Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Mitteilung der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Vorlagen, über die Emittenten von Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, vor der Emission Informationen offenlegen

C/2025/2277
(ABl. C, C/2025/2277 vom 25.07.2025)



Einführung

Für eine klimaneutrale EU bis 2050 müssen beträchtliche öffentliche und private Investitionen getätigt werden. Grüne Anleihen spielen bei der Finanzierung dieses Wandels eine maßgebliche Rolle, da sie dem öffentlichen Sektor sowie Unternehmens- und Finanzemittenten die Mobilisierung der Finanzmittel ermöglichen, die sie für eine nachhaltigere Gestaltung ihrer Tätigkeiten benötigen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat die EU den europäischen Standard für grüne Anleihen 1 geschaffen. Dieser neue freiwillige Standard dient als "Goldstandard" für Emittenten, die nachweisen wollen, dass sie die Vorgaben der EU-Taxonomie 2 einhalten und sich für eine CO2-arme Zukunft einsetzen. Der europäische Standard für grüne Anleihen ergänzt die bestehenden Standards für derartige Instrumente und zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, das Vertrauen der Anleger zu stärken und den Markt insgesamt zur Verfolgung ambitionierterer Ziele zu ermutigen.

Die Bemühungen der EU gehen jedoch noch weiter. In der Verordnung zur Einführung des europäischen Standards für grüne Anleihen wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Emittenten zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Die Europäische Kommission wird darin verpflichtet, Vorlagen für freiwillige Offenlegungen vor und nach der Emission von Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden und an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, auszuarbeiten. Derzeit gibt es kein offizielles Standardformat, mithilfe dessen Emittenten nachweisen könnten, wie sie die Erlöse aus solchen Anleihen für taxonomiekonforme Tätigkeiten verwenden. Die neuen Vorlagen, deren Nutzung freiwillig ist, sollen diese Lücke schließen und Emittenten, die die Taxonomie zumindest in gewissem Umfang anwenden wollen, standardisierte Offenlegungen ermöglichen sowie Anlegern zu einem einfachen und zuverlässigen Zugang zu diesen Informationen verhelfen. Dadurch tragen die Vorlagen zum Vorhaben der Europäischen Kommission bei, Verwaltungsaufwand und Rechtsbefolgungskosten, die gegenwärtig durch das Fehlen harmonisierter strukturierter Offenlegungen verursacht werden, zu verringern. Die Vorlagen können daher wesentlich dazu beitragen, die Standardisierung weiter voranzutreiben und den Markt zu ambitionierteren Zielsetzungen zu veranlassen, Grünfärberei zu bekämpfen, Vertrauen aufzubauen und die Nutzung grüner Anleihen zu fördern - und dank des freiwilligen Charakters der Offenlegungen gleichzeitig einer übermäßigen Belastung der Emittenten entgegenzuwirken.

Die vorliegende Mitteilung enthält unverbindliche Vorlagen für vor der Emission erfolgende Offenlegungen (auch "Informationsblätter" genannt), die Emittenten von Anleihen, die als ökologisch nachhaltig vermarktet werden oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpft sind, verwenden und zusammen mit ihren anderen Unterlagen zu diesen Anleihen veröffentlichen können. Die Vorlagen sind dieser Mitteilung als Anlage beigefügt. Vorlagen für nach der Emission erfolgende freiwillige regelmäßige Offenlegungen werden gesondert in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/753 der Kommission 3 festgelegt.

Inhalt

Damit diese Leitlinien und die Vorlagen für vor der Emission erfolgende Offenlegungen bei diesen Anleiheformen mit dem europäischen Standard für grüne Anleihen in Einklang stehen, bauen sie auf den einschlägigen Abschnitten der Vorlage für das Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen in Anhang I der Verordnung über den europäischen Standard für grüne Anleihen auf.

Emittenten, die sich für die Verwendung der Vorlagen entscheiden, sollten diese wie angegeben ausfüllen. Die darin gemachten Angaben sollten die Absichten der Emittenten ausgehend von den zum Zeitpunkt der Anleiheemission verfügbaren Daten wiedergeben.

Alle Emittenten, die die Vorlagen verwenden, sollten unabhängig davon, ob sie als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen ausgeben, angeben, ob sie beabsichtigen, einen externen Prüfer in Anspruch zu nehmen und die in der einschlägigen delegierten Verordnung festgelegten Vorlagen für nach der Emission erfolgende regelmäßige Offenlegungen zu verwenden.

Veröffentlichung und Format

Entsprechend den Änderungen an der Prospektverordnung 4 sollten Emittenten, die sich für die Verwendung der Vorlagen entscheiden, die einschlägigen fakultativen Offenlegungen in den betreffenden Prospekt aufnehmen (sofern sie gemäß der Prospektverordnung 5 zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet sind).

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.08.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion