Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003

RL 2003/85/EG
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Bekämpfung von Ausbrüchen der MKS

Abschnitt 1
Mitteilung

Artikel 3 Mitteilung der MKS

Abschnitt 2
Massnahmen bei Verdacht auf einen MKS-Ausbruch

Artikel 4 Maßnahmen bei Verdacht auf einen MKS-Ausbruch

Artikel 5 Verbringungen in einen und aus einem Betrieb bei Verdacht auf MKS

Artikel 6 Ausdehnung von Maßnahmen auf andere Betriebe

Artikel 7 Zeitweilige Kontrollzonen

Artikel 8 Präventives Tilgungsprogramm

Artikel 9 Aufrechterhaltung von Maßnahmen

Abschnitt 3
Maßnahmen bei Bestätigung

Artikel 10 Maßnahmen bei Bestätigung eines Ausbruchs von MKS

Artikel 11 Reinigung und Desinfektion

Artikel 12 Ermittlung und Behandlung von Erzeugnissen und Stoffen, die von Tieren aus einem Seuchenbetrieb gewonnen bzw. hergestellt wurden oder die mit derartigen Tieren in Berührung gekommen sind

Artikel 13 Epidemiologische Untersuchung

Artikel 14 Zusätzliche Maßnahmen bei Bestätigung von Ausbrüchen der MKS

Abschnitt 4
Massnahmen für Sonderfälle

Artikel 15 Maßnahmen für den Fall eines MKS-Ausbruchs in der näheren Umgebung oder innerhalb besonderer Betriebe, in denen ständig oder vorübergehend Tiere empfänglicher Arten gezüchtet bzw. gehalten werden

Artikel 16 Maßnahmen für den Fall von MKS-Ausbrüchen in Schlachthöfen, Grenzkontrollstellen und Transportmitteln

Artikel 17 Überprüfung der Maßnahmen

Abschnitt 5
Betriebe mit mehreren epidemiologischen Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe

Artikel 18 Betriebe mit mehreren epidemiologischen Produktionseinheiten

Artikel 19 Kontaktbetriebe

Artikel 20 Koordinierung von Maßnahmen

Abschnitt 6
Schutz und Überwachungszonen

Artikel 21 Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen

Artikel 22 Maßnahmen für Betriebe in der Schutzzone

Artikel 23 Verbringung und Beförderung von Tieren und aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen innerhalb der Schutzzone

Artikel 24 Zusätzliche Maßnahmen und Ausnahmen

Artikel 25 Maßnahmen für frisches Fleisch, das in der Schutzzone erzeugt wurde

Artikel 26 Maßnahmen für in der Schutzzone hergestellte Fleischerzeugnisse

Artikel 27 Maßnahmen für in der Schutzzone erzeugte Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 28 Maßnahmen für Sperma, Eizellen und Embryos von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone

Artikel 29 Beförderung und Ausbringung von Mist und Gülle von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone

Artikel 30 Maßnahmen für Häute und Felle von Tieren empfänglicher Arten in der Schutzzone

Artikel 31 Maßnahmen für Schafwolle, Wiederkäuerhaare und Schweineborsten aus der Schutzzone

Artikel 32 Maßnahmen für andere tierische Erzeugnisse aus der Schutzzone

Artikel 33 Maßnahmen für Futtermittel, Trockenfutter, Heu und Stroh aus der Schutzzone

Artikel 34 Gewährung von Ausnahmen und zusätzliche Bescheinigung

Artikel 35 Zusätzliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Schutzzone

Artikel 36 Aufhebung von Maßnahmen in der Schutzzone

Artikel 37 Maßnahmen für Betriebe in der Überwachungszone

Artikel 38 Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb der Überwachungszone

Artikel 39 Maßnahmen für frisches Fleisch von aus der Überwachungszone stammenden Tieren empfänglicher Arten und daraus hergestellte Fleischerzeugnisse

Artikel 40 Maßnahmen für in der Überwachungszone erzeugte Milch und Milcherzeugnisse von Tieren empfänglicher Arten

Artikel 41 Beförderung und Ausbringung von Mist und Gülle von Tieren empfänglicher Arten in der Überwachungszone

Artikel 42 Maßnahmen für andere in der Überwachungszone erzeugte tierische Produkte

Artikel 43 Zusätzliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Überwachungszone

Artikel 44 Aufhebung von Maßnahmen in der Überwachungszone

Abschnitt 7
Regionalisierung, Verbringungskontrolle und Kennzeichnung

Artikel 45 Regionalisierung

Artikel 46 Maßnahmen im Sperrgebiet eines Mitgliedstaats

Artikel 47 Kennzeichnung von Tieren empfänglicher Arten

Artikel 48 Verbringungskontrolle bei Ausbruch von MKS

Abschnitt 8
Impfung

Artikel 49 Verwendung, Herstellung, Abgabe und Kontrolle von MKS-Impfstoffen

Artikel 50 Entscheidung über die Durchführung von Notimpfungen

Artikel 51 Voraussetzungen für die Notimpfung

Artikel 52 Schutzimpfung

Artikel 53 Suppressivimpfung

Artikel 54 Maßnahmen, die in der Zeit ab Beginn der Notimpfung bis Ablauf von mindestens 30 Tagen nach Abschluss dieser Impfung in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 1)

Artikel 55 Maßnahmen, die in der Zeit zwischen der Notimpfung und der Untersuchung und Einstufung von Betrieben in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 2)

Artikel 56 Klinische und serologische Erhebung in der Impfzone (Phase 2-a)

Artikel 57 Einstufung von Beständen in der Impfzone (Phase 2-b)

Artikel 58 Maßnahmen, die in der Zeit nach Abschluss der Erhebung und Einstufung von betrieben und dem Zeitpunkt der Wiedererlangung des Status der MKS-Freiheit in der Impfzone durchzuführen sind (Phase 3)

Abschnitt 9
Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit

Artikel 59 Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit

Artikel 60 Wiedererlangen des Seuchenfreiheitsstatus nach Tilgung der Maul- und Klauenseuche ohne Notimpfung

Artikel 61 Wiedererlangen des Seuchenfreiheitsstatus nach Tilgung der MKS mit Impfung

Artikel 62 Änderungen der Vorschriften für das Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit

Artikel 63 Ausstellung von Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit bestimmten Tieren empfänglicher Arten und von ihnen gewonnenen Erzeugnissen

Artikel 64 Verbringung geimpfter Tiere empfänglicher Arten nach Wiedererlangen des Status der MKS-Freiheit

Kapitel III
Präventivmaßnahmen

Abschnitt 10
Mit MKS-Viren umgehende Labors und Einrichtungen

Artikel 65 Mit MKS-Lebendviren umgehende Labors und Einrichtungen

Artikel 66 Kontrollen von mit MKS-Lebendviren umgehenden Labors und Einrichtungen

Artikel 67 Änderung der Liste der für den Umgang mit lebenden MKS-Viren zugelassenen Labors und Einrichtungen

Artikel 68 Nationale Labors

Artikel 69 Gemeinschaftliches Referenzlabor

Artikel 70 Sicherheitsnormen, Leitlinien für die Überwachung und Verhaltenskodex für mit MKS-Lebendviren umgehende zugelassene Labors und Einrichtungen

Abschnitt 11
Diagnose der MKS

Artikel 71 Standards und Testmethoden für die MKS-Diagnose und die Differenzialdiagnose zur Abgrenzung der MKS von anderen vesikulären Krankheiten

Abschnitt 12
Krisenpläne und Echtzeitübungen

Artikel 72 Krisenpläne

Artikel 73 Echtzeitübungen

Abschnitt 13
Kontrollzentren und Sachverständigengruppen

Artikel 74 Rationale/Zentrale Seuchenkontrollzentren - Funktionen und Aufgaben

Artikel 75 Nationale/Zentrale Seuchenkontrollzentren - Technische Vorschriften

Artikel 76 Lokale Seuchenkontrollzentren - Einrichtung, Funktionen und Aufgaben

Artikel 77 Lokale Seuchenkontrollzentren - Technische Vorschriften

Artikel 78 Sachverständigengruppe

Abschnitt 14
Antigen- und Impfstoffbanken

Artikel 79 Nationale Antigen- und Impfstoffbanken

Artikel 80 Gemeinschaftliche Antigen- und Impfstoffbank

Artikel 81 Lieferung und Lagerung von inaktiviertem Antigenkonzentrat

Artikel 82 Formulierung, Herstellung, Abfüllung, Etikettierung und Abgabe von Impfstoffen

Artikel 83 Zugang zur Gemeinschaftlichen Antigen- und Impfstoffbank

Artikel 84 Prüfung von MKS-Impfstoffen

Abschnitt 15
MKS bei anderen Arten

Artikel 85 Zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der MKS

Kapitel IV
Durchführungsbestimmungen

Artikel 86 Strafmaßnahmen

Artikel 87 Verfahren zur Umsetzung spezieller Artikel sowie zur Festlegung weiterer Durchführungsvorschriften zu dieser Richtlinie und zur Änderung der Anhänge

Artikel 88 Verfahren zur Festlegung von epidemiologischen Ad-hoc-Maßnahmen

Artikel 89 Ausschussverfahren

Kapitel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 90 Änderung der Richtlinie 92/46/EWG

Artikel 91 Aufhebungen

Artikel 92 Übergangsbestimmungen

Artikel 93 Umsetzung

Artikel 94 Inkrafttreten

Artikel 95 Adressaten

Anhang I Definition eines Seuchenausbruchs

Anhang II Mitteilung des Ausbruchs der Seuche sowie weitere epidemiologische Informationen, die von den Mitgliedstaaten bei Bestätigung der MKS mitzuteilen sind

Anhang III Erhebung 

1. Klinische Untersuchung

2. Probenentnahmeverfahren

2.1 Allgemeine Bestimmungen

2.2. Stichprobenuntersuchungen in Haltungsbetrieben

2.3. Stichprobenuntersuchungen in Schutzzonen

2.4. Stichprobenuntersuchungen in Überwachungszonen

2.5. Stichprobenuntersuchungen zu Überwachungszwecken

Anhang IV Grundregeln und Verfahrensvorschriften für die Reinigung und Desinfektion

1. Allgemeine Grundregeln und Verfahrensvorschriften

2. Sondervorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Seuchenbetrieben

2.1. Grobreinigung und Vordesinfektion

2.2. Feinreinigung und Schlussdesinfektion

3. Desinfektion von Einstreu, Mist und Gülle

4. Sonderfälle

Anhang V Wiederbelegung von Seuchenbetrieben 

1. Allgemeine Grundsätze

2. Ausweitung von Massnahmen und Ausnahmen

3. Neubelegung in Verbindung mit Notimpfung

Anhang VI Verbringungsbeschränkungen für Equiden

1. Mindestmaßnahmen

2. Empfohlene zusätzliche Maßnahmen

2.1. Maßnahmen während der Verbringungssperre

2.2. Kontrollen von Equiden im Hinblick auf Schutz- und Überwachungszonen

Anhang VII Behandlung von Erzeugnissen zur wirksamen Abtötung des MKS-Virus
Teil A
Erzeugnisse tierischen Ursprungs

Teil B
Erzeugnisse nichttierischen Ursprungs

Anhang VIII

Teil A
Behandlung von frischem Fleisch

Teil B
Zusätzliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Frischfleisch von Tieren empfänglicher Arten, die aus der Überwachungszone stammen

Anhang IX Behandlung von Milch zur wirksamen Abtötung von MKS-Viren

Teil A
Konsummilch und Konsummilcherzeugnisse

Teil B
Nicht zum menschlichen Verzehr bestimmte Milch und Milcherzeugnisse sowie Futtermilch und Futtermilcherzeugnisse

Anhang X Kriterien für die Durchführung von Schutzimpfungen und Leitlinien für Notimpfprogramme

1. Kriterien für die Durchführung von Schutzimpfungen

2. Zusätzliche Kriterien für die Durchführung von Notimpfungen

3. Abgrenzung von Gebieten mit hoher Besatzdichte

Anhang XI

Teil A
Nationale Labors, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zugelassen sind

Teil B
Labors, die für den Umgang mit MKS-Lebendviren zur Impfstoffherstellung zugelassen sind

Anhang XII Biologische Sicherheit für Labors und Einrichtungen, die mit MKS-Lebendviren umgehen

Anhang XIII Testmethoden und Standards für die Diagnose der MKS und für die Differenzial-Diagnose zur Abgrenzung der MKS von anderen vesikulären Viruserkrankungen

Teil A
Diagnosetestmethoden

1. Verfahrensempfehlungen

2. Alternativverfahren

3. Standards und Qualitätskontrolle

4. Verfahren für die Festlegung und Überprüfung von Testmethoden und Standards zur Diagnose vesikulärer Viruserkrankungen

5. Verfahren der Konformitätskontrolle

6. Auswahl und Transport von Probenmaterial

Teil B
Standards

1. MKS

1.1. Antigennachweis

1.2. Virusisolierung

1.3. Methoden zum Nukleinsäurenachweis

1.4. Antikörpernachweis (Strukturproteine)

1.5. Antikörpernachweis (Nichtstrukturproteine)

2. Vesikuläre Schweinekrankheit (VSK)

3. Andere vesikuläre Erkrankungen

Anhang XIV Gemeinschaftliche Antigen- und Impfstoffbank

Anhang XV Funktionen und Aufgaben der nationalen Labors

Anhang XVI Funktionen und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlabors für MKS

Anhang XVII Kriterien und Anforderungen für die Krisenpläne

Anhang XVIII

Teil A
Massnahmen bei Bestätigung des Vorliegens von MKS bei Wildtieren

Teil B
Pläne zur Tilgung der MKS bei Wildtieren

Anhang XIX Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht

Anhang XX