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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(ABl. Nr. LI 160 vom 25.06.2018 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma angenommen.

(2) Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverstöße durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt hat. In den Schlussfolgerungen wurden Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) gefordert.

(3) Am 26. April 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/655 2 angenommen, der einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, verantwortlich sind.

(4) Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5) Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. Nr. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

2) Beschluss (GASP) 2018/655 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. Nr. L 108 vom 27.04.2018 S. 29).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP aufgenommen:

"Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
1. Aung Kyaw Zaw Geburtsdatum: 20. August 1961

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Nationale Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
2. Maung Soe Geburtsdatum: März 1964

Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571

Generalmajor Maung Soe war von Oktober 2016 bis 10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. 25.6.2018
3. Than Oo Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Nationale Kennziffer: BC 25723

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