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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/544 der Kommission vom 25. März 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/544 vom 22.04.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 2, insbesondere auf Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe a sowie Artikel 126 Absatz 3,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2023/905 der Kommission vom 27. Februar 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anwendung des Verbots der Verwendung bestimmter antimikrobieller Arzneimittel in Bezug auf Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die aus Drittländern in die Union ausgeführt werden 3, insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission 4 sind unter anderem Musterbescheinigungen in Form von Veterinärbescheinigungen oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials in die Union festgelegt.

(2) Gemäß Artikel 14 Buchstabe e der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 muss die Veterinär-/amtliche Bescheinigung, die für den Eingang von Schafen und Ziegen aus Großbritannien nach Nordirland zu verwenden ist, dem Muster "OV/CAP-X-NI" in Anhang II Kapitel 4a der genannten Durchführungsverordnung entsprechen. Dieses Muster war bis zum 31. Dezember 2024 gültig, weshalb dieser Buchstabe und dieses Muster nun gestrichen werden sollten.

(3) Darüber hinaus sind in Anhang II

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