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"Architekt"


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0329/05
0004/05
0797/05
0025/05B
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0518/05B
0025/1/05
0430/05
0151/05
0512/05
0380/05B
0001/05
0572/05
0723/05
0726/05
0197/05
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0674/05
0219/05
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1010/04
0525/04
0807/04
0710/04B
0406/04
0710/04
0991/04
0578/04
0907/1/04
0571/04
0458/04B
0525/04B
0525/1/04
0907/04B
0830/03B
Drucksache 77/12

... Europa verfügt über alle technischen Fähigkeiten und das qualifizierte Personal, um die Herausforderungen des Exa-Computing anzugehen, d.h. heimische Fähigkeiten herauszubilden, die das gesamte Technologiespektrum von Prozessorarchitekturen bis hin zu Anwendungen abdecken10. Auch wenn die EU im Vergleich zu den USA bei HPC-Systemanbietern hinterher hinkt, weist es besondere Stärken bei Anwendungen, bei Rechnern mit äußerst geringer Leistungsaufnahme sowie bei Systemen und Integration auf, auf denen aufgebaut werden kann, um sich mit Erfolg an diesem globalen Wettlauf zu beteiligen und die EU als Anbieter von Spitzentechnologie wieder auf die Weltbühne zurück zu bringen.



Drucksache 15/1/12

... 29. Die in Artikel 5 Absatz 6 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Regelung, dass bei Bauleistungen für die Berechnung des geschätzten Auftragswerts nun nicht nur vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lieferungen sondern auch Dienstleistungen zu berücksichtigen sind, ist zu konkretisieren. Es muss klargestellt werden, dass unter die Dienstleistungen nicht die an Architektur- bzw. Ingenieurbüros vergebene Planungsleistungen fallen. Bei diesen Planungsleistungen wird nämlich nicht die Dienstleistung dem Auftragnehmer für die Ausführung der Bauarbeiten zur Verfügung gestellt, sondern nur das Ergebnis einer Dienstleistung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 655/12

... (11) Schutz und Aufwertung von Kulturerbe und Kulturlandschaften, die integraler Bestandteil der Vielfalt der Kulturen sind, zu deren Wahrung und Förderung sich die Europäische Union gemäß Artikel 167 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet hat, können sich sinnvollerweise auf die Definitionen und Grundsätze stützen, die in einschlägigen Übereinkommen des Europarates, insbesondere dem Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas, dem Europäischen Landschaftsübereinkommen und der Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft niedergelegt sind.



Drucksache 466/12

... Zu bb) - Nummer 2 (Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... Nach dem Inhalt der Marktanalyse beruht die vorgesehene Anhebung auf der Grundlage von nur 20 Befragungen. Demgegenüber ist festzustellen, dass auch die bisherigen Zuordnungen nicht frei gegriffen waren. Ihnen lagen vielmehr Erhebungen der Landesjustizverwaltungen sowie eine Sachverständigenbefragung zugrunde, die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Bundesarchitektenkammer, der Bundesingenieurkammer und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks durchgeführt wurden; vgl. hierzu auch Abschnitt III Nummer 3 der Allgemeinen Begründung.



Drucksache 244/12

... Für die Datenübermittlung an das Register sind zur Sicherung von Integrität (Unbefugten ist eine Änderung von Daten unmöglich), Vertraulichkeit (nur Befugte können auf Verfahren und Daten zugreifen) und Authentizität (Daten stammen von autorisierten und authentisierten Nutzern) die von der Registerbehörde festgelegten Anwendungsregeln zu nutzen. Diese entsprechen den Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA) in der jeweils vom Rat der IT-Beauftragten beschlossenen und damit aktuellen Version. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Zusammenstellung von Methoden für Software-Systeme der öffentlichen Verwaltung. Sie wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT) herausgegeben (www.cio.bund.de/saga). Mit der Orientierung an den SAGA wird eine wichtige Voraussetzung für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt der Datensätze

§ 2
Datenübermittlung an die Registerbehörde

§ 3
Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde

§ 4
Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren

§ 5
Datenabruf im automatisierten Verfahren

§ 6
Auskunft bei Anfragen mit unvollständigen Angaben

§ 7
Datenschutz und Datensicherheit

§ 8
Übergangsbestimmung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen

1. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

4. Erfüllungskosten

a. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1967: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters


 
 
 


Drucksache 577/12

... 1. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen vor allem folgende Sektoren: Architektur, Archive und Bibliotheken, Kunsthandwerk, audiovisueller Bereich (einschließlich Film, Fernsehen, Videospiele und Multimedia), Kulturerbe, Design (einschließlich Modedesign), Festivals, Musik, darstellende und bildende Kunst, Verlagswesen und Radio.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 549/12

... Mittelfristig wird eine neue Architektur für ein nutzerorientiertes europäisches Verkehrsmanagement-, Informations- und Zahlungssystem eingeführt, der eine Ortungs-, Kommunikations- und Beobachtungstechnologie auf dem neuesten technischen Stand zugrunde liegt. Auf kürzere Sicht werden die bestehenden Management- und Informationssysteme der einzelnen Verkehrsträger weiter verbessert, stärker eingesetzt und gegebenenfalls durch Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern erweitert, die eine durchgehende Reiseplanung und nahtlose Logistikdienste ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/12




1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik

2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors

3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa

3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr

3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr

4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems

5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors

5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich

5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen

5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen

5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen

6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien

7. Weiterführende Arbeiten

Anhang
Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz


 
 
 


Drucksache 757/12

... Über europäische und internationale Normen und Spezifikationen hinaus kommt es auch auf Interoperabilitätsprüfungs-, Kennzeichnungs- und Zertifizierungsprozesse an. Mehrere Projekte befassen sich erfolgreich mit der Prüfung und Umsetzung von Normen, offenen und gesicherten Architekturen, klinischen Arbeitsabläufen und Teilterminologien 26 sowie mit der Erarbeitung von Politikempfehlungen zur Vorbereitung einer groß angelegten Einführung elektronischer Gesundheitsdienste. Die Kommission schlägt vor, die Interoperabilität dadurch zu steigern, dass Spezifikationen und Komponenten weiterentwickelt und validiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. elektronische Gesundheitsdienste in Europa - Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme

2.2. Chancen durch Entfaltung des Marktpotenzials

2.3. Hindernisse beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste

3. ZIELVORSTELLUNG

4. Herstellung einer breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste

4.1. Lösung technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und -zertifizierung

4.2. Lösung der organisatorischen Fragen

4.3. Klärung rechtlicher Fragen

5. Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

5.1. Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Innovation

5.2. Förderung der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste

6. ERLEICHTERUNG der Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste

6.1. FazilitätConnecting Europe

6.2. Kohäsionspolitik

6.3. Fähigkeiten und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich

6.4. Messung des Mehrwerts

7. Förderung des politischen Dialogs und der Internationalen Zusammenarbeit IM Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Eine der großen Herausforderungen ist, Fotovoltaik ästhetisch/architektonisch in die Gebäudehülle einzubinden. Allerdings ist der Aufwand für die Integration der entsprechenden Fotovoltaik-Anlagen höher als bei der herkömmlichen



Drucksache 864/11

... Eingedenk dessen, dass sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets am 9. Dezember 2011 auf eine verstärkte Architektur für die Wirtschafts- und Währungsunion verständigt haben, die auf den Europäischen Verträgen aufbaut und die Durchführung von Maßnahmen erleichtert, die auf der Grundlage der Artikel 121, 126 und 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergriffen werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 864/11




Entwurf

Titel I
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 1

Titel II
Kohärenz mit dem Unionsrecht und Verhältnis zum Unionsrecht

Artikel 2

Titel III
Haushaltsdisziplin

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Titel IV
Wirtschaftliche Konvergenz

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Titel V
Tagungen des Euro-Gipfels

Artikel 13

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 14


 
 
 


Drucksache 325/11

... (2) Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Buchsachverständigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 6. April 2010

1. Zu Artikel 7:

2. Zu den Artikeln 7, 12 und 14:

3. Zu Artikel 10:

4. Zu den Artikeln 10 und 11:

5. Zu Artikel 15:

6. Zu Artikel 26:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33


 
 
 


Drucksache 523/11

... Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) entsteht einmalig Finanzaufwand für die Anpassung seiner IT-Infrastruktur an das System XMeld der Meldebehörden, um eine automatisierte Datenabfrage zu ermöglichen. Dafür sind einmalige Entwicklungs- und Realisierungskosten in Höhe von insgesamt 1 060 000 Euro prognostiziert, die voraussichtlich im Jahr 2013 anfallen und sich wie folgt zusammensetzen: Die externen Entwicklungskosten für die Fachapplikation basieren auf 750 000 Euro für die (Software-)Entwicklung der Fachanwendung sowie 100 000 Euro für die Entwicklung des Sicherheitskonzepts. Dazu kommen im BVA neu zu schaffende Verfahrensumgebungen entsprechend dem Zonenmodell der "Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen", die 90 000 Euro für die Serverinfrastruktur und 120 000 Euro für die Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur erfordern. Für Postfachzertifikate, Anmietung eines OSCI-Postfachs, DVDV und Wartung werden zudem ab dem Jahr 2013 laufende Kosten in Höhe von jährlich rund 75 000 Euro zu veranschlagen sein. Zudem können geringfügige Kosten dadurch entstehen, dass die Länder Gebühren für Abrufe aus ihren Melderegistern erheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative (EBIG)

§ 1
Zuständige Behörden und Prüfung von Online-Sammelsystemen

§ 2
Sammeln von Unterstützungsbekundungen

§ 3
Überprüfung von Unterstützungsbekundungen

§ 4
Ungültigkeit von Unterstützungsbekundungen Eine Unterstützungsbekundung ist ungültig, wenn

§ 5
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Finanzieller Aufwand

b Personeller Aufwand

IV. Bürokratiekosten

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Befristung

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1799: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen


 
 
 


Drucksache 639/1/11

... 5. Unabhängig davon wird das Thema an verschiedener Stelle bereits im Baurecht behandelt, z.B. in der europäischen Bauprodukte-Richtlinie, auf die die Kommission in ihrer Begründung selbst hinweist. Auch der Richtlinienvorschlag verweist an den relevanten Stellen auf die einschlägigen und besonderen Bauvorschriften. Dies erscheint angesichts der vorrangig stofflichen Aspekte und des Adressatenkreises (Architekten, Baufirmen, Handwerkskammern) auch zielführend (soweit überhaupt Handlungsbedarf gesehen wird).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/1/11




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 378/11

... In diesem größeren Kontext muss das Recht der Bürger gesehen werden, ihr individuelles Recht auf Arbeit überall in der EU auszuüben. Um von der Freizügigkeit in vollem Umfang profitieren zu können, müssen Berufstätige ihre Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten leicht anerkennen lassen können 7 . Daher ist es unverzichtbar, dass die Richtlinie über Berufsqualifikationen 8 klare und einfache Bestimmungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen enthält. Gleichzeitig müssen die Bestimmungen qualitativ hochwertige Dienstleistungen gewährleisten, ohne selbst ein Hindernis für die Mobilität darzustellen. Die Europäische Union hat auf diesem Gebiet bereits viel erreicht: Für einige Berufsqualifikationen, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Architektur, Handwerk, Handel und Industrie gilt die automatische Anerkennung. Für alle übrigen Berufe wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf der Grundlage der „allgemeinen Regelung“ erfolgreich eingeführt. 2005 wurden diese Bestimmungen durch eine neue, einfachere Regelung zur Erleichterung der vorübergehenden Mobilität ergänzt. Von diesen Bestimmungen profitieren Millionen Berufstätige in Europa. Allein das System der automatischen Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen gilt für schätzungsweise 6,4 Millionen Bürger9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 767/1/11

... 13. Angesichts der großen Akzeptanz der derzeitigen Programme sowohl bei den politischen Entscheidungsträgern wie auch bei den Antragstellern sowie angesichts der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse und spezifischen Belange der einzelnen Bildungssektoren und des Jugendbereichs lehnt der Bundesrat die umfassende Umgestaltung der bisherigen Strukturen in Form der vorgeschlagenen Integration der Bereiche Bildung, Jugend und Sport in einem Gesamtprogramm ab. Die Ablösung der bisherigen zielgruppenorientierten Programmarchitektur des Programms für lebenslanges Lernen und des Programms "Jugend in Aktion" durch einen thematischen Ansatz gefährdet nach Ansicht des Bundesrates die Zugänglichkeit des Programms für die einzelnen Zielgruppen, die Nutzerfreundlichkeit und die Transparenz der Förderstrukturen. Darüber hinaus birgt die thematische Ausrichtung der drei Schlüsselaktionen die Gefahr eines direkten Wettbewerbs zwischen sehr unterschiedlichen Bildungsinstitutionen und Jugendorganisationen, in dem kleinere Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen ohne entsprechende Verwaltungsstrukturen eine deutliche Benachteiligung erfahren würden.



Drucksache 873/11

... Eine 2011 vorgenommene Evaluierung der Komponenten Krisenreaktion und Krisenvorsorge des Instruments für Stabilität (Artikel 3 bzw. Artikel 4 Absatz 3) kam zu dem Ergebnis, dass das Instrument innerhalb der Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungsarchitektur der EU einzigartig ist und es der EU ermöglicht, ein breites Spektrum entscheidender Initiativen zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion zu unterstützen. Die Fähigkeit der EU, in Krisensituationen tätig zu werden, wurde ausgebaut, während sich gleichzeitig Kohärenz und Wirksamkeit der Initiativen zur Krisenprävention und Friedenskonsolidierung parallel zur Fähigkeit der Partner, sich auf Krisen vorzubereiten und auf sie zu reagieren, verbessert haben.



Drucksache 767/11 (Beschluss)

... 13. Angesichts der großen Akzeptanz der derzeitigen Programme sowohl bei den politischen Entscheidungsträgern wie auch bei den Antragstellern sowie angesichts der sehr unterschiedlichen Bedürfnisse und spezifischen Belange der einzelnen Bildungssektoren und des Jugendbereichs lehnt der Bundesrat die umfassende Umgestaltung der bisherigen Strukturen in Form der vorgeschlagenen Integration der Bereiche Bildung, Jugend und Sport in einem Gesamtprogramm ab. Die Ablösung der bisherigen zielgruppenorientierten Programmarchitektur des Programms für lebenslanges Lernen und des Programms "Jugend in Aktion" durch einen thematischen Ansatz gefährdet nach Ansicht des Bundesrates die Zugänglichkeit des Programms für die einzelnen Zielgruppen, die Nutzerfreundlichkeit und die Transparenz der Förderstrukturen. Darüber hinaus birgt die thematische Ausrichtung der drei Schlüsselaktionen die Gefahr eines direkten Wettbewerbs zwischen sehr unterschiedlichen Bildungsinstitutionen und Jugendorganisationen, in dem kleinere Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen ohne entsprechende Verwaltungsstrukturen eine deutliche Benachteiligung erfahren würden.



Drucksache 105/1/11

... d) Im EEG-2012 ist eine eigenständige Vergütungsstufe für gebäudeintegrierte Photovoltaik und Hybridkollektoren (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) einzuführen. Dies macht Solarenergie zu einem integralen Bestandteil der Architektur, stärkt die innovationsstarke heimische Solarbranche und ist ein entscheidender Beitrag zur Umsetzung des "nearly zero emission Building", dem in der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie ab 2020 EU-weit geltenden Energiestandard.



Drucksache 370/11

... 33. weist darauf hin, dass die Beistandsklausel eine rechtliche Verpflichtung zu einer wirksamen Solidarität im Falle eines Angriffs von außen auf eines der Mitgliedstaaten der EU darstellt, wobei dies nicht im Widerspruch zu der Rolle der NATO in der europäischen Sicherheitsarchitektur steht und gleichzeitig die Neutralität einiger EU-Mitgliedstaaten gewahrt bleibt; empfiehlt daher, die tatsächlichen Auswirkungen der Beistandsklausel ernsthaft zu überdenken und die ungelösten Probleme der Durchführungsbestimmungen, die aus dem Entwurf des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entfernt wurden, in Angriff zu nehmen; fordert die Ausarbeitung politischer Leitlinien, insbesondere angesichts der vor kurzem beschlossenen Auflösung des geänderten Brüsseler Vertrags (WEU-Vertrag);



Drucksache 834/1/11

... 21. Der Bundesrat begrüßt die Verwendbarkeit von ECTS als alternative Messgröße für die erforderliche Dauer der Hochschulausbildung in allen von der Richtlinie erfassten akademischen Berufen. Allerdings bleibt die Definition, die sich nur in den Erwägungen unter Punkt 13 findet, unscharf, was zur Folge hat, dass diese Messgröße in dem vorgeschlagenen Artikel 46 Nummer 1 Buchstabe a und b etwa bei den Architekten auch für Berufspraktika außerhalb des Verantwortungsbereichs der Hochschulen Anwendung findet. Daher wird vorgeschlagen, eine Definition der "ECTS" in Artikel 3 "Begriffsbestimmungen" aufzunehmen und hier nicht nur Umfang und Dauer (1 Jahr als Vollzeitstudium entspricht 60 ECTS) festzulegen, sondern auch klarzustellen, dass diese Messgröße nur für Hochschulstudien im Sinne der Richtlinie Anwendung findet. Zudem wären die Regelungen zu den Architekten zu präzisieren (ECTS nur für das geforderte Hochschulstudium).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 344/11

... In § 171a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 soll hinsichtlich des Ziels der Erhaltung innerstädtischer Altbaubestände das Erfordernis der Nachhaltigkeit ausdrücklich benannt werden. Es wird damit hervorgehoben, dass eine dauerhafte Erhaltung der Altbaubestände eine wirksame Kombination des Bewahrens erhaltenswerter Architektur einerseits und des Gestaltens nach zukunftsgerichteten, u.a. am Maßstab der klimagerechten Stadtentwicklung gebildeter Nachhaltigkeitskriterien andererseits erfordert. Ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Erhaltung der Altbaubestände können gebäudeübergreifende Lösungen der Energieversorgung sein, die das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen; in Betracht kommen aber auch qualitätsvolle Aufwertungen der Gebäudehülle zur Verbesserung des Wärmeschutzes (vgl. auch die Begründung zu Nummer 11 Buchstabe b und c).

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Drucksache 344/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 248
Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

§ 249
Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung

Artikel 2
Änderung der Planzeichenverordnung 1990

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Klimaschutzklausel

2. Repowering von Windenergieanlagen

3. Solaranlagen an oder auf Gebäuden im Außenbereich

4. Darstellung von städtebaulichen Konzepten für eine klimagerechte Stadtentwicklung im Flächennutzungsplan

5. Präzisierung des Festsetzungskatalogs

6. Städtebaulicher Vertrag

7. Besonderes Städtebaurecht und klimagerechte Stadtentwicklung, quartiersbezogene Lösungen

B. Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

4. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preis- und Kostenwirkungen

5. Nachhaltigkeit

6. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu § 248

Zu § 249

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz zur Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP:


 
 
 


Drucksache 809/11

... Ziel ist die Nutzung vorhandener europäischer Kapazitäten in der Prozessor- und Systemarchitektur, Zusammenschaltungs- und Datenlokalisierungstechniken, CloudComputing, Parallelrechentechnik und Simulationssoftware für alle Marktsegmente der Rechentechnik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 237/11

... C. in der Erwägung, dass die Stadt Kaschgar als uraltes Handels- und Touristenzentrum eine weltweit bedeutsame Stätte mit einem einzigartigen architektonischen Erbe von historischer und geografischer Bedeutung ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 308/11

... (4) Für visuelle Werke, einschließlich Kunstwerke, Fotografien, Illustrationen, Design- und Architekturwerke sowie deren Modelle und sonstige Werke, die in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen enthalten sind:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Verwaiste Werke

Artikel 3
Sorgfältige Suche

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung des Status als verwaistes Werk

Artikel 5
Ende des Status als verwaistes Werk

Artikel 6
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 7
Genehmigte Formen der Nutzung verwaister Werke

Artikel 8
Weitere Anwendung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 9
Stichtag für die Anwendbarkeit

Artikel 10
Umsetzung

Artikel 11
Überprüfungsklausel

Artikel 12
Entry into Force

Artikel 13

Anhang


 
 
 


Drucksache 70/11

... Da die Vorschrift zur Schätzung des Auftragswerts nicht mehr in der VOF enthalten ist, entfiel die Regelung, dass bei der Aufteilung in mehrere Teilleistungen derselben freiberuflichen Leistung deren Wert bei der Schätzung des Auftragswertes zu addieren ist (§ 3 Absatz 3 Satz 1 VOF-2006). Nur bei Aufteilungen nicht derselben freiberuflichen Leistung entfällt die Additionspflicht. Eine entsprechende Regelung findet sich bei Lieferleistungen. Mit der Hinzufügung des § 3 Absatz 7 Satz 3 wird dies nachgeholt. Es wird nun eindeutig geregelt, dass die Auftragswerte von Losen derselben freiberuflichen Dienstleistung, im Sinne einer gleichartigen Leistung, auch bei der Aufteilung einer Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte zusammenzufassen sind (vgl. Vertragsverletzungsverfahren der KOM gegen Deutschland zum Fall der Vergabe von Architektenleistungen für die Sanierung der Autalhalle in Niedernhausen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/11




A. Allgemeines

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Vergabeverordnung

Anlage 1
*

Teil
A1

Teil
B

Anlage 2
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anlage 3
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 2
Änderung der Sektorenverordnung

Anhang 4
Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anhang 5
Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeines

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1375: Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 28/11

... Die Finanzkrise hat erhebliche Schwachstellen bei der Finanzaufsicht offengelegt. Aus diesem Grund beauftragte Präsident Barroso eine Gruppe hochrangiger Experten unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, Vorschläge für strengere europäische Aufsichtsregelungen auszuarbeiten. Die Gruppe legte am 25. Februar 2009 ihren Bericht vor. Gestützt auf die darin enthaltenen Empfehlungen unterbreitete die Kommission in ihrer Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom März 2009 Vorschläge für eine neue europäische Finanzaufsichtsarchitektur. In ihrer Mitteilung vom Mai 2009 legte sie ihre Vorstellungen genauer dar und schlug dabei Folgendes vor:



Drucksache 86/1/11

... 12. Um die Vereinfachungsbemühungen nicht zu konterkarieren und um die Teilnahmebereitschaft zu wahren, sollte bei der Weiterentwicklung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme auf ein angemessenes Maß an Kontinuität geachtet werden. Wie bisher sollte die Projektförderung im Rahmen der auf dem Exzellenzprinzip basierenden, grenzüberschreitenden Kooperationsforschung das vorrangige Instrument der europäischen Forschungsförderung sein, bei der auch kleinere Projekte berücksichtigt werden, an denen sich vor allem Hochschulen und KMU beteiligen. Die im Spezifischen Programm "Kooperationen" geförderte Verbundforschung mit ihrer bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können.



Drucksache 96/1/11

... 3. Die modulare Architektur des IMI wird grundsätzlich für gut geeignet gehalten, den unterschiedlichen Ausformungen der Verwaltungszusammenarbeit in verschiedenen Regelungsbereichen des Binnenmarktes Rechnung zu tragen.

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Drucksache 96/1/11




2 Hauptempfehlung:

2 Hilfsempfehlung:*


 
 
 


Drucksache 60/4/11

... eine landesgesetzliche Regelung, wonach in bestimmten Verfahren die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Der Anwendungsbereich ist aber beschränkt auf vermögensrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bis 750 Euro, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Ehrverletzungen und einzelne Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten zur gerichtsinternen Mediation haben aber gezeigt, dass es über diesen Bereich hinaus eine Vielzahl von Verfahrensarten gibt, die für eine eigenverantwortliche, einvernehmliche Konfliktlösung besonders geeignet sind, z.B. in Zivilsachen bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Bau- und Architektensachen sowie Erb- und Familiensachen. In verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten gilt dies insbesondere für Verfahren, in denen zwei Behörden miteinander streiten, z.B. bei personal-vertretungsrechtlichen Streitigkeiten, Organstreitigkeiten im Bereich juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Verwaltungsträgern. Durch eine Länderöffnungsklausel entsprechend § 15a

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Drucksache 60/4/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 96/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, das IMI in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten weiter auszubauen, um damit die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Die modulare Architektur des IMI wird grundsätzlich für gut geeignet gehalten, den unterschiedlichen Ausformungen der Verwaltungszusammenarbeit in verschiedenen Regelungsbereichen des Binnenmarktes Rechnung zu tragen.



Drucksache 142/11

... Energieeffiziente Gebäudelösungen sind vielfach technisch anspruchsvoll. Es fehlt an geeigneten Schulungen für Architekten, Ingenieure, Fachleute für Energieaudits, Handwerker, Techniker und Installateure, insbesondere für jene, die in der Sanierung tätig sind. Derzeit gibt es ca. 1,1 Millionen qualifizierte Arbeitskräfte, für 2015 wird jedoch mit einem Bedarf von 2,5 Millionen gerechnet29. Die Kommission lanciert daher die Initiative „BUILD UP Skills: Sustainable Building Workforce“ (Aufbau von Kompetenzen: Arbeitskräfte für nachhaltiges Bauen), um die Mitgliedstaaten bei der Bewertung des Schulungsbedarfs im Bausektor, bei der Entwicklung von Strategien zur Bewältigung des Bedarfs und bei der Förderung wirksamer Schulungssysteme zu unterstützen. Dies kann Empfehlungen für die Zertifizierung, Qualifizierung und Schulung von Handwerkern zur Folge haben. Die Kommission wird auch mit den Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Berufs- und Hochschullehrpläne an die neuen Qualifikationserfordernisse (im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen) zusammenarbeiten. In der Leitinitiative der Kommission „Eine Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze“30 wird gefordert, dass das Qualifikationsangebot den Arbeitsmarkterfordernissen entspricht. Der Übergang zu energieeffizienten Technologien erfordert neue Qualifikationen, umweltbewusste Berufsbildung und Schulungen im Bauwesen und in vielen anderen Sektoren.

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Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 78. Da sich aus Sicht des Bundesrates das Programm für lebenslanges Lernen mit seinen Unterprogrammen Comenius, Leonardo, Erasmus und Grundtvig bewährt hat, spricht er sich dafür aus, auch in Zukunft eine zielgruppenorientierte Programmarchitektur vorzusehen (vgl. BR-Drucksache 597/10(B)). Dies würde weiterhin eine adressatenorientierte und nutzerfreundliche Umsetzung der Programme ermöglichen sowie Transparenz und Kontinuität der Strukturen gewährleisten. Dadurch könnten sowohl Verwaltungen als auch Nutzer auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen, die sie während der laufenden Förderperiode gewonnen haben, was zu erheblichen Effizienzsteigerungen führen würde. Die von der Kommission vorgeschlagene, vorrangig thematisch geprägte Programmarchitektur läuft hingegen nach Auffassung des Bundesrates Gefahr, die mit den jetzigen Programmstrukturen erreichte Stabilität zu gefährden. Vergleichbares gilt für den Bereich Kultur, der sich in einem Programm "Kreatives Europa" nicht unmittelbar wiederfände.



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 7. Er begrüßt die Verwendbarkeit von ECTS als alternative Messgröße für die erforderliche Dauer der Hochschulausbildung in allen von der Richtlinie erfassten akademischen Berufen. Allerdings bleibt die Definition, die sich nur in den Erwägungen unter Punkt 13 findet, unscharf, was zur Folge hat, dass diese Messgröße in dem vorgeschlagenen Artikel 46 Nummer 1 Buchstabe a und b etwa bei den Architekten auch für Berufspraktika außerhalb des Verantwortungsbereichs der Hochschulen Anwendung findet. Daher wird vorgeschlagen, eine Definition der "ECTS" in Artikel 3 "Begriffsbestimmungen" aufzunehmen und hier nicht nur Umfang und Dauer (1 Jahr als Vollzeitstudium entspricht 60 ECTS) festzulegen, sondern auch klarzustellen, dass diese Messgröße nur für Hochschulstudien im Sinne der Richtlinie Anwendung findet. Zudem wären die Regelungen zu den Architekten zu präzisieren (ECTS nur für das geforderte Hochschulstudium).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 722/11

... (3) Stärkere Unterstützung für EU-rechtliche Verpflichtungen wie den Modernisierten Zollkodex (MZK): Durch diese Politikoption würde das Basisszenario ausgeweitet und das Programm auf die neuen Bedürfnisse, die sich aus der ständigen Entwicklung im Bereich der Zollunion ergeben, abgestimmt. Diese Option deckt die Inbetriebnahme neuer IT-Systeme wie in den EU-Zollvorschriften vorgesehen ab und sieht die schrittweise Einführung eines Modells für die gemeinsame Entwicklung von IT-Systemen sowie eine Modernisierung der zugrundeliegenden Verwaltung, Architektur und Technologie vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 105/11 (Beschluss)

... d) Im EEG-2012 ist eine eigenständige Vergütungsstufe für gebäudeintegrierte Photovoltaik und Hybridkollektoren (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) einzuführen. Dies macht Solarenergie zu einem integralen Bestandteil der Architektur, stärkt die innovationsstarke heimische Solarbranche und ist ein entscheidender Beitrag zur Umsetzung des "nearly zero emission Building", dem in der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie ab 2020 EU-weit geltenden Energiestandard.



Drucksache 639/11 (Beschluss)

... 3. Unabhängig davon wird das Thema an verschiedener Stelle bereits im Baurecht behandelt, z.B. in der europäischen Bauprodukte-Richtlinie, auf die die Kommission in ihrer Begründung selbst hinweist. Auch der Richtlinienvorschlag verweist an den relevanten Stellen auf die einschlägigen und besonderen Bauvorschriften. Dies erscheint angesichts der vorrangig stofflichen Aspekte und des Adressatenkreises (Architekten, Baufirmen, Handwerkskammern) auch zielführend (soweit überhaupt Handlungsbedarf gesehen wird).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11 (Beschluss)




Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden

Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden

Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung

Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie

Zur Umsetzung der Richtlinie

Zu den Mitteilungspflichten

Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen

Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug


 
 
 


Drucksache 829/11

... SSL wurde zunächst bei Verkehrssignalen und Fahrzeugleuchten eingeführt. Mittlerweile kommt diese Technologie bereits verstärkt als Beleuchtung von Bildschirmen und Fernsehgeräten zum Einsatz. In den nächsten Jahren wird sich SSL zur energieeffizientesten und vielseitigsten Technologie für die Allgemeinbeleuchtung entwickeln und hohe Lichtqualität und visuelle Leistung gepaart mit neuen architektonischen und gestalterischen Optionen bereitstellen und somit zur Steigerung des Komforts und des Wohlbefindens beitragen4.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/11




Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien

1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung

2. SSL und Europäische Nutzer

2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa

2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer

Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer

Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten

2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer

Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU

Die Perspektive der Verbraucher

Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte

Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude

3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie

3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL

3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa

3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette

Eine Perspektive für Forschung und Innovation

Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013

Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie

Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL

4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 86/11 (Beschluss)

... 6. Um die Vereinfachungsbemühungen nicht zu konterkarieren und um die Teilnahmebereitschaft zu wahren, sollte bei der Weiterentwicklung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme auf ein angemessenes Maß an Kontinuität geachtet werden. Wie bisher sollte die Projektförderung im Rahmen der auf dem Exzellenzprinzip basierenden, grenzüberschreitenden Kooperationsforschung das vorrangige Instrument der europäischen Forschungsförderung sein, bei der auch kleinere Projekte berücksichtigt werden, an denen sich vor allem Hochschulen und KMU beteiligen. Die im Spezifischen Programm "Kooperationen" geförderte Verbundforschung mit ihrer bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können.



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Eine der großen Herausforderungen ist, Fotovoltaik ästhetisch/architektonisch in die Gebäudehülle einzubinden. Allerdings ist der Aufwand für die Integration der entsprechenden PV-Anlagen höher als bei der herkömmlichen Aufdach-Montage. Daher soll eine eigenständige Vergütung für gebäudeintegrierte Fotovoltaik eingeführt werden. Die eingesetzten Systeme stammen zu einem großen Teil aus europäischer Produktion und erfordern einen höheren Aufwand bei der Planung, Konstruktion und Montage.



Drucksache 347/11

... /EG erfolgen, ein Verweis auf "Normen von Foren und Vereinigungen" nur in Ausnahmefällen zulässig. Da diese Normen unter keine der Kategorien von Normen fallen, auf die Behörden in ihren Ausschreibungen verweisen könnten, ist zu beobachten, dass vorsichtige Behörden auf einen solchen Verweis verzichten. Dies hat zur Folge, dass die IKT, deren Anschaffung der öffentliche Auftraggeber tätigt, nicht mit den IKT anderer Behörden kompatibel sein könnten. Dieses Problem hält Behörden oft davon ab, ihre IKT-Strategien und -architekturen zu definieren; dies betrifft auch die grenzüberschreitende Interoperabilität von Organisationen.



Drucksache 733/11

... (2) Die Hochrangige Expertengruppe für Finanzaufsicht unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière forderte die Europäische Union auf, die Regulierung der Finanzmärkte stärker zu harmonisieren. Auch auf dem Europäischen Rat vom 18. und 19. Juni 2009 wurde vor dem Hintergrund der künftigen europäischen Aufsichtsarchitektur auf die Notwendigkeit hingewiesen, ein gemeinsames europäisches Regelwerk für alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen auf dem Binnenmarkt einzuführen.



Drucksache 459/11 (Beschluss)

... Seit 1948 ist die bundesweite Standardisierung der Erfassung und Führung der Geobasisdaten sowie der Zugriffs- und Vertriebsmethoden, die Bereitstellung einer Infrastruktur für die Geobasisdaten als einer wichtigen Komponente insbesondere für moderne E-Government-Architekturen und die Errichtung eines Geobasisinformationssystem nach den Bedürfnissen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung Aufgabe der AdV. Die AdV nimmt diese Aufgabe mit hohem Engagement erfolgreich wahr. Die aktuellen internationalen Standards werden eingehalten. Den Nutzeranforderungen, auch denen des Bundes, wird weitestgehend Rechnung getragen. Weitergehende Anträge hat der Bund bisher auch nicht in die AdV eingebracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 37/11

... Durch Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich 94 können die öffentlichen Auftraggeber Kenntnis über Vorhaben oder Pläne in Bereichen wie Architektur, Ingenieurwesen oder Datenverarbeitung erlangen. Bei einem solchen Verfahren werden die Teilnehmer ersucht, Projekte vorzuschlagen, die nicht unbedingt unter die Vorgaben der Leistungsbeschreibung fallen. Dadurch können sie innovative Ideen vorbringen, die gegebenenfalls bei einem künftigen Vergabeverfahren genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 459/1/11

... Seit 1948 ist die bundesweite Standardisierung der Erfassung und Führung der Geobasisdaten sowie der Zugriffs- und Vertriebsmethoden, die Bereitstellung einer Infrastruktur für die Geobasisdaten als einer wichtigen Komponente insbesondere für moderne E-Government-Architekturen und die Errichtung eines Geobasisinformationssystem nach den Bedürfnissen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung Aufgabe der AdV. Die AdV nimmt diese Aufgabe mit hohem Engagement erfolgreich wahr. Die aktuellen internationalen Standards werden eingehalten. Den Nutzeranforderungen, auch denen des Bundes, wird weitestgehend Rechnung getragen. Weitergehende Anträge hat der Bund bisher auch nicht in die AdV eingebracht.

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Drucksache 459/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 804/11

... (13) Die Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo und die Betriebsphase des Programms EGNOS sollen grundsätzlich zur Gänze durch die Europäische Union finanziert werden. Trotzdem sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften11 die Möglichkeit haben, auf der Grundlage entsprechender Übereinkünfte zusätzliche Mittel für die Programme bereitzustellen oder Sachleistungen beizutragen, um so zusätzliche Elemente zu finanzieren, deren Umsetzung sie verlangen; dies kann die Architektur der Systeme oder bestimmte sicherheitsbezogene Zusatzanforderungen betreffen. Auch Drittstaaten und internationale Organisationen sollten Beiträge zu den Programmen leisten dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Die europäischen Satellitennavigationssysteme und -programme

Artikel 2
Gegenstand

Artikel 3
Phasen des Galileo-Programms

Artikel 4
Betrieb des EGNOS-Systems

Artikel 5
Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme

Artikel 6
Eigentum

Kapitel II
Haushaltsmittel Haushaltsverfahren

Artikel 7
Erfasste Tätigkeiten

Artikel 8
Finanzierung des Galileo-Programms

Artikel 9
Finanzierung des Betriebs des EGNOS-Systems

Artikel 10
Haushaltsmittel

Artikel 11
Durch die Programme erzielte Einnahmen

Kapitel III
öffentliche Programmlenkung

Artikel 12
Allgemeiner Rahmen für die Programmlenkung

Artikel 13
Die Rolle der Kommission

Artikel 14
Sicherheit der Systeme und ihres Betriebs

Artikel 15
Die Rolle der Agentur für das Europäische GNSS

Artikel 16
Die Rolle der Europäischen Weltraumorganisation

Kapitel IV
Aspekte bezüglich der Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten

Artikel 17
Gemeinsame Aktion

Artikel 18
Anwendung der Vorschriften für Verschlusssachen

Kapitel V
öffentliche Aufträge

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze

Artikel 20
Spezifische Ziele

Abschnitt 2
Besondere Bestimmungen für öffentliche Aufträge, die im Rahmen der Errichtungsphase und der Betriebsphase der Programme vergeben werden

Artikel 21
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Artikel 22
Aufträge mit Bedarfspositionen

Artikel 23
Aufträge zu Selbstkostenerstattungspreisen

Artikel 24
Vertragszusätze

Artikel 25
Vergabe von Unteraufträgen

Kapitel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 26
Programmplanung

Artikel 27
Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Internationale Übereinkünfte

Artikel 29
Technische Unterstützung

Artikel 30
Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre

Artikel 31
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 32
Information des Europäische Parlaments und des Rates

Artikel 33
Bewertung der Anwendung dieser Verordnung

Kapitel VII
Befugnisübertragung Ausführungsmassnahmen

Artikel 34
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 35
Ausschussverfahren

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Aufhebung

Artikel 37
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 874/11

... Architektur- und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... 18. Aus Sicht des Bundesrates hat sich das System der automatischen Anerkennung in den sieben sektoriellen Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Tierärzte, Architekten) bewährt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, weitere, dafür geeignete Berufe in die automatische Anerkennung zu überführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 399/11

... Durch die Verankerung des mehrjährigen Finanzrahmens im Primärrecht der EU wird seine Bedeutung als Grundpfeiler der Haushaltsarchitektur der Europäischen Union im Vertrag anerkannt.



Drucksache 137/11

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure -



Drucksache 113/1/10

... 26. Im Zusammenhang mit der Architektur für Europa 2020 sieht die Kommission vor, Länderberichte ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats zu erstellen und an die Mitgliedstaaten politische Empfehlungen zu richten, die letztlich sogar zu Verwarnungen führen können. Im Hinblick auf die vertraglich festgelegten Kompetenzen geht der Bundesrat davon aus, dass diese Instrumente trotz des ansonsten umfassenden Ansatzes der Mitteilung nicht auf den Bildungsbereich Anwendung finden, und fordert insoweit eine unmissverständliche Klarstellung. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine etwaige Aufnahme der intendierten Zielsetzungen zur Schulabbrecherquote und zum tertiären Bildungsabschluss in die integrierten Leitlinien zu Wachstum und Beschäftigung nicht als Rechtfertigung für eine automatische Anwendung der Instrumente des Beschäftigungsbereichs auf Einzelaspekte des Bildungsbereichs angeführt werden kann, da dadurch die vertraglichen Bestimmungen missachtet würden.



Drucksache 323/10

... " umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer

Artikel 28
Protokoll

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet am 17. Februar 2010

1. Zu Artikel 2:

2. Zu Artikel 4:

3. Zu Artikel 5:

4. Zu Artikel 7:

5. Zu den Artikeln 10 und 11:

6. Zu Artikel 10:

7. Zu Artikel 12:

8. Zu Artikel 19:

9. Zu den Artikeln 6 bis 21:

10. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

11. Zu Artikel 25:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30


 
 
 


Drucksache 33/10

... Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Überwachung von Ratingagenturen im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur zum 1. Januar 2011 auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen soll. Vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der Aufsicht durch die ESMA müssen die hier vorgesehenen Änderungen voraussichtlich mit Übergehen der Aufsichtsbefugnisse auf die ESMA zum großen Teil wieder außer Kraft gesetzt werden. Dennoch besteht keine Alternative zur Durchführung dieser Änderungen, denn ausweislich der EU-Ratingverordnung sollen die Ratingagenturen ab 7. Juni 2010 ihre Anträge zur Registrierung stellen können und die Anträge können zu diesem Zeitpunkt nur an die nationalen Aufsichtsbehörden gehen, während die ESMA erst zum 1. Januar 2011 übernehmen soll. Könnten die Ratingagenturen nicht auf diesem Wege eine Registrierung erhalten, könnten ihre Ratings gemäß den Übergangsfristen in der EU-Ratingverordnung ab dem 7. Dezember 2010 nicht mehr für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet werden.



Drucksache 306/10

... Das beste Beispiel dafür, was die technische Interoperabilität leisten kann, ist das Internet. Seine offene Architektur machte Milliarden Nutzern in aller Welt interoperable Geräte und Anwendungen zugänglich. Um aber die Vorteile der IKT uneingeschränkt nutzen zu können, muss die Interoperabilität von Geräten, Anwendungen, Datensammlungen, Diensten und Netzen weiter erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 832/10

... Der grenzübergreifenden Interoperabilität fehlt es derzeit auch an gemeinsamen Infrastrukturen, Architekturen und technischen Leitlinien, die die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste durch die Schaffung einer soliden technischen Grundlage und die Vermeidung von Doppelarbeit unterstützen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/10




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Kontext

1.2. Herausforderungen

2. Grundlagen

2.1. Politische Unterstützung

2.2. Bisherige Errungenschaften

2.3. Sektorbezogene Initiativen

3. Vorgeschlagene Massnahmen

3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität

3.2. Geplante Maßnahmen

Umsetzung der EIS

Vertrauenswürdiger Informationsaustausch

5 Interoperabilitätsarchitektur

Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften

Berücksichtigung des EIF

Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität

Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens


 
 
 


Drucksache 231/1/10

... ) in der jeweils geltenden Fassung nicht unwesentlich hinauszugehen, ist bereits jetzt aus fachlicher Hinsicht als schwierig anzusehen. Inwieweit eine im Jahr 2012 zu erwartende Verschärfung der Anforderungen in der EnEV überhaupt technisch umgesetzt werden kann, wird in Fachkreisen zurzeit diskutiert. Das Ergebnis ist noch nicht absehbar. Wesentliche notwendige Baumaßnahmen z.B. des Landes Nordrhein-Westfalen sind im dortigen Hochschulmodernisierungsprogramm bereits etatisiert. Erste Architekten-Planungen haben gezeigt, dass über die zurzeit geltenden rechtlichen Forderungen hinaus beispielsweise dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen kein finanzieller Spielraum zur Verfügung steht, um weitergehende energieeffiziente Maßnahmen innerhalb des Kostenrahmens durchzuführen. ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/10




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 482/10

... Durch die Eingliederung der E-Geld-Institute in die Aufsichtsarchitektur des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) für die Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und die laufende Überwachung dieser Institute verantwortlich bleiben. Die Bundesanstalt ist bereits heute für diese Unternehmen im Rahmen des Regelwerks des



Drucksache 774/10

... – Entsprechend den Schlussfolgerungen des Bukarester Forums vom Juni 2009 Aufnahme gezielter Arbeiten zu den Stromautobahnen im Rahmen des Forums von Florenz, um die Arbeit aller Akteure zur Vorbereitung der Stromautobahnen zu strukturieren. Diese Arbeiten sollten von der Europäischen Kommission und ENTSO-E organisiert werden und alle relevanten Akteure zusammenführen. Ihr Schwerpunkt sollte auf Folgendem liegen: Festlegung mittel- und langfristiger Szenarios für die Entwicklung der Erzeugungskapazitäten, Bewertung von Konzepten für Optionen für die Architektur und Auslegung des europaweiten Netzes, Analyse der sozioökonomischen und industriepolitischen Folgen eines solchen Netzes und Konzipierung eines geeigneten rechtlichen, regulierungsbezogenen und organisatorischen Rahmens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 662/10

... PEPPOL: PEPPOL ist ein bedeutendes, von staatlichen Organisationen verschiedener EU-Mitgliedstaaten betriebenes und von der Europäischen Kommission kofinanziertes grenzüberschreitendes e-Procurement-Projekt, das darauf ausgerichtet ist, großmaßstäbliche normengestützte IT-Infrastruktur und IT-Dienste bereitzustellen, um so einen europaweiten Online-Beschaffungsbetrieb einzurichten und zu unterhalten. Kernelement der Architektur von PEPPOL ist ein Verkehrsnetz, das es den Geschäftspartnern bei der e-Beschaffung erlaubt, ihre eigenen IT-Ressourcen zum Zwecke eines sicheren und zuverlässigen Austausches von Geschäftsunterlagen zu verbinden. Im Rahmen dieses Projekts werden auch Lösungen für die elektronische Bestellung und Fakturierung sowie Bausteine zur Schaffung von Systemen für elektronische Kataloge, die Validierung von Unterschriften und die virtuelle Unternehmensakte (Virtual Company Dossier, VCD) erarbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 427/10

... 4. stellt fest, dass die Maßnahmen zur Verhinderung eines Zusammenbruchs des Finanzsektors erfolgreich waren, obzwar nach wie vor größte Wachsamkeit unerlässlich ist; erwartet, dass die finanzielle Last im Zusammenhang mit der Rettung des Bankensektors geringer werden wird; bekundet sein Lob für das koordinierte Vorgehen der Zentralbanken zum Erreichen dieses Ziels; steht mit seinem ganzen Gewicht hinter der Reform des Aufsichtssystems und der Umgestaltung des Rahmens der Finanzarchitektur;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.