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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1618
Einheitliche Interpretationen des Kapitels III von SOLAS

Vom 26. Juni 2019
(VKBl. Nr. 18 vom 30.09.2021 S. 922)



1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 101. Tagung (5. bis 14. Juni 2019) im Hinblick darauf, eine genauere Anleitung zu den Regeln III/20 Absatz 11, III/22 Absatz 1.1 und III/32 Absatz 1.1 von SOLAS zur Verfügung zu stellen, die in der Anlage wiedergegebenen einheitlichen Interpretationen des Kapitels III von SOLAS angenommen, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen ("Ship Systems and Equipment") auf seiner sechsten Tagung vorbereitet wurden.

2 Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, die sich in der Anlage befindenden einheitlichen Interpretationen als Anleitung bei der Anwendung der Regeln III/20 Absatz 11, III/22 Absatz 1.1 und III/32 Absatz 1.1 von SOLAS zu verwenden und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

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Einheitliche Interpretationen des Kapitels III von SOLAS  Anlage

Regel 20 Absatz 11 - Einsatzbereitschaft, Instandhaltung und Inspektionen, Instandhaltung, eingehende Untersuchung, Prüfung unter Betriebsbedingungen, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten, Bereitschaftsbooten und schnellen Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösevorrichtungen

Die eingehenden Untersuchungen, Überholungen und Prüfungen unter Betriebsbedingungen, die mindestens einmal alle fünf Jahre durchgeführt werden, müssen in der Anwesenheit eines Besichtigers stattfinden.

Regel 22 Absatz 1.1 - Persönliche Rettungsmittel, Rettungsringe

Regel 32 Absatz 1.1 - Persönliche Rettungsmittel, Rettungsringe

Bei der Prüfung der Mindestanzahl und Verteilung der Rettungsringe entsprechend der Anforderungen der Regel 22 Absatz 1.1 bzw. Regel 32 Absatz 1.1 darf ein Rettungsring, der gemäß MSC.1/Rundschreiben 1331 zur Einhaltung der Regel II-1/3-9 Absatz 2 von SOLAS sowohl mit einem Licht als auch mit einer Rettungsleine ausgestattet ist, nicht angerechnet werden.

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Nr. 179 Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1618, "Einheitliche Interpretationen des Kapitels III von SOLAS", in deutscher Sprache

Vom 02. September 2021
(VKBl. Nr. 18 vom 30.09.2021 S. 922)

Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1618, "Einheitliche Interpretationen des Kapitels III von SOLAS", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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