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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/775 des Rates vom 30. März 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2026/775 vom 31.03.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 1, insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.

(2) Der Rat hat die in Anhang IX der genannten Verordnung enthaltenen Einträge zu bestimmten benannten Personen und Einrichtungen überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einträge zu sechs Personen und zwei Einrichtungen aus diesem Anhang gestrichen werden sollten. Fünf Einträge in diesem Anhang sollten aktualisiert werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.

1) ABl. L 88 vom 24.03.2012 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj.


.

Anhang

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" werden unter dem Unterabschnitt " A. Personen" die folgenden Einträge gestrichen:

3. Dr. Hoseyn (Hossein) FAQIHIAN
6. Said Esmail KHALILIPOUR
20. Behzad SOLTANI

2. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" erhält Eintrag 7 unter dem Unterabschnitt " A. Personen" folgende Fassung:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"7. Ali Reza KHANCHI Anschrift des Kernforschungszentrums (NRC): AEOI-NRC P.O. Box: 11365-8486 Teheran/ Iran;
Fax: (+9821) 8021412
Geschlecht: männlich
Ali Reza Khanchi ist ein Nuklearwissenschaftler, der mit dem Iranian Nuclear Science and Technology Research Institute (NSTRI) verbunden ist.
Das NSTRI ist eine in der EU-Liste geführte Forschungseinrichtung, die offiziell mit der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) verbunden ist.
Daher ist Ali Reza Khanchi an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und unterstützt diese.
29.9.2025
(23.4.2007, seit dem 16.1.2016 ausgesetzt)"

3. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" werden unter dem Unterabschnitt " B. Einrichtungen" die folgenden Einträge gestrichen:

5.b) Assa Corporation
5.c) Assa Company Ltd

4. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" erhalten die Einträge 46 und 104 im Unterabschnitt " B. Einrichtungen" folgende Fassung:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"46. EMKa Company Anschrift: P.O. Box 14155-1339, Tehran, Iran

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