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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/82 der Kommission vom 13. Januar 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 hinsichtlich der harmonisierten Norm für Offshore-Krane für allgemeine Verwendung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/82 vom 14.01.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2023) 4798 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU (im Folgenden "Auftrag"). Die in Auftrag gegebenen harmonisierten Normen sollten den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die in Artikel 4 der Richtlinie 2014/34/EU sowie in deren Anhang II festgelegt sind.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgende harmonisierte Norm, deren Fundstelle im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 der Kommission 4 veröffentlicht wurde: EN 13852-1:2013 - Offshore-Krane für allgemeine Verwendung. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN 13852-1:2025 - Offshore-Krane für allgemeine Verwendung.
(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Norm EN 13852-1:2025 dem Auftrag entspricht.
(5) Die Norm EN 13852-1:2025 entspricht den Anforderungen, die sie abdecken soll; diese Anforderungen sind in Anhang II der Richtlinie 2014/34/EU festgelegt. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, die die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/34/EU begründen. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollte die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 13852-1:2025 in den genannten Anhang aufgenommen werden.
(7) Es ist erforderlich, die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 13852-1:2013 aus der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union zu streichen, da diese Norm überarbeitet wurde. Diese Fundstelle sollte daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 gestrichen werden.
(8) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der harmonisierten Norm EN 13852-1:2025 vorzubereiten, ist es notwendig, die Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 13852-1:2013 zurückzustellen.
(9) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 sollte daher entsprechend geändert werden.
(10) Die Einhaltung der harmonisierten Normen begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(Stand: 15.01.2026)
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