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Durchführungsverordnung (EU) 2026/2191 des Rates vom 28. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 2026/2191 vom 29.09.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absätze 1 und 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.
(2) Am 14. Juli 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, sechs Personen und zwei Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Vier dieser Personen und eine dieser Einrichtungen sind bereits in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführt. Sie sollten daher aus Anhang Ia gestrichen und in Anhang I der genannten Verordnung aufgenommen werden.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:
1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
2. Anhang Ia wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.
| Anhang I |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:
1. Unter der Überschrift " a) Liste der Personen nach Artikel 2 und 2a" werden die folgenden Einträge hinzugefügt:
" 47. Charles SEMATAMA
(alias: Sebanyana)
Benennung: a) Oberst; b) Befehlshaber und militärischer Anführer der Twirwaneho.
Geburtsdatum: 1975.
Geburtsort: Dorf Kalunyo, Kamombo, Süd-Kivu, Demokratische Republik Kongo.
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.
Anschrift: Hauts Plateaux, South Kivu, Democratic Republic of the Congo.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN: 14. Juli 2026.
Weitere Angaben: Charles SEMATAMa ist Befehlshaber und militärischer Führer von Twirwaneho, einer kongolesischen bewaffneten Gruppe, die an Gräueltaten in der Provinz Süd-Kivu der DRK beteiligt ist, darunter die Tötung von Zivilisten, die Rekrutierung von Kindern und Aktivitäten, die den Frieden und die Sicherheit der Menschen in der DRK bedrohen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ('Special Notice') der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals.
48. Gustave KUBWAYO
(alias: a) Sirkoof; b) Surcouf; c) Surkof)
Benennung: a) Oberst; b) Befehlshaber der FDLR-FOCA.
Geburtsdatum: 1969.
Geburtsort: a) Gemeinde Karago, Präfektur Gisenyi, Ruanda; b) Distrikt Nyabihu, Provinz West, Ruanda.
Staatsangehörigkeit: Ruanda.
Anschrift: Demokratische Republik Kongo.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN: 14. Juli 2026.
Weitere Angaben: Als einer der wichtigsten Befehlshaber der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas - Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA) und neuer Befehlshaber der Einheit 'Commando de recherche et d'action en profondeur' (CRAP) ist Gustave Kubwayo alias Sirkoof an der Planung, Bekanntmachung und Unterstützung der Aktivitäten der bewaffneten Gruppe beteiligt, z.B. an Angriffen auf Zivilpersonen, Entführungen zur Erpressung von Lösegeld und der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ('Special Notice') der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals.
49. Corneille NANGAa YOBELUO
(alias: a) Corneille Nangaa; b) Corneille Yobeluo)
Benennung: Anführer der 'Alliance Fleuve Congo' (AFC).
Geburtsdatum: 9. Juli 1970.
Geburtsort: Bagboya, Haut-Uele, Demokratische Republik Kongo.
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.
Reisepass-Nr.: a) OP1097934 (Demokratische Republik Kongo); b) DP0000149 (Demokratische Republik Kongo); c) DP0003850 (Demokratische Republik Kongo).
(Stand: 01.10.2026)
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