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2026/1534 - UN-Regelung Nr. 129 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von verbesserten Kinderrückhaltesystemen zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
(ABl. 2026/1534 vom 28.08.2026)
Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:
https://unece.org/transport/road-transport/status-1958-agreement-and-annexed-regulations
Einschließlich des gesamten gültigen Textes bis:
Ergänzung 4 zur Änderungsserie 04 - Datum des Inkrafttretens: 4. Juni 2026
Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle. Die rechtsverbindlichen Originaltexte sind:
ECE/TRANS/WP.29/2018/45
ECE/TRANS/WP.29/2018/139
ECE/TRANS/WP.29/2019/59
ECE/TRANS/WP.29/2019/40
ECE/TRANS/WP.29/2019/109
ECE/TRANS/WP.29/2020/58
ECE/TRANS/WP.29/2021/63/Rev.1 (geändert durch Absatz 94 des Berichts ECE/TRANS/WP.29/1159)
ECE/TRANS/WP.29/2021/122
ECE/TRANS/WP.29/2022/70
ECE/TRANS/WP.29/2022/128
ECE/TRANS/WP.29/2023/51 (geändert durch Absatz 98 des Berichts ECE/TRANS/WP.29/1173)
ECE/TRANS/WP.29/2023/120
ECE/TRANS/WP.29/2023/109
ECE/TRANS/WP.29/2024/43/Rev.1
ECE/TRANS/WP.29/2024/151
ECE/TRANS/WP.29/2024/44/Rev.1
ECE/TRANS/WP.29/2024/138
ECE/TRANS/WP.29/2025/52
ECE/TRANS/WP.29/2025/129
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| Ergänzende Informationen |
| Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien |
1. Anwendungsbereich
Diese Regelung gilt für die folgenden Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen:
2. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke der vorliegenden Regelung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
2.1. "Verbessertes Kinderrückhaltesystem" bezeichnet eine Vorrichtung, die in der Lage ist, ein Kind in sitzender oder auf dem Rücken liegender Position aufzunehmen. Dieses System muss so gebaut sein, dass es bei Zusammenstößen oder bei starker Verzögerung des Fahrzeugs die Verletzungsgefahr für das Kind durch Einschränkung der Lageveränderung von dessen Körper verringert.2.2. "Typ des Kinderrückhaltesystems" bezeichnet verbesserte Kinderrückhaltesysteme, die sich insbesondere in folgenden wesentlichen Merkmalen nicht unterscheiden:
der Klasse, in der das Rückhaltesystem typgenehmigt wird,
der Konstruktion, dem Material und dem Bau des verbesserten Kinderrückhaltesystems.
Konvertierbare oder modulare verbesserte Kinderrückhaltesysteme gelten hinsichtlich ihrer Konstruktion, ihres Materials und ihres Baus als nicht unterschiedlich.
2.3. "Integriert universal" und "nicht integriert universal"
2.3.1. "i-size" (integrierte verbesserte ISOFIX-Kinderrückhaltesysteme der Kategorie "universal") bezeichnet eine Kategorie von verbesserten Kinderrückhaltesystemen zur Verwendung auf allen i-size-Sitzplätzen eines Fahrzeugs, die gemäß den Regelungen Nr. 14 oder 145 sowie 16 genehmigt sind.
2.3.2. "Gurtgesichertes verbessertes Kinderrückhaltesystem der Kategorie 'universal'" (integriertes gurtgesichertes verbessertes Kinderrückhaltesystem der Kategorie "universal") bezeichnet eine Kategorie von verbesserten Kinderrückhaltesystemen, die in erster Linie dazu bestimmt sind, nur vom Sicherheitsgurt für Erwachsene an allen universalen Sitzplätzen eines Fahrzeugs befestigt zu werden, und gemäß der UN-Regelung Nr. 16 definiert und genehmigt sind.
(Stand: 17.09.2026)
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