Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2016, Anlagentechnik/Betriebssicherheit - EU Bund

Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

(ABl. Nr. L 194 vom 19.07.2016 S. 1, ber. 2017 L 33 S. 5;
RL (EU) 2022/2555 - ABl. L 333 vom 27.12.2022 S. 80 *)



aufgehoben/ersetzt zum 18.10.2024 gem. Art. 44 RL (EU) 2022/2555 - Entsprechungstabelle

Ergänzende Informationen
Beschl. (EU) 2017/179
Entschl. 2021/C 425/04

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Netz- und Informationssysteme mit den zugehörigen Diensten spielen eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Für wirtschaftliche und gesellschaftliche Tätigkeiten und insbesondere für das Funktionieren des Binnenmarkts ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie verlässlich und sicher sind.

(2) Die Tragweite, Häufigkeit und Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen nehmen zu und stellen eine erhebliche Bedrohung für den störungsfreien Betrieb von Netz- und Informationssystemen dar. Diese Systeme können auch zu einem Angriffsziel vorsätzlich schädigender Handlungen werden, die auf die Störung oder den Ausfall des Betriebs der Systeme gerichtet sind. Solche Sicherheitsvorfälle können die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten beeinträchtigen, beträchtliche finanzielle Verluste verursachen, das Vertrauen der Nutzer untergraben und der Wirtschaft der Union großen Schaden zufügen.

(3) Netz- und Informationssysteme, allen voran das Internet, spielen eine tragende Rolle bei der Erleichterung des grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs. Aufgrund dieses transnationalen Charakters können schwere Störungen solcher Systeme - unabhängig davon, ob sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt sind und wo sie auftreten - einzelne Mitgliedstaaten und die Union insgesamt in Mitleidenschaft ziehen. Sichere Netz- und Informationssysteme sind daher unerlässlich für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts.

(4) Auf der Grundlage der beträchtlichen Fortschritte, die im Rahmen des Europäischen Forums der Mitgliedstaaten zur Förderung von Gesprächen und des Austauschs bewährter Vorgehensweisen, unter anderem zur Entwicklung von Grundsätzen für die europäische Zusammenarbeit bei Cyberkrisen, erzielt worden sind, sollte eine Kooperationsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) eingesetzt werden, um die strategische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu unterstützen und zu erleichtern. Damit eine solche Gruppe wirksam sein kann und alle Beteiligten einbezogen werden, muss jeder Mitgliedstaat über Minimalfähigkeiten und eine Strategie verfügen, die in seinem Hoheitsgebiet ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen gewährleisten. Außerdem sollten für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten gelten, damit eine Kultur des Risikomanagements gefördert wird und sichergestellt ist, dass die gravierendsten Sicherheitsvorfälle gemeldet werden.

(5) Die bestehenden Fähigkeiten reichen nicht aus, um ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der Union zu gewährleisten. Aufgrund des sehr unterschiedlichen Niveaus der Abwehrbereitschaft verfolgen die Mitgliedstaaten uneinheitliche Ansätze innerhalb der Union. Dies führt dazu, dass Verbraucher und Unternehmen ein unterschiedliches Schutzniveau genießen und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der Union generell untergraben wird. Wegen fehlender gemeinsamer Anforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste kann wiederum kein umfassender, wirksamer Mechanismus für die Zusammenarbeit auf Unionsebene geschaffen werden. Universitäten und Forschungszentren müssen eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, Forschung, Entwicklung und Innovationen in diesen Bereichen voranzutreiben.

(6) Um wirksam auf die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen reagieren zu können, ist deshalb ein umfassender Ansatz auf Unionsebene erforderlich, der gemeinsame Mindestanforderungen für Kapazitätsaufbau und -planung, Informationsaustausch, Zusammenarbeit sowie gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste beinhaltet. Jedoch sind Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste nicht daran gehindert, strengere Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden, als sie in dieser Richtlinie vorgesehen sind.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.01.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion