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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2494 der Kommission vom 9. Dezember 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission in Bezug auf die Struktur von Meldungen im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates ausgetauscht werden
(ABl. L 2025/2494 vom 15.12.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates 2 regelt das Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten sowie die Überwachung und Kontrolle dieser Beförderungen mithilfe des in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 genannten EDV-gestützten Systems (im Folgenden "EDV-gestütztes System").
(2) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission 4 enthält die Vorschriften für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie für die Daten, die für Amtshilfedokumente gemäß Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates erforderlich sind.
(3) Entsprechend der Richtlinie (EU) 2020/262 wurde das EDV-gestützte System geändert, um die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die aus der Union ausgeführt werden, sowie die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden, zu erfassen. Diese Änderungen haben sich auf die Meldungen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ausgewirkt. Dies hat dazu geführt, dass bestimmte Datenelemente des EDV-gestützten Systems hinfällig geworden sind oder angepasst werden müssen. Das EDV-gestützte System sollte demnach überarbeitet werden, um diese Inkonsistenzen zu beseitigen.
(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit haben, sich auf die Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 vorzubereiten, und um den Anwendungsbeginn der vorliegenden Verordnung an das Datum anzupassen, an dem die neue Version des EDV-gestützten Systems gemäß dem Beschluss (EU) 2020/263 in Betrieb genommen wird, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 12. Februar 2026 gelten.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verbrauchsteuerausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 12. Februar 2026.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. Dezember 2025
2) Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/262/oj).
3) Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2020 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/263/oj).
4) Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission vom 24. Februar 2016 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (ABl. L 66 vom 11.03.2016 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/323/oj).
(Stand: 18.12.2025)
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