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Regelwerk, EU 2020, Abfall/Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/659 der Kommission vom 15. Mai 2020 über die harmonisierte Norm für die technische Dokumentation zur Beurteilung von Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten zur Unterstützung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 155 vom 18.05.2020 S. 12)



Normenübersicht/ Normen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten, an denen Prüfungen oder Messungen vorgenommen wurden, die die Einhaltung der Anforderungen gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie nachweisen, oder die nach harmonisierten Normen bewertet wurden, deren Fundstellen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, die von diesen Normen abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/499 vom 21. Oktober 2011 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Überarbeitung der bestehenden harmonisierten Normen und erforderlichenfalls der Ausarbeitung neuer Normen für die technische Dokumentation, die für die Bewertung der Konformität von Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten mit den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU erforderlich sind.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/499 vom 21. Oktober 2011 überarbeitete Cenelec die bestehende harmonisierte Norm EN 50581:2012, was zur Annahme der Norm EN IEC 63000:2018 führte, die Spezifikationen für die technische Dokumentation zur Beurteilung von Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe enthält. Diese neue Norm EN IEC 63000:2018 beruht auf der bestehenden internationalen Norm IEC 63000:2016, die ihrerseits auf der harmonisierten Norm EN 50581:2012 beruht.

(4) Zusammen mit Cenelec hat die Kommission geprüft, ob die vom Cenelec ausgearbeitete Norm EN IEC 63000:2018 dem Auftrag M/499 vom 21. Oktober 2011 entspricht.

(5) Die vom Cenelec ausgearbeitete Norm EN IEC 63000:2018 entspricht den Anforderungen, die sie abdecken soll; diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2011/65/EU festgelegt. Daher ist es angezeigt, die Bezugsnummer dieser Norm imAmtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) Da die neue Norm EN IEC 63000:2018 die Norm EN 50581:2012 ersetzt, muss die Bezugsnummer der Norm EN 50581:2012 aus demAmtsblatt der Europäischen Union 3 gestrichen werden. Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte an die neue Norm anzupassen, muss die Streichung der Bezugsnummer der harmonisierten Norm EN 50581:2012 zurückgestellt werden.

(7) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Einhaltung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Bezugsnummer dieser Norm imAmtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Bezugsnummer der in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Norm für die technische Dokumentation zur Beurteilung von Werkstoffen, Bauteilen und Elektro- und Elektronikgeräten zur Unterstützung der Richtlinie 2011/65/EU wird hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Die Bezugsnummer der in Anhang II

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(Stand: 19.08.2020)

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