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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/566 des Rates vom 12. April 2018 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

(ABl. Nr. L 95 vom 13.04.2018 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 1, insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Infolge der Überprüfung der eigenständigen Sanktionen nach Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte die Begründung für zwei Personen geändert werden.

(3) Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 12. April 2018.

1) ABl. Nr. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

"10. Alex Kande Mupompa, ehemaliger Gouverneur der Provinz Kasai Central alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa.

Geburtsdatum: 23.9.1950.

Geburtsort: Kananga (DRK).

Reisepass(DRK) Nr.: OP 0024910 (gültig vom 21.03.2016 bis 20.3.2021).

Anschrift: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien.

Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repression und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017
12. Lambert Mende, Minister für Kommunikation und Medien sowie Regierungssprecher alias Lambert Mende Omalanga

Geburtsdatum: 11.2.1953. Geburtsort: Okolo (DRK).

Diplomatenpass-Nr.: DB0001939 (ausgestellt 4.5.2017 - gültig bis 3.5.2022).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als Minister für Kommunikation und Medien seit 2008 ist Lambert Mende für die repressive Medienpolitik in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo untergräbt. Am 12. November 2016 hat er ein Dekret erlassen, das die Möglichkeit ausländischer Medien, in der Demokratischen Republik Kongo zu senden, einschränkt.

Unter Verstoß gegen die politische Einigung zwischen der Präsidentenmehrheit und den Oppositionsparteien vom 31. Dezember 2016 wurden die Sendungen einer Reihe von Medien für mehrere Monate weiterhin unterbunden.

In seiner Funktion als Minister für Kommunikation und Medien ist Lambert Mende daher für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo unter anderem durch Gewaltakte, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt oder durch die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich.

29.5.2017"


ENDE

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