Abdruck meines Einleitungsschreibens an die Anhörungsbehörde
Mit dem in Abdruck beigefügten Schreiben ........ - Az.:......... - wurde die Anhörungsbehörde gebeten, für das o. a. Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17a FStrG, § 73 VwVfG durchzuführen.
Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren an oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen (§ 73 Abs. 3 VwVfG), gelten nach § 9 Abs. 4 FStrG die Beschränkungen des § 9 Abs. 1 und 2 FStrG sowie die Beschränkungen nach § 9a Abs. 1 FStrG. Es wird gebeten, diese Beschränkungen insbesondere bei Bearbeitung von Baugesuchen (Bauanzeige, Vorbescheid) zu beachten.
Soweit Ihnen schon jetzt, also vor Auslegung der Pläne, gesetzliche Möglichkeiten zustehen, eine Baugenehmigung zu versagen, wird gebeten, davon Gebrauch zu machen.
Die von den Beschränkungen betroffenen Gebiete und Grundstücke sind aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 11 Richtl.-Nr. 17 (4) (Anhörungsverfahren; |
.................................................................den..........................................
(Anhörungsbehörde)
An die .....................................................
(Gemeinde)
Planfeststellung für......................(Bauvorhaben) von.............bis...............in der/den Gemeinde(n)................
(alle beteiligten Gemeinden aufführen)
hier: Anhörungsverfahren
| Anlg.: | 1 Ausfertigung Planunterlagen
1 Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung 1 Vordruck für die Benachrichtigung nicht ortsansässiger Betroffener 1 Vordruck für das Rückleitungsschreiben 1 Liste mit Namen der Grundstückseigentümer |
Für das o. a. Bauvorhaben wird auf Veranlassung des/der...............(Straßenbaubehörde) die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG) durchgeführt.
Es wird gebeten, innerhalb von drei Wochen die beiliegenden Planunterlagen nach § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 VwVfG, § 17a Nr. 1 FStrG einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Bei der Berechnung der Monatsfrist ist der erste Tag nur mitzurechnen, wenn an ihm ab Dienstbeginn die Planunterlagen ausgelegen haben. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG).
Die Einsicht darf nicht auf die Sprechzeit der Stadt-/Gemeindeverwaltung beschränkt werden, sondern muss während der Dienststunden unter Berücksichtigung der ortsüblichen Handhabung möglich sein. Zeit und Ort der Auslegung sind vor der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Ein Vordruck der Bekanntmachung ist beigefügt.
Die Bekanntmachungsvorschriften und die Auslegungsfrist sind unbedingt einzuhalten. Ihre Nichteinhaltung kann eine nochmalige Auslegung der Planunterlagen erforderlich machen.
Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Den Planunterlagen liegt eine gesonderte Liste der Grundeigentümer bei, die zur Ermittlung der nicht ortsansässigen Grundeigentümer dient und mit deren Hilfe den betroffenen Grundeigentümern auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben werden kann. Diese gesonderte Liste mit Namen und Anschriften darf nicht mit ausgelegt und auch niemandem ausgehändigt werden!
Es wird gebeten zu prüfen, ob in dieser Liste Betroffene aufgeführt sind, die ihre Wohnung oder ihren Sitz nicht in der Gemeinde haben (nicht ortsansässige Betroffene). Ist dies der Fall, so sollen sie rechtzeitig vorher von der Auslegung nach beiliegendem Vordruck unterrichtet werden, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist.
Nach dem Ende der Einwendungsfrist sind die Planunterlagen mit den bei Ihnen erhobenen Einwendungen unter Verwendung des beiliegenden Vordrucks unverzüglich zurückzugeben. Auslegung und Bekanntmachung sind zu bescheinigen.
Auf das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast gemäß § 9a Abs. 6 FStrG wird hingewiesen.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 12 Richtl.-Nr. 18 (1) (Anhörungsverfahren; |
....................................................................,den..................................
(Anhörungsbehörde)
An
..........................................................................................
(beteiligte Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange)
Planfeststellung für...............(Bauvorhaben) von...............bis................in der/den Gemeinde(n)....................
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen - ggf. in digitalisierter Form *)
Für das o. a. Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG) durchgeführt.
Es wird gebeten, bis zum zu dem Plan Stellung zu nehmen, soweit Ihr Aufgabenbereich berührt wird. Sollte bis zum genannten Termin eine Stellungnahme nicht erfolgt sein, wird davon ausgegangen, dass Bedenken gegen den Plan von Ihnen nicht erhoben werden. Auf § 17a Nr. 7 Satz 4 FStrG wird hingewiesen.
Falls Sie Einwendungen erheben wollen, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zu erheben haben, sofern Sie mit Blick auf die materielle Präklusion (§ 17a Nr. 7 Satz 1 FStrG) eine klagefähige Rechtsposition zu erlangen beabsichtigen.
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
_______
*) Gegen Rückgabe soweit gefordert.
.
| Muster 13 Richtl -Nr. 20 (2) (Anhörungsverfahren; |
................................................................, den......................................
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für................(Bauvorhaben) von.............bis...................in der/den Gemeinden
Der/Die/Das................(Straßenbaubehörde) hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine/keine *2) Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen..................beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom............bis............in..............während der Dienststunden von..............bis................zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Nach Ablaut dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).
Bei Einwendungen. die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
von der Auslegung des Plans.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
| Im Auftrag | |
| ............................................................................................. (Amtliches Veröffentlichungsblatt der Gemeinde) |
........................................................................................... (Unterschrift) |
__________
*1) Abweichungen nach dem jeweiligen Landesrecht sind zu beachten.
*2) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 14 Richtl.-Nr. 20 (2) (Anhörungsverfahren; |
.........................................................,den................................
(Gemeinde)
Herrn/Frau
..........................................................................................
Planfeststellung für (Bauvorhaben) von.............bis.............in der/den Gemeinde(n).........................
Anlg.: Bekanntmachung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr...............................................
in dem o. a. Planfeststellungsverfahren sind Sie Betroffene(r). Da Sie Ihre Wohnung/Ihren Sitz nicht im Gemeindegebiet haben, erhalten Sie die beiliegende Bekanntmachung über die Auslegung des Plans.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 15 Richtl.-Nr. 20 (4) (Anhörungsverfahren; |
..............................................,den.......................
(Gemeinde)
An ......................................................................................... (Anhörungsbehörde)
Planfeststellung für (Bauvorhaben) von bis in der/den Gemeinde(n).................................
hier: Anhörungsverfahren
Ihr Schreiben vom.............................
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen / Einwendungen
Der Plan für das o. a. Bauvorhaben hat vom...........bis..............einschließlich in zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Auf die Auslegung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung am..............nämlich durch...............hingewiesen. Folgende, nicht ortsansässige Betroffene sind nach dem übersandten Muster benachrichtigt worden:
| ........................................................................... (Name) |
............................................................................. (Wohnort) |
Auf den Planunterlagen sind die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Auslegung bescheinigt worden. Die Bekanntmachungsnachweise sind beigefügt.
| 1. | Bei der Gemeinde sind
[ ] keine [ ] die anliegenden Einwendungen erhoben worden. |
| 2. | Die Gemeinde
[ ] hat mit Schreiben vom Einwendungen erhoben. [ ] fügt ihre Einwendungen bei. [ ] erhebt keine Einwendungen. |
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 16 Richtl-Nr. 21 (2) (Vereinfachtes Anhörungsverfahren; |
.........................................................,den...................................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
..........................................................................................
Planfeststellung für............................(Bauvorhaben) von...............bis.................in der/den Gemeinde(n)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr...............................................
der/die/das........................(Straßenbaubehörde) hat für das o. a. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt. Aus den Unterlagen ist zu ersehen, dass Sie durch dieses Bauvorhaben in Ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen betroffen werden. Zu Ihrer Unterrichtung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, diesen Plan vom bis zum......................bei.............................(Dienstgebäude, Dienststelle) während der Dienststunden von bis (Uhrzeit) einzusehen.
Sollten Sie mit dem Plan nicht einverstanden sein, können Sie bis spätestens 2 Wochen nach Ende der Frist zur Einsichtnahme Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei (Anhörungsbehörde) oder bei der Gemeinde..........................................(Dienststelle angeben) erheben.
Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG). Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 FStrG).
Entscheidet die Anhörungsbehörde, dass die rechtzeitig erhobenen Einwendungen in einem Termin erörtert werden, werden Sie benachrichtigt.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 17 Richtl.-Nr. 21 (3) (Vereinfachtes Anhörungsverfahren; |
..............................................................,den...................................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
.........................................................................................
Planfeststellung für....................(Bauvorhaben) von...................bis.....................in der/den Gemeinde(n)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr...............................................
in dem Planfeststellungsverfahren für das o. a. Bauvorhaben sind rechtzeitig Einwendungen erhoben worden. Es wird ein Erörterungstermin durchgeführt.
Der Termin beginnt
am...................................(Tag, Uhrzeit)in.....................................(Ort)
........................................(Verhandlungsraum).
Ihre Teilnahme an diesem Erörterungstermin ist im Hinblick darauf, dass Sie rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, zweckmäßig. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Bei Ihrem Ausbleiben kann auch ohne Sie verhandelt werden. Mit Beendigung des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Kosten, die Ihnen durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung eventuell entstehen, werden nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
___________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 18 Richtl.-Nr. 22 (1) (Anhörungsverfahren; Änderung des ausgefegten Plans; Benachrichtigung Betroffener - ggf. Behörden -, die durch die Änderung erstmalig, anders oder stärker als bisher berührt werden.) |
.................................................,den..................................
Herrn/Frau
..........................................................................................
Planfeststellung für (Bauvorhaben) von....... bis......... in der/den Gemeinde(n).............................
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
der/die/das...........................(Straßenbaubehörde) beabsichtigt, das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Der hierfür ausgelegte Plan wurde geändert. Durch diese Änderungen werden Ihre Belange erstmalig/anders/stärker*) als bisher berührt.
Zu Ihrer Unterrichtung wird Ihnen
während der Dienststunden von.............bis...............(Uhrzeit) einzusehen. *)
Eventuelle Einwendungen gegen diese Änderungen können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, spätestens bis zum.............bei..................(Anhörungsbehörde) oder bei der Gemeinde...........................(Dienststelle angeben) erheben.
Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des (nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen die Planänderungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 FStrG). Rechtzeitig erhobene Einwendungen
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
_____________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 19 Richtl.-Nr. 23 (2) (Anhörungsverfahren; Aufhebung des Erörterungstermins; ortsübliche Bekanntmachung, |
..................................................................,den.........................................
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für....................(Bauvorhaben) von...............bis..................in der/den Gemeinde(n)...................
- Anhörungsverfahren -
Der in der Bekanntmachung vom bestimmte Erörterungstermin wird aufgehoben, da keine/ keine rechtzeitigen*)
Einwendungen gegen den Plan erhoben worden sind und auch die beteiligten Behörden keine Bedenken vorgebracht haben.
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
___________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 20 Richtl.-Nr. 24 (2) (Anhörungsverfahren; |
...........................................................,den................................
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für.................(Bauvorhaben) von...............bis.................in der/den Gemeinde(n)
- Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin beginnt am...........(Tag, Uhrzeit) in.............(Ort, Verhandlungsraum).
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 21 Richtl.-Nr. 24 (2) (Anhörungsverfahren; |
........................................................,den.........................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
.........................................................................................
Planfeststellung für..........................(Bauvorhaben) von.........bis.............in der/den Gemeinde(n).......................
Sehr geehrte(r) Frau/Herr........................
Sie haben im Verfahren für das o. a. Bauvorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben. Es wird ein Erörterungstermin durchgeführt.
Der Termin beginnt am.......................(Tag, Uhrzeit) in.................(Ort, Verhandlungsraum). Die Teilnahme am Termin ist Ihnen freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Sie verhandelt werden kann und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Die Äußerung der Straßenbaubehörde auf Ihre Einwendungen ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt.*)
Die Ihnen durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
_________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
| Muster 22 Richtl.-Nr. 26 (2) (Vorlage an die Planfeststellungsbehörde) |
.........................................................,den...................................
(Anhörungsbehörde)
An
..........................................................................................
(Planfeststellungsbehörde)
Planfeststellung für....................(Bauvorhaben) von.................bis.....................in der/den Gemeinde(n)...................
Anlg.: (z.B.
Auf Veranlassung des/der....................(Straßenbaubehörde) ist für das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG durchgeführt worden.
Folgende Behörden und andere Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben:
(z.B. Regierungspräsident - Dezernat Wasser, Abfallwirtschaft -
Kommunalbehörden
Eisenbahn-Bundesamt
Deutsche Post AG
Telekom AG
Landeskonservator
Versorgungsunternehmen)
....................................... .
Der Plan hat in der Zeit vom..........bis..........einschließlich in öffentlich zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Auslegung der Planunterlagen ist vorher ortsüblich bekannt gemacht worden (§ 73 Abs. 5 VwVfG).
*) Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan sind - nicht - erhoben worden.
*) Die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen, sind am............in..............erörtert worden. Wegen des Ergebnisses des Erörterungstermins wird auf die Niederschrift über diesen Termin verwiesen. Den beteiligten Behörden, den Betroffenen und denjenigen, deren Einwendungen und Stellungnahmen rechtzeitig eingegangen sind, wurde auf Antrag der sie betreffende Teil der Niederschrift über den Erörterungstermin übersandt.
*) Auf eine Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen ist aus folgenden Gründen verzichtet worden:
Zu dem Anhörungsergebnis wird wie folgt Stellung genommen:
(In der Stellungnahme ist ggf. auf Folgendes besonders einzugehen:
Um Übersendung von....................Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses wird gebeten.
Durchschrift an
..........................................................................................
(Straßenbaubehörde)
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
___________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 23 Richtl.-Nr. 27 (Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens) |
.................................................................................,den.................................
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für.................(Bauvorhaben) von..................bis......................in der/den Gemeinde(n)....................
Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.
Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 24 Richtl.-Nr. 36 (2) (Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des Plans bei bis zu 5O Zustellungen gem. § 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG, § 74 Abs. 4 VwVfG) |
..............................................................,den..............................
(Gemeinde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für.................(Bauvorhaben) von................bis......................in der/den Gemeinde(n)
Der Planfeststellungsbeschluss des/der....................(Planfeststellungsbehörde) vom................- Az.: der das o. a. Bauvorhaben
betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom.................bis..................einschl. in....................(Dienstgebäude) während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei dem/der (Straßenbaubehörde) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. m. § 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG).
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
.
| Muster 25 Richtl.-Nr. 36 (5) (Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des Plans - bei mehr als 50 Zustellungen gemäß § 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG, § 74 Abs. 4 und 5 VwVfG) |
......................................................................................,den........................................
(Planfeststellungsbehörde)
Bekanntmachung
Planfeststellung für (Bauvorhaben) von......................bis........................in der/den Gemeinde(n)
Mit Planfeststellungsbeschluss des/der (Planfeststellungsbehörde) vom................-Az.: - ist der Plan für den Neubau/Ausbau der A.........../B............*) von Baukm............bis Baukm...............gemäß § 17 Satz 1 FStrG und § 74 Abs. 1 Satz 1 VwVfG festgestellt worden.
(Ggf.: Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.)
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
(Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses nach Landesrecht.)
Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in (Dienstgebäude) von bis während der
Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei dem/ der.................(Dienststelle) schriftlich angefordert werden.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
__________
*) Nicht Zutreffendes ist zu streichen.
.
| Muster 26 Richtl.-Nr. 38 (Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse/ Plangenehmigungen bei Maßnahmen |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim OVG/VGH.............................(Anschrift des Gerichts) erhoben werden.
Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben.*) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(....) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung für diese Bundesfernstraße, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses/dieser Plangenehmigung beim OVGNGH...........................(Anschrift des Gerichts) gestellt und begründet werden.
Vor dem OVG/VGH muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Im Auftrag
.........................................................................................
(Unterschrift)
______________
*) Ggf. zusätzlicher Hinweis nach Landesrecht, soweit durch Rechtsverordnung die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht zugelassen wurde.
.
| Muster 27 Richtl.Nr. 36 (5) (Rechtsbehelfsbelehrung bei Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs bei öffentlicher |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim OVG/VGH.......................(Anschrift des Gerichts) erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist.
Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben.*) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(.......) (mit genauer
Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung für diese Bundesfernstraße, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses/dieser Plangenehmigung beim OVG/VGH.............(Anschrift des Gerichts) gestellt und begründet werden.
Vor dem OVG/VGH muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
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*) Ggf. zusätzlicher Hinweis nach Landesrecht, soweit durch Rechtsverordnung die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht zugelassen wurde.
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| Muster 28 Richtl.-Nr. 38 (Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen bei Maßnahmen, für die kein vordringlicher Bedarf festgestellt wurde, bei Zustellung, soweit nicht aufgrund der Anlage zu § 17e FStrG erstinstanzlich dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen) |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim OVG/VGH (Anschrift des Gerichts) erhoben werden.
Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben.*) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(...) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.
Vor dem OVG/VGH muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
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*) Ggf. zusätzlicher Hinweis nach Landesrecht, soweit durch Rechtsverordnung die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht zugelassen wurde.
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| Muster 29 Richtl.-Nr. 38 (Rechtsbehelfsbelehrung bei Maßnahmen, für die kein vordringlicher Bedarf festgestellt wurde, |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim OVG/VGH.....................(Anschrift des Gerichts) erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist.
Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben.*) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(....) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.
Vor dem OVG/VGH muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Im Auftrag
..........................................................................................
(Unterschrift)
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*) Ggf. zusätzlicher Hinweis nach Landesrecht, soweit durch Rechtsverordnung die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht zugelassen wurde.
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| Muster 30 Richtl.-Nr. 38 Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für Bauvorhaben nach der Anlage zu § 17e FStrG, für die vordringlicher Bedarf festgestellt ist |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(.....) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden. Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplom-Juristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss / die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] hat gemäß § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss / die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses / dieser Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestellt und begründet werden.
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| Muster 31 Richtl.-Nr. 38 Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für den Vorhabenträger, dem der Planfeststellungsbeschluss/die Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] gesondert zugestellt wurde.
Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(...) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplom-Juristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] hat gemäß § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses/dieser Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestellt und begründet werden.
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| Muster 32 Richtl -Nr. 38 Rechtsbehetfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für Bauvorhaben nach der Anlage zu § 17e FStrG, für die kein vordringlicher Bedarf festgestellt ist |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss / die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(....) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplom-Juristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
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| Muster 33 Richtl.-Nr. 38 Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für den Vorhabenträger, dem der Planfeststellungsbeschluss/die Plangenehmigung [Unzutreffendes nicht schreiben] gesondert zugestellt wurde.
Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten [(....) (mit genauer Anschrift)] und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplom-Juristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2007
Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 3208 - Vers. 01/08
Sachgebiet 14.5:
Straßenrecht;
Planung und Planfeststellung;
Planfeststellungsrichtlinien
Bonn, den 4. Januar 2008 S 15/7162.2/6-01/00786495
Oberste Straßenbaubehörden der Länder
nachrichtlich:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Alexanderstraße 3
10178 Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium der Verteidigung
10785 Berlin
Stauffenbergstraße 18
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch-Gladbach
Bundesrechnungshof
Adenauerallee 81
53123 Bonn
DEGES
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Postfach 620
50942 Köln
Betreff: Planfeststellungsrichtlinien 2007
Bezug: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 27/ 2002 vom 5. November 2002
Anlage: Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2007 - PlafeR 07)
Die "Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz" (Planfeststellungsrichtlinien 2002
Die Besonderheiten nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz wurden wegen seines zeitlich und räumlich begrenzten Anwendungsbereichs nicht aufgenommen. Insoweit wird auf § 11 Abs. 2 VwPIBG hingewiesen, der nach Artikel 13 des o. g. Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes mit der Folge unberührt bleibt, dass nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bereits begonnene Verfahren auch nach diesem Gesetz zu Ende geführt werden. Die Planung gilt als begonnen,
soweit die Anträge bis zum 16.12.2006 bei der jeweils genannten Stelle eingegangen sind.
Deshalb wird an dieser Stelle für die bereits nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz begonnenen Verfahren auf folgende Besonderheiten hingewiesen: Nummer 44 der Planfeststellungsrichtlinien gilt mit der Maßgabe, dass die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung keine aufschiebende Wirkung hat. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung gestellt werden (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO). Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, kann der durch den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung der Tatsache stellen. Das Bundesverwaltungsgericht ist erst- und letztinstanzlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten über Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren.
Hierauf ist bei der Formulierung der Rechtsbehelfsbelehrung zu achten.
Ich bitte, die neu gefassten Planfeststellungsrichtlinien im Bereich der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen anzuwenden und erbitte die Übersendung eines entsprechenden Einführungserlasses. Ich empfehle ihre Anwendung auch für andere Straßen, soweit das Landesrecht mit dem Bundesrecht übereinstimmt.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 27/2002 vom 5. November 2002 hebe ich hiermit auf.
Dieses ARS und die Planfeststellungsrichtlinien werden im Verkehrsblatt veröffentlicht.
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ENDE |
(Stand: 04.09.2023)
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