[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1899 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Recht"


⇒ Schnellwahl ⇒

0158/20
0183/20
0202/1/20
0178/20
0095/1/20
0318/20
0181/20
0095/20B
0061/20
0135/20B
0067/20B
0483/20
0280/1/20
0088/20B
0048/20
0202/20
0351/20
0134/1/20
0455/20B
0257/20
0094/20
0009/20
0452/20B
0417/1/20
0455/1/20
0088/1/20
0012/20
0033/20
0157/20
0157/1/20
0088/20
0255/20
0327/20
0452/1/20
0033/20B
0097/20
0277/20
0098/20B
0139/20
0265/20B
0279/2/20
0039/20
0362/20
0134/20B
0188/20
0033/1/20
0098/20
0098/1/20
0258/20
0157/20B
0280/20B
0135/1/20
0434/1/20
0067/20
0417/20B
0094/20B
0325/20
0434/20B
0265/1/20
0362/20B
0084/20
0521/19
0481/19
0338/19
0283/19
0661/19
0574/19
0410/19
0587/1/19
0533/19
0093/19B
0608/3/19
0121/19
0578/1/19
0405/19
0611/19
0514/19B
0053/19B
0148/19
0053/1/19
0002/19
0011/19B
0097/19B
0096/19
0093/19
0587/19
0586/19
0001/19
0645/19B
0498/19B
0585/19
0655/1/19
0044/19
0481/19B
0378/19
0668/19
0386/19
0443/19B
0422/19
0498/19
0069/19
0401/19
0522/19
0443/19
0484/19
0573/19
0645/19
0097/1/19
0639/19B
0326/1/19
0578/19
0411/19
0066/19
0398/19
0514/1/19
0069/19B
0168/18
0544/18
0097/18
0257/18
0347/18
0251/18
0423/18
0107/18
0166/18B
0374/18
0468/18B
0445/18
0087/18B
0617/18
0468/18
0116/18
0184/18
0182/18
0229/18B
0001/18
0470/18B
0512/18B
0274/18
0223/18
0221/18
0107/18B
0229/1/18
0216/18
0067/18
0304/18
0367/18
0135/18
0543/18
0582/18
0370/18
0400/18
0387/18
0498/18
0147/18B
0181/18
0061/18
0157/18
0512/2/18
0215/18B
0069/18B
0470/1/18
0246/18B
0152/18
0072/18
0147/1/18
0178/18
0357/18
0224/18
0015/18
0258/18
0257/1/18
0310/18
0208/18
0016/18B
0626/18
0150/18
0173/1/18
0069/1/18
0443/18
0173/18
0016/18
0368/18
0551/18
0016/1/18
0213/18
0070/18
0400/1/18
0474/18B
0020/1/18
0474/1/18
0554/18
0166/1/18
0132/18
0087/1/18
0199/1/18
0020/18B
0103/18
0173/18B
0468/1/18
0536/18
0214/18
0063/18B
0185/18
0063/1/18
0222/18
0215/1/18
0218/18
0352/18
0246/1/18
0076/18
0667/17
0221/17B
0777/17
0669/1/17
0045/17
0006/1/17
0006/17
0268/17B
0008/1/17
0678/17
0028/17
0045/1/17
0184/1/17
0595/17
0164/1/17
0664/17
0709/17
0214/17
0166/1/17
0667/17B
0443/1/17
0569/17B
0647/17B
0157/17B
0732/17
0045/17B
0670/17
0434/17
0567/2/17
0708/17
0090/17
0707/1/17
0070/1/17
0221/1/17
0521/17
0152/17
0144/17
0747/17
0522/17
0647/1/17
0385/17
0646/1/17
0494/17
0432/1/17
0654/17
0004/17
0213/1/17
0589/17
0006/2/17
0464/17
0373/17
0249/17
0543/17B
0700/1/17
0740/17
0297/17B
0152/17B
0297/1/17
0400/1/17
0747/1/17
0157/1/17
0088/17
0700/17B
0759/17
0419/17
0038/1/17
0488/17
0252/17
0409/17
0726/17
0669/17B
0183/17
0152/1/17
0569/1/17
0184/17
0129/17
0014/17
0039/17
0688/17
0253/17
0352/17B
0212/17
0432/17B
0713/17
0543/1/17
0011/17
0045/2/17
0110/17B
0098/17
0731/17
0707/17B
0717/17
0028/17B
0184/17B
0028/1/17
0038/17B
0120/17
0350/17
0006/17B
0352/17
0725/17
0667/1/17
0232/17B
0436/1/17
0411/17
0352/1/17
0254/17
0645/16
0735/1/16
0082/16
0119/16B
0010/16
0193/16
0011/16
0237/16B
0603/16
0533/16
0302/16
0580/16
0364/16
0149/16
0399/16
0568/16
0116/16
0103/1/16
0015/16B
0369/16
0580/1/16
0311/16B
0414/16B
0806/1/16
0399/16B
0290/16
0118/16
0222/16B
0532/16
0222/16
0567/16
0351/16
0559/1/16
0395/16
0404/16
0558/16
0316/16
0304/16
0300/16
0819/16B
0359/16
0476/16
0119/1/16
0233/16
0244/16
0109/16
0062/16
0569/16
0126/16
0279/16B
0107/16B
0194/16
0570/16
0436/16
0607/16
0396/16
0580/16B
0373/16
0080/16
0815/16B
0013/16
0120/16B
0074/16
0565/16
0103/16
0303/16
0113/1/16
0297/1/16
0079/16
0752/16
0752/16B
0049/1/16
0405/16
0311/1/16
0155/16
0717/1/16
0172/16
0494/16
0507/16
0229/16
0239/16
0287/16
0012/16
0299/16
0189/16
0546/16
0798/1/16
0060/1/16
0222/1/16
0229/1/16
0120/1/16
0019/16B
0138/16
0009/1/16
0063/16
0015/1/16
0544/16
0311/16
0113/16B
0030/16
0489/16
0046/16
0752/1/16
0533/1/16
0279/1/16
0422/16
0566/16
0237/1/16
0110/16
0735/16B
0533/16B
0758/16
0275/16
0819/1/16
0548/16
0279/16
0191/16
0496/16B
0048/16
0535/16
0137/16
0015/16
0171/16B
0414/1/16
0798/16B
0276/16
0175/16
0107/16
0496/1/16
0297/16B
0103/16B
0114/16
0171/1/16
0335/16
0289/16
0550/16
0249/16
0009/16B
0650/16
0310/16
0201/16
0060/16B
0052/16
0019/1/16
0238/15
0611/15
0356/15B
0340/15B
0051/15
0414/15
0356/1/15
0143/15
0322/15
0471/15
0024/1/15
0393/15
0044/15
0247/15B
0260/15
0027/15
0319/15
0024/15B
0446/15
0030/15
0242/15B
0529/15
0092/1/15
0367/15B
0323/15
0551/15B
0510/1/15
0298/1/15
0015/15
0024/15
0005/15
0630/15B
0261/15
0439/1/15
0340/15
0242/1/15
0183/15
0367/1/15
0510/15B
0018/15
0498/15
0148/15
0329/15B
0118/1/15
0086/15
0092/15B
0108/15
0196/15
0431/15
0340/1/15
0050/15
0496/15
0247/1/15
0509/15
0119/15
0504/15B
0504/1/15
0016/15
0630/1/15
0551/15
0605/15B
0350/1/15
0109/15
0105/15
0237/15
0204/15
0063/15
0028/15
0107/15
0188/15
0144/15
0489/15
0350/15B
0528/15
0056/15
0540/15
0228/15
0510/2/15
0058/15
0142/15
0605/1/15
0439/15B
0214/15
0499/15
0329/1/15
0456/15
0199/15
0118/15B
0071/15
0494/14
0122/14B
0311/14B
0458/1/14
0178/1/14
0222/14
0583/14
0009/14
0642/1/14
0058/1/14
0068/14
0448/14
0336/14
0322/14B
0303/14
0193/1/14
0210/1/14
0580/14
0311/1/14
0420/14B
0101/14
0105/14
0502/14B
0285/14
0135/14
0022/1/14
0490/14
0055/14
0308/14
0406/14
0197/14
0531/14
0362/14
0536/14
0630/14B
0169/14
0196/14
0628/1/14
0642/14B
0083/14
0458/14B
0502/14
0027/14
0122/1/14
0258/1/14
0270/14
0588/14
0544/14
0104/14
0154/14
0319/14X
0317/14
0566/14
0356/14
0084/14
0156/14
0258/14B
0178/14B
0082/2/14
0400/14
0322/1/14
0400/14B
0016/14
0459/14
0082/1/14
0636/1/14
0429/1/14
0233/14
0362/2/14
0628/14B
0630/1/14
0111/14
0429/14
0136/14
0400/1/14
0022/14B
0420/1/14
0035/14
0617/14
0608/14
0429/14B
0073/14
0202/14
0244/1/14
0049/1/14
0458/14
0639/14
0088/13
0409/1/13
0097/13
0208/13
0125/13
0333/13
0263/13
0193/13
0709/13
0719/13
0764/13
0470/13
0325/13B
0754/13
0615/13
0112/1/13
0202/13
0768/13B
0689/1/13
0171/13
0758/13
0677/13
0516/13
0068/1/13
0705/13
0479/13
0513/13
0768/1/13
0068/13B
0665/1/13
0455/13
0692/13
0524/13
0717/13
0626/13
0418/1/13
0038/13
0318/13
0199/13
0807/13B
0372/13
0228/13
0519/1/13
0412/13B
0512/13
0053/1/13
0191/13
0325/13
0609/1/13
0011/1/13
0527/13
0019/13
0151/1/13
0321/13
0611/13
0660/13
0071/1/13
0417/13
0004/1/13
0018/13
0018/13B
0141/13
0518/13
0409/13B
0030/13
0269/13
0765/13
0071/13B
0412/1/13
0092/13
0062/13
0247/13
0187/13
0019/13B
0699/13
0689/13B
0765/13B
0753/13B
0807/1/13
0099/13
0060/13
0679/13B
0064/1/13
0526/13
0348/13
0066/13
0112/13B
0442/13
0519/13B
0151/13B
0191/13B
0609/13B
0753/1/13
0053/13B
0603/13
0188/13
0015/13
0721/13
0520/13
0753/13
0128/13
0032/1/13
0100/13
0434/13
0208/1/13
0679/1/13
0757/13
0347/13
0418/13B
0057/13
0325/1/13
0276/13
0665/13B
0064/13B
0032/13B
0264/13
0112/13
0027/12
0040/12B
0091/12
0399/12
0597/12
0320/12
0197/12
0418/12B
0328/12B
0363/12
0276/12
0569/12
0319/12X
0158/12
0160/12
0346/12
0429/12
0556/12
0452/12
0736/1/12
0390/12
0726/12
0745/12
0328/1/12
0113/12
0676/12
0414/12
0170/12
0413/12
0550/12
0546/12
0089/12B
0445/12
0651/1/12
0520/12
0223/12
0398/1/12
0081/12
0475/12
0388/12
0674/12
0581/12
0547/12
0511/12
0500/12
0633/2/12
0687/12
0720/12
0015/2/12
0683/12
0317/12
0668/12
0661/1/12
0502/12
0224/12
0671/12
0040/12
0651/12
0089/1/12
0578/12
0016/12
0817/12B
0418/1/12
0107/12
0575/12
0655/12B
0655/1/12
0434/12
0300/12
0692/12
0537/12
0186/12
0670/12
0630/12
0789/12
0367/12
0435/1/12
0441/12B
0302/1/12
0573/12
0559/2/12
0157/12
0792/12B
0395/12
0162/12
0159/12
0615/12
0345/12
0253/12
0661/12
0398/12B
0611/12
0571/1/12
0447/12
0771/1/12
0635/1/12
0128/12
0469/12
0806/12
0501/12
0510/2/12
0536/12
0651/12B
0435/12B
0469/1/12
0074/12
0721/12
0097/12X
0555/12B
0242/12
0610/12
0820/12
0672/1/12
0527/12
0460/12
0655/12
0717/12
0792/1/12
0661/12B
0513/12
0662/12
0437/12
0730/12
0387/12
0248/12
0624/12
0428/12X
0817/1/12
0298/12
0608/1/12
0608/12
0134/12
0340/12
0535/12
0135/12
0156/12
0018/12
0746/12
0555/1/12
0509/12
0809/12
0771/12B
0544/12
0672/12B
0040/1/12
0062/12
0474/12
0172/12
0757/12
0126/12
0441/12
0608/12B
0599/12
0558/12
0739/1/11
0564/11
0833/11B
0233/11
0314/11B
0072/11
0052/11
0646/1/11
0114/1/11
0316/11B
0861/1/11
0377/11
0407/11
0646/11
0825/1/11
0518/11
0317/11B
0682/1/11
0827/11
0812/11
0713/11
0836/11
0279/11
0129/11
0710/11
0825/11B
0233/1/11
0131/11
0316/1/11
0092/11
0112/11
0409/11B
0355/11
0872/11
0664/11
0097/11B
0739/11
0845/1/11
0314/1/11
0378/11
0205/11
0114/11
0653/1/11
0565/1/11
0141/11
0314/11
0191/11
0047/11
0398/11
0232/11B
0047/11B
0833/1/11
0157/11
0189/11
0228/11
0735/11
0130/11
0106/11B
0673/1/11
0352/11
0182/11
0653/11B
0707/11
0733/11B
0328/11
0624/11
0177/11
0366/11
0144/11
0878/1/11
0424/11B
0145/11
0311/11
0650/2/11
0056/11
0313/1/11
0809/11
0626/11
0216/11
0233/11B
0153/11B
0216/11X
0877/11
0853/11
0237/11
0053/11
0308/11
0878/11B
0661/11
0058/11
0309/11
0861/11B
0282/11
0265/11
0772/11
0150/11B
0047/1/11
0106/1/11
0339/1/11
0313/11B
0232/1/11
0639/11
0800/11
0673/11B
0158/11
0706/11
0813/11
0409/1/11
0150/11
0625/11
0142/11
0317/1/11
0399/11B
0720/11
0741/11
0038/11
0722/11
0133/11
0329/11
0623/11
0150/1/11
0833/11
0078/11
0114/11B
0283/11
0367/11
0054/11
0232/11
0304/11
0829/11
0831/11
0662/11
0810/11
0565/11B
0582/1/11
0045/11
0181/11
0733/1/11
0655/11
0113/11
0821/11
0615/1/11
0863/11B
0197/11
0231/11
0097/11
0347/11
0153/1/11
0590/11
0027/11
0733/11
0635/11
0031/11
0127/11
0825/11
0037/11
0615/11B
0763/11
0176/11
0358/11
0021/11
0145/11B
0739/11B
0216/11B
0874/11
0878/11
0278/11
0126/11
0323/11
0339/11B
0819/11
0646/11B
0305/11
0563/11
0582/11B
0096/11
0799/11B
0863/1/11
0269/11
0582/11
0043/2/10
0602/10B
0692/10
0004/1/10
0810/10B
0295/10
0151/1/10
0810/10
0707/10
0193/10
0663/10
0196/10
0870/10
0241/10
0033/10
0306/10
0709/10
0529/10
0816/10B
0246/10B
0874/10
0565/10
0832/10
0104/10
0844/10
0184/10B
0712/10
0647/1/10
0117/1/10
0184/10
0738/10
0029/10B
0188/1/10
0003/10
0389/10
0774/10
0299/10
0188/10B
0034/10
0815/1/10
0440/10B
0226/10
0662/10
0754/10
0440/1/10
0602/1/10
0810/1/10
0839/10
0153/10
0671/10
0530/3/10
0431/10
0249/10
0438/10
0005/1/10
0318/3/10
0530/1/10
0188/10
0673/10
0575/10
0601/10
0181/10
0005/10B
0278/10
0329/10
0841/1/10
0184/1/10
0027/10B
0462/10
0732/10
0873/10
0698/10
0208/10
0585/10
0856/10
0746/10
0843/10
0246/1/10
0611/10
0573/10
0841/10B
0231/10
0043/1/10
0100/10
0004/10B
0495/10
0675/1/10
0549/10
0180/10
0237/10
0281/10B
0816/1/10
0155/10
0335/10
0665/10
0675/10
0379/10
0460/10
0011/10
0281/1/10
0216/10
0029/1/10
0631/10B
0799/10
0664/10
0395/10
0476/10
0441/10
0711/10
0332/10
0292/10B
0693/10
0804/10
0436/10
0643/10
0281/10
0388/10
0561/10
0658/10
0027/10
0002/10
0264/10
0439/10
0811/10
0292/1/10
0772/10
0684/3/10
0781/10
0871/10
0516/10
0293/10
0831/10
0829/10
0675/10B
0834/10
0459/10
0601/10B
0087/10
0271/10
0601/1/10
0084/10
0582/10
0735/10
0845/10
0813/10
0786/10
0530/10B
0647/10B
0440/10
0830/10B
0700/10
0645/1/10
0569/10B
0748/10
0631/1/10
0631/10
0805/10
0096/10
0747/10
0830/1/10
0080/1/10
0119/10
0282/1/09
0475/09
0028/09B
0300/09
0169/09
0555/09
0747/09
0162/09B
0070/09B
0116/1/09
0647/09
0654/1/09
0116/09B
0298/09
0105/09
0756/09
0240/09
0888/09
0807/09
0274/09
0281/1/09
0173/09
0148/09
0877/09
0795/09B
0281/09B
0846/09
0736/09B
0066/09
0856/09
0654/09B
0795/1/09
0793/09
0529/09
0278/09B
0171/09B
0028/1/09
0151/09B
0797/09
0250/09
0811/09
0795/09
0005/09
0497/09
0192/09
0278/1/09
0876/09
0278/09A
0910/09
0292/09
0176/09
0792/1/09
0819/09
0898/09
0386/09
0281/09
0706/09
0309/09
0171/09
0603/09
0791/09
0139/09
0069/09
0116/09
0731/09
0559/09
0297/09
0810/09
0166/09
0474/09
0097/09
0654/09
0171/1/09
0137/09
0528/09
0067/09
0191/09
0507/09
0149/09
0522/09
0235/09
0023/09
0548/09
0151/09
0215/09
0162/2/09
0236/09
0070/1/09
0821/09
0065/09
0733/09
0897/09
0707/09
0736/1/09
0792/09B
0765/09
0349/08B
0179/1/08
0013/08
0380/08
0389/08
0228/08B
0228/1/08
0525/08
0698/08
0029/08
0758/08
0936/08
0949/1/08
0810/08
0848/08B
0952/1/08
0766/5/08
0179/08
0498/1/08
0521/08
0173/08
0692/08
0842/08
0799/08
0116/08
0965/1/08
0499/08B
0949/08B
0256/08B
0755/08
0775/08
0965/08B
0001/08
0766/1/08
0401/08
0766/08
0104/08
0878/08
0474/08
0765/08
0095/08
0234/08
0643/08
0979/08
0119/08
0628/08
0580/2/08
0691/08
0235/08
0914/08
0538/08
0746/08
0101/08
0270/08
0555/08
0848/1/08
0244/1/08
0168/08
0083/08
0687/08
0961/1/08
0134/08
0084/08
0342/08
0110/08B
0961/08B
0167/08
0220/1/08
0932/08
0486/08
0433/08B
0593/08
0952/08B
0142/08
0031/08
0965/08
0110/08
0952/08
0433/1/08
0746/1/08
0247/08
0100/08B
0168/1/08
0775/08B
0578/08B
0104/1/08
0398/08
0244/08B
0694/1/08
0236/08
0193/08
0031/1/08
0711/08
0746/08B
0958/08
0168/08B
0883/08
0588/08
0179/08B
0239/1/08
0220/08B
0169/08
0605/08
0766/08B
0719/1/08
0719/08B
0431/08
0452/08
0012/1/08
0700/08
0821/08
0468/08
0229/08
0100/1/08
0578/1/08
0349/1/08
0261/08
0598/08B
0455/08
0498/08B
0699/08
0580/08
0745/08
0532/08
0154/08
0923/08B
0160/1/08
0029/08B
0239/08B
0105/08
0770/08
0005/08
0325/08
0798/08
0548/1/08
0748/08
0840/08
0302/08
0506/08
0923/3/08
0967/08
0104/08B
0581/08
0694/08B
0031/08B
0205/08
0957/08
0012/08B
0110/1/08
0783/08
0692/1/08
0256/08
0451/08
0811/08
0633/08
0949/08
0918/08
0100/3/08
0197/08
0696/08
0499/1/08
0656/08
0033/08
0775/1/08
0938/07
0493/07
0543/07
0510/07B
0661/1/07
0917/07
0360/07
0207/07B
0353/07
0615/07
0516/07
0084/07B
0123/1/07
0334/07
0861/07
0128/07B
0718/07
0674/07
0082/07
0129/07B
0680/07
0064/1/07
0524/07
0390/07
0947/07
0944/07B
0495/07
0689/07
0680/1/07
0950/07
0675/07
0944/1/07
0271/07
0390/07B
0208/1/07
0128/1/07
0377/07
0681/07
0256/07
0453/07
0824/07
0461/07
0253/07
0613/07
0512/07
0678/07
0113/07
0323/07B
0064/07B
0419/07B
0719/07
0894/07
0656/07B
0128/07
0244/07
0534/07B
0043/07
0068/07
0306/07
0601/07B
0865/1/07
0889/07
0147/07
0828/07
0686/07
0129/1/07
0004/1/07
0510/1/07
0129/07
0419/07
0108/07
0148/07
0915/07
0390/1/07
0088/07
0865/07
0863/07
0534/1/07
0207/1/07
0135/07
0169/07
0419/1/07
0071/07
0511/07
0244/1/07
0414/07B
0120/07
0150/07B
0244/07B
0862/07
0535/07B
0680/07B
0153/07B
0150/07
0298/07
0601/1/07
0270/07
0468/07
0595/07
0660/07
0355/07
0657/07B
0534/07
0340/07
0865/07B
0535/1/07
0489/07
0682/07
0123/07B
0598/1/07
0414/07
0136/07
0656/07
0122/07
0939/07
0380/07
0502/07
0659/07
0690/07
0679/07
0042/07
0323/1/07
0661/07B
0657/2/07
0084/1/07
0687/07
0383/07
0207/2/07
0414/1/07
0728/07
0153/1/07
0673/07
0319/07B
0207/3/07
0420/07
0319/1/07
0331/06
0256/06
0833/06B
0540/1/06
0378/06
0499/06
0658/06
0376/06
0505/06
0153/1/06
0533/06
0820/06B
0359/06B
0329/06
0678/1/06
0214/06
0434/06B
0939/1/06
0032/06
0246/1/06
0651/06
0321/06
0671/06B
0206/06
0054/06
0111/1/06
0510/06
0930/06
0820/06
0142/2/06
0187/06
0886/1/06
0454/06
0553/06B
0004/06
0154/1/06
0701/06
0153/06B
0686/06B
0499/1/06
0053/06
0434/1/06
0476/06
0753/06B
0833/1/06
0686/1/06
0866/06
0071/06B
0626/06
0374/06
0868/06
0939/06B
0365/1/06
0514/06B
0865/06
0349/06
0206/1/06
0434/06
0179/06
0542/1/06
0474/06
0111/06B
0688/06
0505/06B
0071/1/06
0258/06
0542/06B
0753/1/06
0235/06
0677/06
0509/06
0514/1/06
0308/2/06
0245/06B
0094/1/06
0058/1/06
0128/06
0155/06
0600/06
0058/06B
0302/06B
0494/06
0540/06B
0178/06
0302/1/06
0246/06B
0154/06B
0331/06B
0601/06
0359/1/06
0499/06B
0102/06
0647/06
0671/1/06
0370/1/06
0398/06
0141/06
0631/1/06
0175/06
0153/06
0745/06
0052/06
0678/06B
0743/06
0358/06
0871/06
0367/06
0331/1/06
0945/06
0948/05
0606/05
0194/1/05
0189/1/05
0286/3/05
0286/05
0083/05
0745/05
0601/05
0758/3/05
0142/05
0434/05
0629/05
0829/1/05
0083/1/05
0362/1/05
0621/05B
0238/05
0170/05B
0909/05
0471/05
0167/05B
0512/05B
0313/05
0286/1/05
0170/2/05
0170/1/05
0239/05
0400/05
0918/05B
0191/05B
0610/05B
0218/1/05
0362/05B
0398/05
0621/1/05
0023/05
0817/1/05
0252/05B
0911/05
0057/05B
0194/05B
0637/1/05
0286/05B
0512/1/05
0057/1/05
0550/05B
0785/05
0773/05
0511/05
0578/05
0721/05
0252/1/05
0163/1/05
0873/05
0191/1/05
0819/05B
0262/05
0271/05
0512/05
0218/05
0354/05
0541/05B
0287/05
0788/05
0559/05
0160/1/05
0595/05
0509/05
0876/05
0610/1/05
0937/05
0819/1/05
0286/2/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0637/05B
0137/05
0842/05
0541/1/05
0146/05
0622/05
0301/05
0218/05B
0617/05
0918/1/05
0829/05B
0550/05
0167/05
0189/05B
0817/05B
0672/05
0174/05
0485/05
0160/05B
0014/2/05
0269/04
0812/04B
0901/04
0423/04B
0285/04B
0994/04
0812/1/04
0789/04B
0710/04B
0547/04B
0336/04
0789/04
0985/04B
0805/04
0635/04B
0710/04
0726/04
0907/04
0729/1/04
0907/1/04
0995/04B
0734/04
0995/1/04
0871/1/04
0372/04B
0871/04B
0566/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0709/04
0613/04
0441/04
0635/1/04
0021/04B
0872/04
0269/1/04
0269/04B
0907/04B
0142/03B
0490/03B
0061/03B
0504/03
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 64/1/13

... 2. Eine Regulierung von Eisenbahnen ohne Binnenmarktrelevanz durch EU-Recht ist nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine Harmonisierung der Ausnahmetatbestände für solche Eisenbahninfrastrukturen und -verkehrsleistungen in den Rechtsvorschriften des vierten Eisenbahnpakets hinzuwirken.



Drucksache 526/13

... und der Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen sowie eine Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte mobiler Arbeitnehmer vorgeschlagen. Ferner besteht die dringende Notwendigkeit, für eine verbesserte Durchsetzung geltenden EU-Rechts, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen, zu sorgen. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an bürgerfreundlicheren Vorschriften im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit hinsichtlich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und prüft, inwieweit es möglich wäre, Leistungen bei Arbeitslosigkeit an Arbeitskräfte, die eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat suchen, für einen längeren Zeitraum als die derzeit üblichen drei Monate auszuzahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 348/13

... -arme und nachhaltige Energietechnologien auf den Markt gebracht werden. Neue Technologien sind unerlässlich, damit die Ziele, die sich die EU bis 20201 in der Energie-, Klima-, Wirtschafts- und Sozialpolitik gesetzt hat, sowie die für 2030 und 2050 anvisierten Ziele erreicht werden. Die EU muss über eine wirksame und dynamische Technologie- und Innovationsstrategie verfügen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Investitionen besser zu koordinieren.... und sie ergänzen die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 66/13

... Das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH werden von den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich umgesetzt. Unterstützenswert sind daher alle Bestrebungen, die von den Mitgliedstaaten geforderten Nachweispflichten zu harmonisieren. Hierzu gehört auch die Entwicklung einheitlicher Dokumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 17a
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 2 und 3:

Zu Satz 4:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen

2. Abholfälle

Anlage 2
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 112/13 (Beschluss)

... zugrunde liegende EU-Recht schreibt den EU-Mitgliedstaaten zeitlich bezogene und inhaltlich konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz nach Maßgabe der von den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Klimaschutzziele vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 3 EnEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - § 5a Satz 2 Nummer 8 EnEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1a EnEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 4 - neu -, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 einleitender Satzteil und Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 EnEG

§ 7b
Erfassung von Daten zur sachbezogenen Auswertung und Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Satz 2 und 3 EnEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EnEG

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 442/13

... Aufgrund von Risikobewertungen des BfR und des FLI vom 11. Mai und 10. Dezember 2012 wird es als notwendig erachtet, der EU-rechtlichen Möglichkeit nicht in vollem Umfang zu folgen, sondern an einer systematischen Testung aller gesund geschlachteten Rinder festzuhalten, allerdings unter Anhebung des Testalters dieser Rinder von 72 auf 96 Monate.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem.

4 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 519/13 (Beschluss)

... allein die Kenntnis der EU-Rechtsakte nicht ausreichend, vielmehr ist zusätzlich der Erwerb von EN-Normen erforderlich. Hierfür können im Bereich eines Landes Kosten von bis zu 40 000 Euro entstehen. Die EN 16454 ist erst im August 2013 veröffentlicht worden, eine deutsche Fassung liegt bisher noch gar nicht vor.



Drucksache 151/13 (Beschluss)

... - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) mit dem EU-Recht sowie nach deren Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen und Veröffentlichungen der Behörden nach § 40 Absatz 1a LFGB untersagt haben. Hierdurch wird die Möglichkeit für eine rechtskonforme Weiterführung des Vollzugs durch die Landesbehörden zunehmend in Frage gestellt. Der weitere Vollzug ist in einigen Ländern bis zur endgültigen Entscheidung dieser Fragen faktisch blockiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

1. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1, Absatz 1a LFGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 42 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 7 - neu - LFGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 § 17a LFGB

4. Zu Artikel 1 § 24 LFGB

5. Zur Verordnung EG Nr. 178/2002


 
 
 


Drucksache 191/13 (Beschluss)

... ) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften



Drucksache 609/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bekräftigt seine Position, dass zusätzliche Voraussetzungen für Zahlungen aus dem EUSF die Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen nicht unnötig erschweren dürfen. Er unterstützt zwar ausdrücklich, dass sich die Mitgliedstaaten auf Katastrophen vorbereiten und auch Maßnahmen zur Prävention ergreifen müssen. Die bei Antragstellung geforderten Angaben zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Katastrophenprävention dürfen der beabsichtigten Vereinfachung der Arbeitsweise des Solidaritätsfonds aber nicht entgegenstehen. Er erachtet es daher als nicht akzeptabel, die Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds an die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zu Katastrophenschutz und -management und an eine verbesserte Berichtspflicht zu koppeln. Die eingehenden Berichtspflichten zur "Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu Katastrophenschutz und -management im Zusammenhang mit der Art der Katastrophe" sowie "jedwede andere relevante Information zu Präventions- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen, die je nach Art der Katastrophe ergriffen wurden", als Anspruchs-/ Leistungsvoraussetzung für Inanspruchnahmen des EUSF (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e und f des Verordnungsvorschlags) sind - vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips - ebenso abzulehnen, wie jegliche Einflussnahme der EU auf die nationale Katastrophenprävention (Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 des Verordnungsvorschlags). Die Vorschrift des Artikels 4 Absatz 2 Satz 2 des Verordnungsvorschlags gilt auch für die Zukunft bzw. für zukünftige Rechtsvorschriften der EU. Somit könnte die Kommission nach Hochwassern o. ä. Vorgaben für Präventionsmaßnahmen und andere Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes entwickeln, die weit in die Hoheit der Mitgliedstaaten eingreifen könnten. Eine nicht 100-prozentige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften könnte somit dazu führen, dass die EU über ihre Kompetenzen hinaus Einfluss ausübt und der Fonds nicht oder nur sehr begrenzt in Anspruch genommen werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 609/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 753/1/13

... Beim Antrag auf Zuweisung einer Saatgutmenge sollten die Daten zu den Vermehrungsflächen und Entnahmeorte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gemeldet werden. Nach EU-Recht (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/1/13




1. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 6 Absatz 3 Nummer 4 Erhaltungsmischungsverordnung

2. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 3 Satz 3 - neu -, Anlage 3 PflSchSachkV

'Artikel 5a Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


 
 
 


Drucksache 53/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat tritt der im besonderen Teil des Begründungstexts zu § 3 der Verordnung gewählten Formulierung entgegen, wonach ein Inverkehrbringen im Sinne von § 3 eine Änderung der Eigentumsverhältnisse voraussetzt, da diese Formulierung von der EU-rechtlichen Grundlage abweicht.



Drucksache 603/13

... • Spezifische gezielte Maßnahmen zur besseren Integration der Roma, die sich auf bewährte Praktiken stützen, unter uneingeschränkter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und unter Vermeidung von Überschneidungen mit geltenden EU-Rechtsvorschriften. Diese Maßnahmen betreffen die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 188/13

... Kunststoffabfälle werden trotz ihrer zunehmenden Auswirkungen auf die Umwelt nicht ausdrücklich im EU-Recht behandelt. Lediglich in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/13




Grünbuch zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt

1. KUNSTSTOFFABFÄLLE - BESCHREIBUNG eines zunehmenden Problems

Herstellung von Kunststoff

4 Kunststoffabfälle

Die Kunststoffindustrie

Verbleib in der Umwelt

2. RECHTSVORSCHRIFTEN zu Kunststoffabfällen in Europa

4 Abfallrecht

Rechtsvorschriften zu chemischen Stoffen

Umsetzung des Abfallrechts

3. Bewirtschaftung von Kunststoffabfall und Ressourceneffizienz

4. die internationale Dimension

5. politische Optionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen in Europa

5.1. Anwendung der Abfallhierarchie auf die Bewirtschaftung von Kunststoffabfall

5 Fragen:

5.2. Verwirklichung von Zielen, Recycling von Kunststoff und freiwillige Initiativen

Ziele und Ausfuhren von Kunststoffabfällen

Freiwillige Maßnahmen

5.3. Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Kunststoff einen Wert verleihen

5 Fragen:

Unterstützung informierter Kaufentscheidungen der Verbraucher

5 Frage:

5.4. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Kunststoffen

Produktdesign von Kunststoffen für ein leichtes und wirtschaftliches ökoeffektives Recycling56

5 Fragen:

Neue Herausforderungen durch innovative Materialien

5 Frage:

5.5. Langlebigkeit von Kunststoffen und Kunststofferzeugnissen

Produktdesign für eine längere Lebensdauer, Wiederverwendung und Reparatur

Einweg - und kurzlebige Kunststofferzeugnisse

5 Fragen:

5.6. Förderung von biologisch abbaubaren Kunststoffen und Biokunststoffen

Biologisch abbaubare Kunststoffe

Biobasierte Kunststoffe

5 Frage:

5.7. Initiativen der EU zu Abfällen im Meer, einschließlich Kunststoffabfälle

5 Fragen:

5.8. Internationale Maßnahmen

5 Fragen:


 
 
 


Drucksache 15/13

... Durch den Wegfall der Pflicht zur Vorlage von Einfuhrgenehmigungen und Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse entfallen Kosten der Handelsunternehmen einschließlich mittelständischer Unternehmen für die Beantragung und Bearbeitung von Einfuhrgenehmigungen und Ursprungszeugnissen. Der Verzicht auf die Vorlage der beiden Dokumente ist im EU-Recht begründet; über die Anpassung der Einfuhrliste wurde nur die Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen diese Informationspflichten sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Einhundertzweiundsechzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand:

3 Nachhaltigkeit:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2388: Einhundertzweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz


 
 
 


Drucksache 721/13

... Zu berücksichtigen ist jedoch, dass 10 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger bereits in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben und 17 % beabsichtigen, in Zukunft in einem anderen Mitgliedstaat zu leben oder zu arbeiten. Die derzeit niedrige Arbeitskräftemobilität lässt sich anhand unterschiedlicher Faktoren erklären: Einige sind kulturell und sozial bedingt (Sprach- und Kulturbarriere, Wohnungsmarkt, familiäre Bindungen), andere wiederum hängen mit der Ausübung der im EU-Recht verankerten Rechte und der mangelnden Unterstützung für die Mobilität innerhalb der EU zusammen (unterschiedliche Systeme der sozialen Sicherheit und Steuersysteme, unterschiedliche Berufsqualifikationen, rechtliche oder administrative Hindernisse).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 520/13

... Mit diesem Vorschlag soll in das EG-Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge eine Anforderung für den Einbau eines bordeigenen eCall-Systems aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsakt, der Teil einer Reihe weiterer EU-Rechtsakte ist, mit denen das auf dem 112-Notruf basierende eCall-System bis zum 1. Oktober 2015 eingeführt werden soll. Die wichtigsten anderen Gesetzgebungsakte im Zusammenhang mit dieser eCall-Initiative sind die folgenden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.2. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 2
, 4 und 5:

Artikel 6
:

Artikel 5
, 6 und 8:

Artikel 12
:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Spezifische Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 7
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Befreiungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Strafen wegen Nichtbeachtung

Artikel 11
Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 753/13

... Diese Regelung geht zurück auf die Durchführungsrichtlinie 2012/37/EU. Hiermit sollen die zuständigen Stellen zeitgleich mit dem Antrag auf Saatgutanerkennung über die Absicht der Herstellung von 25 Tonnen - Saatgutpartien informiert werden. Die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung wird dann mit Erteilung des Anerkennungsbescheides nach § 14 der Saatgutverordnung übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 128/13

... Eine im neuen Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit erforderliche Änderung betrifft Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des ursprünglichen Vorschlags. Im Kontext dieses Vorschlags betraf die Bezugnahme auf die einem Finanzinstitut von einem Mitgliedstaat erteilte "Genehmigung" sowohl für den Sitz des Instituts erteilte Genehmigungen wie Genehmigungen des betreffenden Mitgliedstaats in Bezug auf Transaktionen, die von Finanzinstituten aus Drittländern ohne physische Präsenz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates durchgeführt werden. In der vormaligen Konstellation können Transaktionen je nach Sachlage unter einen im EU-Recht vorgesehenen "Pass" fallen. Die einzige "Genehmigung" ist dann die dem Sitz des Finanzinstituts erteilte. Im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit kann eine neue Konstellation auftreten - nämlich die der Institute mit Sitz in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat, die aufgrund eines "Passes" im Steuergebiet für die Finanztransaktionssteuer tätig sind (vergleiche z.B. Artikel 31 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 32/1/13

... Eine Abschaffung der bisherigen Regelung der Wertereihen bei Ausschankmaßen ist auch EU-rechtlich keineswegs geboten, da sich diese Regelung nur auf die Verwendung und nicht auf das Inverkehrbringen bezieht. Die bisherige Regelung steht daher nicht im Widerspruch zu den Vorschriften der MID. Es muss sichergestellt sein, dass die Verwendung von Schankgefäßen, die nicht den rechtlich zugelassenen Wertereihen entsprechen, auch künftig eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt (vgl. § 19 Absatz 1 Nummer 4 EichG).



Drucksache 100/13

... Dieser Gesetzentwurf sichert die widerspruchsfreie Umsetzung unmittelbar geltenden EU-Rechts und ist daher mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 434/13

... VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebenundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2569: Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 208/1/13

... Angesichts zahlreicher bereits bestehender Kennzeichnungspflichten (z.B. für Lebensmittel, Elektrogeräte oder Fahrzeugreifen) erscheinen EU-rechtliche Bedenken gegen eine solche Kennzeichnungspflicht nicht stichhaltig. Die EU-Kommission selbst bezeichnet es in ihrer Mitteilung "Getränkeverpackungen, Pfandsysteme und freier Warenverkehr" (2009/C 107/01) vom 9. Mai 2009 in Kapitel 3.3.3 "Bewährte Lösungen" als nützlich, Getränke oder Getränkeverpackungen, die einem Pfand- und Rückgabesystem unterliegen, besonders zu kennzeichnen, beispielsweise mit einem einheitlichen Logo, damit der Verbraucher diese Produkte leichter erkennen kann. Die Kommission weist darauf hin, dass dieser Nutzen für den Verbraucher zwar zusätzliche Kosten für den Hersteller oder Händler verursachen könne, da die Kennzeichnung an die spezifischen Anforderungen des nationalen Marktes angepasst werden müsse, und dass eine derartige Vorschrift, die Verpackung zu verändern, unter Umständen ein Handelshemmnis gemäß Artikel 28 EG-Vertrag darstellen könne. Die Kommission spricht sich dennoch nicht gegen entsprechende Kennzeichnungspflichten aus, sondern empfiehlt, zum Ausgleich der widerstreitenden Interessen, d.h. der Information der Verbraucher und des einfachen Marktzugangs, jegliche Vorschrift zur Kennzeichnung auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.



Drucksache 679/1/13

... 3. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass auf Grund der gewählten konzeptionellen Vorgehensweise (Kontrollen, Erhebung von Daten, Ausführung von Eindämmungsmaßnahmen) die Kommission stark auf die nationalen Verwaltungen und im Rahmen der föderalen Aufgabenverteilung in Deutschland auf die Landesverwaltungen angewiesen ist. Dies bedeutet einen erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Länder. Schon die Umsetzung des jetzigen EU-Rechts im Bereich der Biodiversität stellt die Länder vor erhebliche Personal- und Haushaltsprobleme. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Verwaltungsaufwand

Zur Vermeidung von Doppelstrukturen

Zum Klärungsbedarf über den Mehraufwand

Zum Umfang der Tilgungsmaßnahmen

Zur Liste invasiver Arten

Zu weiteren Vorschriften


 
 
 


Drucksache 757/13

... Mit dem Regelungsvorhaben werden Vorgaben für die Wirtschaft mit Putenhaltung festgeschrieben, die zu Kosten führen. Allerdings existieren diese Vorgaben bereits seit 2010 und resultieren aus den Maßnahmen zur Erreichung der Prävalenzziele auf Grund unmittelbar geltenden EU-Rechtes (Verordnung (EG) Nr. 584/2008). Dabei handelt es sich um Vorgaben zu Probeplänen und Untersuchungsprotokollen sowie um Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen in Putenzuchtbetrieben 117 und in Putenmastbetrieben 769 Untersuchungen und im Jahr 2011 in Putenzuchtbetrieben 161 und in Putenmastbetrieben 2704 Untersuchungen durchgeführt. Insgesamt entfielen 2011 im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen auf die Wirtschaft Untersuchungskosten von etwa 82.000 Euro (2865 Untersuchungen x 28,50 Euro/Untersuchung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 5a
Putenbetriebe

§ 34a
Betriebseigene Kontrollen

§ 34b
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 34c
Amtliche Untersuchung

§ 34d
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34e
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Verordnung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 20

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2704: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 347/13

... Mit diesen strategischen Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, ihre eigenen nationalen Ziele unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Ausgangslage, ihrer nationalen Gegebenheiten und institutionellen Strukturen festzulegen. Angelegenheiten, die dem EU-Recht unterliegen, sind nicht Gegenstand der offenen Koordinierungsmethode, sondern bilden die Grundlage dafür.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Aquakultur im Rahmen der Reform der gemeinsamen Fischreipolitik

3. Strategische Leitlinien für die Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU

3.1. Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

3.2. Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Aquakultur durch koordinierte Raumordnung

3.3. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur

3.4. Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen durch Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile

4. eine neue Politik zur Förderung der Aquakultur

4.1. Mehrjähriger nationaler Strategieplan für die Förderung einer nachhaltigen

4.2. Komplementarität mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds

4.3. Austausch bewährter Verfahren

4.4. Beirat für Aquakultur

4.5. Nächste Schritte

Anhang
Entwurf der Gliederung eines mehrjährigen nationalen Plans für die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur

1. Nationaler Kontext und Zusammenhang mit den wichtigsten nationalen Ziele

2. Reaktion auf die strategischen Leitlinien

3. Governance und Partnerschaft

4. Bewährte Verfahren


 
 
 


Drucksache 418/13 (Beschluss)

... 6. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sind Zahlungsdienstleister seit Einführung der SEPA-Überweisung nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen deshalb bei der Verwendung der Zahlen- und Buchstabencodes sehr aufmerksam sein. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu ihren Lasten. Die EU sollte die Gelegenheit nutzen, diese für Verbraucherinnen und Verbraucher ungünstige, durch EU-Recht hervorgerufene Entwicklung zu korrigieren und die Banken zu einem Hinweis an den Kunden bei offensichtlicher Diskrepanz zwischen angegebener Kontonummer des Überweisungsempfängers und angegebenem Kontoinhaber zu verpflichten.



Drucksache 57/13

... Die Aktualisierungen der Verweise auf die EU-Sanktionsverordnungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Informationspflichten. Die Informations- und Meldepflichten gegenüber Syrien, Libyen und der Republik Guinea-Bissau werden durch EU-Recht begründet. In der AWV werden lediglich die Verstöße bußgeldbewehrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand:

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1, 5, 7 und 12 Buchstabe b, c und d

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2368: Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 325/1/13

... Anpassung an das geänderte EU-Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/1/13




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Satz 1 BioStoffV

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BioStoffV

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 BioStoffV

4. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 BioStoffV

6. Zu Artikel 1 Anhang II Überschrift BioStoffV

7. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 16 Spalte B Schutzstufe 3 BioStoffV

8. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 17 Spalte B Schutzstufe 2 und Schutzstufe 3 BioStoffV

9. Zu Artikel 1 Anhang II Fußnote * BioStoffV

10. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c Inhaltsübersicht Nummer 2 § 1 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV Nummer 3 § 2 GefStoffV Nummer 8 § 11 Absatz 4 Satz 1 GefStoffV Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV Nummer 15 § 25 GefStoffV Nummer 18 Anhang III GefStoffV

11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 4 Satz 1, Satz 3 GefStoffV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b Anhang II Nummer 1 § 1 Satz 2 Nummer 3 - neu - GefStoffV

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.3 Absatz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 2.5.4 Absatz 1 Buchstabe a GefStoffV

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 Anhang III Nummer 3.5 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV *


 
 
 


Drucksache 276/13

... vorgenommen werden, die auf Grund des nunmehr unmittelbar geltenden EU-Rechts erforderlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

§ 11a
Besondere Vorschriften für die Einfuhr

Artikel 2
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Inhalt der Verordnung

Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2021: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Insoweit ist eine Differenzierung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sachgerecht. Auch wenn es nach der Rechtsprechung des EuGH für die Melde- bzw. Registrierungspflicht grundsätzlich nicht auf die einzelnen Abfallarten ankommt, so ist zu berücksichtigen, dass die EU-rechtliche Registerpflicht des Artikels 26 EG-Abfallrahmenrichtlinie



Drucksache 64/13 (Beschluss)

... 2. Eine Regulierung von Eisenbahnen ohne Binnenmarktrelevanz durch EU-Recht ist nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine Harmonisierung der Ausnahmetatbestände für solche Eisenbahninfrastrukturen und -verkehrsleistungen in den Rechtsvorschriften des vierten Eisenbahnpakets hinzuwirken.



Drucksache 32/13 (Beschluss)

... f) Im Hinblick auf die bisherige Regelung von Schankgefäßen und Ausschankmaßen bekräftigt der Bundesrat seinen Beschluss vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 578/06(B)), wonach aus Gründen des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs die bisherige Regelung der Wertereihen bei Ausschankmaßen weiterhin gelten soll. Bei der nach dem Gesetzentwurf vorgesehenen Liberalisierung bei den Ausschankmaßen durch Wegfall des bisherigen § 9 EichG könnte beispielsweise das bisher zulässige Volumen von 0,2 l ohne weiteres durch Gläser mit einem Volumen von z.B. 0,18 l oder 0,16 l unterboten werden oder zum Beispiel das Einliterglas durch ein solches von 0,9l. Rechtlich könnte dies dann nicht mehr unterbunden werden. Dadurch hätten die gastronomischen Anbieter die rechtlich zugelassene Möglichkeit, bei gleich bleibenden Preisen das Volumen der Gläser zu verringern sowie die Preistransparenz und -vergleichbarkeit im Wettbewerb zu beeinträchtigen. Eine Abschaffung der bisherigen Regelung der Wertereihen bei Ausschankmaßen ist auch EU-rechtlich keineswegs geboten, da sich diese Regelung nur auf die Verwendung und nicht auf das Inverkehrbringen bezieht. Die bisherige Regelung steht daher nicht im Widerspruch zu den Vorschriften der MID. Es muss sichergestellt sein, dass die Verwendung von Schankgefäßen, die nicht den rechtlich zugelassenen Wertereihen entsprechen, auch künftig eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt (vgl. § 19 Absatz 1 Nummer 4 EichG).



Drucksache 264/13

... IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Bund, Länder und Gemeinden

D.2 Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 12h
Notlagentarif

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz

Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicheru ngsve rtragsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Reduzierung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung

2. Einführung eines Notlagentarifs für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung

3. Klarstellung zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von Halteeffekten bei der Kalkulation von Wahltarifen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2530: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 112/13

... Satz 2 legt beispielhaft fest, worauf sich die bundesrechtlichen Regelungen nach Satz 1 beziehen können. Die Vorgaben nach Nummer 1 betreffen Regelungen zu Inhalt und Umfang sowie zur Ausgestaltung der Kontrollen. Hier kann es beispielsweise darum gehen, ob die Kontrollen als Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und mit welcher Intensität die Prüfung von Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten grundsätzlich vorgenommen wird. Insoweit sollen die Vorgaben des Anhangs II Nummer 1 Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Die Gebäuderichtlinie sieht verschiedene Prüfoptionen vor, die sich in ihrer Intensität unterscheiden und von einer reinen Plausibilitätskontrolle bis hin zu einer vollständigen Prüfung, falls möglich - insbesondere auf Grund des Einverständnisses des Eigentümers - einschließlich einer Inaugenscheinnahme des Gebäudes, reichen können. Die bundesrechtlichen Regelungen nach Nummer 2 können auch der Erfassung von Energieausweisen und Inspektionsberichten dienen. Dabei wird es in der Regel um die Erfassung neu ausgestellter Energieausweise und Inspektionsberichte gehen, insbesondere durch Mitteilungspflichten über Neuausstellungen, Pflichten zur Beantragung und Verwendung von Registriernummern sowie Bestimmungen zur Zuteilung von Registriernummern. Im Sinne der EU-rechtlichen Vorgaben muss eine Kontrolle von neuen Energieausweisen und Inspektionsberichten, die nach Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsregelungen erstellt wurden, vorgesehen werden. Die Erfassung weniger Grunddaten von Energieausweisen und Inspektionsberichten ist erforderlich, weil andernfalls die kontrollierenden Behörden oder Stellen keine Kenntnis von der Ausstellung von Energieausweisen und Inspektionsberichten erhielten, auf die sich ihre Kontrollen beziehen sollen. Die Verordnungsermächtigung bezieht sich nach Nummer 3 auch auf Regelungen zu Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten von Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten und von bei der Erstellung erhobenen, gespeicherten und genutzten Daten zur Durchführung der Kontrolle. Damit Kontrollen durchgeführt werden können, müssen die Energieausweise und Inspektionsberichte vorhanden sein und den Kontrollstellen auf Verlangen herausgegeben werden. Dies erfordert Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten nicht nur hinsichtlich der Energieausweise und Inspektionsberichte, sondern auch hinsichtlich der bei deren Anfertigung verwendeten Daten. Ohne die verwendeten Eingabedaten ist eine Kontrolle der Ergebnisse in den Energieausweisen bzw. Inspektionsberichten unmöglich. Bei den Regelungen in der Rechtsverordnung nach Satz 1 bzw. bei den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen nach Absatz 3 wird zu berücksichtigen sein, dass je nach Intensität der Kontrolle in unterschiedlichem Umfang Daten benötigt werden.



Drucksache 27/12

... Wie in der Stellungnahme des Bundesrates angemerkt; müssen alle Zielvorgaben den geltenden EU-Rechtsvorschriften (wie der Habitat-Richtlinie, der Gewässer-Rahmenrichtlinie und der UVP-/SUP-Richtlinie) und Vereinbarungen (insbesondere dem Gemeinsamen Standpunkt zur



Drucksache 40/12 (Beschluss)

... 4. Ein zusätzlicher vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz wird kritisch gesehen, da damit möglicherweise ein Rückschritt hinter die bestehenden Tierschutzstandards in Deutschland verbunden sein könnte. Außerdem sollte gegenüber der Kommission verdeutlicht werden, dass bei manchen Themengebieten nationale Regelungen geboten erscheinen (z.B. Kaninchen), obwohl die EU noch keine Anforderungen formuliert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 91/12

... VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 399/12

... (a) Als Referenzszenario, mit dem die Wirkung der anderen Optionen verglichen wird, dient die Option "Keine Änderung der bisherigen Politik". Bei dieser Option würde der derzeitige EU-Rechtsrahmen beibehalten. Auch würde sie keine kurzfristige Anpassung des technischen Anhangs der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/12




Paket Verkehrssicherheit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise Konsultationsverfahren

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3a

Artikel 6
Delegierte Rechtsakte

Artikel 7
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 597/12

... 3. EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 320/12

... Im Ergebnis der durchgeführten Rechtsförmlichkeitsprüfung wurden auch Anpassungen an geltendes EU-Recht vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2162: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 197/12

... Trotz der fortschreitenden Integration des Binnenmarkts stellt die Fahrzeugzulassung häufig immer noch ein Hindernis innerhalb des Binnenmarkts für Unternehmen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger dar. Auf die Probleme bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen wurde auch in der von der Kommission erstellten Liste der 20 wichtigsten Kritikpunkte ausdrücklich hingewiesen, die in Bezug auf den Binnenmarkt in seiner jetzigen Form geäußert wurden. In dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 "Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten"1 wies die Kommission darauf hin, dass Probleme bei der Zulassung von Fahrzeugen zu den größten Hindernissen gehören, denen die Bürger gegenüberstehen, wenn sie im Alltag die Rechte in Anspruch nehmen wollen, die ihnen nach EU-Recht zustehen, und kündigte an, dass zu deren Beseitigung unter anderem Maßnahmen geplant seien, um die Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, zu vereinfachen (Maßnahme 6 des Berichts über die Unionsbürgerschaft).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Ziele dieses Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.3 Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gültigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ort der Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 4
Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden

Artikel 5
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurde

Artikel 6
Vorübergehende Zulassungen für die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat

Artikel 7
Informationsaustausch über die Fahrzeugzulassungsdaten

Artikel 8
Fahrzeugzulassungen für Händler

Artikel 9
Fahrzeugzulassungsbehörden

Artikel 10
Delegierte Rechtsakte

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Datensatz für die automatische Suche von Fahrzeugzulassungsdaten nach Artikel 7 Absatz 1

Anhang II
Verwendung der Softwareanwendung nach Artikel 7


 
 
 


Drucksache 418/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung jedoch, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene weiterhin für starke Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten einzusetzen. Das gilt insbesondere für die vorgesehene Übertragung von Befugnissen zum Erlass delegierter Rechtsakte für solche Fälle, in denen es um die Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung von EU-Rechtsakten geht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 (BR-Drucksache 97/11(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 328/12 (Beschluss)

... ) anstrebt. Die Änderungen in der PAngV sollten aber nicht auf die Umsetzung zwingender EU-rechtlicher Vorgaben sowie auf die Bereinigung redaktioneller Versehen beschränkt bleiben. Der Bundesrat fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf, im Interesse eines erleichterten und einheitlichen Verwaltungsvollzugs durch die Länderpreisbehörden sowie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer stärkeren Preistransparenz schnellstmöglich einen weiteren Entwurf zur Änderung der



Drucksache 363/12

... sicherzustellen, um so ihr ungenutztes Potenzial zu erschließen, bevor ihr Anwendungsbereich ausgeweitet wird. Fast alle gewerblichen Dienstleistungen fallen bereits unter EU-Rechtsvorschriften (siehe Anhang I). Daher besteht nach Ansicht der Kommission derzeit kein Bedarf an einer Änderung der Richtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/12




Mitteilung

I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen

II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren

1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung

2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren

3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens

4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt

5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis

6. Sektorspezifischer Bedarf

6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen

6.2 Verbraucherschutzrecht

6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen

7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation

III. Schlussfolgerung

Anhang 1
für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften

Anhang II
Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan


 
 
 


Drucksache 276/12

... Der Gerichtshof der Europäischen Union ("EuGH") wurde mehrfach um die Klärung der Frage ersucht, wie die MwSt-Richtlinien unter diesen Umständen anzuwenden sind. In Bezug auf Gutscheine haben sich dabei einige Anhaltspunkte ergeben; andere Probleme wiederum blieben ungelöst. Im vorliegenden Vorschlag wird auf diese Fragen eingegangen, so dass die Bestimmungen über die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen im EU-Recht präzisiert und harmonisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Was ist ein Gutschein?

2. Welche Lösungen werden vorgeschlagen?

1. Die Definition von Gutscheinen für mehrwertsteuerliche Zwecke

2. Zeitpunkt der Besteuerung

3. Bestimmungen für den Vertrieb

4. Rabattgutscheine

5. Weitere Änderungen technischer Art bzw. Folgeänderungen

3. Technische Erläuterung der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags

Unterscheidung zwischen Gutscheinen und Zahlungsinstrumenten Artikel 30a Absatz 2

Reihengeschäfte mit Gutscheinen Artikel 25 Buchstabe d, Artikel 74a und Artikel 74b

Vertrieb eines Mehrzweckgutscheins

Neutralität von kostenlosen Rabattgutscheinen Artikel 25 Buchstabe e und Artikel 74c

Einlösung eines Rabattgutscheins

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

2 Entsprechungstabelle

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. der Vorschlag IM einzelnen

Artikel 25

Buchstabe d

Buchstabe e

Artikel 28

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 169

Artikel 193

Artikel 272

Vorschlag

Artikel 1

Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen zu den Kapiteln 1 und 3

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 569/12

... Ziel des Vorschlag ist es, in den EU-Rechtsvorschriften Klarheit darüber zu schaffen, dass Pollen keine Zutat, sondern ein Bestandteil von Honig ist, um in den Vorschriften deutlich zu machen, dass Pollen auf natürliche Weise in Honig gelangt ist. Mit dem Vorschlag wird eine begrenzte Änderung technischer Art in die Honig-Richtlinie eingebracht, die nicht über das zum Erreichen dieses Ziels notwendige Maß hinausgeht. Das Ziel kann nur durch eine Änderung von EU-Recht erreicht werden, da ein Urteil des EuGH zur Auslegung des geltenden EU-Rechts vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4

Artikel 6

Artikel 6a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... ) und über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vorgenommen, die nicht auf Vorgaben des EU-Rechts zurückzuführen sind. Zusätzlich erfolgt erstmals der Erlass der Bekanntgabeverordnung (41.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 158/12

... In seinen Urteilen in den Rechtssachen Viking-Line1 und Laval2 anerkannte der Gerichtshof erstmals, dass das Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahmen, einschließlich des Streikrechts, als Grundrecht fester Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts ist, deren Beachtung der Gerichtshof sicherstellt3. Er hielt zudem ausdrücklich Folgendes fest: Da die Europäische Union nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine soziale Zielrichtung hat, müssen die sich aus den Bestimmungen des Vertrags über den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ergebenden Rechte gegen die mit der Sozialpolitik verfolgten Ziele abgewogen werden, zu denen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener sozialer Schutz und der soziale Dialog zählen4. Des Weiteren räumte er ein, dass das Recht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahme, die den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat, ein berechtigtes Interesse darstellt, das grundsätzlich Beschränkungen der durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann. Der Schutz der Arbeitnehmer zählt somit zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/12

... Für die Erreichung des Ziels "Rettung der Ostsee" ist eine konsequentere Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bereichen wie Artenvielfalt, Lebensräume, Fischerei und Eutrophierung unabdingbar, in denen die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie über die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie

2.1. Politisches Engagement

2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen

2.3. Abstimmung der Finanzierung

2.4. Governance

2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors

2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen

2.7. Sensibilisierung

2.8. Monitoringsystem

3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis

3.1. Rettung der Ostsee

3.2. Anbindung der Region

3.3. Steigerung des Wohlstands

4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung


 
 
 


Drucksache 346/12

... Die Analyse der Kommission hat ergeben, dass in der EU mit einem immer größeren Anteil erneuerbarer Energie und mit höherer Energieeffizienz die Treibhausgasemissionen25 beträchtlich gesenkt und die Luftqualität verbessert werden können. Mit der Entwicklung des Bioenergiemarktes wird ferner die in Europa gut geführte Land- und Forstwirtschaft - wie auch andere Bereiche der Bio-Wirtschaft - bedeutende Vorteile aus den neuen Marktchancen ziehen können. Trotz dieser Vorteile kann ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien sowohl im Bereich der Erzeugung als auch der Infrastruktur Fragen der Nachhaltigkeit aufwerfen, die die direkten und indirekten Folgen für die biologische Vielfalt und die Umwelt insgesamt betreffen. Hier sind besondere Aufmerksamkeit und Wachsamkeit erforderlich. Zumeist werden solche Probleme durch übergreifende EU-Rechtsvorschriften geregelt26. In anderen Fällen hat die EU energiespezifische Vorschriften erlassen, z.B. die Richtlinien für erneuerbare Energien und zur Kraftstoffqualität mit Kriterien für die Nachhaltigkeit von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 429/12

... Für die Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen gibt es eine ganze Reihe von EU-Rechtsvorschriften, in denen die Leistungsanforderungen für solche Geräte festgelegt sind.10 Allerdings enthalten diese Vorschriften keine Bestimmungen über den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsmechanismus, so dass die Zertifizierung von Durchleuchtungsgeräten aus einem Mitgliedstaat durch die gegenseitige Anerkennung auch in allen anderen Mitgliedstaaten akzeptiert würde. Dass auf EU-Ebene harmonisierte Normen und eine rechtlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung für Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen fehlen, führt auch zur Zersplitterung des Binnenmarktes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 556/12

... Absatz 1 nennt in den Nummern 1 und 2 als die beiden inhaltlichen Kernelemente des Agrar-MSG erstens die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden, die zugleich als Agrarorganisationen legaldefiniert werden, und zweitens die auf der Anerkennung aufbauende Freistellung vom Kartellverbot. Eine nähere Definition der drei Organisationstypen kann angesichts der EU-rechtlich vorgegebenen Begrifflichkeit nicht erfolgen. Absatz 2 regelt in den Nummern 1 und 2, dass das Agrar-MSG auch der Durchführung des entsprechenden Rechts der Europäischen Union dient. Das Recht der vormaligen Europäischen Gemeinschaft wird ergänzend genannt, da gegenwärtig noch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft existieren, die Agrarorganisationen betreffen. Die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union sind zusammenfassend als Unionsrecht legaldefiniert. Nummer 1 schließt im Unionsrecht geregelte Verbände und Organisationen, die mit Agrarorganisationen vergleichbar sind, ein, damit insbesondere auch im Falle der Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten im Unionsrecht für vergleichbare Sachverhalte - etwa Nutzung des Begriffes Erzeugergemeinschaft oder Erzeugergruppierung statt Erzeugerorganisation oder Branchenorganisation statt Branchenverband - das betreffende Unionsrecht durchgeführt werden kann.



Drucksache 452/12

... VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1. Bundeshaushalt

2. Haushalte von Länder und Kommunen

3. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2182: Haushaltsbegleitgesetz 2013 - HBeglG 2013 (BMF)


 
 
 


Drucksache 736/1/12

... Die vom EuGH gerügte Ungleichbehandlung kann dadurch beseitigt werden, dass - wie in dem Gesetz vorgesehen - Auslandsdividenden von der Körperschaftsteuer frei gestellt werden. EU-rechtlich zulässig ist aber auch die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum JStG 2013 (BR-Drs. 302/12(B)) angeregte Aufhebung der Steuerbefreiung für die Streubesitzdividenden (Beteiligungen von weniger als 10 Prozent), die von inländischen Körperschaften und ausländischen Körperschaften mit einer inländischen Betriebsstätte bezogen werden. Die Lösung des Bundesrates hätte dabei nicht nur den Vorteil, dass erhebliche Steuermindereinnahmen für die öffentliche Hand vermieden würden, sie würde auch zu einer grenzüberschreitenden Steuerrechtsangleichung führen, denn die Besteuerung von Streubesitzerträgen ist international üblich.



Drucksache 390/12

... Der vorliegende Bericht ist der 19. Jahresbericht über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in der EU-Rechtsetzung. Er wird im Einklang mit Artikel 9 des Protokolls (Nr. 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (im Folgenden: "Protokoll") im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 726/12

... Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 745/12

... 16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital zu verdanken, zu dem auch Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und ertragfähige Anbauflächen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 328/1/12

... ) anstrebt. Die Änderungen in der PAngV sollten aber nicht auf die Umsetzung zwingender EU-rechtlicher Vorgaben sowie auf die Bereinigung redaktioneller Versehen beschränkt bleiben. Der Bundesrat fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf, im Interesse eines erleichterten und einheitlichen Verwaltungsvollzugs durch die Länderpreisbehörden sowie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer stärkeren Preistransparenz schnellstmöglich einen weiteren Entwurf zur Änderung der



Drucksache 113/12

... Nach EU-Recht darf ein Arzneimittel nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine zuständige nationale oder EU-Behörde dafür eine Zulassung erteilt hat1. Durch die geltenden Vorschriften soll die öffentliche Gesundheit geschützt werden, indem gewährleistet wird, dass die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel ordnungsgemäß bewertet werden, bevor diese in der Europäischen Union an Patienten abgegeben werden. Dieser Rechtsrahmen dient ebenfalls dazu, den Arzneimittelhandel zwischen den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/12




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage und Subsidiarität

Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Aspekte

Aufhebung der Richtlinie 89/105/EWG

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Umsetzung

6. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Preisfestsetzung für Arzneimittel

Artikel 3
Preisgenehmigung

Artikel 4
Preiserhöhung

Artikel 5
Preisstopp und Preissenkung

Artikel 6
Gewinnkontrolle

Kapitel III
Kostenerstattung für Arzneimittel durch die staatlichen Krankenversicherungssysteme

Artikel 7
Aufnahme von Arzneimitteln in die staatlichen Krankenversicherungssysteme

Artikel 8
Rechtsmittelverfahren bei Nichteinhaltung der Fristen für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Krankenversicherungssysteme

Artikel 9
Ausschluss von Arzneimitteln aus den Krankenversicherungssystemen

Artikel 10
Einstufung von Arzneimitteln im Hinblick auf ihre Aufnahme in die Krankenversicherungssysteme

Artikel 11
Maßnahmen zur Begrenzung oder Förderung der Verschreibung von bestimmten Arzneimitteln

Kapitel IV
Spezifische Vorschriften

Artikel 12
Wirksamkeit der Fristen

Artikel 13
Zusätzliche Nachweise für Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit oder Bioäquivalenz

Artikel 14
Irrelevanz der Rechte des geistigen Eigentums

Kapitel V
Transparenzmechanismen

Artikel 15
Konsultation interessierter Kreise

Artikel 16
Meldung von Entwürfen nationaler Vorschriften

Artikel 17
Bericht über die Anwendung der Fristen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.