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Beschluss (GASP) 2025/2539 des Rates vom 11. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2269 zur Unionsunterstützung für die Durchführung eines Projekts mit dem Titel "Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit"
(ABl. L 2025/2539 vom 12.12.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2269 1 angenommen, der die Unionsunterstützung für die Durchführung des Projekts mit dem Titel "Förderung verantwortungsvoller Innovation auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im Dienste von Frieden und Sicherheit" (im Folgenden "Projekt") betrifft.
(2) Am 17. Oktober 2025 hat die Durchführungsstelle für das Projekt, das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts bis zum 31. März 2026 beantragt.
(3) Die Verlängerung wurde aufgrund erheblicher Herausforderungen bei der Gewährleistung einer angemessenen Vielfalt bei der Durchführung des Projekts beantragt, die unter anderem auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Visa für die Teilnehmenden des Globalen Südens zurückzuführen waren.
(4) Die Verlängerung wird es dem UNODa ermöglichen, die Zielsetzungen und Tätigkeiten des Projekts zu Ende zu führen, wozu auch die Verstärkung der Projektmaßnahmen und deren Ausweitung auf eine Region im Globalen Süden gehören, unter anderem durch eine Maßnahme zur Verbreitung und zum Aufbau von Kapazitäten, die an die zivile KI-Gemeinschaft sowie an politische Kreise im Globalen Süden gerichtet ist und in einer entsprechenden Region durchgeführt werden soll
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/2269 erhält folgende Fassung:
"Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 39 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Beitragsvereinbarung."
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2025.
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ENDE |
(Stand: 23.01.2026)
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