573 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Auftraggeber"
Drucksache 172/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Auftraggeber
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG *
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19
7. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG
15. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG
17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG
18. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG
19. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG
20. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV
21. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV
22. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV
23. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV
24. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV
25. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV
26. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV
27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV
28. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV
29. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV
Drucksache 172/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Auftraggeber
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 2 Satz 3 MPG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 2 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 11 Absatz 3a Nummer 1 und 3 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 12 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummern 17 bis 19
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb und ccc - neu § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 7 MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG
8. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 2 und 3 Nummer 3 MPG
9. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 3 Nummer 4 und § 22b Absatz 1 Satz 2 MPG
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22a Absatz 6 Satz 1 MPG
11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22b Absatz 5 MPG
12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 2 MPG
13. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 4 Satz 2 - neu - MPG
14. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22c Absatz 5 Satz 1, 2 und 2a - neu - MPG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a0 - neu - § 26 Absatz 1 Satz 2 MPG
16. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a und 3 MPG
17. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 26 Absatz 2a MPG
18. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 37a MPG
19. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 7 MPV
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 7 Absatz 9 Satz 3 MPV
21. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 3 Absatz 5 Satz 1 MPSV
22. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9 Satz 3 MPSV
23. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b § 12 Absatz 3 MPSV
24. Zu Artikel 3 Nummer 14 Buchstabe b § 15 Satz 2 MPSV
25. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 MPSV
26. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 1 Satz 2 MPBetreibV
27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 4a Absatz 2 MPBetreibV
28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 13 Nummer 3a - neu - und 3b MPBetreibV
Drucksache 195/2/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... - eine Überarbeitung der Vergaberichtlinien mit der Aufnahme einer klarstellenden Definition der Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien In-House-Beauftragung. Die Aufnahme einer solchen Definition muss geeignet sein, für die überwiegend kommunalen öffentlichen Auftraggeber den rechtssicheren Umgang mit vergaberechtsfreien In-House-Geschäften zu gewährleisten;
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... bleibt bei Datenverarbeitung im Auftrag der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Für die Ausgestaltung und Abwicklung des Auftrags sehen die Landesdatenschutzgesetze bestimmte Anforderungen vor, die z. T. voneinander abweichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 4/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Festzustellen ist auch, dass insbesondere Call-Center häufig von (mitunter vor Jahren erteilten) angeblichen Einwilligungen Betroffener in die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten Gebrauch machen, ohne dass sich Auftraggeber oder Call-Center davon überzeugt haben, dass im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften zustande gekommene Einwilligungen tatsächlich vorliegen. Hinzu kommt dass in vielen Fällen weder Auftraggeber noch Call-Center auf Verlangen der Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde einen Nachweis darüber vorlegen können, dass der Betroffene in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat. Diesbezügliche schriftliche Festlegungen fehlen durchweg.
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
11. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 allgemein BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 4, Satz 5 BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
18. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
Zu § 4a
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
22. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 7b - neu - § 38 Absatz 5a - neu - BDSG *
24. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
25. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
26. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
27. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - *
32. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 Satz 2 BDSG
33. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
34. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
35. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
36. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... § 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18 Pflichten des Absenders
§ 19 Pflichten des Beförderers
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 21 Pflichten des Verladers
§ 22 Pflichten des Verpackers
§ 23 Pflichten des Befüllers
§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26 Sonstige Pflichten
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36 Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsbestimmungen
§ 39 Aufheben von Vorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
Drucksache 636/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... 7. die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers,
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 47 Übergangsregelung
§ 48 Bericht der Bundesregierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (3) Zum Nachweis nach Absatz 2, dass die Stoffe und Gegenstände für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind, kann durch die zuständige Behörde auch eine Erklärung des mit der Entwicklung befassten Unternehmens anerkannt werden, wenn die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder das Verbringen zum Zwecke der Entwicklung erfolgt und das mit der Entwicklung befasste Unternehmen in der Regel für militärische oder polizeiliche Auftraggeber tätig ist."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Drucksache 52/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse führen,
Drucksache 839/09
... /EG angepasst. Nach dem bisherigen Vordruck Anlage Z 1 konnte der Auftraggeber eines Zahlungsvorganges festlegen wer die Entgelte zu tragen hat (Entgeltteilung, alle Entgelte zu Lasten Kontoinhaber oder alle Entgelte zu Lasten Begünstigter). Gemäß Artikel 52 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 2 Absätze 1 und 2 der Richtlinie
Drucksache 377/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... (5) Beantragt bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer und seinem Auftraggeber der Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren, so wird dieses eingeleitet, ohne dass es der Zustimmung des Mitglieds bedarf. Ein Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... (3) Zum Nachweis nach Absatz 2, dass die Stoffe und Gegenstände für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind, kann durch die zuständige Behörde auch eine Erklärung des mit der Entwicklung befassten Unternehmens anerkannt werden, wenn die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder das Verbringen zum Zwecke der Entwicklung erfolgt und das mit der Entwicklung befasste Unternehmen in der Regel für militärische oder polizeiliche Auftraggeber tätig ist."
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... ÖPPs entstehen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag oder Arbeits- bzw. Dienstleistungskonzessionen. Bei öffentlichen Aufträgen oder Baukonzessionen unterliegen sie den Bestimmungen der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen, wenn ihr Wert die gemeinschaftlichen Schwellenwerte überschreitet16. Nach umfangreichen Änderungen im Jahre 2004 sehen die EU-Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge17 nunmehr eine Reihe von Verfahren vor, die öffentliche Auftraggeber bei der Auftragsvergabe anwenden können. Um in besonders schwierigen Fällen in einen Dialog mit Bietern einzutreten, erlauben die EU-Vorschriften mittlerweile den wettbewerbsorientierten Dialog. Seine Anwendung kann bei ÖPPs sinnvoll sein, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht in der Lage ist, die technischen Spezifikationen und das angemessene Preisniveau im Voraus zu bestimmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... es und der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. EU (Nr.) L 345 S. 1) zu erfüllen,
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 22/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... Durch kommerzielle Auditanbieter durchgeführte Audits sind weder neutral noch unabhängig, denn die Rahmenbedingungen, unter denen sie durchgeführt werden, bestimmt in allen wesentlichen Punkten, z.B. in ihrem Umfang und ihrer Tiefe, der Auftraggeber. Die Beurteilung ihrer Grenzen und Möglichkeiten, sowie des Rahmens, innerhalb dessen sie im Einzelfall im Auftrag tätig werden, darf keinesfalls über eine Akkreditierung auf die zuständige Behörde übertragen werden. Insofern sollte die volle Verantwortung für die Beurteilung kommerzieller Audits - wie bisher - bei der Sachkundigen Person des Arzneimittelherstellers verbleiben.
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 46 Buchstabe f Unterabsatz 1 Satz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Artikel 80 Unterabsatz 2 und 3
4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Artikel 111a und 111b
5. Zu den Bedingungen für den Import von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung
Drucksache 443/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... " könnten. Auf diese Weise könnten Bauträgergesellschaften und Generalunternehmer, die wirtschaftlich schon sehr angeschlagen sind, noch für längere Zeit am Markt agieren. Tritt dann doch die Insolvenz ein, müssten insbesondere die an dem jüngsten Projekt beteiligten Subunternehmer erhebliche, häufig sogar vollständige Zahlungsausfälle hinnehmen. Derzeit sind Subunternehmer in den Fällen, in denen ihr Auftraggeber für dieses jüngste Projekt Baugeld erhält, geschützt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
Drucksache 572/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Auftraggeber
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Medizinproduktegesetzes
§ 7 Grundlegende Anforderungen
§ 15a Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten
§ 22 Verfahren bei der Ethik-Kommission
§ 22a Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde
§ 22b Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung
§ 22c Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen
§ 23 Durchführung der klinischen Prüfung
§ 23a Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen
§ 23b Ausnahmen zur klinischen Prüfung
§ 24 Leistungsbewertungsprüfung
§ 32 Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich.
§ 37a Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
§ 14a Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
§ 4a Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung
§ 3 Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten
§ 5 Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen
§ 6 Beratungen
Artikel 6 Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Unterauftragnehmer häufig gegeneinander ausgespielt werden und dass die Arbeitnehmer des Auftraggebers wie auch der Unterauftragnehmer deshalb unter Druck geraten, was die Arbeitsbedingungen angeht,
Drucksache 5/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
... (5) Beantragt bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Patentanwaltskammer und seinem Auftraggeber der Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren, so wird dieses eingeleitet, ohne dass es der Zustimmung des Mitglieds bedarf. Ein Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von beiden Seiten angenommen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 18 Zulassung
§ 19 Vereidigung
§ 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
§ 26 Kanzlei
§ 28 Zustellungsbevollmächtigter
§ 29 Patentanwaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt
§ 30 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 31 Sachliche Zuständigkeit
§ 32 Zustellung
§ 33 Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
§ 34 Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten
Fünfter Teil
§ 89 Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.
§ 93 Beendigung des Amtes des Beisitzers
Dritter Abschnitt
§ 94a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit
§ 94b Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 94c Klagegegner und Vertretung
§ 94d Berufung
§ 94e Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse
Erster Abschnitt
§ 145 Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen
Zweiter Abschnitt
§ 146 Gerichtskosten
§ 147 Streitwert
Elfter Teil
§ 157 Maßgaben nach dem Einigungsvertrag
§ 158 Patentsachbearbeiter
§ 159 Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt
§ 160 Inhaber von Erlaubnisscheinen
§ 161 Übergangsregelungen
Teil 1 Berufsgerichtliches Verfahren.
Teil 2 Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer
2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen
a Vorverfahren
b Rechtbehelfsbelehrung
c Klagearten
d Kein Normenkontrollverfahren
e Vertretungszwang
f Obligatorische mündliche Verhandlung
g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung
h Kosten der Verfahren
i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz
j Rechtsmittel
3. Sonstige Regelungen in der PAO
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten und Preise
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
V. Andere Lösungsmöglichkeiten
VI. Informationspflichten
VII. Befristung
VIII. Rechtsvereinfachung
IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht
X. Geschlechterspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu § 28
Zu § 29
Zu den §§ 30
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu den §§ 33
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu § 94a
Zu § 94b
Zu § 94c
Zu § 94d
Zu § 94e
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu § 146
Zu § 147
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug
Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht
Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof
Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung
Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz
Zu Abschnitt 4
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
Drucksache 522/2/09
Antrag des Landes Brandenburg
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... (13) Auftraggeber nach § 98 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen
Drucksache 272/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die IKT-Forschung, IKT-Entwicklung und IKT-Innovation in Europa: Mehr Engagement KOM (2009) 116 endg.; Ratsdok. 7883/09
... Zusätzlich zu allgemeinen politischen Maßnahmen zur Schaffung günstigerer Bedingungen für den Geschäftsaufbau in der EU kann der öffentliche Sektor als Auftraggeber für IKT-Lösungen eine tragende Rolle beim Vorantreiben von IKT-Innovationen spielen.
1. Ikt als Basis der Wertschöpfung und sozioökonomischen Entwicklung
2. Die Notwendigkeit einer Strategie
2.1. Der Weg aus dem wirtschaftlichen Abschwung
2.2. Neue Führungschancen
2.3. Mangelnde Investitionen in die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation In der EU entfallen auf die IKT-FuE etwa ein Viertel der gesamten privaten FuE-Ausgaben, ein Drittel aller FuE-Arbeitsplätze und ein Fünftel aller Patente9. Dennoch betragen die FuEAusgaben des IKT-Sektors in der EU kaum die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen in den USA, was den insgesamt bei den privatwirtschaftlichen FuE-Ausgaben bestehenden Rückstands zur Hälfte ausmacht.
2.4. Hindernisse für das Wachstum der IKT-Branche
2.5. Fragmentierte Märkte für IKT-Innovationen
2.6. Fragmentierung der IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation
2.7. Komplizierte Finanzierungsmechanismen
3. Eine Strategie zum Behaupten der Führung
3.1. Steigerung der Investitionen und ihrer Wirksamkeit
3.2. Festlegung von Prioritäten in IKT-FEI und Überwindung der Fragmentierung
3.3. Erleichterung der Herausbildung von Innovationsmärkten
3.4. Projekte in europäischem Maßstab von der FuE bis zur Einführung
3.5. Vereinfachung und Verschlankung
3.6. Internationale Zusammenarbeit
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 35/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... "§ 101a Informations- und Wartepflicht der Auftraggeber
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Anlage zu § 98 Nr. 4 Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs sind:
1. Trinkwasserversorgung:
2. Elektrizitäts- und Gasversorgung:
3. Wärmeversorgung:
4. Verkehr:
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste5,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 395/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI )
... Mit der Reform der HOAI soll der Wettbewerb gefördert und der Bürokratieabbau vorangebracht werden. Deshalb wird der Anwendungsbereich der Honorarordnung in einen verbindlichen Teil und eine Anlage mit Kann-Vorschriften (ausgenommen die verbindlich geltenden Objektlisten) geteilt, um Auftraggeber/Auftraggeberinnen sowie Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen mehr Freiraum zur Vertragsgestaltung zu lassen. Dies ist vor allem bei der Beauftragung moderner komplexer Planungsprozesse bedeutsam. Die Büros werden konsequenter als bisher zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Vertragsgestaltung angehalten, was auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer verstärkten Auslandsorientierung gerade von mittelständischen Büros beiträgt.
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Begrenzung des Anwendungsbereichs der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland
2. Deregulierung der Beratungsleistungen
3. Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells, frühzeitige Möglichkeit der Honorarfestlegung durch Einführung des alternativen Baukostenvereinbarungsmodells
4. Honorarerhöhungen
§ 4a (Abweichende Honorarermittlung)
§ 6 (Wegfall von Zeithonoraren)
§ 21 (Zeitliche Trennung der Ausführung)
§ 23 (Verschiedene Leistungen an einem Gebäude)
§ 25 Absatz 1 (Leistungen des raumbildenden Ausbaus)
§ 26 (Einrichtungsgegenstände und integrierte Werbeanlagen)
Teil III (Zusätzliche Leistungen) und Teil IV (Gutachten und Wertermittlungen)
§ 36 (Kosten von EDV-Leistungen)
§ 42 (Sonstige städtebauliche Leistungen)
§ 44 (Anwendung von Vorschriften aus den Teilen II und V)
§ 49 (Honorarzonen für Leistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen)
§ 50 (Sonstige landschaftsplanerische Leistungen)
§ 57 (Örtliche Bauüberwachung)
§ 58 (Vorplanung und Entwurfsplanung als Einzelleistung)
§ 61 (Bau- und landschaftsgestalterische Beratung)
Teil VIIa : Verkehrsplanerische Leistungen
§ 61a (Honorar für verkehrsplanerische Leistungen)
§ 66 Absätze 1 bis 4 (Auftrag über mehrere Tragwerke und Umbauten)
§ 67 Absatz 2 (Tragwerksplanung für Traggerüste bei Ingenieurbauwerken)
IV. Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Überschrift
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Teil 2 Flächenplanung
Abschnitt 1 Bauleitplanung
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
§ 35 (Leistungen im Bestand)
Zu § 36
Abschnitt 2 Freianlagen
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
Zu § 40
Zu § 41
Zu 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Zu § 43
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Teil 4 Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Abschnitt 2 Technischen Ausrüstung
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
§ 54 (Honorare für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung)
Zu § 55
Zu § 56
Zu den Anlagen:
Im Einzelnen:
3 Beratungsleistungen
Besondere Leistungen
3 Objektlisten
3 Leistungsbilder
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 447: Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... bleibt bei Datenverarbeitung im Auftrag der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. Der Auftragnehmer ist an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Für die Ausgestaltung und Abwicklung des Auftrags sehen die Landesdatenschutzgesetze bestimmte Anforderungen vor, die z. T. voneinander abweichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 4/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... Festzustellen ist auch, dass insbesondere Call-Center häufig von (mitunter vor Jahren erteilten) angeblichen Einwilligungen Betroffener in die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten Gebrauch machen, ohne dass sich Auftraggeber oder Call-Center davon überzeugt haben, dass im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften zustande gekommene Einwilligungen tatsächlich vorliegen. Hinzu kommt dass in vielen Fällen weder Auftraggeber noch Call-Center auf Verlangen der Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde einen Nachweis darüber vorlegen können, dass der Betroffene in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat. Diesbezügliche schriftliche Festlegungen fehlen durchweg.
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DSAG
3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 DSAG
4. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4f Absatz 2 Satz 1 und 2 BDSG
6. Zu Artikel 2 § 9 und Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG
7. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 2 Satz 2 BDSG
8. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 BDSG
9. Zu Artikel 2 § 11 Absatz 4 BDSG
10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
11. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BDSG
12. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 6 BDSG
13. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d § 28 Absatz 3 Satz 7 - neu - BDSG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3a Satz 1, Satz 2 - neu - BDSG
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe e § 28 Absatz 3b BDSG
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 §§ 28 bis 30 BDSG
17. Zu Artikel 2 Nummer 7a - neu - § 35 Absatz 5 BDSG
18. Zu Artikel 2 § 38 Absatz 5 BDSG
19. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 1 BDSG
20. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 42a Satz 5 BDSG
21. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 43 Absatz 1 Nummer 2b BDSG
22. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b § 43 Absatz 2 Nummer 1 BDSG
23. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 43 BDSG
Zu Artikel 2 Nummer 9
26. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 44 Absatz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 47 BDSG
29. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 15a TMG
Zu Artikel 4 Nummer 1
30. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 95 Absatz 5 TKG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 127/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
... 1. mindestens fünf Jahre in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig war,
Drucksache 296/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... Im Übrigen ist die Wertermittlung nach dem neuen Wertermittlungsmodell für den häufig nicht sachkundigen Auftraggeber eines Gutachtens schlechter nachvollziehbar. Diese Nachteile lassen sich durch die vorgeschlagene Änderung vermeiden, denn der Vorschlag zur Änderung der
1. Zu § 8 Absatz 2 und 4 - neu -
2. Zu § 10 Absatz 1 Satz 3
3. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
4. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 bei Annahme entfällt Ziffer 5
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -*
7. Zu § 10 Absatz 4 - neu -*
8. Zu § 11 Absatz 1
9. Zu § 16 Absatz 2
10. Zu § 16 Absatz 4
11. Zu § 17 Absatz 1 Satz 1
12. Zu § 23 Satz 2
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 8. ist der Ansicht, dass in den Vorschlägen der Kommission versäumt wurde, eine klare Strategie zur Verbesserung der Rechtsstellung und der Rechte von selbständig Tätigen vorzusehen, insbesondere wenn deren Stellung mit der von fest Angestellten vergleichbar ist; fordert die Kommission auf, Personen, die selbständig erwerbstätig sind und deren Auftraggeber ein marktbeherrschender Großunternehmer ist, das Recht auf einvernehmliche Festlegung von Standardtarifen, auf Bildung von Vereinigungen und auf Aushandlung von Tarifverträgen zu gewährleisten, sofern dies nicht zur Schwächung von weniger leistungsfähigen potenziellen Kunden oder zu Wettbewerbsverzerrungen führt;
Drucksache 374/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... 13. sind Arbeitgeber (Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Nummer 12 beschäftigen, bei in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten die Auftraggeber oder Zwischenmeister oder bei Beschäftigten, die einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden, auch die Dritten.
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Drucksache 22/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... Durch kommerzielle Auditanbieter durchgeführte Audits sind weder neutral noch unabhängig, denn die Rahmenbedingungen, unter denen sie durchgeführt werden, bestimmt in allen wesentlichen Punkten, z.B. in ihrem Umfang und ihrer Tiefe, der Auftraggeber. Die Beurteilung ihrer Grenzen und Möglichkeiten, sowie des Rahmens, innerhalb dessen sie im Einzelfall im Auftrag tätig werden, darf keinesfalls über eine Akkreditierung auf die zuständige Behörde übertragen werden. Insofern sollte die volle Verantwortung für die Beurteilung kommerzieller Audits - wie bisher - bei der Sachkundigen Person des Arzneimittelherstellers verbleiben.
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 46 Buchstabe f Unterabsatz 1 Satz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Artikel 80 Unterabsatz 2 und 3
4. Zu Artikel 1 Nummer 16 Artikel 111a und 111b
5. Zu den Bedingungen für den Import von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung
Drucksache 171/6/09
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Diese Qualitätsstandards müssen auch auf neue Vertriebsformen, wie die Abgabe über Gewerbebetriebe, übertragen werden. Es bedarf dazu gesetzlicher Klarstellungen, unter welchen Bedingungen Gewerbebetriebe am Arzneimittelvertrieb teilnehmen dürfen. Da diese Gewerbebetriebe nicht selbständig tätig sein dürfen, sondern als Erfüllungsgehilfen der Versandapotheken auftreten, muss auch in diesen Fällen die Versandapotheke über ihr Qualitätssicherungssystem gewährleisten, dass Dritte, deren Hilfe sie sich bedient, die erforderlichen Anforderungen berücksichtigen. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Grundlage zwischen Versandapotheke und dem Gewerbebetrieb. In dem Vertrag sind vorrangig die Arzneimittelbestellung sowie Sicherheits- und Qualitätserfordernisse beim Transport und der Bereitstellung zur Abholung zu regeln. Die Versandapotheke muss sich als Auftraggeberin davon überzeugen, dass der Auftragnehmer die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt. Insbesondere ist den Sicherheits- und Qualitätsaspekten beim Transport und der Lagerung Rechnung zu tragen. Eine qualifizierte pharmazeutische Beratungsmöglichkeit muss auch bei der Abgabe von Arzneimitteln über Gewerbebetriebe sichergestellt werden.
Drucksache 195/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... - eine Überarbeitung der Vergaberichtlinien mit der Aufnahme einer klarstellenden Definition der Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien In-House-Beauftragung. Die Aufnahme einer solchen Definition muss geeignet sein, für die überwiegend kommunalen öffentlichen Auftraggeber den rechtssicheren Umgang mit vergaberechtsfreien In-House-Geschäften zu gewährleisten;
Drucksache 522/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... (13) Auftraggeber nach § 98 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 3 und Satz 4 SektVO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 8 SektVO
3. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 13 SektVO
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... In § 43 Absatz 1 werden drei neue Bußgeldtatbestände aufgenommen: Nach der Nummer 2a handelt die speichernde Stelle ordnungswidrig, wenn sie entgegen § 10 Absatz 4 Satz 3 bei einem automatisierten Abrufverfahren nicht gewährleistet, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch Abruf durch geeignete Stichprobenverfahren festgestellt und überprüft werden kann. Die Übermittlung personenbezogener Daten durch Abruf, die vor allem bei größeren Datenbeständen und einer größeren Anzahl von Übermittlung angewandt wird, ist aus Sicht des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gefahrgeneigt weil die übermittelnde Stelle die personenbezogenen Daten lediglich zum Abruf bereitstellt, vor der Übermittlung durch Abruf jedoch im Regelfall keine weitere Prüfung der Zulässigkeit vornimmt. Diese fehlende Vorabprüfung wird datenschutzrechtlich unter anderem dadurch aufgefangen, dass nachträglich durch Stichprobenverfahren gewährleistet wird dass die übermittelnde Stelle die Zulässigkeit des Abrufs überprüfen kann. Aus Sicht der Aufsichtpraxis wird dieses Erfordernis des Öfteren nicht beachtet und kann bislang mangels Bußgeldbewehrung auch nur unzureichend gegen die verantwortliche Stelle durchgesetzt werden. Nach Nummer 2b handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, wenn er entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 den Auftrag nicht schriftlich erteilt oder nicht die vorgegebenen Festlegungen hinsichtlich der Datenerhebung oder -verwendung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragsverhältnisse festlegt. Die Aufsichtspraxis weist darauf hin, dass ein vollständiger schriftlicher Auftrag die Ausnahme ist. Die Bußgeldbewehrung soll es der Praxis ermöglichen, die gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen der Auftragsdatenverarbeitung besser durchsetzen zu können. Nach Nummer 3a handelt die verantwortliche Stelle ordnungswidrig, die entgegen § 28 Absatz 4 Satz 4 für den Widerspruch des Betroffenen, seine personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung zu verwenden, eine strengere Form verlangt als für die Begründung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses, in dessen Rahmen diese Daten erhoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Datenschutzauditgesetz (DSAG)1
§ 1 Datenschutzaudit
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Kontrollen
§ 4 Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung
§ 5 Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle
§ 6 Pflichten der Kontrollstelle
§ 7 Pflichten der zuständigen Behörde
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Datenschutzauditausschuss
§ 12 Mitglieder des Datenschutzauditausschusses
§ 13 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses
§ 14 Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses
§ 15 Rechtsaufsicht
§ 16 Verordnungsermächtigungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Strafvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
§ 47 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes1
§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Artikel 4 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Kosten
VI. Auswirkungen
1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft
2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Absatz 1
Absätze 2 bis 4
Zu § 16
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
Drucksache 282/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
... Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift schließt Tätigkeiten ein, bei denen kein Betreiber existiert. In einem solchen Fall, wie zum Beispiel bei der Durchführung von Untersuchungsarbeiten, würde nach dem Gesetzentwurf lediglich ein vom Genehmigungsinhaber beauftragtes Unternehmen haften. Da aber der Genehmigungsinhaber als Auftraggeber die Durchführung der Tätigkeiten maßgeblich gestaltet, sollte er in die Haftungskette einbezogen werden.
1. Zu Artikel 1 § 1 KSpG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KSpG
3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 2 KSpG
4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 KSpG
5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 10 KSpG
6. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 15 KSpG
7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 16 - neu - KSpG
8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 - neu - KSpG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KSpG
10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - KSpG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 1 KSpG
12. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 KSpG
13. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 1, Satz 2 - neu - KSpG
14. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 3 - neu - KSpG
15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 Satz 2 - neu - KSpG
16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
17. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 KSpG
18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - KSpG
19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 7 - neu - KSpG
20. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 6 KSpG
21. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 01 - neu - KSpG
22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 KSpG
23. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG
24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 2, Satz 3 - neu - KSpG
25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 KSpG
26. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 3 KSpG
27. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 KSpG
28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KSpG
29. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KSpG
30. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 7a - neu - KSpG
31. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1 und 2 - neu - KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 5 - neu - KSpG
33. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 KSpG
34. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 1 KSpG
35. Zu Artikel 1 § 21 Überschrift, Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 2 KSpG
36. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG
37. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Satz 2 - neu -, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KSpG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
38. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 4 KSpG
39. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 KSpG
40. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 und 2 KSpG
41. Zu Artikel 1 § 27 Satz 2 KSpG
42. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG
43. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 5 Satz 2 KSpG
44. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG
45. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 KSpG
46. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 3 und 4 KSpG
47. Zu Artikel 1 §§ 29 bis 33 KSpG
48. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 und § 32 Absatz 3 KSpG
49. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 KSpG
50. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 2 KSpG
51. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 3 bis 5 KSpG
52. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 4 KSpG
53. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 1 KSpG
54. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 2 KSpG
55. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 4 KSpG
56. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 2 KSpG
57. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 und 2 KSpG
58. Zu Artikel 1 § 41 KSpG
§ 41 Abgabenrechtliche Regelungen der Länder
59. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 6 KSpG
60. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 8 KSpG
61. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Nummer 13 KSpG
62. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 KSpG
63. Zu Artikel 1 § 44 KSpG
§ 44 Übergangsvorschriften
64. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nummer 1.1 Buchstabe b, Nummer 1.2 Buchstabe c, Nummer 2 Satz 3 Buchstabe b KSpG
65. Zu Artikel 1 Anlage 2 Überschrift KSpG
66. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 und 1.2 KSpG
67. Zu Artikel 1
68. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 6 Absatz 1d TEHG
69. Zu Artikel 6a - neu - § 1 Satz 3 Nummer 3a - neu - ROV
Artikel 6a Änderung der Raumordnungsverordnung
70. Zur Vorlage allgemein
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Neben einer redaktionellen Änderung (Sponsor statt Auftraggeber) dienen die Änderungen der Laufzeiten der Fristen der Umsetzung von Anhang I Nummer 6e) und Anhang II Nummer 8f) der Richtlinie
Drucksache 51/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
... genannten Auftraggeber sollen Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 18 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
§ 11 Zuständigkeit
§ 12 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 15 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 16 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Zustellung
§ 18 Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Anlage (zu Artikel 1 Absatz 2) Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG)
Drucksache 846/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlichprivater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... - Es wird begrüßt, dass EU-Fördermittel auch für ÖPP-Projekte zugänglich gemacht werden sollen. Die bestehenden haushaltsrechtlichen Verfahren und Vorschriften des Bundes, der Länder und der Kommunen regeln, in welchen Fällen die Realisierung einer Maßnahme in Form einer öffentlichprivaten Partnerschaft bzw. Zusammenarbeit erfolgen kann. Diese Regelungen haben sich in ihrer bisherigen Form bewährt. Das Vorhaben der Kommission, dabei Diskriminierungsfreiheit zwischen der privaten oder öffentlichen Verwaltung eines Projekts zu gewährleisten, sollte darüber hinaus nicht zu zusätzlichen Verfahrensvorschriften führen, die die Komplexität bestehender Verfahren erhöhen oder die Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen Auftraggeber einschränken.
Drucksache 35/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... 2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundesregierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit und anderen innerstaatlichen Kooperationen im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertragung von Aufgaben zwischen öffentlichen Auftraggebern, vor allem kommunalen Körperschaften oder kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss von öffentlichrechtlichen Vereinbarungen oder durch Gründung einer kommunal getragenen Einrichtung in öffentlicher Rechtsform, darf nicht dem Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erledigung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienstleistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung, wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig sind.
Drucksache 443/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... Ziel des Forderungssicherungsgesetzes war es, durch eine erhebliche Erweiterung des Baugeldbegriffs insbesondere die Nachunternehmer vor Forderungsausfällen im Falle der Insolvenz ihres Auftraggebers zu schützen. Durch die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neuregelung wurde der Baugeldbegriff auf die gesamte Kette von Bauherrn – Generalunternehmer – alle Nachunternehmer ausgeweitet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 956: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiÄndG) (BMVBS)
Drucksache 35/2/09
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
... 2. Ungeachtet dessen bittet der Bundesrat die Bundesregierung weiterhin, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der interkommunalen Zusammenarbeit und anderen innerstaatlichen Kooperationen im Hinblick auf das EU-Vergaberecht zu beseitigen und bei der Europäischen Kommission auf eine entsprechende Klarstellung hinzuwirken. Insbesondere die Übertragung von Aufgaben zwischen öffentlichen Auftraggebern, vor allem kommunalen Körperschaften oder kommunalen Einrichtungen durch den Abschluss von öffentlichrechtlichen Vereinbarungen oder durch Gründung einer kommunal getragenen Einrichtung in öffentlicher Rechtsform, darf nicht dem Vergaberecht unterworfen werden. Gleiches gilt für Vereinbarungen dieser Vertragspartner über die Erledigung von Aufgaben im Liefer-, Bau- und Dienstleistungsbereich ohne Zuständigkeitsübertragung, wenn sie ausschließlich mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln möglich ist und die Einrichtungen im Wesentlichen für ihre Vereinbarungspartner tätig sind.
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... 65.1.2. Ein Notar kann nur dann als Behörde angesehen werden, wenn er im Einzelfall im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben tätig wird, nicht aber, wenn er die Interessen eines privaten Auftraggebers wahrnimmt. Behörden und Gerichte dürfen die Personenstandseinträge nur benutzen, wenn sie die Angaben zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigen. Sie müssen daher in der Urkundenanforderung den amtlichen Grund und gegebenenfalls auch die rechtliche Grundlage angeben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 522/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... /EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste beschlossen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektV0)2
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswertes
§ 3 Ausnahme für Sektorentätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Dienstleistungen des Anhangs 1
§ 5 Wege der Informationsübermittlung, Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote
Abschnitt 2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 6 Vergabeverfahren
§ 7 Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen
§ 8 Nebenangebote und Unteraufträge
§ 9 Rahmenvereinbarungen
§ 10 Dynamische elektronische Verfahren
§ 11 Wettbewerbe
Abschnitt 3 Bekanntmachungen und Fristen
§ 12 Pflicht zur Bekanntmachung, Beschafferprofil, zusätzliche Bekanntmachungen
§ 13 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 14 Bekanntmachungen von Aufrufen zum Teilnahmewettbewerb
§ 15 Bekanntmachung von vergebenen Aufträge
§ 16 Abfassung der Bekanntmachungen
§ 17 Fristen
§ 18 Verkürzte Fristen
§ 19 Fristen für Vergabeunterlagen, zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
§ 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen
§ 21 Ausschluss vom Vergabeverfahren
§ 22 Bewerber- und Bietergemeinschaften
§ 23 Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen
§ 24 Prüfungssysteme
§ 25 Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 26 Behandlung der Angebote
§ 27 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 28 Angebote, die Waren aus Drittländern umfassen
§ 29 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 30 Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens
§ 31 Ausnahme von Informationspflichten
Abschnitt 6 Dokumentation, Statistik und Übergangsbestimmungen
§ 32 Dokumentation und Aufbewahrung der sachdienlichen Unterlagen
§ 33 Statistik
§ 34 Übergangsbestimmungen
Anhang 1
Teil A4
Teil B
Anhang 2 Technische Spezifikationen
3 Begriffsbestimmungen
Anhang 3 In die Bekanntmachungen über Vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen
I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union13
Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemein
1. Sachverhalt
2. Zielsetzung
3. Lösung
4. Alternativen
5. Rechtssetzungskompetenz
6. Gender Mainstreaming
7. Kosten
9. Befristung
10. Vereinbarkeit mit dem EU-Recht
B. Im Einzelnen
3 Inhaltsübersicht
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 (§§ 12 bis 19) Bekanntmachungen und Fristen
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu §§ 17
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Abschnitt 4 Anforderungen an Unternehmen
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 5 Prüfung und Wertung der Angebote
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Abschnitt 6 Besondere Bestimmungen
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zu § 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 923: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung
Drucksache 214/09
... - die Pflicht europäischer Banken nach Artikel 11a Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 423/2007, Transaktionen mit Kredit- und Finanzinstituten im Iran und bestimmten anderen Kredit- und Finanzinstituten abzulehnen, wenn nicht alle Felder der Zahlungsanweisung ausgefüllt sind, in denen Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten gemacht werden müssen, in § 70 Abs. 5u Nr. 3
Drucksache 443/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... " könnten. Auf diese Weise könnten Bauträgergesellschaften und Generalunternehmer, die wirtschaftlich schon sehr angeschlagen sind, noch für längere Zeit am Markt agieren. Tritt dann doch die Insolvenz ein, müssten insbesondere die an dem jüngsten Projekt beteiligten Subunternehmer erhebliche, häufig sogar vollständige Zahlungsausfälle hinnehmen. Derzeit sind Subunternehmer in den Fällen, in denen ihr Auftraggeber für dieses jüngste Projekt Baugeld erhält, geschützt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf ab.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauFordSiG
Drucksache 846/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlichprivater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... 15. - Es wird begrüßt, dass EU-Fördermittel auch für ÖPP-Projekte zugänglich gemacht werden sollen. Die bestehenden haushaltsrechtlichen Verfahren und Vorschriften des Bundes, der Länder und der Kommunen regeln, in welchen Fällen die Realisierung einer Maßnahme in Form einer öffentlichprivaten Partnerschaft bzw. Zusammenarbeit erfolgen kann. Diese Regelungen haben sich in ihrer bisherigen Form bewährt. Das Vorhaben der Kommission, dabei Diskriminierungsfreiheit zwischen der privaten oder öffentlichen Verwaltung eines Projekts zu gewährleisten, sollte darüber hinaus nicht zu zusätzlichen Verfahrensvorschriften führen, die die Komplexität bestehender Verfahren erhöhen oder die Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen Auftraggeber einschränken.
Drucksache 296/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV )
... Im Übrigen ist die Wertermittlung nach dem neuen Wertermittlungsmodell für den häufig nicht sachkundigen Auftraggeber eines Gutachtens schlechter nachvollziehbar. Diese Nachteile lassen sich durch die vorgeschlagene Änderung vermeiden, denn der Vorschlag zur Änderung der
1. Zu § 8 Absatz 2 und 4 - neu -§ 8 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
3. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1
4. Zu § 10 Absatz 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
5. Zu § 16 Absatz 4
Drucksache 522/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln
... (13) Auftraggeber nach § 98 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Nummer 8 SektVO
4. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 13 SektVO
Drucksache 765/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem geplanten internationalen Abkommen, demgemäß dem Finanzministerium der Vereinigten Staaten Finanztransaktionsdaten zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollen
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung3 und die Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers4,
Drucksache 618/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... (7) Erfolgen Werbemaßnahmen, veröffentlichte Anzeigen oder Angebote ohne Angabe von Namen und Anschrift und bestehen in vorgenannten Fällen Anhaltspunkte für ungenehmigten Güterkraftverkehr oder die Aufforderung hierzu, können das Bundesamt oder die nach § 21a zuständigen Behörden von demjenigen, der die Werbemaßnahmen, die Anzeigen oder das Angebot veröffentlicht hat, Auskunft über Namen und Anschrift des Auftraggebers verlangen.
Drucksache 6/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
... der Auftraggeber auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde
1. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 1 Satz 1, 2 RVG
2. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG Artikel 4 Nr. 2 § 9a Abs. 3 Nr. 1 StBerG
3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 2 Nr. 3 RVG
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 43b Abs. 2 PatAnwO Artikel 4 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1, 2 StBerG
5. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 43b Abs. 3 Nr. 3 PatAnwO
6. Zu Artikel 5 § 55a Abs. 1 Satz 2 WiPrO
Drucksache 349/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
... für Eintragung und Löschung von Bietern in das Register nebst Benennung der zuständigen registerführenden Stelle auf Bundesebene, geeignete Mitteilungspflichten der Ermittlungsbehörden gegenüber der registerführenden Stelle und gegenüber der jeweils von der Verfehlung betroffenen Vergabestelle sowie Mitteilungs- oder Auskunftspflichten der registerführenden Stelle gegenüber öffentlichen Auftraggebern bundeseinheitlich geregelt werden können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 97 GWB
3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 99 GWB
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 1 GWB
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 99 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - GWB
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe g - neu - § 99 Abs. 9 - neu - GWB
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 100 Abs. 2 GWB
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 101 Abs. 6 GWB
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB
11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101a Abs. 2 GWB
13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Überschrift; Abs. 1 Satz 1, Satz 2 - neu -; Abs. 3 - neu - GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 101b Abs. 2 GWB
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 und 9 §§ 102 und 103 GWG
16. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 104 Abs. 2 GWB
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 106 Abs. 2 Satz 2 GWB
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 106a Abs. 3 Satz 2 - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 110 Abs. 2 Satz 2 GWB
21. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 113 Abs. 1 Satz 3 GWB
22. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB
23. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 3 und 4 GWB
24. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 115 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 2, 3 GWB , Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 2, 3 GWB
25. Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d § 115 Abs. 4 GWB
26. Zu Artikel 1 Nr. 17a - neu - § 115a - neu - GWB
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
27. Zu Artikel 1 Nr. 17b - neu - § 116 Abs. 1 Satz 1 GWB
28. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe a § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB
29. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 118 Abs. 2 Satz 3 GWB
Zu § 118
30. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 121 Abs. 1 Satz 3 GWB
Zu § 121
31. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a § 128 Abs. 2 Satz 1 GWB
32. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 128 Abs. 3 Satz 4a - neu - GWB
33. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB
34. Zu Artikel 2 § 5 VgV
Drucksache 525/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen KOM (2008) 400 endg.; Ratsdok. 12041/08
... Innerhalb der EU wurde zum ersten Mal in der Mitteilung der Kommission über integrierte Produktpolitik (IPP) von 2003 auf das Potenzial des umweltorientierten Beschaffungswesens (GPP) hingewiesen, wobei den Mitgliedstaten empfohlen wurde, bis Ende 2006 nationale GPP-Aktionspläne anzunehmen. Der neue europäische Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen5 enthält klare Vorgaben dafür, wie öffentliche Auftraggeber Umweltbelange in ihre Beschaffungsvorgänge und –verfahren einbinden können. In jüngster Zeit wurde mit der revidierten Strategie für nachhaltige Entwicklung der EU (Juni 2006) das politische Ziel gesetzt bis 2010 das Niveau der umweltorientierten Beschaffung im EU-Durchschnitt auf das höchste 2006 in einem Mitgliedstaat erreichte Niveau zu bringen.
1. Einleitung
1.1. Potenzieller Nutzen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens
1.2. Politischer Hintergrund
1.3. Maßnahmen auf europäischer Ebene
1.4. Hindernisse bei der Durchsetzung der umweltorientierten Beschaffung
2. Ziele
3. Gemeinsamer Ansatz für ein umweltorientiertes Beschaffungswesen
3.1. Beschaffungsprozess
3.2. Umweltleistung
4. Gemeinsame GPP-Kriterien
4.1. Aufstellung gemeinsamer GPP-Kriterien
4.2. Schwerpunktbereiche
5. GPP-Ziele
5.1. GPP-Ziel in der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung
5.2. Spezifische GPP-Ziele bei der Durchführung der Finanzierungsmechanismen der EU
5.2.1. Beschaffung unter Verwendung von EU-Mitteln durch Behörden der Mitgliedstaaten
5.2.2. Beschaffung in der Europäischen Kommission
6. Verbindlich vorgeschriebene Massnahmen
7. Leitlinien
8. Umweltorientierte Beschaffung und Innovation
9. Verankerung von GPP-Kriterien in der privaten Beschaffung
10. GPP-Indikatoren – Überwachung und Referenzwerte - Zeitplan
11. Schluss und künftiges Vorgehen
Drucksache 916/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
... 8. - Auch in inhaltlicher Hinsicht ist die vorgeschlagene Richtlinie kritisch zu würdigen. Nach geltenden Vergabegrundsätzen und Vergaberegeln entscheidet der Auftraggeber entsprechend seinen Bedürfnissen über die Anforderungen an Lieferungen und Leistungen. Mit den Wertungskriterien und ihrer Gewichtung legt er fest, was für ihn wirtschaftlich ist. Dieser Entscheidungsspielraum des Auftraggebers würde durch die neuen Vorgaben unnötig eingeschränkt. Bei einer nicht absehbaren und von den Mitgliedstaaten schwer beeinflussbaren Anzahl von Produkten müssten die von der Kommission festgelegten Mindestanforderungen beachtet werden, wobei nicht auszuschließen ist, dass Umweltgesichtspunkte über die fachlichen Anforderungen gestellt werden.
Drucksache 841/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Dritte Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge -Durchführungsverordnung
... Auftraggeber muss der zentralen Stelle im Falle der Beauftragung (§ 5 Abs. 3 und 6 i.V.m. § 4 Abs. 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Abschnitt 1 Grundsätze der Datenübermittlung
§ 2 Technisches Übermittlungsformat
§ 2a DIN- und ISO/IEC-Normen
§ 3 Verfahren der Datenübermittlung, Schnittstellen
Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge
Abschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
§ 20 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 21 Erprobung des Verfahrens
Artikel 2 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
§ 7 Rentenbezugsmitteilungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
4 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu §§ 1
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
– Datenübermittlung
– Datenfernübertragung über Virtual Private Network VPN
Zu Nummern 8 bis 13
Zu Nummer 13
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 463: Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung und zur Änderung der Steuerdatenübermittlungsverordnung
Drucksache 304/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen -
... Die Landesdatenschutzgesetze sehen für die Auftragsdatenverarbeitung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen umfangreiche Kontrollpflichten des Auftraggebers vor (vgl. z.B. § 7 LDSG BW). So hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht nur sorgfältig auszuwählen, sondern auch während der Durchführung des Auftrags zu kontrollieren. Die Übertragung der Datenverarbeitung auf ein Privatunternehmen ist durch diese Vorgaben ausreichend abgesichert. Durch den zweiten Halbsatz von Satz 3 wird klargestellt, dass die
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 755 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 1 Satz 2 - neu - , Abs. 2 Satz 2 ZPO , Nr. 16 § 882b Abs. 1 Nr. 2 ZPO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 802k Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO
4. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 829a - neu - ZPO ,
§ 829a Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882c Abs. 3 - neu - ZPO
6. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882e Abs. 4 - neu - ZPO
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 882g Abs. 4 Satz 4, Abs. 7 Satz 1 ZPO
8. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 93 Abs. 9a - neu - , 10 AO
Zu Nummer 1b
9. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
10. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
11. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 6 Satz 4 AO
12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 1, 3 AO
13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 284 Abs. 10 Satz 2 AO
14. Zu Artikel 2 Nr. 5 - neu - und 6 - neu - §§ 338, 341a - neu -, 341b - neu - , 341c - neu - und 341d - neu - allgemei/steuerao_ges.htm
§ 338 Gebührenarten
§ 341a Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 341b Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
§ 341c Gebühr für die Einholung von Drittauskünften
§ 341d Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der
15. Zu Artikel 3 Abs. 3 Nr. 2 § 7 Satz 1, 4 - neu - JBeitrO
Drucksache 166/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Nach deutschem Recht muss der Gläubiger die Vollstreckung eigenverantwortlich betreiben. Dazu muss er den jeweils zuständigen Vollstreckungsorganen konkrete Aufträge erteilen. Dem Grundsatz der Eigenverantwortung des Gläubigers kommt vor allen Dingen kostenrechtliche Bedeutung zu. Als Auftraggeber ist er zunächst zur Übernahme der Kosten der von ihm im Einzelnen erteilten Aufträge verpflichtet.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Fragen
7. Zu Frage 1:
8. Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
17. Zu Frage 4:
19. Zu Frage 6:
20. Zu den Fragen 7 bis 9:
21. Zu Frage 10:
Drucksache 542/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... "Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber"
1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 541/08 :
2. Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1 MiArbG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 MiArbG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 8 Abs. 2 und 3 MiArbG
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 542/08 :
6. Zu § 3 Satz 2 - neu -Dem § 3 ist folgender Satz anzufügen:
7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 1
8. Zu Abschnitt 5 Überschrift
9. Zu § 17 Abs. 2
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... . Als Beauftragte können sie von ihrem Auftraggeber, der zuständigen Behörde, nach § 670 BGB Ersatz ihrer Aufwendungen für die Durchführung der in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Arbeiten verlangen. Demgegenüber bestehen zwischen dem Eigentümer und dem oder der Bezirksbevollmächtigten oder dem Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der Ersatzvornahme keine vertraglichen Beziehungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.