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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit / Gefahrgut/Transport - EU Bund

2021/1463 - UN-Regelung Nr. 141 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Reifendrucküberwachungssysteme

(ABl. L 323 vom 13.09.2021 S. 1)


Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:

Änderungsserie 01 - Datum des Inkrafttretens: 30. September 2021

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle. Der rechtsverbindliche Originaltext ist ECE/TRANS/WP.29/2021/10/Rev.1.

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Ergänzende Informationen
Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien


1. Anwendungsbereich

Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Fahrzeugen der folgenden Klassen: M1 bis zu einer Höchstmasse von 3.500 kg, M2, M3, N1, N2, N3, O3 und O4, 1 wenn sie mit einem Reifendrucküberwachungssystem ausgerüstet sind.

2. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke der vorliegenden Regelung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

2.1. "Genehmigung eines Fahrzeugs" bezeichnet die Genehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seines Reifendrucküberwachungssystems.

2.2. "Fahrzeugtyp" bezeichnet Fahrzeuge, die sich in folgenden wesentlichen Merkmalen nicht voneinander unterscheiden:

  1. Fabrik- oder Handelsmarke des Herstellers,
  2. Fahrzeugeigenschaften, die die Leistung des Reifendrucküberwachungssystems erheblich beeinflussen,
  3. Konstruktion des Reifendrucküberwachungssystems.

2.3. "Rad" bezeichnet ein vollständiges Rad, das aus einer Felge und einer Radscheibe besteht.

2.4. "Zwillingsrad" bezeichnet den Einbau eines Radpaares auf einer Seite einer Achse auf derselben Nabe.

2.5. "Reifen" bezeichnet einen Luftreifen in Form einer verstärkten flexiblen Hülle, die entweder eine durchgehende, im Wesentlichen ringförmige geschlossene Kammer umschließt, die ein Gas (normalerweise Luft) oder ein Gas und eine Flüssigkeit enthält, deren Druck normalerweise höher als der Luftdruck sein soll, oder diese zusammen mit dem Rad, an dem sie angebracht ist, bildet.

Reifen werden in folgende Klassen unterteilt:

  1. Reifen der Klasse C1 - Reifen nach der UN-Regelung Nr. 30,
  2. Reifen der Klasse C2 - Reifen nach der UN-Regelung Nr. 54, die mit einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist, und einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie, die höher oder gleich "N" ist, gekennzeichnet sind,
  3. Reifen der Klasse C3: Reifen nach der UN-Regelung Nr. 54 mit
    1. einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die höher oder gleich 122 ist, oder
    2. einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist, und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie, die niedriger oder gleich "M" ist, gekennzeichnet sind.

2.6. "Höchstmasse" bezeichnet die vom Fahrzeughersteller angegebene technisch zulässige Höchstmasse (diese Masse kann größer als die von der nationalen Behörde genehmigte Höchstmasse sein).

2.7. "maximale Achslast" bezeichnet den vom Fahrzeughersteller angegebenen Höchstwert der senkrecht wirkenden Gesamtkraft zwischen den Auflageflächen der Reifen oder Schienen einer Achse und dem Boden, die aus dem Teil der Fahrzeugmasse, der von dieser Achse getragen wird, resultiert. Diese Last kann größer sein als die von der nationalen Behörde genehmigte Achslast. Die Summe der Achslasten kann größer sein als der Wert, der der Gesamtmasse des Fahrzeuges entspricht.

2.8. "Reifendrucküberwachungssystem" bezeichnet ein im Fahrzeug eingebautes System, das den Reifendruck oder seine Veränderung im Laufe der Zeit erfassen und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermitteln kann.

2.9. "Reifeninnendruck bei kaltem Reifen" bezeichnet dem Reifendruck bei Umgebungstemperatur ohne Druckanstieg durch Reifennutzung.

2.10. "Empfohlener Reifeninnendruck bei kaltem Reifen (Prec)" bezeichnet den Druck, den der Fahrzeughersteller für die einzelnen Reifenpositionen und für die vorgesehenen Betriebsbedingungen (z.B. Geschwindigkeit und Beladung) des betreffenden Fahrzeugs auf einem Hinweisschild am Fahrzeug oder in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs empfiehlt.

2.11. "Betriebsdruck bei Fahrzeugbetrieb (Pwarm)" bezeichnet den Reifendruck für die einzelnen Reifenpositionen, der aufgrund der Erwärmung durch den Fahrzeugbetrieb höher ist als der Druck bei kaltem Reifen (Prec).

2.12. "Prüfdruck (Ptest

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