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Regelwerk, EU 2018, Abfall/Betriebssicherheit - EU Bund

Delegierte Richtlinie (EU) 2018/738 der Kommission vom 27. Februar 2018 zur Änderung - zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt - des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Trimmpotentiometern auf Cermet-Basis

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 123 vom 18.05.2018 S. 100)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei enthalten.

(2) Die Ausnahme 34 in Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU gestattet die Verwendung von Blei in Trimmpotentiometern auf Cermet-Basis bis zum 21. Juli 2016. Die Kommission erhielt im Einklang mit Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie 2011/65/EU vor dem 21. Januar 2015 einen Antrag auf Erneuerung dieser Ausnahme für die Kategorien 1 bis 7 und 10.

(3) Potentiometer sind variable Widerstände. Sie funktionieren mit einem Gleitkontakt, mit dem der Widerstand im Stromkreis geregelt wird. Potentiometer werden für ein breites Spektrum von Produkten (audiovisuelle Geräte, Kommunikationsgeräte, Spielzeug und Messgeräte, elektrische Haushaltsgeräte usw.) verwendet. Blei ist darin in Form von Bleioxid in resistiven Tinten enthalten, in denen es als Haftvermittler wirkt.

(4) Derzeit sind keine zuverlässigen bleifreien Alternativen verfügbar, sodass die Substitution von Blei nach wie vor wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist.

(5) Da für die betreffenden Anwendungen in den Kategorien 1 bis 7 und 10 bislang keine hinreichend zuverlässigen Alternativen zur Verfügung stehen oder in Kürze auf den Markt kommen dürften, ist eine Geltungsdauer bis zum 21. Juli 2021 gerechtfertigt. Für andere Kategorien als die Kategorien 1 bis 7 und 10 gilt die derzeitige Ausnahme während den in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/65/EU festgelegten Geltungszeiträumen weiter.

(6) Die Richtlinie 2011/65/EU sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.

Artikel 2

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 30. Juni 2019 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.

Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. Juli 2019 an.

Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. Februar 2018

1) ABl. Nr. L 174 vom 01.07.2011 S. 88.

.

Anhang

Anhang III Ausnahme 34 der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:

"34. Blei in Trimmpotentiometern auf Cermet-Basis gilt für alle Kategorien; läuft ab am:
  • 21. Juli 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10;
  • 21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;
  • 21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;
  • 21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11."


ENDE

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