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Leitfaden zur praktischen Anwendung der Bestimmungen der Begriffe "Standort", "Betriebseinrichtung" und "Anlage" gemäß Artikel 13 Buchstabe h der Verordnung über das Industrieemissionsportal (Verordnung (EU) 2024/1244)
(Text von Bedeutung für den EWR)
C/2025/6534
(ABl. C, C/2025/6534 vom 04.12.2025)
| Ergänzende Informationen |
| PRTR-Verordnung - Pollutant Release and Transfer Register - |
Diese Mitteilung der Kommission soll den nationalen Behörden bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1244 helfen. Für die Auslegung des EU-Rechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.
Der Leitfaden wurde von der Europäischen Umweltagentur mit Unterstützung ihres Europäischen Themenzentrums für menschliche Gesundheit und Umwelt entwickelt. Die Kommission möchte den Mitgliedern der Sachverständigengruppe für die Verordnung über das Industrieemissionsportal und den Beobachtern danken, die sich aktiv beteiligt und während des gesamten Projekts, einschließlich Workshops und schriftlicher Konsultationen, unschätzbare Beiträge geleistet haben.
| Abkürzung | Bezeichnung |
| CID | Durchführungsbeschluss der Kommission (Commission implementing decision) |
| GuD | Gas- und Dampf-Kombikraftwerk |
| DAA | Unmittelbar damit verbundene Tätigkeit (Directly associated activity) |
| EUA | Europäische Umweltagentur |
| E-PRTR | Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register) |
| IED | Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrial and Livestock Rearing Emissions Directive) |
| IEPR | Verordnung über das Industrieemissionsportal (Industrial Emissions Portal Regulation) |
| INSPIRE | Geodateninfrastruktur in Europa (Infrastructure for Spatial Information in Europe) |
| LCP | Großfeuerungsanlage (Large combustion plant) |
| MCP | Mittelgroße Feuerungsanlage (Medium combustion plant) |
| MCPD | Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen (Medium Combustion Plant Directive) |
| UNECE | Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe) |
| WI | Abfallmitverbrennung (Waste co-incineration) |
| WWTP | Abwasserbehandlungsanlage (Waste water treatment plant) |
Gemäß Artikel 13 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2024/1244 (die "Verordnung über das Industrieemissionsportal" oder " IEPR") muss die Kommission mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur und nach Konsultation der Mitgliedstaaten einen Leitfaden für die Durchführung der Verordnung erstellen und regelmäßig aktualisieren. Der Leitfaden enthält Hinweise zur praktischen Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen der Begriffe "Standort", "Betriebseinrichtung" und "Anlage".
Dieser Leitfaden bietet einen Rahmen für die genaue und einheitliche Berichterstattung über Umweltdaten von Industriestandorten in der EU. Er soll dazu beitragen, Folgendes zu klären: i) die Bestimmungen der Begriffe "Standort", "Betriebseinrichtung" und "Anlage" in der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission 1 (Geodateninfrastruktur in Europa ( INSPIRE-Verordnung)) durch Angleichung an die Begriffsbestimmungen in der IEPR; und ii) die Bestimmung des Begriffs "Anlage" in der Industrieemissionsrichtlinie (IED) 2010/75/EU, geändert durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 2. In dem Dokument wird erläutert, wie sich diese Begriffsbestimmungen in die hierarchische Berichtsstruktur einfügen, die im Rahmen der INSPIRE-Verordnung für den Austausch von Geodaten vorgeschrieben ist.
Zu den wichtigsten Abschnitten gehören Leitlinien zu folgenden Themen: i) Identifizierung von Standorten, Betriebseinrichtungen und Anlagen; ii) Beschreibung der technischen und betrieblichen Verbindungen zwischen Industrieeinheiten; und iii) Festlegung, wann mehrere Anlagen als eine einzige Betriebseinrichtung zu betrachten sind. In dem Dokument werden auch "unmittelbar damit verbundene Tätigkeiten" behandelt, die bei der Berichterstattung von Emissionen aus einer Anlage zu berücksichtigen sind.
Dieser Leitfaden enthält verschiedene Beispiele zur Unterstützung der Berichterstattung im Rahmen der IEPR
(Stand: 11.12.2025)
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