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Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1668 der Kommission vom 28. September 2022 über die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ausgearbeiteten harmonisierten Normen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 251 vom 29.09.2022 S. 6 A;
Beschl. (EU) 2023/601 - ABl. L 79 vom 17.03.2023 S. 176 A;
Beschl. (EU) 2023/1587 - ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 134 Gültig;
Beschl. (EU) 2025/597 - ABl. L 2025/597 vom 01.04.2025 Gültig A;
Beschl. (EU) 2025/1810 - ABl. L 2025/1810 vom 12.09.2025 Gültig)
Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2019/1202 und Mitteilung 2018/C 371/01
| Ergänzende Informationen |
| => 11. ProdSV - Explosionsschutzprodukteverordnung // Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2022/1668 - Archiv 2019, 2018, 2018/C 209/01 ATEX 2014/34/EU Leitlinien - 5. Ausgabe (2024) (EN) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Schreiben BC/CEN/46-92 - BC/CLC/05-92 vom 12. Dezember 1994 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auszuarbeiten und zu überprüfen (im Folgenden der "Auftrag"). Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/34/EU ersetzt, wobei die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang II der Richtlinie 94/9/EG nicht geändert wurden. Diese Anforderungen sind derzeit in Anhang II der Richtlinie 2014/34/EU festgelegt.
(Stand: 02.10.2025)
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