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Durchführungsverordnung (EU) 2025/2615 der Kommission vom 17. Dezember 2025 zur Änderung des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich des Musters der Veterinärbescheinigung und des Musters der Erklärung für die Wiedereinfuhr registrierter Turnierpferde in die Union
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/2615 vom 19.12.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (" Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 239 Absatz 3,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/ EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 2, insbesondere auf Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe a sowie Artikel 126 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission 3 sind unter anderem Musterbescheinigungen und -erklärungen in Form von Veterinärbescheinigungen oder Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials in die Union festgelegt.
(2) Artikel 177 Absätze 1 und 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 4, die gemäß Artikel 239 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/429 erlassen wurde, enthält zusätzliche Anforderungen an den Eingang von registrierten Pferden, die aus der Union stammen und nach einer zeitweiligen Ausfuhr in ein Drittland, Drittlandsgebiet oder eine Zone derselben zur Teilnahme an Turnieren, Rennen oder kulturellen Pferdesportveranstaltungen in die Union zurückkehren.
(3) Anhang II Kapitel 16 (Muster "EQUI-RE-ENTRY-90-COMP") der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 enthält ein Muster der Veterinärbescheinigung und ein Muster der Erklärung für die Wiedereinfuhr eines registrierten Turnierpferdes in die Union nach vorübergehender Ausfuhr für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen zur Teilnahme an unter der Schirmherrschaft der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Équestre Internationale, FEI) veranstalteten Pferdesportveranstaltungen. Kanada hat beantragt, dass das in Kanada stattfindende Springreitturnier (Concours de Saut International 5*) in die Liste der Pferdesportveranstaltungen aufgenommen wird, die unter diese Musterbescheinigung und diese Mustererklärung fallen. Da dieses Springreitturnier in Kanada die Anforderungen des Artikels 177
(Stand: 09.01.2026)
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