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"Architektur"
Drucksache 804/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme KOM (2011) 814 endg.
... (13) Die Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo und die Betriebsphase des Programms EGNOS sollen grundsätzlich zur Gänze durch die Europäische Union finanziert werden. Trotzdem sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften11 die Möglichkeit haben, auf der Grundlage entsprechender Übereinkünfte zusätzliche Mittel für die Programme bereitzustellen oder Sachleistungen beizutragen, um so zusätzliche Elemente zu finanzieren, deren Umsetzung sie verlangen; dies kann die Architektur der Systeme oder bestimmte sicherheitsbezogene Zusatzanforderungen betreffen. Auch Drittstaaten und internationale Organisationen sollten Beiträge zu den Programmen leisten dürfen.
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... Architektur- und
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 378/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Überarbeitung der Richtlinie über Berufsqualifikationen KOM (2011) 367 endg.
... 35. Der Bundesrat hält es für möglich, dass es Absolventen, die noch nicht den vollen Berufszugang haben, in besonderen Fällen ermöglicht werden könnte, den praktischen Ausbildungsteil in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführen. Die allgemeine Regelung der Berufsanerkennungsrichtlinie könnte zu diesem Zweck auf derartige Absolventen Anwendung finden. Voraussetzung wäre allerdings, dass Herkunfts- und Aufnahmestaat einen zeitlich und inhaltlich vergleichbaren praktischen Ausbildungsteil vorsehen. Dies ist beispielsweise im Bereich der Architektur der Fall, nicht jedoch im Bereich der Lehrer, in dem die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen. Ebenso fehlt die Vergleichbarkeit bei der Juristenausbildung und dem juristischen Vorbereitungsdienst.
2 Allgemeines:
Im Einzelnen:
Zu Frage 1
Zu Frage 2a
Zu Frage 2b
Zu Frage 2c
Zu Frage 3
Zu Frage 4
Zu Frage 5
Zu Frage 6
Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung
Zu Frage 7
Zu Frage 8
Zu Frage 9
Zu Frage 10
Zu Frage 11
Zu Frage 12
Zu Frage 13
Zu Frage 14
Zu Frage 15
Zu Frage 16
Zu Frage 17
Zu Frage 18
Zu Frage 19
Zu Frage 20
Zu Frage 21
Zu Frage 22
Zu Frage 23
Zu Frage 24
Berücksichtigung der Stellungnahme:
Drucksache 399/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg.
... Durch die Verankerung des mehrjährigen Finanzrahmens im Primärrecht der EU wird seine Bedeutung als Grundpfeiler der Haushaltsarchitektur der Europäischen Union im Vertrag anerkannt.
Drucksache 113/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse zur Umfrage 17 der Europakammer vom 15. März 2010
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 26. Im Zusammenhang mit der Architektur für Europa 2020 sieht die Kommission vor, Länderberichte ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats zu erstellen und an die Mitgliedstaaten politische Empfehlungen zu richten, die letztlich sogar zu Verwarnungen führen können. Im Hinblick auf die vertraglich festgelegten Kompetenzen geht der Bundesrat davon aus, dass diese Instrumente trotz des ansonsten umfassenden Ansatzes der Mitteilung nicht auf den Bildungsbereich Anwendung finden, und fordert insoweit eine unmissverständliche Klarstellung. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine etwaige Aufnahme der intendierten Zielsetzungen zur Schulabbrecherquote und zum tertiären Bildungsabschluss in die integrierten Leitlinien zu Wachstum und Beschäftigung nicht als Rechtfertigung für eine automatische Anwendung der Instrumente des Beschäftigungsbereichs auf Einzelaspekte des Bildungsbereichs angeführt werden kann, da dadurch die vertraglichen Bestimmungen missachtet würden.
Drucksache 33/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Überwachung von Ratingagenturen im Rahmen der neuen europäischen Aufsichtsarchitektur zum 1. Januar 2011 auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen soll. Vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der Aufsicht durch die ESMA müssen die hier vorgesehenen Änderungen voraussichtlich mit Übergehen der Aufsichtsbefugnisse auf die ESMA zum großen Teil wieder außer Kraft gesetzt werden. Dennoch besteht keine Alternative zur Durchführung dieser Änderungen, denn ausweislich der EU-Ratingverordnung sollen die Ratingagenturen ab 7. Juni 2010 ihre Anträge zur Registrierung stellen können und die Anträge können zu diesem Zeitpunkt nur an die nationalen Aufsichtsbehörden gehen, während die ESMA erst zum 1. Januar 2011 übernehmen soll. Könnten die Ratingagenturen nicht auf diesem Wege eine Registrierung erhalten, könnten ihre Ratings gemäß den Übergangsfristen in der EU-Ratingverordnung ab dem 7. Dezember 2010 nicht mehr für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet werden.
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Das beste Beispiel dafür, was die technische Interoperabilität leisten kann, ist das Internet. Seine offene Architektur machte Milliarden Nutzern in aller Welt interoperable Geräte und Anwendungen zugänglich. Um aber die Vorteile der IKT uneingeschränkt nutzen zu können, muss die Interoperabilität von Geräten, Anwendungen, Datensammlungen, Diensten und Netzen weiter erhöht werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
Drucksache 832/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste KOM (2010) 744 endg.
... Der grenzübergreifenden Interoperabilität fehlt es derzeit auch an gemeinsamen Infrastrukturen, Architekturen und technischen Leitlinien, die die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste durch die Schaffung einer soliden technischen Grundlage und die Vermeidung von Doppelarbeit unterstützen könnten.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Kontext
1.2. Herausforderungen
2. Grundlagen
2.1. Politische Unterstützung
2.2. Bisherige Errungenschaften
2.3. Sektorbezogene Initiativen
3. Vorgeschlagene Massnahmen
3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität
3.2. Geplante Maßnahmen
Umsetzung der EIS
Vertrauenswürdiger Informationsaustausch
5 Interoperabilitätsarchitektur
Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften
Berücksichtigung des EIF
Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität
Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... Durch die Eingliederung der E-Geld-Institute in die Aufsichtsarchitektur des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) für die Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften und die laufende Überwachung dieser Institute verantwortlich bleiben. Die Bundesanstalt ist bereits heute für diese Unternehmen im Rahmen des Regelwerks des
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... – Entsprechend den Schlussfolgerungen des Bukarester Forums vom Juni 2009 Aufnahme gezielter Arbeiten zu den Stromautobahnen im Rahmen des Forums von Florenz, um die Arbeit aller Akteure zur Vorbereitung der Stromautobahnen zu strukturieren. Diese Arbeiten sollten von der Europäischen Kommission und ENTSO-E organisiert werden und alle relevanten Akteure zusammenführen. Ihr Schwerpunkt sollte auf Folgendem liegen: Festlegung mittel- und langfristiger Szenarios für die Entwicklung der Erzeugungskapazitäten, Bewertung von Konzepten für Optionen für die Architektur und Auslegung des europaweiten Netzes, Analyse der sozioökonomischen und industriepolitischen Folgen eines solchen Netzes und Konzipierung eines geeigneten rechtlichen, regulierungsbezogenen und organisatorischen Rahmens.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... PEPPOL: PEPPOL ist ein bedeutendes, von staatlichen Organisationen verschiedener EU-Mitgliedstaaten betriebenes und von der Europäischen Kommission kofinanziertes grenzüberschreitendes e-Procurement-Projekt, das darauf ausgerichtet ist, großmaßstäbliche normengestützte IT-Infrastruktur und IT-Dienste bereitzustellen, um so einen europaweiten Online-Beschaffungsbetrieb einzurichten und zu unterhalten. Kernelement der Architektur von PEPPOL ist ein Verkehrsnetz, das es den Geschäftspartnern bei der e-Beschaffung erlaubt, ihre eigenen IT-Ressourcen zum Zwecke eines sicheren und zuverlässigen Austausches von Geschäftsunterlagen zu verbinden. Im Rahmen dieses Projekts werden auch Lösungen für die elektronische Bestellung und Fakturierung sowie Bausteine zur Schaffung von Systemen für elektronische Kataloge, die Validierung von Unterschriften und die virtuelle Unternehmensakte (Virtual Company Dossier, VCD) erarbeitet.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 427/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft (2010/2038(INI))
... 4. stellt fest, dass die Maßnahmen zur Verhinderung eines Zusammenbruchs des Finanzsektors erfolgreich waren, obzwar nach wie vor größte Wachsamkeit unerlässlich ist; erwartet, dass die finanzielle Last im Zusammenhang mit der Rettung des Bankensektors geringer werden wird; bekundet sein Lob für das koordinierte Vorgehen der Zentralbanken zum Erreichen dieses Ziels; steht mit seinem ganzen Gewicht hinter der Reform des Aufsichtssystems und der Umgestaltung des Rahmens der Finanzarchitektur;
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... - Gewährleistung stabiler, verantwortungsvoller Finanzmärkte im Dienste der Gesamtwirtschaft: Die Kommission arbeitet mit anderen EU-Organen intensiv an einer neuen europäischen Kontrollarchitektur, die Europa Anfang 2011 zur Verfügung stehen soll damit länderübergreifende Finanzmärkte angemessen beaufsichtigt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Mitgesetzgeber sollten noch vor dem Sommer die Vorschläge zu Eigenkapitalregeln für Banken und zu alternativen Verwaltern von Investmentfonds verabschieden. Ergänzend dazu müssen neue Vorschläge für folgende Bereiche vorgelegt werden: Derivatemärkte (strategische Initiative Nr. 2), Leerverkäufe und Credit Default Swaps (strategische Initiative Nr. 3), Einlagensicherungssysteme (strategische Initiative Nr. 4), missbräuchliche Verhaltensweisen (strategische Initiative Nr. 5), wirksame Krisenmanagementinstrumente (strategische Initiative Nr. 6) sowie Eigenkapitalanforderungen (strategische Initiative Nr. 7). Ferner wird die Kommission Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds als mögliche Krisenmanagementinstrumente vorschlagen, die unter anderem auch die Verpflichtung von Finanzinstitutionen zur Zahlung einer Abgabe vorsehen (strategische Initiative Nr. 8). Parallel dazu wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung der Sondermaßnahmen bei einer Konjunkturerholung ergreifen.
Drucksache 267/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 20. Um künftig Beeinträchtigungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern, ist die Etablierung einer krisenfesten internationalen Finanzmarktarchitektur notwendig. Der Bundesrat unterstützt daher die Kommission bei ihrer Arbeit, die Regeln für die Finanzmärkte auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien neu auszurichten und so stabile, verantwortungsvolle Finanzmärkte zu gewährleisten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Erarbeitung der neuen Regelungen nach Lösungen gesucht werden muss, die den Banken bei der Kreditvergabe im Interesse der Wirtschaft ausreichend große Spielräume belassen.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Insbesondere die Kultur- und Kreativwirtschaft wirken als wichtige Motoren für die wirtschaftliche und soziale Innovation in anderen Sektoren. Design, Architektur und Werbung spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Investitionen, so z.B. in der Bauindustrie, bei den neuen Verbrauchertechnologien, umweltverträglichen Lösungen und bei der digitalen Wirtschaft. In ähnlicher Weise werden Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen zunehmend wichtiger für die Aufrechterhaltung der Wertschöpfungsketten und die Förderung der termingerechten Fertigung. Eine engere Zusammenarbeit zwischen diesen Industriezweigen und der EU, den Mitgliedstaaten sowie mit den regionalen und lokalen Entscheidungsträgern wird ihren Beitrag zur Wirtschaft insgesamt positiv beeinflussen.
Mitteilung
1. Europa braucht die Industrie
2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie
3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung
3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
4. Stärkung des Binnenmarkts
4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen
4.2. Wettbewerbspolitik
4.3. Verbesserung der Infrastruktur
5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation
5.1. Industrielle Innovation
5.2. Qualifikationsbasis
6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen
6.1. Handel und internationale Regulierung
6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern
7. Förderung der industriellen Modernisierung
7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz
7.2. Strukturelle Überkapazitäten
7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen
8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz
8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger
8.2. Nachhaltige Mobilität
8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette
8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige
8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz
9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik
Drucksache 616/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 5. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... 5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 18. Im Zusammenhang mit der Architektur für Europa 2020 sieht die Kommission vor, Länderberichte ohne Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats zu erstellen und an die Mitgliedstaaten politische Empfehlungen zu richten, die letztlich sogar zu Verwarnungen führen können. Im Hinblick auf die vertraglich festgelegten Kompetenzen geht der Bundesrat davon aus, dass diese Instrumente trotz des ansonsten umfassenden Ansatzes der Mitteilung nicht auf den Bildungsbereich Anwendung finden, und fordert insoweit eine unmissverständliche Klarstellung. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine etwaige Aufnahme der intendierten Zielsetzungen zur Schulabbrecherquote und zum tertiären Bildungsabschluss in die integrierten Leitlinien zu Wachstum und Beschäftigung nicht als Rechtfertigung für eine automatische Anwendung der Instrumente des Beschäftigungsbereichs auf Einzelaspekte des Bildungsbereichs angeführt werden kann, da dadurch die vertraglichen Bestimmungen missachtet würden.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 19. fordert, eine neue globale Finanzarchitektur auszuarbeiten und zu vereinbaren, die es den Entwicklungsländern ermöglichen würde, durch ihre jeweiligen regionalen Organisationen vertreten zu werden und ihre berechtigten Sorgen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung entsprechend ihrer speziellen Situation berücksichtigt werden;
Drucksache 267/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 13. Um künftig Beeinträchtigungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern, ist die Etablierung einer krisenfesten internationalen Finanzmarktarchitektur notwendig. Der Bundesrat unterstützt daher die Kommission bei ihrer Arbeit, die Regeln für die Finanzmärkte auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien neu auszurichten und so stabile, verantwortungsvolle Finanzmärkte zu gewährleisten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der Erarbeitung der neuen Regelungen nach Lösungen gesucht werden muss, die den Banken bei der Kreditvergabe im Interesse der Wirtschaft ausreichend große Spielräume belassen.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Die Kommission wird nach umfassenden Erörterungen mit den anderen Organen über die Überprüfung des EU-Haushalts und nach Anhörungen, die sie insbesondere im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik, der gemeinsamen Fischereipolitik, der Kohäsionspolitik und der Forschungspolitik einleiten wird, ehrgeizige Vorschläge fir die nächste Generation von Finanzprogrammen und Instrumenten vorlegen, um den EU-Haushalt besser auf die politischen Prioritäten, insbesondere Europa 2020, auszurichten. Die Vorschläge werden im zweiten Halbjahr 2011 im Rahmen verschiedener Pakete vorgelegt. Zu den wichtigen Politikbereichen, auf die im Finanzrahmen eingegangen wird, werden u. a. folgende Bereiche zählen: Landwirtschaft, Klimawandel, Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Umwelt, IKT-, Energie-, TEN-T- und Verkehrsinfrastruktur, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Forschung und Innovation. Darüber hinaus soll die externe Dimension der EU-Interessen weltweit thematisiert werden. Die bestehende Architektur soll gestrafft und vereinfacht werden, z. B. durch die verstärkte Nutzung von Finanz-Engineering und Finanzierungsmöglichkeiten, die eine Hebelwirkung entfalten, um auf diese Weise die Verwaltung und Wirkung der Mittel zu optimieren.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... In den letzten Jahren haben sich in vielen Regionen die Fortschritte in Richtung auf eine echte regionale Integration allerdings beschleunigt. Diese Fortschritte sind vor allem wirtschaftlich motiviert (genau wie im Falle der EU, wo am Anfang die wirtschaftliche Integration im Vordergrund stand). Aber auch auf politischer Ebene hat beispielsweise die Afrikanische Union in letzter Zeit wichtige Schritte in Bezug auf die Friedens- und Sicherheitsarchitektur eingeleitet und sich an regionalen Vermittlungsanstrengungen beteiligt.
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Auf europäischer Ebene hat der 2000 eingerichtete Rahmen für Kulturstatistik acht Bereiche (künstlerisches und denkmalhistorisches Erbe, Archive, Bibliotheken, Bücher und Presseerzeugnisse, bildende Künste, Architektur, darstellende Künste, audio und audiovisuelle Medien/Multimedia) und sechs Funktionen (Erhaltung, Schaffung, Produktion, Verbreitung, Handel/Verkauf und Bildung) festgelegt, die – aus statistischer Sicht – den "
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... Die Kommission arbeitet an einer umfassenden Reform des Finanzsektors, die die Solidität und Stabilität des Finanzsystems gewährleisten soll. Insbesondere die jüngste Reform der Aufsichtsarchitektur wird eine bessere Überwachung der Finanzmärkte und einen stärkeren Schutz von Marktstabilität, -sicherheit und –integrität ermöglichen.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 55. erachtet es als unverzichtbar, dass die Europäische Union bei der Definition neuer Vorschriften die Risiken für die Vielfalt der Architektur ihres Finanzsektors berücksichtigt, und ist der Ansicht, dass die europäische Wirtschaft eines soliden Netzwerks von regionalen und lokalen Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken bedarf, und erkennt an, dass die einzelnen Banken über Fachwissen und Kernkompetenzen in unterschiedlichen Bereichen verfügen; stellt fest, dass sich die Pluralität in der Finanzkrise bewährt und zur Stabilität beigetragen hat, und dass Einheitlichkeit zu Systemschwächen führen kann;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 616/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 3. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 829/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... Innovative Technologien, wie sie z.B. in Form sozialer Netze zur Verfügung stehen, haben zu höheren Erwartungen der Bürger an die Reaktionsfähigkeit aller von ihnen online genutzten Dienstleistungen geführt. Bislang gibt es aber nur wenige grenzübergreifende elektronische Behördendienste, und wenn solche Angebote bestehen, werden sie von der Mehrheit der EU-Bürger nur zögerlich in Anspruch genommen 8. Daher ist es unbedingt notwendig, zu einem offeneren Modell für die Gestaltung, Produktion und Erbringung von Onlinediensten überzugehen und dabei die Vorteile zu nutzen, die sich aus einer Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Unternehmen und Zivilgesellschaft ergeben. Durch die Kombination neuer Technologien, offener Spezifikationen, innovativer Architekturen und verfügbarer Informationen des öffentlichen Sektors können mit weniger Ressourcen größere Vorteile für die Bürger erzielt werden.
1. Anwendungsbereich des Aktionsplans
2. Prioritäten Aktionen
2.1. Stärkung der Nutzer
2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste
2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen
2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
2.1.4. Erhöhung der Transparenz
2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse
2.2. Binnenmarkt
2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen
2.2.2. Persönliche Mobilität
2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen
2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe
2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten
2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln
2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste
2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität
2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen
2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste
3. Governance
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 7. begrüßt die Ernennung des Generalsekretärs und die Annahme der Satzung des Sekretariats und empfiehlt mit Blick auf den Barcelona-Gipfel, die institutionelle und funktionelle Architektur der UfM anhand folgender Leitlinien abschließend festzulegen:
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 44. fordert die Regierung Albaniens eindringlich auf, erneuerbare Energiequellen zu erschließen, die Umsetzung der Abfallbewirtschaftungspolitik zu verbessern und verstärkt einen ökologisch nachhaltigen Tourismus aufzubauen, um das wunderbare Natur- und Architekturerbe des Landes zu erhalten;
Drucksache 219/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009/2198(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU5,
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... o) die gemeinsame Politik der Europäischen Union im Bereich der Grenzverwaltung ständig weiterentwickelt und stärkt und gleichzeitig mit Nachdruck darauf hinweist, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich eine globale Architektur für eine Strategie der Union zu den Grenzen festzulegen und zu bestimmen, wie alle damit in Zusammenhang stehenden Programme und Projekte in Wechselwirkung stehen und als Ganzes funktionieren sollten, damit diese Wechselwirkung optimiert wird und Überschneidungen oder Inkohärenz vermieden werden;
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... D. in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr der größte Teil der institutionellen Architektur und innovative Arbeitsmethoden der Gemeinsamen Strategie entwickelt wurden, es jedoch vor Ort nur geringe praktische Fortschritte gegeben hat,
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Die Kommission wird auch weiterhin mit den Mitgliedstaaten auf den freien Wissensverkehr im Europäischen Forschungsraum (EFR) hinarbeiten, damit die Fragmentierung der Forschungsbemühungen in der EU abnimmt. Das 7. Forschungsrahmenprogramm wird auch weiterhin einer der Eckpfeiler der EFR-Architektur sein. Die wirkungsvolle Umsetzung der breit angelegten Innovationsstrategie wird dazu beitragen, Forschungsergebnisse nutzbringend kommerziell zu verwerten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
Drucksache 240/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009) 111 endg.; Ratsdok. 7566/09
... 32 Normungsauftrag an CEN, CENELEC und ETSI auf dem Gebiet der Messgeräte mit dem Ziel der Entwicklung einer offenen Architektur für Verbrauchszähler unter Einbeziehung von Interoperabilität ermöglichenden Kommunikationsprotokollen.
1. Einleitung
2. Die mögliche Rolle Der IKT
3. Bestmöglicher IKT-Einsatz: Herausforderungen und Handlungsbedarf
4. Allgemeiner Hintergrund der Empfehlung
4.1 Verbesserung der Energie- und Kohlenstoffbilanz der IKT
4.1.1 Gebäude und Bauwesen
4.1.2 Rationalisierung des verkehrsbedingten Energieverbrauchs dank besserer Logistik
4.2 Förderung dauerhafter Verhaltensänderungen der Verbraucher, Unternehmen und Kommunen
4.2.1 Energieendverbrauch
4.2.2 Die Führungsrolle der Mitgliedstaaten
4.3 Weiteres Vorgehen
5. Die Rolle der Europäischen Kommission
6. Bewertung und Überwachung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 259/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Rolle der NATO im Rahmen der Sicherheitsarchitektur der EU (2008/2197(INI))
Drucksache 175/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
... Aufgrund der Tatsache, dass der Digitalfunk BOS die grundlegende Kommunikationsinfrastruktur der deutschen Sicherheitsbehörden und somit eines der Kernelemente der deutschen Sicherheitsarchitektur darstellt, ist kein Zertifikat zu erteilen, wenn die Verwendung der Endgeräte eines bestimmten Herstellers oder Lieferanten aus sicherheitspolitischen Belangen nicht in Betracht kommt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der betreffende Hersteller oder Lieferant Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen oder den Sicherheitsbehörden eines Drittstaates hat.
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 12. nimmt die Tatsache, dass die USA auf ihre ursprünglichen Pläne für ein Raketenabwehrsystem in Europa verzichten, sowie ihre neuen Pläne zur Kenntnis; fordert eine neue weltweite Sicherheitsarchitektur unter Einbeziehung der Europäischen Union, der USA, Russlands und Chinas;
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 19. fordert beide Partner dringend auf, sich für einen wirksamen Multilateralismus einzusetzen und dabei aufstrebende Akteure im Geiste der gemeinsamen Verantwortung für die globale Ordnung, die Achtung des Völkerrechts und gemeinsame Probleme mit einzubeziehen; besteht darauf, dass die Europäische Union und die USA ihre Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Reformagenda verstärken, einschließlich der Reform des UN-Sicherheitsrates und anderer multilateraler Foren innerhalb der globalen Architektur;
Drucksache 327/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (2008/2289(INI))
... r) empfiehlt, dass Mexiko ständiges Mitglied der neuen internationalen Finanz- und Wirtschaftsarchitektur der G-20 wird, weil in diesem Zusammenhang die bilaterale strategische Partnerschaft mit der Europäischen Union noch wichtiger werden wird;
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Ein EU-Rahmen für die geordnete Abwicklung grenzübergreifend tätiger Banken ist eine wichtige Ergänzung der von der Kommission vorgeschlagenen neuen Architektur der Finanzaufsicht.4 Mit dem neuen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wird eine Art Frühwarnsystem eingerichtet, während die neue Europäische Bankaufsichtsbehörde wichtige Aufgaben hinsichtlich der Koordinierung der Folgemaßnahmen und der Kanalisierung der Informationen übernehmen und dafür sorgen wird, dass auf Risikowarnungen angemessen reagiert wird. Die Ziele dieses neuen Systems sind jedoch nur erreichbar, wenn die nationalen Behörden im Falle eines Zusammenbruchs wirksame Maßnahmen auf Ebene der Banken ergreifen können, um systemische Auswirkungen zu verhindern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 326/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien (2008/2288(INI))
... k) die strategische Partnerschaft sollte genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in anderen internationalen Foren wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der G20 zu fördern, damit Lösungen für die derzeitige weltweite Finanzkrise gefunden werden, die die dringende Notwendigkeit einer Reformierung der internationalen Finanzarchitektur aufgezeigt hat;
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... (11) Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
I. Einleitung
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
1 Einhaltung der ODA-Zusagen.
2 Mobilisierung neuer Ressourcen.
III.2. Antizyklisches Handeln
3 Neuausrichtung der Prioritäten.
4 Beschleunigung der Auszahlung.
5 Vorgezogene Finanzierung.
6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
8 Bilaterale Maßnahmen:
9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
18 Investitionen in Agrarkorridore.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.
25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
26 Stärkung des politischen Dialogs.
27 Verbesserung der Steuerpolitik.
28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
VI. Schlussfolgerung
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... g. F. gleichzusetzen, da diese die Ziele des § 1 BNatSchG g. F. konkretisieren, welche dann aber ihrerseits nicht abweichungsfest wären. Vielmehr kann wie über die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 75 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a GG a. F. auch ein instrumenteller Rahmen vorgeben werden. Die nähere Bestimmung der Grundsätze als allgemein qualifiziert insoweit keine zusätzlichen verstärkenden Schranken, denn jeder Grundsatz ist definitionsgemäß allgemeiner Natur. Sie dient lediglich der Klarstellung, dass die Gesamtarchitektur eines Naturschutzinstruments, wie "
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 6. erkennt die positiven Ergebnisse der Rettungsmaßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Schäden am Finanzsystem an; fordert jedoch eine neue Finanzarchitektur durch den Aufbau einer transparenten und wirksamen Regulierung, die im besten Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Beschäftigten ist; fordert ferner zusätzliche Legislativvorschläge sowie internationale Vereinbarungen, mit denen übermäßige Risikobereitschaft, fremdfinanzierte Börsenkapitalisierungen und wirtschaftliche Kurztermingeschäfte als wesentliche Ursachen der Krise angegangen werden können; erinnert die Kommission an ihre Pflicht, auf die Forderungen des Parlaments nach einer Regulierung von Hedge-Fonds und Private Equity einzugehen und erwartet kurzfristig dementsprechende Legislativvorschläge;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Beim Aufbau eines europäischen Informationsmodells sollte die EU gestützt auf ihre Erfahrungen gleich eine ganze Informationssystemarchitektur ins Auge fassen. Eine solche Architektur wird die Interoperabilität der von den Ländern gewählten technischen Lösungen und der bestehenden oder künftigen europäischen Systeme sowie deren aufeinander abgestimmte und bedarfsgerechte Weiterentwicklung gewährleisten. Sie wird zudem Größenvorteile bieten, wenn nach und nach mehr Systeme einbezogen werden. Schließlich ermöglicht sie eine Planung der Investitionen auf einzelstaatlicher Ebene in die Ziele der Strategie der inneren Sicherheit.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Die Honorarordnung für Architekten/Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen ist eine Rechtsverordnung und beruht auf dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Zweck der Mindestsätze ist die Vermeidung eines ruinösen Preiswettbewerbs im Bereich der Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, der die Qualität der Planungstätigkeit gefährden würde (BT-Drs. 10/543, S. 4 und BT-Drs. 10/1562, S. 5). Eine hohe Planungsqualität im Bauwesen dient dem Schutz der Interessen von Bauherren, Nutzern und Eigentümer von Gebäuden aller Art wie auch dem Schutz der Umwelt und der städtischen Umwelt einschließlich ihrer baukulturellen Qualität und ihren erheblichen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger.
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells
4. Honorarerhöhungen
§ 4a (Abweichende Honorarermittlung)
§ 6 (Wegfall von Zeithonoraren)
§ 21 (Zeitliche Trennung der Ausführung)
§ 23 (Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)
§ 25 Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)
§ 26 (Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)
Teil III (Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)
§ 36 (Kosten von EDV-Leistungen)
§ 42 (Sonstige städtebauliche Leistungen)
§ 44 (Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)
§ 49 (Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)
§ 50 (Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)
§ 57 (Örtliche Bauüberwachung)
§ 58 (Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)
§ 61 (Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)
Teil VIIa : Verkehrsplanerische Leistungen
§ 61a (Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)
§ 66 Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)
§ 67 Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)
IV. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Überschrift
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Teil 2 Flächenplanung
Abschnitt 1 Bauleitplanung
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
§ 35 (Leistungen im Bestand)
Zu § 36
Abschnitt 2 Freianlagen
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Zu § 40
Zu § 41
Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Zu § 43
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Abschnitt 2 Technischen Ausrüstung
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
§ 54 (Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)
Zu § 55
Zu § 56
Zu den Anlagen:
Im Einzelnen:
3 Beratungsleistungen
Besondere Leistungen
3 Objektlisten
3 Leistungsbilder
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... Die derzeitige Architektur unserer Abkommen sollte daher überprüft werden, um alternative Formen von Vereinbarungen mit Drittländern zu untersuchen, die dem Bedarf unserer Fischereiwirtschaft und unserer Partnerländer eher entsprechen. Die Einführung von regionalen Formen der Zusammenarbeit könnte gerade jetzt, da die regionale Integration als Entwicklungsinstrument gefördert wird, in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Untersuchung wert sein.
Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020
2. Einführung
3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse
4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen
4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität
4.2. Präzisierung der politischen Ziele
4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze
4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen
4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue
5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien
5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?
5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien
5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien
5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher
5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik
5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik
5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
5.8. Die externe Dimension
5.9. Aquakultur
6. Die nächsten Schritte
7. Nehmen auch Sie Stellung!
8. Kurzbezeichnungen
Drucksache 706/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... "-Modells erstellt werden. In Abschnitt 3 werden die Änderungen erläutert, die dem vorliegenden Vorschlag zur Umgestaltung der Methode zur Erstellung von Statistiken in der EU zugrunde liegen. In Abschnitt 4 werden die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Geschäftsarchitektur des ESS untersucht, ferner wird die Methode der europäischen Systeme für die Statistik als Alternative zur derzeit angewandten Methode erläutert. Abschnitt 5 geht auf einige politische und managementbezogene Herausforderungen ein, die sich durch die Umsetzung des neuen Modells sowohl für die NSÄ als auch für Eurostat ergeben würden. Abschließend werden in Abschnitt 6 die nächsten Schritte zur Umsetzung der in dieser Mitteilung umrissenen strategischen Vision dargestellt.
1 Einleitung
2 Derzeitige Situation: das erweiterte Stovepipe-Modell
Kasten 1: Die Entwicklung des derzeitigen Systems der Erstellung von europäischen Statistiken*
3 Veränderungen der ESS-Geschäftsarchitektur
Kasten 2: Auswirkungen auf Bürger und Verwaltungen
4 Auswirkungen auf die ESS-Geschäftsarchitektur: die Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3: Auswirkungen auf Unternehmen
Kasten 4: Verknüpfung von Erhebungsdaten mit administrativen Daten
Auf der Ebene der EU
5 Politische und managementbezogene Herausforderungen
5.1 Herausforderungen für das ESS
Kasten 5: Neue Formen der Kommunikation mit den Nutzern
5.2 Herausforderungen für Eurostat
Kasten 6: Auswirkungen auf die Rolle von Eurostat in der Kommission
6 Auf dem Wege zur neuen Methode der europäischen Systeme für die Statistik
Drucksache 554/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu der Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Entwicklung des institutionellen Gleichgewichts der Europäischen Union (2008/2073(INI))
... 14. ist zudem der Auffassung, dass in Anbetracht der Einbeziehung des Europäischen Rates in die institutionelle Architektur der EU seine Pflichten, einschließlich einer möglichen rechtlichen Kontrolle seiner Handlungen, insbesondere im Lichte des Artikels 265 AEUV klarer und genauer definiert werden sollten;
Allgemeine Bewertung
Das Europäische Parlament
Die Rolle des Europäischen Rates
Der feste Vorsitz des Europäischen Rates
2 Rat
Die Kommission
Wahl des Präsidenten der Kommission
2 Ernennungsverfahren
2 Programmplanung
2 Außenbeziehungen
Vizepräsident der Kommission Hoher Vertreter
2 Vertretung
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... Die Finanzkrise hat erhebliche Schwachstellen bei der Einzel- und der Systemaufsicht offengelegt. Aus diesem Grund beauftragte Präsident Barroso eine Gruppe hochrangiger Experten unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière, Vorschläge für strengere europäische Aufsichtsregelungen auszuarbeiten, um ein effizienteres, stärker integriertes und auf Dauer tragfähigeres europäisches Aufsichtssystem zu schaffen. Diese Gruppe legte am 25. Februar 2009 ihren Bericht vor. Gestützt auf die darin enthaltenen Empfehlungen unterbreitete die Kommission in ihrer Mitteilung für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates vom März 2009 Vorschläge für eine neue europäische Finanzaufsichtsarchitektur. In ihrer Mitteilung vom Mai 2009 legte sie ihre Vorstellungen genauer dar und schlug dabei Folgendes vor:
Drucksache 24/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08
... (c) Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Entwicklung einer IVS-Architektur für die Mobilität in der Stadt, einschließlich eines integrierten, multimodalen Ansatzes für Reiseplanung, Verkehrsnachfragemanagement und Verkehrsmanagement, insbesondere:
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
Option A:
Option B:
Option B+:
• im Rahmen ihres Auftrags – und soweit erforderlich – über folgende spezifische Maßnahmen beschließen:
• Informationen mit den Mitgliedstaaten austauschen.
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassende Darstellung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einführung von IVS
Artikel 4 Spezifikationen
Artikel 5 Typengenehmigung für straßeninfrastrukturbezogene IVS-Ausrüstungen und -Software
Artikel 6 Vorschriften über Vertraulichkeit, Sicherheit und Weiterverwendung von Informationen
Artikel 7 Änderungsverfahren
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Europäische IVS-Beratergruppe
Artikel 10 Berichterstattung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Anhang I Grundsätze für die Einführung von IVS gemäss Artikel 3
Anhang II Hauptelemente der Spezifikationen gemäss Artikel 4
Anhang III Leitlinien für die inhaltliche Gestaltung der Berichte über Nationale Massnahmen im Bereich der IVS gemäss Artikel 10
Finanzbogen
Drucksache 654/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Modernisierung der IKT-Normung in der EU - der Weg in die Zukunft KOM (2009) 324 endg.; Ratsdok. 11909/09
... Allerdings können beim Erwerb von IKT-Dienstleistungen und –Produkten zusätzliche Anforderungen vorrangig sein. Behörden müssen in der Lage sein, ihre IKT-Strategien und -Architekturen, auch hinsichtlich der Interoperabilität verschiedener Organisationen, festzulegen, und sie werden IKT-Systeme/-Dienstleistungen und -Produkte oder Bestandteile davon anschaffen, die ihren Anforderungen genügen.
Weissbuch Modernisierung der IKT-Normung in der EU: der Weg in die Zukunft
1. Auf dem Weg zu einer Modernen Ikt-Normungspolitik
2. Schlüsselaspekte der Modernisierung der IKT-Normung in der EU
2.1 Merkmale von IKT-Normen im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen
2.2 Anwendung von IKT-Normen bei der öffentlichen Auftragsvergabe
2.3 Förderung der Synergien zwischen IKT-Forschung, -Innovation und -Normung
2.4 Rechte an geistigem Eigentum an IKT-Normen
2.5 Einbeziehung von Foren und Vereinigungen in den IKT-Normungsprozess
3. Die nächsten Schritte
Drucksache 258/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Europäischen Sicherheitsstrategie und die ESVP (2008/2202(INI))
... 33. betont, dass die Sicherheitsdimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland und die Rolle der GASP und der ESVP nicht von der größeren europäischen Sicherheitsarchitektur losgelöst gesehen werden können, die die NATO, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und internationale Vereinbarungen, wie den Vertrag zur Begrenzung von Systemen zur Abwehr von ballistischen Raketen (Anti-Ballistic Missile Treaty) und den Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa umfasst; ist der Auffassung, dass wichtige Entwicklungen in dieser größeren Sicherheitsstruktur im Dialog sowohl mit Russland als auch mit den Vereinigten Staaten behandelt werden sollten, und ersucht den Rat darum, offen und konstruktiv an die Möglichkeit von Gesprächen zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Russland und den OSZE-Mitgliedstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind, heranzugehen, um den transatlantischen Konsens in Sicherheitsfragen zu erneuern, wobei die Schlussakte von Helsinki als Grundlage dienen sollte;
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... werden insbesondere in den Gebieten der Raumplanung, der Stadtplanung, der Architektur und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung in einem der in § 6 genannten Verfahren durchgeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 69. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten dafür eintreten sollten, dass in die Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 neue messbare, verbindliche und quantitative soziale Ziele und Indikatoren aufgenommen werden, darunter die Verpflichtung, sich für die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie für die Erarbeitung eines neuen Pakts für sozialen Fortschritt einzusetzen, in dem die Ziele und die Architektur einer neuen sozial nachhaltigen und global gerechten EU festgelegt würden, die die OKM Soziales als Grundpfeiler aufbauen und stärken sollte;
Drucksache 619/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Internet der Dinge - ein Aktionsplan für Europa KOM (2009) 278 endg.; Ratsdok. 11223/09
... die Überlegungen über die Entwicklung dezentral angelegter Architekturen zu vertiefen und für eine gemeinsame dezentrale Netzverwaltung einzutreten
Drucksache 806/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
... 3. Der Bund betreibt gegenwärtig die Neugestaltung seiner IT-Netze in einer modularen Architektur und auf der Grundlage eines Transportnetzes auf Basis von Dark Fibre. Dies geschieht in ausschließlicher Zu ständig keit des Bundes. Unter Nutzung des Transportnetzes dieser ohnehin im Aufbau befindlichen bundesweiten IT-Netzinfrastruktur kann das Verbindungsnetz als eigenes VPN(einschließlich Zugangsnetz) realisiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund des Entwurfs
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Kosten
IV. Informationspflichten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
3 Präambel
Abschnitt I Der IT-Planungsrat
§ 1 Einrichtung, Aufgaben, Beschlussfassung
§ 2 Geschäftsstelle
Abschnitt II Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch
§ 3 Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
§ 4 Aufgaben im Bereich Verbindungsnetz
§ 5 Informationsaustausch
Abschnitt III Schlussbestimmungen
§ 6 Änderung, Kündigung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Anhang Gemeinsames Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung
A. Verbindungsnetz
B. IT-Steuerung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1088: Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag über die Ausführung von Artikel 91c GG
Drucksache 491/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zu dem Aktionsplan im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme (2008/2216(INI))
... 39. unterstreicht die Notwendigkeit, die Privatsphäre zu achten, und vertritt die Auffassung, dass die Privatsphäre sowie Belange der Datensicherheit und des Datenschutzes von Beginn der IVS-Planung an bei der Festlegung der Architektur und der Durchführungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollten ("
Horizontale Fragen
Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1
Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2
IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)
Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3
Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4
Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5
Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6
Drucksache 554/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... Die Transformationsdienste werden hier separat aufgeführt und ihre Einbindung in die Prozessketten gefordert. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass geodatenhaltende Stellen für ihre internen Zwecke Geodaten auf anderen als den in § 5 Abs. 1 festgelegten Grundlagen führen können, beispielsweise um Gesamtbilder auf europäischer Ebene zu erzeugen. Auch in diesen Fällen muss die Interoperabilität dieser Geodaten gewährleistet sein ein entsprechender Transformationsdienst für eine derart spezielle Anwendung kann isoliert betrieben werden, muss aber in die übergreifende Architektur integriert sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Begriffe
§ 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
Abschnitt 3 Anforderungen
§ 5 Bereitstellung von Geodaten
§ 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste
§ 7 Bereitstellung von Metadaten
§ 8 Interoperabilität
Abschnitt 4 Elektronisches Netzwerk
§ 9 Geodateninfrastruktur und Geoportal
§ 10 Nationale Anlaufstelle
Abschnitt 5 Nutzung von Geodaten
§ 11 Allgemeine Nutzung
§ 12 Schutz öffentlicher und sonstiger Belange
§ 13 Geldleistungen und Lizenzen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG
2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG
3. Die aktuelle Situation in Deutschland
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise
6. Gender-Mainstreaming
B Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.