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ZustVO-Tier
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Beseitigung tierischer Nebenprodukte und des Tierschutzes
- Niedersachsen -
Vom 10. Dezember 2024
(Nds. GVBl. Nr. 107 vom 10.12.2024)
§ 1 Zuständigkeit des Fachministeriums
Das Fachministerium ist zuständig für die Aufgaben nach
(Stand: 04.06.2025)
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