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Regelwerk

Beschluss 2013/267/EU des Rates vom 13. Mai 2013 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt bezüglich der Änderungen des Zustandsbewertungsschemas sowie auf der 92. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses bezüglich der Änderungen des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und der Änderungen des Kapitels III des SOLAS-Übereinkommens und der Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge betreffend Übungen für die Arbeit in geschlossenen Räumen und Rettungsübungen zu vertreten ist

(ABl. Nr. L 155 vom 07.06.2013 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen.

(2) Der Ausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation - (International Maritime Organisation - IMO) für den Schutz der Meeresumwelt (Marine Environment Protection Committee - MEPC Ausschuss) billigte auf seiner 64. Sitzung im Oktober 2012 die Änderungen des Zustandsbewertungsschemas (Condition Assessment Scheme - CAS) (Entschließung MEPC.94(46)), die sich aus der Verabschiedung des Internationalen Codes für ein verbessertes Überprüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankern aus dem Jahr 2011 (International Code on the Enhanced Programme of Inspections during Surveys of Bulk Carriers and Oil Tankers 2011) ergeben haben. Es wird erwartet, dass diese Änderungen auf der 65. Sitzung des MEPC vom 13. bis zum 17. Mai 2013 angenommen werden.

(3) Der IMO-Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee - MSC Ausschuss) hat auf seiner 91. Sitzung die Änderungen des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (International Safety Management Code - ISM-Code) sowie die Änderungen des Kapitels III des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 (International Convention for the Safety of Life at Sea - SOLAS) ( SOLAS-Übereinkommen), der Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (High Speed Craft Codes - HSC-Codes) und des Codes für Fahrzeuge mit dynamischem Auftrieb (Dynamically Supported Craft Code - DSC-Code) gebilligt.

Es wird erwartet, dass diese Änderungen auf der 92. Sitzung des MSC Ausschusses im Juni 2013 angenommen werden.

(4) Die Änderungen des CAS im Zusammenhang mit Einhüllen-Öltankschiffen ändern das CAS dahin gehend, dass nunmehr auf die letzte Fassung des erweiterten Überprüfungsprogramms bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankern aus dem Jahr 2011 bzw. ESP (Enhanced Survey Programme) verwiesen wird. Die Verordnung (EU) Nr. 530/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe 1 schreibt die Anwendung des CAS vor.

(5) Mit den Änderungen des ISM-Codes werden klärende Bestimmungen bezüglich der angemessenen Bemannung eines Schiffs und der Verantwortlichkeit für Aufgaben im Zusammenhang mit dem ISM-Code, die delegiert wurden, in diesen Code aufgenommen; außerdem werden relevante Fußnoten eingefügt. Der ISM-Code wurde zwar in einen Anhang der Verordnung (EG) Nr. 336/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 zur Umsetzung des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs innerhalb der Gemeinschaft 2 aufgenommen, gleichzeitig wird er in der genannten Verordnung als Code "in seiner jeweils geltenden Fassung" definiert. Nach der Verordnung (EG) Nr. 336/2006 müssen Schiffe, die unter die Verordnung fallen, die Vorschriften des ISM-Codes, Teil A, erfüllen. Daher werden sich die auf der 92. Tagung des MSC zu verabschiedenden Änderungen rechtlich unmittelbar auf die genannte Verordnung auswirken.

(6) Durch die Änderungen des Kapitels III des SOLAS-Übereinkommens bezüglich der HSC-Codes von 1994 und 2000 und des DSC-Codes wird in Kapitel III Regel 19 des SOLAS-Übereinkommens, in Kapitel 18 der HSC-Codes von 1994 und 2000 und in Kapitel 17 des DSC-Codes für Besatzungsmitglieder, die in geschlossenen Räumen arbeiten, eine Verpflichtung eingeführt, an Rettungsübungen teilzunehmen. Gemäß der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe 3

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