Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1449 der Kommission vom 3. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung für die Wirkstoffe 2-Phenylphenol (einschließlich seiner Salze, z.B. Natriumsalz), 8-Hydroxychinolin, Amidosulfuron, Bifenox, Chlormequat, Chlortoluron, Clofentezin, Clomazon, Cypermethrin, Daminozid, Deltamethrin, Dicamba, Difenoconazol, Diflufenican, Dimethachlor, Etofenprox, Fenoxaprop-P, Fenpropidin, Fludioxonil, Flufenacet, Fosthiazat, Indoxacarb, Lenacil, MCPA, MCPB, Nicosulfuron, Paraffinöle, Paraffinöl, Penconazol, Picloram, Propaquizafop, Prosulfocarb, Quizalofop-P-ethyl, Quizalofop-P-tefuryl, Schwefel, Tetraconazol, Triallat, Triflusulfuron und Tritosulfuron

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 313 vom 06.09.2021 S. 20)



Ergänzende Informationen
Entschl. 2022/C 132/06

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission 2 sind die Wirkstoffe aufgeführt, die als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt gelten.

(2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1511 der Kommission 3 wurde die Laufzeit der Genehmigung wie folgt verlängert: für die Wirkstoffe Chlortoluron, Clomazon, Cypermethrin, Daminozid, Deltamethrin, Fludioxonil, Flufenacet, Fosthiazat, Indoxacarb, MCPA, MCPB und Prosulfocarb bis zum 31. Oktober 2021, für den Wirkstoff Tritosulfuron bis zum 30. November 2021 und für die Wirkstoffe Amidosulfuron, Bifenox, Clofentezin, Dicamba, Difenoconazol, Diflufenican, Fenoxaprop-P, Fenpropidin, Lenacil, Nicosulfuron, Paraffinöle, Picloram, Schwefel und Triflusulfuron bis zum 31. Dezember 2021. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2104 der Kommission 4 wurde die Laufzeit der Genehmigung für den Wirkstoff Paraffinöl bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/555 der Kommission 5 wurde die Laufzeit der Genehmigung wie folgt verlängert: für die Wirkstoffe Chlormequat, Propaquizafop und Quizalofop-P-ethyl bis zum 30. November 2021 und für die Wirkstoffe 2-Phenylphenol (einschließlich seiner Salze, z.B. Natriumsalz), Dimethachlor, Etofenprox, Penconazol, Tetraconazol und Triallat bis zum 31. Dezember 2021. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1530 der Kommission 6 wurde die Laufzeit der Genehmigung für den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl bis zum 30. November 2021 verlängert.

(3) Die Genehmigung für den Wirkstoff 8-Hydroxychinolin läuft gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 993/2011 der Kommission 7 am 31. Dezember 2021 aus.

(4) Für diese Wirkstoffe wurden Anträge auf Erneuerung der Genehmigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission 8 gestellt.

(5) Da sich die Bewertung dieser Wirkstoffe aus Gründen verzögert hat, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, wird die Genehmigung für diese Wirkstoffe wahrscheinlich auslaufen, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigung getroffen werden kann. Es ist somit erforderlich, die Laufzeit der jeweiligen Genehmigung zu verlängern.

(6) Außerdem ist eine Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung für die Wirkstoffe 2-Phenylphenol (einschließlich seiner Salze, z.B. Natriumsalz), 8-Hydroxychinolin, Amidosulfuron, Clofentezin, Clomazon, Daminozid, Fenoxaprop-P, Fludioxonil, Flufenacet, Lenacil, Triflusulfuron und Tritosulfuron erforderlich, damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um eine Bewertung im Hinblick auf endokrinschädliche Eigenschaften dieser Wirkstoffe gemäß dem Verfahren der Artikel 13 und 14 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 vorzunehmen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.08.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion