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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2194 des Rates vom 10. November 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 292 vom 11.11.2022 S. 24)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.

(2) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 11. November 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1965 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2022 verlängert wurden. Am selben Tag hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1959 3 angenommen, mit der die Begründungen für 26 in der Liste aufgeführte Personen geändert wurden.

(3) Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2063 überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen, die in der darin enthaltenen Liste aufgeführt sind, beibehalten und die Begründungen für 17 Personen aktualisiert werden.

(4) Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.

(5) Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2022.

1) ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 21.

2) Beschluss (GASP) 2021/1965 des Rates vom 11. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 148).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1959 des Rates vom 11. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 1).


.

Anhang

In Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"3. Tibisay LUCENa RAMÍREZ Geburtsdatum: 26. April 1959
Geschlecht: weiblich
Seit Oktober 2021 Ministerin für Hochschulbildung. Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral oder CNE) von April 2006 bis Juni 2020. Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie nicht dafür Sorge trug, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung ein unparteiliches und unabhängiges Organ bleibt, wodurch sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung und der Wiederwahl von Nicolás Maduro im Mai 2018 durch Präsidentschaftswahlen, die weder frei noch fair waren, Vorschub geleistet hat. 22.1.2018
5. Maikel José MORENO PÉREZ Geburtsdatum: 12. Dezember 1965
Geschlecht: männlich

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(Stand: 14.11.2022)

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