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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg
- Brandenburg -
Vom 28. Mai 2024
(GVBl. I Nr. 37 vom 28.05.2024)
Auf Grund des § 26 Absatz 1, des § 29 Absatz 10, des § 31 Absatz 1 und des § 45 Absatz 2 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 9. Oktober 2003 (GVBl. I S. 250), von denen § 31 Absatz 1 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 33 S. 2) geändert worden ist, verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz nach Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz:
Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vom 22. Mai 2024 (GVBl. II Nr. 32) wird wie folgt gefasst:
| alt | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) In Absatz 2 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
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"b) In Absatz 2 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
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(Stand: 05.06.2024)
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