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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/755 des Rates vom 16. Mai 2022 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

(ABl. L 138 vom 17.05.2022 S. 17)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 7. Mai 2015 den Beschluss (GASP) 2015/740 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/740 hat der Rat die in Anhang II jenes Beschlusses enthaltene Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen eine in der Liste in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2015/740 geführte Person aufrechterhalten werden sollten und der diese Person betreffende Eintrag aktualisiert und umnummeriert werden sollte.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/740 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2015/740 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. Mai 2022.

1) Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP (ABl. L 117 vom 08.05.2015 S. 52).

.

Anhang

In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2015/740 erhält die Tabelle folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. Michael MAKUEI LUETH Geburtsdatum: 1947
Geburtsort: Bor, Sudan (jetzt Südsudan)
Geschlecht: männlich
Michael Makuei Lueth übt seit 2013 das Amt des Ministers für Information und Rundfunkwesen aus und nimmt diese Funktion weiterhin innerhalb der Übergangsregierung der nationalen Einheit wahr. Er war ferner offizieller Sprecher der Delegation der Regierung bei den Friedensgesprächen bei der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, die von 2014 bis 2015 sowie von 2016 bis 2018 stattgefunden haben.

Makuei hat den politischen Prozess in Südsudan behindert, indem er insbesondere durch aufstachelnde öffentliche Erklärungen die Umsetzung des Abkommens über die Beilegung des Konflikts in Südsudan (Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan - ARCSS) vom August 2015 (das im September 2018 durch das neubelebte ARCSS (Revitalised ARCSS - R-ARCSS) ersetzt wurde) behinderte, die Arbeit des Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungsausschusses (Joint Monitoring and Evaluation Commission - JMEC) des ARCSS, der im Rahmen des R-ARCSS in 'wiedereingesetzter JMEC' umbenannt wurde, störte und die Einsetzung der Übergangsjustizeinrichtungen des ARCSS, deren Einrichtung auch im R-ARCSS vorgesehen ist, störte. Er behinderte ferner die Einsätze der Regionalen Schutztruppe der Vereinten Nationen.

Makuei ist ferner verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung.

3.2.2018"


ENDE

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