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2020/110 - Regelung Nr. 122 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche technische Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N, und O hinsichtlich ihrer Heizungssysteme
(ABl. L 19 vom 24.01.2020 S. 42)
Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html
Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:
Ergänzung 5 zur Regelung in der ursprünglichen Fassung - Tag des Inkrafttretens: 15. Oktober 2019
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| Ergänzende Informationen |
| Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien |
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge der Klassen M, N und O 1, in die ein Heizungssystem eingebaut ist.
Typgenehmigungen werden erteilt nach
1.2. Teil I - Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seines Heizungssystems,
1.3. Teil II - Genehmigung eines Heizungssystems hinsichtlich seiner Betriebssicherheit.
2. Begriffsbestimmungen: Allgemeines
Für die Zwecke dieser Regelung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2.1. "Fahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug der Klasse M, N oder O 1/in das ein Heizungssystem eingebaut ist.2.2. "Hersteller" bezeichnet die Person oder Organisation, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren und für die Einhaltung der Vorschriften über die Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Die Person oder Organisation braucht nicht bei allen Phasen der Fertigung des Fahrzeugs oder Bauteils, das Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist, direkt mitzuwirken.
2.3. "Innenraum" bezeichnet die inneren Teile eines Fahrzeugs, in denen die Fahrzeuginsassen und/oder die Ladung untergebracht werden.
2.4. "Heizungssystem für den Fahrgastraum" bezeichnet jede Art von Einrichtung zur Erwärmung des Fahrgastraums.
2.5. "Heizungssystem für den Laderaum" bezeichnet jede Art von Einrichtung zur Erwärmung des Laderaums.
2.6. "Laderaum" bezeichnet den inneren Teil des Fahrzeugs zur Aufnahme der Ladung.
2.7. "Fahrgastraum" bezeichnet den inneren Teil des Fahrzeugs zur Aufnahme des Fahrzeugführers und der Fahrzeuginsassen.
2.8. "Gasförmiger Brennstoff" bezeichnet Brennstoffe, die unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen (288,2 K und 101,33 kPa) gasförmig sind, wie z.B. Flüssiggas (LPG) und komprimiertes Erdgas (CNG).
2.9. "Überhitzung" bezeichnet den Zustand, bei dem der Lufteinlass für die Heizluft am Verbrennungsheizgerät vollständig blockiert ist.
3. Antrag auf Genehmigung
3.1. Antrag auf Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seines Heizungssystems
3.1.1. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich seines Heizungssystems ist von dem Fahrzeughersteller oder seinem ordentlich bevollmächtigten Vertreter einzureichen.
3.1.2. Dem Antrag sind die nachstehend genannten Dokumente in dreifacher Ausfertigung und mit folgenden Angaben beizufügen:
3.1.2.1. eine ausführliche Beschreibung des Typs des Fahrzeugs hinsichtlich seines Aufbaus, seiner Abmessungen, seiner Bauart und seiner Werkstoffe,
3.1.2.2. Zeichnungen des Heizungssystems und seiner allgemeinen Anordnung im Fahrzeug.
3.1.3. Ein Muster des Informationsdokuments ist in Anhang 1 Teil 1 Anlage 1 wiedergegeben.
3.1.4. Dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Typgenehmigung durchführt, ist ein Fahrzeug, das für den zu genehmigenden Typ repräsentativ ist, zur Verfügung zu stellen.
3.1.5. Wenn das zu genehmigende Fahrzeug mit einem Heizgerät mit ECE-Typgenehmigung ausgestattet ist, sind die Genehmigungsnummer und die Typbezeichnung des Herstellers im Antrag auf Genehmigung des Fahrzeugtyps anzugeben.
3.1.6. Wenn das zu genehmigende Fahrzeug mit einem Heizgerät ohne ECE-Typgenehmigung ausgestattet ist, ist dem technischen Dienst ein Muster davon zur Verfügung zu stellen, das für den zu genehmigenden Typ repräsentativ ist.
3.2. Antrag auf Genehmigung eines Typs eines Heizgeräts
3.2.1. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Typ eines Heizgeräts als Bauteil ist von dem Hersteller des Heizungssystems einzureichen.
(Stand: 12.08.2025)
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