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Delegierte Verordnung (EU) 2025/1774 der Kommission vom 28. August 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1078 hinsichtlich in den Investitionsleitlinien für den Fonds "InvestEU" festgelegter strategischer Investitionen im Bereich Verteidigung
(ABl. L 2025/1774 vom 18.12.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms "InvestEU" und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit dem Programm "InvestEU" wird auf die Förderung von Finanzierungen und Investitionen abgezielt, die zur Verwirklichung der in den Artikeln 3 und 8 sowie Anhang II der Verordnung (EU) 2021/523 genannten politischen Zielen der Union beitragen. Mit diesen Finanzierungen und Investitionen soll unter anderem die Entwicklung der Verteidigungsindustrie unterstützt werden, um zur strategischen Autonomie der Union beizutragen.
(2) Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/523 müssen Finanzierungen und Investitionen im Rahmen jedes der in Artikel 8 der genannten Verordnung aufgeführten Politikbereiche mit den Investitionsleitlinien im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1078 der Kommission 2 (im Folgenden "derzeitige Investitionsleitlinien") in Einklang stehen und auf Artikel 8 Absätze 3 und 10 der Verordnung (EU) 2021/523 gründen. Zum Schutz der Sicherheit der Union und der Mitgliedstaaten sind in diesen Investitionsleitlinien für strategische Investitionen in den Bereich Verteidigung Beschränkungen in Bezug auf Endempfänger, die der Kontrolle eines Drittlands oder eines Rechtsträgers aus einem Drittland unterstehen, und Endempfänger, deren Geschäftsführung sich außerhalb der Union befindet, vorgesehen.
(3) Im Gemeinsamen Weißbuch zur europäischen Verteidigung - Bereitschaft 2030 3 wird betont, dass der Zugang zu Kapital für Unternehmen mit Sitz in der Union, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen und Midcap-Unternehmen, dringend verbessert werden muss, damit diese Lösungskonzepte in industriellem Maßstab umsetzen und die industrielle Expansion, die die Union anstrebt, vorantreiben können. Der Finanzsektor zeigt ein wachsendes Interesse an der Verteidigung. Dennoch bleibt der Verteidigungssektor unter anderem aufgrund von Beschränkungen in den Investitionsgrundsätzen öffentlicher und privater Finanzinstitute ein unterversorgter Markt. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist es von entscheidender Bedeutung, das Potenzial von InvestEU zur Unterstützung des Verteidigungssektors voll auszuschöpfen.
(4) Aus den Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen einer öffentlichen Konsultation und von gezielten Konsultationen mit den Durchführungspartnern von InvestEU und den Mitgliedstaaten geht hervor, dass die in den derzeitigen Investitionsleitlinien für strategische Investitionen festgelegten Beschränkungen die Mobilisierung des Fonds " InvestEU" zur Unterstützung des Verteidigungssektors behindern könnten. Daher sollten gezielte Änderungen an den derzeitigen Investitionsleitlinien vorgenommen werden, um diese vollständig auf die Besonderheiten von InvestEU zuzuschneiden, insbesondere durch eine Haushaltsgarantie, die in indirekter Mittelverwaltung umgesetzt wird. Die vorgeschlagenen Änderungen werden die Mobilisierung von InvestEU zur Unterstützung des Verteidigungssektors erleichtern und gleichzeitig ausreichende Schutzbestimmungen für strategische Investitionen in den Bereich Verteidigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/523 beibehalten.
(5) Der Anwendungsbereich der Beschränkungen von strategischen Investitionen in den Bereich Verteidigung wird in den derzeitigen Investitionsleitlinien als Verteidigungstechnologien und -produkte definiert, die im jährlichen Arbeitsprogramm für den Europäischen Verteidigungsfonds aufgeführt sind. Diese Definition führt aufgrund der stetigen Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms des Europäischen Verteidigungsfonds zu unnötiger Komplexität und rechtlicher Unsicherheit. Dieser Anwendungsbereich sollte straffer gefasst werden, indem auf Investitionen in Verteidigungstechnologien und -güter Bezug genommen wird, die in erster Linie für militärische Anwendungen entwickelt werden. Eine solche Vereinfachung würde die Vorhersehbarkeit für die Durchführungspartner und Finanzintermediäre von InvestEU verbessern, indem ihnen eine klare Methodik an die Hand gegeben würde, um festzustellen, ob Endempfänger den Beschränkungen in Bezug auf Drittländer unterliegen, und unter anderem zu klären, wie diese Beschränkungen für Technologien mit verteidigungsbezogen und zivilen Anwendungen (doppelter Verwendungszweck) gelten.
(Stand: 29.12.2025)
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