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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2026/759 des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010

(ABl. L 2026/759 vom 31.03.2026, ber. L 2026/90314)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2026/762 des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran 1,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP 2 und am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 3 über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen.

(2) Nach der Wiedereinführung der Nuklearsanktionen der Vereinten Nationen (VN) gegen Iran im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 29. September 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1972 4 angenommen, mit dem der Beschluss 2010/413/GASP geändert und alle im Rahmen des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans ausgesetzten oder aufgehobenen Nuklearsanktionen der Union gegen Iran wieder eingeführt wurden.

(3) Der Rat hat insbesondere beschlossen, das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates 5 aufgeführt sind, zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran wieder einzuführen.

(4) Die Union hat am 20. Mai 2021 die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 angenommen. Mit der genannten Verordnung wurde die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgehoben.

(5) Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung:

"(2) In Anhang I werden Güter und Technologien, einschließlich Software, aufgeführt, bei denen es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates * handelt, mit Ausnahme bestimmter Güter und Technologien, die in Anhang I Teil a der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission innerhalb von vier Wochen über die gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 gewährten Genehmigungen hinsichtlich der Güter und Technologien nach Anhang I Teil a der vorliegenden Verordnung.

____
*) Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 206 vom 11.06.2021 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/821/oj)."

2. Artikel 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Für alle nach diesem Artikel genehmigungspflichtigen Ausfuhren wird die Genehmigung von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer niedergelassen ist, und nach den Vorgaben des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2021/821 erteilt. Die Genehmigung ist in der gesamten Union gültig."

3. Die Anhänge werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.

1) ABl. L, 2026/762, 31.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/762/oj.

2) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/ GASP (ABl. L 195 vom 27.07.2010 S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/oj).

3) Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (ABl. L 88 vom 24.03.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj).

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