[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

680 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entsende"


⇒ Schnellwahl ⇒

0035/20
0306/2/20
0335/20
0084/1/20
0534/20
0366/20
0173/20
0084/20B
0306/1/20
0265/20B
0054/20
0335/20B
0201/20
0426/20B
0265/1/20
0084/20
0481/19
0290/19
0481/1/19
0453/1/19
0572/19
0097/19B
0586/19
0149/19
0095/19
0349/1/19
0120/19
0481/19B
0528/19
0593/19
0308/19
0518/19
0003/19
0670/19B
0670/19
0556/19
0097/1/19
0453/19B
0212/19
0472/1/18
0099/18
0012/18B
0012/1/18
0536/18
0063/18B
0319/18
0063/1/18
0777/17
0441/17B
0757/17
0441/1/17
0043/17B
0699/17B
0439/17B
0529/17
0777/1/17
0699/17
0044/17B
0404/17
0757/1/17
0439/1/17
0055/17
0757/17B
0043/1/17
0352/17
0777/17B
0725/17
0044/1/17
0699/1/17
0812/16
0603/16
0409/16
0116/16
0170/16
0674/16
0271/16
0125/16
0365/1/16
0161/16
0114/1/16
0507/16
0586/16
0023/16
0114/16B
0681/16
0490/16
0365/16B
0114/16
0339/16
0690/16
0379/15
0414/15
0247/15B
0446/15
0022/15
0247/1/15
0509/15
0074/15
0046/15
0466/15
0147/14B
0500/14
0081/14B
0550/14B
0265/14
0147/1/14
0433/1/14
0192/14B
0500/1/14
0550/14
0166/1/14
0288/14
0081/1/14
0192/14
0081/14
0400/14
0166/14B
0433/14B
0500/14B
0764/13
0687/13B
0453/13
0754/13
0136/13
0589/13
0028/1/13
0025/13B
0346/1/13
0479/13
0315/13
0182/13
0248/13B
0687/13
0028/13
0315/13B
0519/1/13
0325/13
0025/1/13
0726/13
0590/13
0067/13
0142/13
0187/13
0519/13B
0201/13
0136/13B
0521/13
0248/1/13
0568/12
0158/12
0440/12
0052/1/12
0170/12
0024/1/12
0546/12
0519/12
0372/12
0669/12
0475/12
0291/12
0542/12
0581/12
0330/12
0422/12
0237/12
0370/12
0016/12
0159/1/12
0434/12
0272/12
0255/12
0256/12
0159/12B
0159/12
0345/12
0165/12
0501/12
0488/1/12
0310/12
0366/12
0631/12
0522/12
0488/12
0028/1/12
0024/12B
0222/12
0170/12B
0409/11
0564/11
0572/11
0577/11
0573/11
0552/11
0066/11
0576/11
0649/1/11
0575/11
0850/11
0742/11B
0025/2/11
0834/1/11
0196/11
0809/11
0216/11
0237/11
0338/11B
0574/11
0555/11
0083/11
0649/11
0161/1/11
0117/11
0159/11
0399/11B
0327/11
0805/11B
0253/11B
0649/11B
0232/11
0259/11
0064/11
0855/11
0526/11
0087/11
0065/11
0347/11
0315/11
0805/1/11
0338/2/11
0874/11
0338/1/11
0095/11
0096/11
0661/10
0588/10B
0846/10B
0412/10B
0584/10B
0723/10
0289/1/10
0128/10
0844/10
0737/10
0218/10
0588/1/10
0862/10
0034/10
0701/10
0412/1/10
0226/10
0693/10B
0846/10
0661/2/10
0163/10
0492/10
0164/10
0441/1/10
0782/10
0188/10
0165/10
0441/10B
0814/10
0693/1/10
0493/10
0698/10
0856/10
0543/10B
0698/10B
0100/10
0847/1/10
0335/10
0302/10
0443/10
0441/10
0693/10
0698/1/10
0840/10
0281/10
0717/10
0848/10
0584/1/10
0162/10
0176/10
0449/10
0412/10
0512/10
0650/10
0786/10
0789/2/10
0543/1/10
0748/10
0219/10
0096/10
0846/1/10
0649/10
0442/10
0496/10
0550/09
0616/09B
0052/09B
0553/09
0259/09
0052/09
0277/1/09
0148/09
0877/09
0132/09
0027/09
0577/09
0173/1/09
0348/09
0052/1/09
0656/09
0430/09
0192/09B
0192/09
0522/2/09
0616/1/09
0011/09
0003/09
0648/09
0670/09
0858/09
0142/09
0684/09
0015/09
0688/09
0522/09B
0004/09
0051/09
0559/09
0810/09
0605/09
0166/09
0622/09
0258/09
0138/09
0067/09
0257/09
0889/09
0099/09
0183/09
0192/1/09
0277/09B
0235/09
0012/09
0917/09
0173/09B
0236/09
0165/09
0204/09
0522/1/09
0487/08
0551/08
0542/08B
0828/08
0541/08
0542/2/08
0394/08
0595/08
0304/08B
0643/08
0514/08
0113/08
0847/08B
0209/08
0625/08
0137/08
0542/1/08
0378/08
0204/08
0319/08
0933/08
0488/08
0542/08
0968/08
0352/08
0483/08
0817/08
0882/08
0492/08
0304/08
0544/08B
0930/08
0605/08
0073/1/08
0498/08
0787/1/08
0544/08
0642/08
0544/1/08
0221/08
0827/08
0017/08
0202/08
0589/08
0395/08
0349/2/08
0649/08
0349/08
0473/08
0581/08
0984/08
0175/08
0251/08
0829/08
0813/08
0552/08
0242/08
0879/08
0787/08B
0787/08
0847/1/08
0411/07
0543/07
0155/07
0838/07
0598/07
0718/07
0896/07
0560/07
0947/07
0685/07
0950/07
0634/1/07
0331/07
0019/07
0667/07
0517/07
0075/07
0256/07
0644/07B
0324/07B
0694/07
0324/1/07
0644/07
0613/07
0597/1/07
0155/07B
0014/07
0597/07B
0553/07
0068/07
0266/07
0931/07
0634/07B
0720/07
0903/07
0228/07
0654/07
0634/07
0903/07B
0333/07
0408/07
0392/07
0622/07
0820/07
0597/07
0324/07
0380/07
0444/07
0792/07
0554/07
0555/07
0922/07
0275/07
0568/07
0949/07
0612/06
0154/06
0713/06
0493/06
0031/1/06
0096/06
0217/06B
0031/06
0698/06
0926/06
0730/06
0701/06
0173/06
0316/06
0300/06
0913/06
0620/1/06
0913/06B
0350/06
0217/06
0868/06
0271/06
0377/06
0474/06
0183/06
0122/06
0031/06B
0620/06
0100/06
0260/06
0620/06B
0323/06
0101/06
0426/06
0623/06
0868/06B
0336/06
0379/06
0141/06
0176/06
0629/06
0362/06
0755/06
0805/05
0765/05
0583/05
0396/05
0380/05
0484/05
0775/05
0434/05
0396/1/05
0362/1/05
0775/1/05
0222/1/05
0518/05
0285/05
0313/05
0267/05
0775/05B
0910/05B
0362/05B
0714/1/05
0004/05
0199/05
0851/05
0783/05
0818/05
0714/05B
0241/05
0729/05
0721/05
0428/05
0404/05
0222/05
0873/05
0269/05
0318/05
0910/1/05
0396/05B
0663/05
0728/05
0086/05
0323/05
0352/05
0915/1/05
0429/05
0139/05
0296/05
0498/05
0080/05
0614/05
0714/05
0362/05
0196/05
0846/05
0764/05
0621/04
1010/04
0759/04B
0807/04
0438/04
0280/04
0280/1/04
0280/04B
1012/04
0578/04
0450/04
0380/04
0128/04B
0759/1/04
0725/04
0850/04
0591/04
0915/04
Drucksache 687/13 (Beschluss)

... In den (ausländischen) (Sub-)Unternehmen, die Werkvertragsbeschäftigte rekrutieren und - zum Teil über deutsche Verleihfirmen - in die Einsatzbetriebe zur Erfüllung des "Werkvertrags" entsenden, gibt es eher selten einen Betriebsrat oder eine anderweitige Mitarbeitervertretung.



Drucksache 453/13

... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2013) 3079 final



Drucksache 754/13

... Im Einzelnen sollen Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der o.g. Erhebungsstandards durch eine Arbeitsgruppe für forstliches Umweltmonitoring abgestimmt und in einem Leitfaden festgehalten werden. Bund und Länder entsenden Vertreter in diese Arbeitsgruppe. Sie soll in erster Linie aus Experten der für die Aufnahmen verantwortlichen Länderanstalten, des TI, des BMELV sowie des UBA und des BfN gebildet werden. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe können im Übrigen auch bundesweite und länderübergreifende Auswertungsansätze zum Monitoring abgestimmt, Informationen über Auswertungen der Länder ausgetauscht, die Verwendbarkeit der Daten für die Umweltbeobachtung nach § 6



Drucksache 136/13

... -Entsendegesetzes sind entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 28/1/13

... -Entsendegesetzes (



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... -Entsendegesetz (



Drucksache 479/13

... - ihre Arbeit mit China, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik, Russland, den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei in den Bereichen Zusammenarbeit im Zollwesen und Bekämpfung des Zigarettenschmuggels intensivieren, - prüfen, ob es zweckmäßig wäre, weitere EU-Verbindungsbeamte in wichtige Ursprungs- und Durchfuhrländer zu entsenden,



Drucksache 315/13

... (5) Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Diesen ist auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen.



Drucksache 182/13

... Mit Nummer 7 wird die Vorschrift außerdem um einen neuen Zulassungstatbestand für Dolmetscherinnen und Dolmetscher ergänzt. Nach geltendem Recht können ausländische Unternehmen bisher nur eigene Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, um hier Besprechungen mit inländischen Geschäftspartnern oder Verkaufs- oder Vertragsverhandlungen zu führen. Dies gilt auch für Personen, die bei den Besprechungen und Verhandlungen zur Übersetzung erforderlich sind. Mit der vorgesehenen Neuregelung wird es den Unternehmen mit Sitz im Ausland ermöglicht, sich dabei künftig auch von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern aus externen Übersetzungs- und Dolmetscherbüros begleiten zu lassen.



Drucksache 687/13

... In den (ausländischen) (Sub-)Unternehmen, die Werkvertragsbeschäftigte rekrutieren und - z. T. über deutsche Verleihfirmen - in die Einsatzbetriebe zur Erfüllung des "Werkvertrags" entsenden, gibt es eher selten einen Betriebsrat oder eine anderweitige Mitarbeitervertretung.



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... (5) Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Diesen ist auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen.



Drucksache 325/13

... (5) Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden können zu den Sitzungen des Ausschusses Vertreter entsenden. Diesen ist auf Verlangen in der Sitzung das Wort zu erteilen.



Drucksache 25/1/13

... -Entsendegesetz (



Drucksache 726/13

... zum 1. Januar 2014 wird das Siebte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) in Kraft treten. Sie sind nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 FFG berechtigt, zwei Mitglieder sowie zwei Stellvertreter in den Verwaltungsrat zu entsenden.



Drucksache 67/13

... Auf Antrag weiterer Organisationen, die nicht Mitglied der in § 2 dieser Verordnung genannten Verbände sind, kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen diese als maßgebliche Organisation anerkennen. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Organisation die in § 1 aufgeführten Anforderungen nachweislich erfüllt. Auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Höchstzahl der Personen, die gemeinsam entsendet werden können, hat die Anerkennung weiterer Organisationen keinen Einfluss.



Drucksache 142/13

... der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2013 Herrn Dr. Andreas Mackeben anstelle von Herrn Dr. Martin Roeder zum stellvertretenden Mitglied für das Land Bremen im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" benannt. Ich bitte Sie daher, Herrn Dr. Mackeben gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu entsenden und einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates herbeizuführen.



Drucksache 201/13

... 14. fordert nachdrücklich, dass frühzeitig und in ausreichender Anzahl insbesondere von der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und vom Panafrikanischen Parlament internationale Beobachter entsendet werden, dass diese vor und nach den Wahlen vor Ort anwesend sind, damit es nicht zu Gewalt und Einschüchterungen kommt, und dass dies in Zusammenarbeit mit der Menschenrechtskommission erfolgt;



Drucksache 136/13 (Beschluss)

... -Entsendegesetzes sind entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes

§ 2
Wirkung des Mindestlohns

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohns

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 521/13

... (10) Aufgrund der großen Vielfalt der Geschäftsmodelle, Aufgaben und der Arten der Leistungserbringung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen obliegt es jedem Mitgliedstaat, aus der oberen Führungsebene seiner öffentlichen Arbeitsverwaltungsbehörde ein Mitglied des Vorstandes des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu benennen. Gegebenenfalls sollte das Mitglied im Vorstand weitere öffentliche Arbeitsverwaltungen des Mitgliedstaats vertreten. Die ernannten Mitglieder sollten in der Lage sein, im Namen der sie entsendenden Organisation Beschlüsse zu fassen. Um die Teilnahme aller öffentlichen Arbeitsverwaltungen am Netzwerk zu gewährleisten, sollten die Aktivitäten allen Formen der Beteiligung offenstehen.



Drucksache 568/12

... Option 1, die Folgendes umfasste: 1) Entwicklung von Standards für die Identifizierung, Auswahl und Schulung von Freiwilligen und 2) Entwicklung eines Verfahrens zur Zertifizierung von Entsendeorganisationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente

- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9

- Zertifizierung Artikel 10

- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11

- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12

- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13

- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14

- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15

- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16

- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen

Artikel 7
Operative Ziele

Kapitel II
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 8
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 9
Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 10
Zertifizierung

Artikel 11
Erfassung und Auswahl von Kandidaten

Artikel 12
Schulung von Kandidaten und Praktika

Artikel 13
Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe

Artikel 14
Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 15
Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen

Artikel 16
Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 17
Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit

Kapitel III
Finanzvorschriften

Artikel 18
Förderfähige Aktionen

Artikel 19
Empfänger der finanziellen Unterstützung

Artikel 20
Haushaltsmittel

Artikel 21
Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren

Artikel 22
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 26
Monitoring und Evaluierung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 158/12

... - Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 440/12

... (1) Zur Durchführung seiner Aufgaben kann derVolksbund Vertreter, Fachkräfte und sonstiges Personal nach Montenegro entsenden.



Drucksache 170/12

... -Entsendegesetz) erfasst sind" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 24/1/12

... Bei zusammenfassender Betrachtung bleibt für einen freiwilligen und an den aktuellen nationalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten orientierten Ansatz desjenigen, der sich zur Beteiligung am System des Artikels 11 entschlossen hat, nur sehr geringer Raum. Gleichzeitig weitet die Kommission ihren Wirkungsbereich weitreichend aus: Zwar verbliebe die Befehlsgewalt im Falle entsprechenden Einsatzgeschehens formal bei den Mitgliedstaaten, doch würden sämtliche Rahmenbedingungen (Zusammensetzung, Einsatzfähigkeit, Qualitätsanforderungen) von der EU definiert. Auf diese Weise erlangte die Kommission planerische Hoheit für das operative Einsatzgeschehen, indem sie vor dem Hintergrund abstrakter Festlegungen den konkreten Bedarf bestimmt und die Mitgliedstaaten auffordert, entsprechende Notfallabwehrkapazitäten zu entsenden.



Drucksache 519/12

... (2) Das Hauptzollamt und die Deutsche Bundesbank können zu dem in Absatz 1 genannten Zweck auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können zu den Prüfungen Beauftragte entsenden. Zur Vornahme der Prüfungen dürfen die Bediensteten dieser Stellen und deren Beauftragte die Geschäftsräume der Auskunftspflichtigen betreten. Das Grundrecht des Artikels 13 des



Drucksache 669/12

... /EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich der Kontrolle der maßgeblichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen) vorgesehen sind, unter Berücksichtigung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Zweck des Vertrags

Artikel 2
Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stellen

Artikel 4
Ebenen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 6
Ersuchen und Spontanmitteilungen

Artikel 7
Kosten

Artikel 8
Datenschutz

Artikel 9
Gemischte Kommission

Artikel 10
Änderung des Vertrags und Anlagen

Artikel 11
Durchführung des Vertrags

Artikel 12
Registrierung des Vertrags

Artikel 13
Inkrafttreten des Vertrags

Artikel 14
Kündigung des Vertrags

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 475/12

... b) wird ein Ausweisungsverfahren gegen eine in Absatz 1 genannte Person eingeleitet, so hat der Exekutivsekretär das Recht, bei einem solchen Verfahren im Namen der Person, gegen die es eingeleitet wurde, zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden;



Drucksache 542/12

... -Entsendegesetzes sind entsprechend anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Mindestlohn

§ 2
Wirkung des Mindestlohnes

§ 3
Mindestlohnkommission

§ 4
Festsetzung des Mindestlohnes

§ 5
Kontrollen und Nachweise

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Durchführungsbestimmungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zur Eingangsformel

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 581/12

... Darüber hinaus sollte mehr zur Förderung der Mobilität von in der EU arbeitenden Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Insbesondere sollten Rat und Parlament rasch die Vorschläge zur konzerninternen Entsendung und zu Saisonarbeitnehmern verabschieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 330/12

... Eine weitere Vorschrift enthält § 1 BGremBG. Danach ist auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien, in die der Bund Mitglieder beruft oder entsendet, hinzuwirken. Erfasst sind auch Vorstände und Verwaltungsräte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/12

... 2. Zu diesem Zweck beruft die Kommission die europäische Jury und die betreffenden Städte zu folgenden drei Besprechungen ein: die erste Besprechung findet drei Jahre vor Beginn des Veranstaltungsjahres, die zweite Besprechung achtzehn Monate und die dritte Besprechung zwei Monate vor Beginn des Veranstaltungsjahres statt. Der betreffende Mitgliedstaat bzw. das betreffende Land kann einen Beobachter zu diesen Besprechungen entsenden.



Drucksache 237/12

... -Entsendegesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/12




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

2. Keine Verträge von Fall zu Fall Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot in § 3 Abs. 1 AÜG

3. Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte

4. Begrenzung der Konzernleihe

5. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer

6. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher

7. Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


 
 
 


Drucksache 370/12

... 3. Unbeschadet des Artikels 27 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ist der Europäische Rechnungshof befugt, im betreffenden Mitgliedstaat alle Finanzkontrollen und -prüfungen vorzunehmen, die er im Hinblick auf die Verwaltung des finanziellen Beistands für notwendig hält. Die Kommission, einschließlich des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, ist insbesondere befugt, ihre Beamten oder ordnungsgemäß befugte Vertreter in den betreffenden Mitgliedstaat zu entsenden, damit diese dort alle technischen oder finanziellen Kontrollen oder Prüfungen vornehmen, die sie im Hinblick auf diesen Beistand für erforderlich hält.



Drucksache 159/1/12

... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final



Drucksache 434/12

... Mit der Förderung und Verbreitung von Instrumenten, die im Rahmen der EU-Politik zur Weiterbildung entwickelt wurden, soll die Mobilität von Facharbeitern gestärkt werden. Mit der Richtlinie wird ein Grundstock klar definierter Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geschaffen, die von den Dienstleistungserbringern im Aufnahmestaat einzuhalten sind, um den Mindestschutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Damit bietet die Richtlinie ein adäquates Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmer. Damit jeder Missbrauch und die Umgehung von Rechtsvorschriften gänzlich vermieden sowie Sozialdumping - das entsteht, wenn Dienstleister aus einem Nicht-Aufnahmemitgliedstaat aufgrund eigener niedrigerer Arbeitsnormen die örtlichen Dienstleister unterbieten können - verhindert wird, muss die Durchsetzung der Entsende-Richtlinie verbessert werden; dazu ist insbesondere eine bessere Aufklärung über die geltenden Arbeitsbedingungen, eine wirksamere verwaltungstechnische Zusammenarbeit, ein stärkerer Informationsaustausch unter den Kontrollbehörden, wirkungsvollere Inspektionen und die Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Löhne und Gehälter entsandter Arbeitnehmer erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 272/12

... Die Amtszeit der Kuratoren der Stiftung endet gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) jeweils nach vier Jahren. Dieses Datum ist mit dem 31. August 2012 erreicht. Ab diesem Datum sind die Kuratoren und ihre Stellvertreter seitens der im Gesetz in § 5 Abs. 1 genannten "entsendenden Stellen" neu zu bestimmen. Dem Bundesrat steht nach dem Gesetz die Benennung von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern zu.



Drucksache 255/12

... 6 Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung über das Ersuchen und darüber, welche Bedingungen und Voraussetzungen gegebenenfalls einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 256/12

... Zu Artikel 6 Absatz 1 eröffnet die Möglichkeit, Vertreter einer Vertragspartei in den Hoheitsbereich der anderen Vertragspartei zum Zwecke der Befragung von Personen und der Prüfung von Unterlagen zu entsenden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies nach dem Recht der ersuchten Vertragspartei zulässig ist und die betroffenen Personen dem im Voraus schriftlich zugestimmt haben. Die Entscheidung über das Ersuchen und darüber, welche Bedingungen und Voraussetzungen gegebenenfalls einzuhalten sind, obliegt ausschließlich der ersuchten Vertragspartei.



Drucksache 159/12 (Beschluss)

... /EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final



Drucksache 159/12

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 165/12

... In den Gouverneursrat entsendet jedes ESM-Mitglied ein Regierungsmitglied mit Zuständigkeit für die Finanzen und ein stellvertretendes Mitglied. Der Gouverneursrat überträgt seinen Vorsitz entweder dem Präsidenten der Euro-Gruppe oder er wählt einen Vorsitzenden aus dem Kreis seiner Mitglieder. Der Gouverneursrat als höchstes Organ des ESM beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Wesentliche Entscheidungen, die der enumerativen Liste in Artikel 5 Absatz 6 zu entnehmen sind, trifft er im gegenseitigen Einvernehmen (zum Eilverfahren siehe Artikel 4 Absatz 4). Dazu zählen unter anderem Änderungen des genehmigten Stammkapitals und Anpassungen des maximalen Darlehensvolumens, Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen einschließlich der wirtschaftspolitischen Auflagen und der Wahl der Instrumente, Änderungen der Zinsstruktur und der Zinsfestsetzungspolitik, Änderungen der Finanzhilfeinstrumente oder die Übertragung von Aufgaben an das Direktorium. Andere Entscheidungen gemäß Artikel 5 Absatz 7 trifft der Gouverneursrat mit qualifizierter Mehrheit. Der Gouverneursrat verabschiedet seine Geschäftsordnung und eine Satzung für den ESM.



Drucksache 501/12

... 3. fordert die sofortige Aktivierung des Gemeinsamen Mechanismus für die Überprüfung und Überwachung der gemeinsamen Grenze durch die Entsendung internationaler Beobachter and anderen Einsatzpersonals vor Ort, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu überwachen und zu unterstützen;



Drucksache 488/1/12

... -Entsendegesetz) erfasst sind", führt im Ergebnis zu einer Schlechterstellung derjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen ein Mindestentgelt zu zahlen ist, das in der Regel unterhalb der ortsüblichen Arbeitsvergütung liegt. Die Anforderungen an die Einrichtungen werden insoweit reduziert und ein Druck auf das Lohnniveau provoziert, insbesondere für Einrichtungen, die keiner tariflichen Bindung unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/1/12




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe i Inhaltsübersicht, Dreizehntes Kapitel , Nummer 47 § 121 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und Absatz 3 SGB XI , Nummer 49 Dreizehntes Kapitel, §§ 126 bis 130 SGB XI und Artikel 15 § 12f Satz 1 und § 8ld Absatz 1 Satz 3 VAG *

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB XI *

4. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 123 Absatz 5 - neu - SGB XI


 
 
 


Drucksache 310/12

... ) zur Verfügung steht. Im Hinblick auf die weltweit guten Nachrichten- und Verkehrsverbindungen wird aber auch im Ausland von einer Verklarung nur noch sehr selten Gebrauch gemacht; bei Unfällen wird regelmäßig ein Havariekommissar am Schadensort mit der Klärung des Hergangs beauftragt, bei größeren Schäden entsenden die betroffenen Parteien kurzfristig sachverständige Vertreter an den Unfallort. Außerdem stößt die Verklarung vor den deutschen Auslandsvertretungen auf Schwierigkeiten, weil das Auswärtige Amt durch Rechtsverordnung auf Grund des § 522 Absatz 2



Drucksache 366/12

... Die Kommission hat im Jahre 2011 die Halbzeitevaluierung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der durch den EGF erreichten Ergebnisse durchgeführt und den verschiedenen europäischen Organen und Interessengruppen die Resultate unterbreitet. Die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen, die Schlussberichte über die Durchführung der EGF-Maßnahmen vorgelegt hatten, waren an dieser Evaluierung eng beteiligt. Darüber hinaus waren alle Mitgliedstaaten eingeladen, Vertreter für die am 2. Februar 2012 in Brüssel veranstaltete Konferenz über die Ergebnisse der Evaluierung zu entsenden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.