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Regelwerk, EU 2026, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2026/999 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(ABl. C, C/2026/999 vom 13.02.2026)



Ergänzende Informationen
Liste von VO'en - zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Erläuterungen 2019/C 119/01 zur kombinierten Nomenklatur


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 99 wird folgende Erläuterung eingefügt:

" 2202 99 andere:

Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106 90/42)."


1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

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