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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/2137 des Rates vom 22. September 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

(ABl. L 2026/2137 vom 23.09.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan 1, insbesondere auf Artikel 5,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 1. August 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/486/GASP angenommen.

(2) Am 10. März 2026, 13. April 2026, 15. April 2026 und 28. April 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu 24 Personen und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(3) Der Beschluss 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 2026.

1) ABl. L 199 vom 02.08.2011 S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/486/oj.


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift " A. Mit den Taliban verbundene Personen" werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen durch die folgenden Einträge ersetzt:

"1. Abdul Baqi Basir Awal Shah (alias a) Abdul Baqi b) Abdul Baqi Haqqani).

Name (Originalschrift):

Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Gouverneur der Provinzen Khost und Paktika während des Taliban-Regimes (1996-2001); b) Stellvertretender Minister für Information und Kultur während des Taliban-Regimes (1996-2001); c) Konsularabteilung, Außenministerium während des Taliban-Regimes (1996-2001). Geburtsdatum: a) Zwischen 1960 und 1962; b) 1.1.1967. Geburtsort: a) Jalalabad-Stadt, Provinz Nangarhar, Afghanistan; b) Bezirk Shinwar, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.: afghanischer Diplomatenpass D0009724 (ausgestellt am 13.10.2021 in Kabul, Afghanistan, auf den Namen Abdul Baqi Haqqani; gültig bis 13.10.2026). Anschrift: Afshar Main Road Police District 5 near Kabul Education University, Kabul, Afghanistan Tag der Benennung durch die VN: 23.2.2001.

Weitere Angaben: Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Nangarhar (2008). Größe: 175 cm. Die Überprüfung nach der Resolution 1822 (2008) des VN-Sicherheitsrates wurde am 1.6.2010 abgeschlossen. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ('Special Notice') der INTERPOL und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ('Special Notice') der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/1493921

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdul Baqi war zunächst Gouverneur der Provinzen Khost und Paktika für das Taliban-Regime. Er wurde anschließend zum Stellvertretenden Minister für Information und Kultur ernannt. Er diente außerdem in der Konsularabteilung des Außenministeriums des Taliban-Regimes.
2003 war Abdul Baqi an gegen die Regierung gerichteten militärischen Aktivitäten in den Bezirken Shinwar, Achin, Naziyan und Dur Baba der Provinz Nangarhar beteiligt. Ab 2009 organisierte er militante Aktivitäten in der gesamten östlichen Region, insbesondere in der Provinz Nangarhar und in Jalalabad-Stadt.

14. Hamidullah Akhund Sher Mohammad (alias a) Janat Gul, b) Hamidullah Akhund, c) Saeed Hamidullah, d) Sher Mohammad).

Name (Originalschrift):

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Chef der Ariana Afghan Airlines während des Taliban-Regimes (1996-2001). Geburtsdatum: a) Zwischen 1972 und 1973; b) 22.3.1973. Geburtsort: a) Dorf Sarpolad, Bezirk Washer, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan; c) Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: afghanisch. Reisepass-Nr.:

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