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Regelwerk, EU 2015, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/27 der Kommission vom 7. Januar 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 474-1:2006+A4:2013 "Erdbaumaschinen" im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 4 vom 08.01.2015 S. 24;
Beschl. (EU) 2021/1813 - ABl. L 366 vom 15.10.2021 S. 109aufgehoben)



aufgehoben gem. Art. 2 des Beschl.'es (EU) 2021/1813

=> 9. ProdSV - Maschinenverordnung // Normenübersicht 

s. Liste zur Ergänzung der RL 2006/42/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 10,

nach Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, einer oder mehreren grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG, wird bei nach dieser Norm gebauten Maschinen davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügen.

(2) Ein und dieselbe Person hat zwei Petitionen an das Europäische Parlament gerichtet und auf tödliche Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Erdbaumaschinen in Deutschland hingewiesen, die mit der unzulänglichen Sicht vom Fahrersitz aus zusammenhängen sollen. Die betroffenen Maschinen wurden gemäß der harmonisierten Norm EN 474-1 "Erdbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" konstruiert.

(3) Die harmonisierte Norm EN 474-1:2006+A4:2013 "Erdbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen", deren Fundstelle erstmals am 28. November 2013 3 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wurde daher von der Kommission und den Vertretern des gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2006/42/EG eingesetzten Ausschusses geprüft. Man kam zu der Schlussfolgerung, dass die nach dieser Norm entwickelten und hergestellten Maschinen dem Fahrer keine ausreichende Sicht ermöglichen, um die Maschine ohne Gefährdung des Fahrers oder Dritter zu betreiben.

(4) Infolgedessen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die harmonisierte Norm EN 474-1:2006 +A4:2013 den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Nummer1.2.2 Stellteile (Sichtbarkeit von Gefahrenzonen während des Ingangsetzens) und 3.2.1 Fahrerplatz (Sicht während des Betriebs) von Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG nicht erfüllt.

(5) Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Verbesserung der sicherheitsbezogenen Aspekte der Norm EN 474-1:2006+A4:2013 und bis zu einer angemessenen Überarbeitung dieser Norm sollte die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 474-1:2006+A4:2013 im Amtsblatt der Europäischen Union mit einem angemessenen Warnhinweis versehen werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 474-1:2006+A4:2013 "Erdbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" wird im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung nach Maßgabe des Anhangs veröffentlicht.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 7. Januar 2015

1) ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 24.

2) ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

3) ABl. C 348 vom 28.11.2013 S. 5.

.

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2006/42/EG Anhang

(Veröffentlichung der Titel und der Referenznummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU)

ENO 1 Referenznummer und Titel der harmonisierten Norm (und Bezugsdokument) Erste Veröffentlichung im ABl. Referenz der ersetzten Norm Datum der Beendigung der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm Anmerkung 1
CEN EN 474-1:2006+A4:2013

Erdbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen

28.11.2013 EN 474-1:2006/A3:2013

Anmerkung 2

Datum abgelaufen (28.11.2013)
Warnung: Diese Veröffentlichung betrifft nicht die Nummer 5.8.1 Sicht -Sichtfeld des Maschinenführers dieser Norm, deren Anwendung keine Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen Nummer 1.2.2 und 3.2.1 des Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG herbeiführt.
1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
- CEN: Avenue Marnix 17, Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, Tel. +32 25500811; Fax +32 5500819 (http://www.cen.eu).

Anmerkung 1: Allgemein wird das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme sein ("Dow"), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 2: Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.


ENDE

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