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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1982 des Rates vom 29. September 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2025/1982 vom 29.09.2025, ber. L 2025/91046)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.

(2) Am 14. Juli 2015 erzielten China, Frankreich, Deutschland, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe(r) Vertreter(in)") unterstützt wurden, Einvernehmen mit Iran über eine langfristige umfassende Lösung für die iranische Nuklearfrage. Die vollständige Durchführung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action - JCPOA) sollte den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms sicherstellen und die umfassende Aufhebung aller Nuklearsanktionen ermöglichen.

(3) Am 28. August 2025 ging bei der Hohen Vertreterin in ihrer Funktion als Koordinatorin der Gemeinsamen JCPOA-Kommission (im Folgenden "Koordinatorin") ein Schreiben der Außenminister Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die Umsetzung des JCPOa ein. Mit diesem Schreiben teilten die Außenminister dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") mit, dass sie auf der Grundlage faktischer Nachweise der Ansicht seien, dass eine erhebliche Nichterfüllung seitens Irans der von ihm im Rahmen des JCPOa eingegangenen Verpflichtungen besteht, und leiteten damit im Einklang mit Nummer 11 der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats das Verfahren zur Wiedereinführung der gemäß der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats aufgehobenen Sanktionen ein.

(4) Am 27. September 2025 hat der VN-Sicherheitsrat innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung an die Koordinatorin vom 28. August 2025 keine neue Resolution angenommen. Daher sind die Bestimmungen der Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrats gemäß den Bestimmungen der Nummer 37 des JCPOa wieder einzuführen.

(5) Die Anhänge VIII und IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge VIII und IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. September 2025.

1) ABl. L 88 vom 24.03.2012 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj.

.

Anhang

Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt " A. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind" werden die die folgenden Einträge in Unterabschnitt " Natürliche Personen" angefügt:

"1. Fereidoun Abbasi-Davani. Funktion: hochrangiger Wissenschaftler des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL, Ministry of Defense for Armed Forces Logistics). Geburtsdatum: a) 1958 b) 1959. Geburtsort: Abadan, Iran (Islamische Republik). Weitere Informationen: Hat, 'Verbindungen zum Institut für angewandte Physik (Institute of Applied Physics). Arbeitet eng mit Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi zusammen.'
Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.
2. Dawood Agha-Jani. Funktion: Leiter der Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz. Weitere Informationen: Person, die am Nuklearprogramm Irans beteiligt ist.
Datum der Benennung durch die VN: 23.12.2006.
3. Ali Akbar Ahmadian. Titel: Vizeadmiral. Funktion: Leiter des Gemeinsamen Stabes des Korps der Iranischen Revolutionsgarden. Geburtsdatum: 1961. Geburtsort: Kerman, Iran (Islamische Republik). Alias: Ali Akbar Ahmedian. Weitere Informationen: Position geändert.
Datum der Benennung durch die VN: 24.3.2007.
4. Amir Moayyed Alai. Weitere Informationen: Leitungsfunktion bei der Montage und dem Bau von Zentrifugen.
Datum der Benennung durch die EU: 24.4.2007 (VN: 3.3.2008).
5.

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