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Regelwerk, EU 2026, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2026/4225 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(ABl. C, C/2026/4225 vom 31.07.2026)



Ergänzende Informationen
Liste von VO'en - zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Erläuterungen 2019/C 119/01 zur kombinierten Nomenklatur


Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Auf Seite 412 wird in der Erläuterung zu Unterposition 9503 00 21 Puppennach dem bestehenden Text folgender Wortlaut eingefügt:

"Hierher gehören auch Puppen aus Spinnstoff zu Dekorationszwecken, die Menschen darstellen (mit einigen sichtbaren Gesichtsmerkmalen sowie Händen/Armen und Füßen/Beinen).

Beispiele für solche Waren sind so genannte 'Wichtel aus Spinnstoff', bei denen es sich um kegelförmige Waren mit einem spitzen Hut, einer Haarnachbildung und/oder einem Bart und einer Nase handelt.

Beispiele:

Nicht hierher gehören ähnliche Dekorationsartikel, die keine Menschen darstellen (weil sie entweder keine der oben genannten menschenähnlichen Merkmale oder weil sie tierähnliche Merkmale aufweisen, z.B. Kaninchenohren (Positionen 6307 oder 9505)).

Beispiele für in die Position 6307 einzureihende Waren:

Für Beispiele für Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, die in die Position 9505 einzureihen sind, siehe die KN-Erläuterungen zu Position 9505."

Auf Seite 413 wird in der Erläuterung zu Position 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel im vierten Absatz zwischen dem ersten und dem zweiten Spiegelstrich folgender Wortlaut eingefügt:

"- Dekorationsartikel, keinen Menschen darstellend (Puppen zu Dekorationszwecken, siehe die KN-Erläuterungen zu Unterposition 9503 00 21) mit festlichen Symbolen oder Kleidungsstücken oder Accessoires, die die Farben, das Design und die Form aufweisen, die mit einem bestimmten festlichen Anlass verbunden sind.

"


1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

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