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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung und der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
- Bayern -

Vom 12. November 2019
(GVBl. Nr. 21 vom 29.11.2019 S. 634)


Es verordnen

§ 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung

In § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 201511V), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Oktober 2019 (GVBl. S. 608) geändert worden ist, wird die Angabe " § 9 Abs. 1 und 2" durch die Angabe " § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1" und wird die Angabe " § 9 Abs. 4 Satz 1" durch die Angabe " § 9 Abs. 4" ersetzt.

§ 2
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen

Die Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025, BayRS 9210-2-I/B), die zuletzt durch § 1 Abs. 366 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift des Ersten Teils wird das Wort "Straßenverkehrsrecht" durch das Wort "Straßenverkehr" ersetzt.

2. Im Ersten Teil wird der Überschrift des 1. Abschnitts die Angabe "(StVG)" angefügt.

3. § 2 wird § 1 und in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 werden jeweils die Wörter "des Straßenverkehrsgesetzes" durch die Angabe "StVG" ersetzt.

4. § 3 wird § 2 und wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

aa) Buchst. a

a) von dem Verbot, Rennen mit Kraftfahrzeugen zu veranstalten, soweit sie Erlaubnisbehörden sind (§ 29 Abs. 1 StVO),

wird aufgehoben.

bb) Die Buchst. b bis e werden die Buchst. a bis d.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nr. 1 wird die Angabe "Absatz 1 Nr. 1" durch die Angabe "Abs. 1 Nr. 1" und werden die Wörter "Absatz 1 Nr. 2 Buchst. a und b" durch die Angabe "Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a" ersetzt.

bb) In Nr. 2 werden die Wörter "Absatz 1 Nr. 2 Buchst. c und d" durch die Angabe "Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c" ersetzt.

cc) In Nr. 3 wird die Angabe "Absatz 1 Nr. 2 Buchst. e" durch die Angabe "Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d" ersetzt.

5. § 4 wird § 3 und wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

aa) Buchst. e

e von dem Verbot, Rennen mit Kraftfahrzeugen zu veranstalten, soweit sie Erlaubnisbehörden sind (§ 29 Abs. 1 StVO),

wird aufgehoben.

bb) Die Buchst. f bis i werden die Buchst. e bis h.

cc) Buchst. j wird Buchst. i und die Angabe " § 6 Abs. 1 Nr. 5" wird durch die Angabe " § 5 Abs. 1 Nr. 5" ersetzt.

dd) Buchst. k wird Buchst. j und die Wörter "von Zeichen 286, Zeichen 290, Zeichen 314 und 315 (jeweils mit Zusatzschild) und Zeichen 325 StVO" werden durch die Wörter "von Zeichen 286, Zeichen 290.1, Zeichen 314, Zeichen 314.1 und Zeichen 315 (jeweils mit Zusatzzeichen) und Zeichen 325.1" und die Angabe "(Zeichen 242 StVO)" wird durch die Angabe "(Zeichen 242.1 StVO)" ersetzt.

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nr. 1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchst. a wird das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt.

bbb) In Buchst. b werden die Wörter "Absatz 1 Nr. 1 Buchst. b, c, g, h, i, j und k" durch die Wörter "Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, c und f bis j" ersetzt.

ccc) In Buchst. c wird das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt.

ddd) In Buchst. d werden die Wörter "Absatz 1 Nr. 1 Buchst. e und f" durch die Angabe "Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e" ersetzt.

bb) In Nr. 2 Buchst. a und b und in Nr. 3 wird jeweils das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt.

6. § 5 wird § 4 und Abs. 2 wird wie folgt geändert:

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