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2026/272 - UN-Regelung Nr. 167 Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer direkten Sicht
(ABl. L 2026/272 vom 16.02.2026)
Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:
https://unece.org/status-1958-agreement-and-annexed-regulations
Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:
Änderungsserie 01 - Tag des Inkrafttretens: 12. Juni 2025
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle. Die rechtsverbindlichen Originaltexte sind:
ECE/TRANS/WP.29/2022/140/Rev.1
ECE/TRANS/WP.29/2024/13
ECE/TRANS/WP.29/2024/169
ECE/TRANS/WP.29/2024/99
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| Ergänzende Informationen |
| Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien
2024/1065 - UN-Regelung Nr. 167 [2024] |
0. Einführung (zur Information)
0.1. Zusammenstöße zwischen ungeschützten Verkehrsteilnehmern und großen Nutzfahrzeugen, die langsame Fahrmanöver durchführen, wie z.B. Abbiegen oder Anfahren, ereignen sich in der Regel bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten. Sie haben für ungeschützte Verkehrsteilnehmer meist schwerwiegende Folgen. Durch eine Verbesserung der indirekten Sicht des Fahrers (Weitwinkelspiegel) und die Ausstattung von Lastkraftwagen mit seitlichem Unterfahrschutz hat sich in der Vergangenheit die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern in derartigen Situationen erhöht. Dennoch kommt es nach wie vor zu solchen Kollisionen bei niedrigen Geschwindigkeiten, sodass weitere Verbesserungen als notwendig erachtet wurden.
0.2 Dass sich diese Art von Zusammenstößen ereignet, lässt sich vielerlei Faktoren zuschreiben. Der ungeschützte Verkehrsteilnehmer befand sich möglicherweise an einem Ort, an dem er vom Fahrer weder durch verglaste Bereiche noch durch Spiegel gesehen werden konnte. Es kann aber auch sein, dass er im Vorfeld der Kollision zwar sichtbar war, der Fahrer ihn aber zu spät erkannt hat, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, oder dass er ihn überhaupt nicht erkannt hat. Dieses späte Erkennen oder Nicht-Erkennen kann darauf zurückzuführen sein, dass der Fahrer nicht hingesehen hat, dass er zwar hingesehen, aber die Person nicht erkannt hat, oder dass er sie erkannt, aber das Risiko nicht richtig eingeschätzt hat.
0.3. Zur Vermeidung von Zusammenstößen dieser Art können Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um viele dieser verschiedenen Ursachen abzumildern. Parallel dazu wurden weitere Regelungen eingeführt, die den Einsatz elektronischer Systeme vorsehen, um ungeschützte Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs zu erkennen und den Fahrer durch ein niederschwelliges Informationssignal (z.B. Licht) über deren Anwesenheit zu informieren und eine Kollisionswarnung (z.B. audiovisuell) zu geben, wenn die Situation kritischer wird.
0.4. Informationssysteme für den toten Winkel und Kollisionswarnungen sind dann am wirksamsten, wenn sie die Aufmerksamkeit des Fahrers auf eine Gefahr lenken, die er sehen und schnell als echte Bedrohung erkennen kann. Bei vielen Fahrzeugkonstruktionen, die dieser Regelung vorausgehen, sind ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei einem Zusammenstoß oftmals nicht direkt durch die Front- oder Seitenscheiben des Fahrzeugs sichtbar. Viele sind in den Spiegeln zu sehen, aber alles deutet darauf hin, dass dies nicht ausreicht, um alle Kollisionen zu verhindern.
0.5. Die Sichtbarkeit über Spiegel kann sehr nützlich sein, unterliegt aber im Vergleich zur direkten Sicht einigen Einschränkungen. Beim menschlichen Sehen spielen im Wesentlichen zwei Sehbereiche eine Rolle. Das foveale Sehen ist der hochauflösende Bereich in der Mitte des Sichtfelds, der dem Sehen und Erkennen von Objekten dient. Beim peripheren Sehen werden deutlich weniger Details wahrgenommen; das Auge reagiert aber sehr empfindlich auf Bewegungen und nutzt die Erkennung von Bewegungen, um die Aufmerksamkeit schnell auf die Bedrohung zu lenken und das foveale Sehen darauf zu fokussieren. Im Zusammenhang mit dieser Regelung ist es das Kollisionswarnsystem der Natur. Über Spiegel dargestellte Bilder sind klein und zeigen möglicherweise nicht genügend Bewegung, um das periphere Sehen zu aktivieren. Sie müssen vom Fahrer bewusst und aktiv gescannt werden. Spiegel ermöglichen nur eine begrenzte Raumwahrnehmung. Über konvexe Spiegelgläser dargestellte Bilder können verzerrt sein, insbesondere an den Rändern, und Weitwinkelspiegel sind möglicherweise an wenig nachvollziehbaren Stellen angebracht und zeigen den Gegenstand aus einer ungewohnten Perspektive. So muss der Fahrer beispielsweise nach oben zur Dachlinie des Fahrzeugs blicken, um ein Bild zu sehen, das auf den Kopf eines neben dem Fahrzeug stehenden Radfahrers hinabschaut. Durch den Einsatz genau spezifizierter Kamera-Monitor-Systeme anstelle von Spiegeln lassen sich einige, aber nicht alle dieser Aspekte verbessern.
(Stand: 18.02.2026)
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