[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2661 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrzeug"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0049/20
0015/20
0544/20
0295/20
0125/1/20
0140/20
0011/20
0397/20B
0256/20B
0144/20
0088/20B
0344/1/20
0099/20B
0456/20B
0527/20
0224/20
0344/20
0125/20B
0268/1/20
0456/1/20
0268/20B
0246/20
0218/20
0168/20B
0177/20
0088/1/20
0344/20B
0107/20
0033/20
0274/20
0028/20
0239/20
0096/20B
0111/1/20
0268/20
0015/1/20
0125/20
0532/20
0088/20
0255/20
0155/20
0096/1/20
0033/20B
0111/20B
0062/20
0107/20B
0265/20B
0087/20
0168/1/20
0033/1/20
0099/1/20
0002/20
0256/20
0498/20
0492/20
0029/1/20
0239/1/20
0165/20
0265/1/20
0393/20
0582/19
0576/19
0347/19
0283/19
0591/3/19
0388/19B
0588/19
0576/19B
0598/19
0486/3/19
0352/19B
0435/19
0484/2/19
0574/19
0158/19B
0257/19
0608/1/19
0471/19
0513/19
0591/5/19
0347/19B
0049/1/19
0070/1/19
0491/19
0010/19
0450/1/19
0070/19
0018/19B
0573/1/19
0213/19
0521/1/19
0143/19B
0158/3/19
0087/19B
0435/19B
0572/19
0158/1/19
0232/19
0158/5/19
0586/19
0372/19B
0513/19B
0158/6/19
0376/19
0117/19
0581/19B
0574/1/19
0339/19
0521/19B
0655/1/19
0158/2/19
0591/2/19
0608/19
0213/19B
0236/19B
0234/19B
0581/1/19
0501/19
0581/19
0143/1/19
0576/1/19
0443/19B
0213/1/19
0523/19
0486/19B
0591/19B
0581/2/19
0394/19
0491/1/19
0283/1/19
0158/4/19
0372/1/19
0582/1/19
0118/19
0484/19B
0522/19
0443/19
0484/19
0090/19
0143/19
0158/7/19
0484/1/19
0049/19B
0450/19
0388/19
0388/1/19
0070/19B
0283/19B
0531/19
0087/19
0514/19
0352/1/19
0534/19
0450/19B
0514/1/19
0427/18
0236/18
0574/18B
0158/18
0444/18
0186/1/18
0372/18B
0257/18
0285/18B
0347/18
0284/18B
0448/18
0207/3/18
0236/2/18
0420/18B
0088/1/18
0423/18
0028/1/18
0165/1/18
0110/18B
0420/18
0214/18B
0187/1/18
0165/18B
0455/18
0149/18
0088/18B
0604/1/18
0091/18B
0037/18B
0221/18
0556/1/18
0146/18
0207/2/18
0448/1/18
0216/18
0186/2/18
0352/18B
0270/18B
0600/18B
0207/1/18
0387/18
0028/18B
0156/18
0185/18B
0110/18
0462/18B
0187/18B
0563/18
0152/18
0228/1/18
0207/18B
0549/18B
0507/18
0448/18B
0529/18
0270/1/18
0408/18
0012/18B
0138/18B
0138/18
0284/1/18
0186/18B
0094/18
0260/18
0614/18
0224/18
0012/1/18
0574/18
0575/18B
0448/3/18
0563/18B
0626/18
0640/18B
0173/18
0110/2/18
0575/18
0614/2/18
0551/18
0228/18B
0285/1/18
0563/3/18
0096/18
0462/18
0393/18
0575/2/18
0110/1/18
0640/2/18
0352/1/18
0536/18
0626/18B
0214/18
0556/18B
0236/3/18
0185/1/18
0408/18B
0614/18B
0185/18
0556/18
0037/1/18
0352/18
0372/2/18
0299/17
0667/17
0333/17
0442/17B
0069/17B
0590/17
0726/1/17
0418/1/17
0441/17B
0145/17B
0065/1/17
0298/17
0437/1/17
0065/17
0501/17B
0169/17
0039/17B
0330/17
0441/1/17
0436/2/17
0443/1/17
0680/1/17
0569/17B
0157/17B
0660/17
0039/1/17
0607/17B
0732/17
0721/17
0330/17B
0127/1/17
0751/1/17
0436/17B
0018/17
0440/17B
0443/17B
0501/1/17
0070/1/17
0173/17B
0342/17
0418/17B
0144/17
0717/17B
0440/1/17
0385/17
0556/17B
0060/1/17
0501/17
0680/17B
0060/17
0105/1/17
0085/1/17
0053/17
0060/17B
0452/17
0120/1/17
0392/17
0437/17B
0770/1/17
0726/17B
0418/2/17
0770/17B
0125/17
0157/1/17
0088/17
0127/17
0240/1/17
0051/17
0231/17
0424/1/17
0127/17B
0488/17
0422/17
0303/17
0409/17
0726/17
0065/17B
0105/17B
0751/17B
0173/17
0031/17
0569/1/17
0184/17
0039/17
0717/1/17
0416/17B
0527/17
0408/17B
0438/1/17
0033/17
0256/17
0033/17B
0569/17
0205/17
0110/17B
0422/1/17
0607/17
0119/17
0717/17
0417/17B
0696/17
0069/1/17
0721/1/17
0477/17
0418/17
0145/1/17
0416/1/17
0120/17
0387/17
0477/17B
0725/17
0721/17B
0232/17B
0436/1/17
0070/17B
0424/3/17
0436/3/17
0411/17
0424/2/17
0541/17
0375/17
0676/16
0735/1/16
0156/1/16
0340/16B
0409/2/16
0592/16
0196/16
0453/16
0253/3/16
0413/16
0603/16
0409/16
0533/16
0072/16
0302/16
0049/16B
0580/16
0636/1/16
0636/16
0364/16B
0277/1/16
0804/16B
0166/1/16
0580/1/16
0803/1/16
0801/16B
0409/1/16
0770/1/16
0414/16B
0540/16
0332/16B
0332/16
0604/16
0734/2/16
0362/16B
0277/16
0271/16
0803/16B
0498/16B
0126/1/16
0166/16B
0304/16
0811/16
0541/16B
0253/16B
0349/16
0243/16
0409/16B
0771/1/16
0734/16B
0182/16
0126/16
0607/16
0580/16B
0804/1/16
0021/16
0552/16
0771/16B
0013/16
0303/16
0801/1/16
0721/16
0126/16B
0486/16B
0079/16
0771/3/16
0049/1/16
0221/16
0494/16
0433/1/16
0507/16
0287/16
0299/16
0078/16B
0362/1/16
0340/16
0636/2/16
0477/1/16
0229/1/16
0517/16
0138/16
0307/16
0523/1/16
0023/16
0072/2/16
0281/16B
0078/16
0311/16
0030/16
0088/16B
0617/16
0072/1/16
0195/16
0603/16B
0676/16B
0498/16
0541/1/16
0301/16
0506/16
0603/1/16
0275/16
0387/16B
0770/16B
0104/16
0281/1/16
0741/16
0734/1/16
0072/16B
0277/16B
0414/1/16
0127/16
0538/16
0281/16
0166/16
0304/16B
0338/16B
0332/1/16
0523/16
0205/16
0467/16
0188/16
0029/16
0741/16B
0338/16
0044/1/16
0517/16B
0387/1/16
0088/16
0364/1/16
0044/16B
0229/16B
0362/16
0792/2/16
0310/16
0052/16
0338/15B
0546/1/15
0080/1/15
0036/15
0471/15
0550/15
0155/15
0597/15B
0230/15
0319/15
0542/15B
0446/15
0432/15B
0043/15
0551/15B
0510/1/15
0024/15
0255/1/15
0261/15
0439/1/15
0114/15
0261/1/15
0510/15B
0018/15
0337/15B
0498/15
0057/15
0167/15B
0114/15B
0154/1/15
0431/15
0337/1/15
0619/15
0255/15B
0080/15
0071/1/15
0432/1/15
0221/15
0490/15
0155/1/15
0551/15
0559/1/15
0096/15
0103/15
0167/1/15
0413/15
0107/15
0338/1/15
0500/15
0103/15B
0154/2/15
0507/15
0059/15
0062/1/15
0255/15
0046/15
0278/15
0499/15
0546/15
0114/1/15
0456/15
0199/15
0096/15B
0155/15B
0071/15
0432/15
0080/15B
0600/15
0261/15B
0115/15
0568/14
0191/1/14
0435/1/14
0509/14B
0607/1/14
0583/14
0009/14
0432/14
0229/14
0460/14B
0077/14B
0337/14
0618/14
0191/5/14
0610/14
0648/1/14
0267/14
0360/1/14
0541/14
0509/1/14
0336/14
0303/14
0543/1/14
0502/14B
0308/1/14
0648/14B
0335/14B
0308/14
0308/14B
0360/14B
0406/14
0362/14
0653/14
0557/14
0436/14B
0502/14
0607/14B
0034/14
0435/14
0319/1/14
0647/14B
0639/1/14
0647/1/14
0034/1/14
0557/14B
0335/1/14
0473/14
0149/14
0644/1/14
0319/14X
0645/14B
0543/14B
0362/1/14
0604/14
0084/14
0645/1/14
0611/14
0509/14
0400/14
0191/14B
0400/14B
0460/1/14
0435/14B
0639/14B
0429/1/14
0362/2/14
0191/3/14
0436/1/14
0429/14
0441/1/14
0400/1/14
0460/14
0608/14
0429/14B
0543/14
0644/14B
0157/14B
0034/14B
0157/3/14
0441/14B
0639/14
0392/13
0817/1/13
0061/1/13
0671/13
0105/13B
0737/13
0150/13
0286/13B
0105/1/13
0768/13B
0445/13B
0181/13
0110/13
0422/13
0106/13B
0277/13B
0683/13
0190/13B
0023/13
0516/13
0286/1/13
0445/2/13
0766/13B
0519/13
0058/13
0479/13
0768/1/13
0665/1/13
0199/1/13
0671/1/13
0090/13
0733/13B
0760/13
0717/13
0654/13B
0440/13
0547/13
0182/13
0733/1/13
0038/13
0728/1/13
0059/13
0710/13B
0199/13
0710/13
0184/13
0807/13B
0106/1/13
0654/1/13
0336/13
0435/1/13
0182/1/13
0519/1/13
0120/1/13
0017/13
0325/13
0305/13B
0147/13
0808/13B
0520/13B
0199/13B
0011/1/13
0061/13B
0062/13B
0417/13
0103/1/13
0078/13
0672/13
0190/13
0768/3/13
0435/13B
0103/13B
0305/13
0048/1/13
0120/13
0387/1/13
0741/13
0305/1/13
0515/13
0062/13
0290/13
0247/13
0808/1/13
0187/13
0124/1/13
0498/13
0807/1/13
0060/13
0817/13B
0120/13B
0064/1/13
0348/13
0612/13
0066/13
0710/1/13
0110/1/13
0185/13
0430/13
0048/13B
0068/13
0553/13
0445/1/13
0766/1/13
0110/13B
0520/1/13
0188/13
0520/13
0733/13
0050/13X
0671/13B
0048/13
0277/1/13
0100/13
0500/13
0173/13
0208/1/13
0057/13
0728/13B
0120/2/13
0665/13B
0064/13B
0388/13
0062/1/13
0387/13B
0394/13
0109/13
0031/13
0063/13
0092/12
0305/1/12
0382/12B
0399/12
0633/12
0197/12
0632/12
0301/12B
0634/12
0429/12
0082/12
0399/1/12
0066/12
0678/12
0751/12
0774/12
0745/12B
0676/12
0557/12
0802/12
0458/1/12
0382/1/12
0517/1/12
0508/12
0595/12
0634/12B
0799/12
0398/1/12
0372/12
0683/12B
0217/1/12
0081/12
0475/12
0470/12
0420/12
0371/2/12
0302/5/12
0371/1/12
0327/12
0197/12B
0428/1/12
0197/1/12
0031/12
0396/12B
0767/1/12
0687/12
0586/12
0634/1/12
0683/12
0688/12
0478/12
0083/1/12
0093/12B
0016/12
0618/12
0231/12
0067/12
0604/12
0406/12B
0181/12
0194/12
0692/12
0486/12
0352/12
0396/1/12
0367/12
0305/12B
0441/12B
0797/12
0302/1/12
0605/12
0677/12
0678/12B
0119/12
0559/2/12
0406/1/12
0371/12B
0692/1/12
0371/4/12
0603/12
0275/12
0301/1/12
0324/12
0159/12
0687/12B
0345/12
0253/12
0661/12
0398/12B
0397/12
0447/12
0399/12B
0075/12B
0352/12B
0371/3/12
0767/12B
0428/12B
0230/12
0594/12
0652/12
0775/12
0301/2/12
0458/12B
0310/12
0631/12
0318/12
0506/12
0610/12
0229/12
0517/12
0077/12
0397/12B
0687/1/12
0174/12
0195/12
0466/12
0508/1/12
0513/12
0517/12B
0799/1/12
0371/12
0428/12X
0298/12
0396/12
0338/12
0683/1/12
0083/12B
0692/12B
0038/12
0397/1/12
0577/12
0745/1/12
0746/12
0093/12
0161/12
0062/12
0172/12
0549/12
0222/12
0441/12
0599/12
0462/2/11
0709/11B
0281/1/11
0233/11
0184/11
0072/11
0709/15/11
0325/11
0861/1/11
0709/5/11
0407/11
0783/11
0843/2/11
0257/11
0317/11B
0520/1/11
0803/1/11
0858/11
0709/6/11
0843/1/11
0129/11
0265/1/11
0802/11B
0070/11B
0035/11
0710/11
0131/11
0577/11
0029/11
0552/11
0151/11B
0320/11
0121/11B
0265/3/11
0565/1/11
0314/11
0398/11
0050/11
0255/11
0709/10/11
0576/11
0709/14/11
0179/1/11
0228/11
0044/1/11
0709/8/11
0706/1/11
0799/11
0179/11B
0709/4/11
0151/11
0575/11
0106/11B
0709/17/11
0776/11
0528/11
0352/11
0688/11
0281/4/11
0620/11
0370/11
0258/11
0150/2/11
0817/11
0707/11
0070/1/11
0571/11
0850/11
0857/11
0265/2/11
0171/11
0709/3/11
0628/11
0300/11
0121/11
0144/11
0260/11
0650/11
0410/11B
0650/2/11
0809/11
0216/11
0245/11
0216/11X
0853/11
0237/11
0709/11
0070/11
0574/11
0058/11
0709/16/11
0861/11B
0265/11
0527/11
0150/11B
0143/11
0106/1/11
0050/2/11
0310/11
0639/11
0067/11
0252/1/11
0281/11
0050/11B
0321/11
0706/11
0088/11
0802/1/11
0527/11B
0036/11
0142/11
0317/1/11
0281/11B
0853/1/11
0007/11
0817/11B
0741/11
0843/11B
0121/1/11
0106/11
0054/11
0259/11
0709/12/11
0709/11/11
0784/11
0709/2/11
0256/11
0551/11
0829/11
0831/11
0662/11
0265/5/11
0077/11
0709/7/11
0179/11
0051/11
0044/11B
0228/1/11
0565/11B
0817/1/11
0345/11
0360/11
0709/1/11
0362/11
0045/11
0228/11B
0252/11B
0050/1/11
0029/1/11
0231/11
0747/11
0590/11
0029/11B
0853/11B
0709/9/11
0803/11B
0031/11
0706/11B
0265/11B
0708/11
0037/11
0044/11
0073/11
0709/13/11
0607/11
0706/2/11
0358/11
0527/1/11
0088/11B
0227/11
0190/11
0088/1/11
0265/4/11
0667/11
0169/11
0462/11
0305/11
0520/11B
0151/1/11
0709/18/11
0379/11
0832/11
0661/10
0615/10B
0616/10
0259/10
0079/10
0670/10B
0747/2/10
0159/10
0004/1/10
0362/10
0723/10
0117/10B
0775/10
0614/10B
0323/10
0244/10
0196/10
0580/1/10
0306/10
0725/10B
0696/10B
0857/10
0553/10B
0646/1/10
0031/10B
0874/10
0553/10
0443/10B
0496/10B
0585/10B
0460/10B
0699/1/10
0031/2/10
0716/10
0821/10
0737/10
0308/10
0069/10B
0117/1/10
0724/10B
0338/10
0738/10
0642/1/10
0857/1/10
0188/1/10
0489/1/10
0853/10
0489/10B
0774/10
0299/10
0259/10B
0862/10
0188/10B
0034/10
0242/10
0489/10
0226/10
0224/10
0826/10
0699/10B
0152/10
0544/10
0679/10
0660/10B
0279/10
0858/2/10
0782/10
0487/1/10
0696/10
0483/10
0614/1/10
0308/2/10
0646/10B
0699/3/10
0739/10
0315/10
0242/10B
0092/10
0699/4/10
0278/10
0329/10
0017/10
0579/10B
0694/10
0696/1/10
0822/1/10
0732/10
0698/10
0585/10
0843/10
0259/1/10
0242/1/10
0076/10
0858/10
0255/10
0698/10B
0699/10
0504/10
0854/10
0100/10
0004/10B
0260/10
0235/10
0580/10B
0670/10
0642/10
0861/10
0224/10B
0443/1/10
0669/10
0155/10
0665/10
0675/10
0460/10
0725/10
0260/1/10
0822/10B
0769/10
0799/10
0488/10B
0443/10
0456/10B
0260/10B
0543/10
0822/10
0693/10
0487/10
0660/1/10
0698/1/10
0001/10
0031/1/10
0489/2/10
0230/10
0699/2/10
0530/10
0460/1/10
0677/10
0516/10
0688/10
0382/10
0858/1/10
0031/10
0018/10
0182/10
0615/10
0265/10
0488/10
0040/10
0786/10
0699/5/10
0117/10
0259/2/10
0246/10
0497/10
0585/1/10
0308/10B
0113/10
0177/10
0769/10B
0496/10
0475/09
0113/09B
0070/09B
0281/2/09
0197/09
0147/09B
0577/09B
0647/09
0070/09
0330/09
0825/1/09
0728/09
0265/09B
0568/09
0169/09C
0728/09B
0265/09
0009/1/09
0252/09
0756/09
0280/09
0228/09
0119/1/09
0124/09
0168/09B
0098/09
0274/09
0122/09
0197/09B
0283/09
0756/1/09
0164/09B
0225/09
0190/1/09
0281/1/09
0274/09B
0786/09
0173/09
0330/09B
0531/09B
0877/09
0281/09B
0577/09
0173/1/09
0846/09
0085/09B
0066/09
0078/09
0603/09B
0624/09
0087/09
0311/09
0130/1/09
0182/09
0237/09
0312/09
0833/09
0190/09
0238/09
0679/09
0085/09
0154/1/09
0087/09B
0278/09A
0147/09
0169/09D
0756/09B
0226/09
0313/09
0176/09
0272/09
0066/09B
0523/1/09
0700/09
0295/09
0395/09
0274/1/09
0819/09
0825/09B
0050/1/09
0402/09
0238/09B
0642/09
0168/1/09
0386/09
0169/09G
0153/09B
0281/09
0119/09B
0523/09B
0360/09
0074/09
0015/09
0238/1/09
0066/1/09
0402/09B
0283/09B
0528/09B
0153/1/09
0603/09
0433/09
0154/09B
0169/09H
0624/1/09
0816/09
0169/09E
0532/09
0009/09B
0283/1/09
0169/09F
0069/09
0391/09
0532/1/09
0912/09
0391/1/09
0154/09
0051/09
0024/09
0530/09
0434/09
0559/09
0164/09
0130/09
0642/1/09
0827/09
0009/09
0624/09B
0531/09
0392/09
0600/09
0528/09
0758/09
0233/09
0280/09A
0067/09
0531/1/09
0088/09
0391/09B
0889/09
0742/09
0184/09
0532/09B
0271/09
0603/1/09
0781/09B
0490/09
0521/09
0050/09B
0825/09
0753/09
0130/09B
0119/09
0119/2/09
0597/09
0619/09
0642/09B
0135/09
0786/1/09
0735/09
0190/09B
0786/09B
0402/1/09
0087/1/09
0173/09B
0528/1/09
0070/1/09
0330/1/09
0834/09
0491/09
0187/09
0359/09
0427/09
0204/09
0781/1/09
0113/09
0577/3/09
0164/1/09
0402/08B
0578/08
0086/08
0993/1/08
0577/08
0123/08
0348/1/08
0174/08
0525/08
0348/08
0698/08
0688/08
0645/08B
0241/08
0923/1/08
0304/1/08
0810/08
0148/08B
0183/08
0960/08
0036/1/08
0648/08B
0917/08
0857/08B
0039/08B
0556/1/08
0433/08
0230/08B
0797/08
0851/08B
0828/08
0070/08
0554/08
0105/1/08
0556/08
0148/08
0045/08
0756/08
0385/08
0099/08B
0766/1/08
0756/1/08
0171/08
0766/08
0759/08B
0391/08
0940/08
0304/08B
0305/08
0963/1/08
0133/08
0703/08
0566/08
0618/1/08
0483/1/08
0145/08
0520/08
0710/08
0355/08
0914/08
0113/08
0483/08B
0302/1/08
0010/08A
0556/08B
0334/08
0567/08
0247/08B
0123/08B
0648/08
0091/08
0716/08
0319/08
0230/1/08
0760/08
0037/08
0160/08B
0123/1/08
0402/08
0960/1/08
0070/08B
0542/08
0917/1/08
0010/08B
0111/08
0963/08
0433/08B
0566/1/08
0271/08B
0271/08
0032/08
0968/08
0302/08B
0037/2/08
0110/08
0433/1/08
0247/08
0402/1/08
0039/1/08
0409/08
0099/1/08
0258/08
0578/08B
0170/08
0602/08
0857/1/08
0483/08
0857/08
0756/08B
0759/1/08
0036/08
0843/08
0645/1/08
0711/08
0882/08
0176/08
0516/08
0903/08
0768/08
0883/08
0260/08
0304/08
0930/08
0602/08B
0099/08
0851/08
0605/08
0667/08
0148/1/08
0993/08
0403/08
0566/08B
0520/08B
0180/08
0036/08B
0220/08
0229/08
0990/08
0903/08B
0578/1/08
0261/08
0298/08
0831/08
0404/08
0800/08
0331/08
0017/08
0230/08
0160/1/08
0963/08B
0105/08
0349/08
0194/08
0302/08
0506/08
0967/08
0923/5/08
0913/08
0172/08B
0393/08
0172/08
0484/08
0830/08
0259/08
0511/08
0960/08B
0783/08
0694/08
0578/2/08
0172/1/08
0997/08
0181/08
0645/08
0182/08
0766/2/08
0039/08
0993/08B
0567/08B
0224/08
0557/08
0037/08B
0713/08
0520/1/08
0037/1/08
0879/08
0782/08
0656/08
0253/08
0010/1/08
0567/1/08
0759/08
0917/08B
0851/1/08
0348/08B
0482/08
0018/08
0247/1/08
0555/2/07
0681/2/07
0269/07
0378/07B
0109/07
0124/1/07
0047/07
0543/07
0140/07
0360/07
0180/07
0431/07
0277/07
0490/07
0838/07
0715/07
0464/07B
0574/1/07
0574/07B
0028/1/07
0363/07
0131/07
0100/07
0145/07
0206/07
0712/1/07
0129/07B
0590/07
0670/07B
0717/07
0432/07
0378/07
0225/1/07
0108/1/07
0207/07
0716/1/07
0692/07
0707/07
0040/07
0373/07
0127/07
0320/1/07
0816/07B
0319/07
0205/07B
0309/07
0225/07B
0838/07B
0734/07
0811/07
0643/07B
0146/07
0667/07
0666/07
0601/07
0211/07
0844/07B
0681/07
0320/07B
0824/07
0464/07
0196/07
0241/1/07
0491/07
0844/07
0192/07
0061/1/07
0712/2/07
0775/07
0461/07
0531/07B
0191/07
0227/07
0140/07B
0604/1/07
0378/1/07
0864/07
0716/07B
0664/07
0205/1/07
0712/07
0225/07
0529/07
0532/07
0734/1/07
0531/07
0012/07
0736/07
0553/07
0646/07
0068/07
0626/07
0306/07
0670/07
0819/07
0583/07
0815/1/07
0889/07
0358/07
0320/07
0129/1/07
0272/07
0931/07
0129/07
0108/07B
0108/07
0197/07
0085/07
0241/07B
0384/07
0815/07B
0148/07
0865/07
0735/07
0736/1/07
0212/07
0028/07B
0555/07B
0309/2/07
0169/07
0816/07
0764/1/07
0380/1/07
0474/1/07
0626/07B
0929/07
0736/07B
0188/07
0150/07B
0241/07
0380/07B
0228/07
0590/07B
0370/07
0090/07
0309/07A
0275/1/07
0150/07
0124/07
0769/07
0575/07
0531/1/07
0721/07
0440/07
0023/07
0708/07
0333/07
0355/07
0021/1/07
0701/07
0134/07
0643/07
0900/07
0720/07C
0716/07
0136/07
0769/1/07
0734/07B
0604/07
0061/07
0205/07
0722/07
0380/07
0592/07
0021/07B
0838/1/07
0720/07A
0474/07B
0042/07
0815/07
0469/07
0065/07
0460/07B
0464/1/07
0080/07
0081/07
0681/1/07
0670/1/07
0383/07
0769/07B
0166/07
0229/07
0728/07
0231/07
0275/07
0819/07B
0022/07
0681/07B
0604/07B
0309/07B
0746/07
0319/07B
0568/07
0121/07
0460/07
0667/07B
0295/07
0563/07
0214/07
0021/07
0233/07
0319/1/07
0256/06
0365/06
0612/06
0390/06
0900/06
0265/06B
0061/06
0621/06
0396/06
0158/06
0572/06
0357/06
0247/06
0366/06
0780/06
0505/06
0465/06
0330/06
0464/06
0096/06
0359/06B
0626/06B
0308/06
0011/06B
0010/06
0032/06
0259/06
0651/06
0199/06B
0206/06
0054/06
0642/06
0522/06
0907/06
0010/1/06
0072/06
0642/1/06
0626/3/06
0802/06
0161/06
0886/1/06
0837/06B
0274/06
0523/06
0174/06
0792/06
0553/06B
0004/06
0672/06
0173/06
0872/06B
0404/06B
0636/06
0621/1/06
0717/06
0479/06
0094/06
0060/06B
0080/06
0884/06
0680/1/06
0795/06
0011/1/06
0671/06
0626/06
0723/06
0285/06
0365/1/06
0162/1/06
0621/06B
0138/06B
0792/06B
0206/1/06
0179/06
0361/06
0029/06
0138/06
0156/06
0033/06
0162/06
0507/06
0872/06
0830/06
0171/06
0261/06
0006/06
0073/06
0260/06
0509/06
0081/06
0199/2/06
0157/06
0668/06
0520/1/06
0947/06
0910/06
0943/06
0791/06
0680/06
0479/06B
0364/06
0305/06
0680/06B
0104/06
0582/06
0503/06
0645/06
0070/06
0212/06
0206/06B
0494/06
0853/06
0668/06B
0265/1/06
0178/06
0033/06B
0573/06
0387/06
0665/06
0545/1/06
0162/2/06
0406/06
0060/1/06
0138/1/06
0623/06
0020/1/06
0796/06
0668/1/06
0359/1/06
0365/06B
0165/06
0011/06
0642/06B
0884/06B
0030/06
0554/1/06
0647/06
0190/06
0398/06
0177/06
0060/06
0207/06
0094/06B
0553/1/06
0693/06
0302/06
0020/06B
0418/06
0141/06
0176/06
0554/06B
0020/06
0587/06
0162/06B
0751/1/06
0629/06
0175/06
0792/1/06
0724/06
0245/06
0143/06
0635/06
0745/1/06
0745/06
0052/06
0362/06
0211/06
0404/1/06
0553/06
0231/06
0075/06
0745/06B
0010/06B
0033/1/06
0837/06
0590/05
0592/05
0240/05
0144/2/05
0592/1/05
0229/05B
0254/05
0552/05B
0626/05
0696/05
0870/05
0672/05B
0937/2/05
0790/05
0752/05
0064/05
0412/05
0773/1/05
0807/05
0399/1/05
0194/05
0592/05B
0252/05
0678/2/05
0593/05
0710/05
0829/1/05
0554/05B
0211/1/05
0829/05
0006/05
0184/05
0144/05B
0678/1/05
0247/1/05
0672/1/05
0250/05
0331/05
0554/1/05
0942/1/05
0553/05B
0813/2/05
0286/1/05
0397/05
0056/05
0078/05
0147/05
0763/05
0457/05
0812/2/05
0897/05
0667/05
0144/3/05
0144/05
0438/1/05
0552/05
0706/1/05
0092/05B
0813/05
0515/05
0706/05
0053/05
0312/05
0812/05B
0932/05
0065/05
0817/1/05
0329/05
0045/05B
0923/05
0438/05B
0193/1/05
0252/05B
0872/05
0199/05
0926/05
0732/05
0019/05
0616/05
0853/05B
0286/05B
0247/05
0249/05
0401/05
0773/05
0813/05B
0241/05
0511/05
0812/05
0721/05
0458/05
0746/05
0252/1/05
0706/05B
0811/1/05
0678/05B
0243/05
0349/05
0229/1/05
0673/05
0925/05B
0394/05B
0925/1/05
0725/05
0208/05
0640/05
0557/05
0144/4/05
0937/1/05
0761/05
0245/05
0803/05
0527/05
0138/05B
0512/05
0622/1/05
0245/05B
0289/05
0109/05
0940/05
0054/05
0588/05
0572/05
0541/05B
0834/05
0603/05
0352/05
0811/05B
0015/05
0019/1/05
0773/05B
0187/05
0553/05
0449/05
0836/05
0363/05
0332/05
0678/05
0615/05
0021/05
0724/05
0394/1/05
0937/05
0225/05
0552/1/05
0284/1/05
0211/05B
0819/1/05
0056/05B
0460/05
0914/05
0817/05
0924/05B
0623/05
0758/05
0726/05
0019/05B
0328/05
0924/05
0197/05
0622/05B
0336/05
0136/05
0137/05
0813/1/05
0193/05B
0853/05
0812/1/05
0541/1/05
0082/05
0138/05
0173/05
0622/05
0020/05
0087/05
0394/05
0045/1/05
0853/1/05
0144/1/05
0183/05
0132/05
0829/05B
0942/05B
0154/05
0541/05
0590/1/05
0229/05
0399/05B
0219/05
0284/05
0654/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0399/05
0809/05
0524/05
0942/05
0056/1/05
0924/1/05
0348/05
0092/1/05
0247/05B
0095/05
0016/05
0824/05
0794/05
0496/05
0238/04B
0269/04
1010/04
0980/04
0753/04B
0702/1/04
0269/3/04
0702/04B
0305/1/04
0727/1/04
0940/1/04
0413/04B
0551/04B
0724/1/04
0664/2/04
0610/04
0622/04
0331/04B
0903/04
0985/04
1002/04
0890/1/04
0270/04
0892/1/04
0782/04
0891/04
0892/04
0753/1/04
0642/04B
0238/04
0450/04
0332/04B
0892/04B
0734/04
0241/04B
0458/04B
0128/04B
0783/04
0904/04
0876/04
0891/1/04
0664/04
0890/04B
0891/04B
0995/04
0702/04
0955/04
0940/04B
0664/04B
0889/1/04
0904/1/04
0305/04B
0808/04
0889/04B
0284/04B
0709/04
0441/04
0724/04
0904/04B
0889/04
0591/04
0915/04
0888/04
0269/1/04
0269/04B
0774/1/03
0244/03
0774/03
0142/03B
0774/03B
0450/03
0661/03B
0485/1/03
0835/03B
0312/03B
0485/03B
Drucksache 304/16

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Vorab -Überprüfung

5 Änderungsverfahren

Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

5 Aufhebung

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vorab-Überprüfung

Artikel 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung

Artikel 5
Regelmäßige Überprüfungen

Artikel 6
Überprüfungsmeldung und Bericht

Artikel 7
Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung

Artikel 8
Recht auf Widerspruch

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfungsdatenbank

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Änderungsverfahren

Artikel 13
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG

Artikel 14a
Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates

Anhang 1
besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 2
Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)

Anhang 3
Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)

Anhang 4
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 811/16

... - Anstehende Legislativvorschläge, die für den Bereich saubere Energie und Klimaschutz relevant sind, wie beispielsweise die Überarbeitung der Strategien für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse für die Zeit nach 202023, werden einer eingehenden Analyse ihrer Auswirkungen auf Forschung und Innovation unterzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 541/16 (Beschluss)

... f) bei den für die Neuermittlung von Regelbedarfen zugrunde liegenden Sonderauswertungen der EVS 2013 bezüglich der Auswertung der Abteilung 7 "Verkehr" auch Haushalte mit Ausgaben für Kraftfahrzeuge berücksichtigt werden.



Drucksache 253/16 (Beschluss)

... "(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe c1 einzufügen: 'c1 Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 24a Absatz 3 Satz 2 Satz 4 - neu - FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48a Absatz 5 Nummer 2 FeV Artikel 1 Nummer 17 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 74 Absatz 1 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19b - neu - § 75 Nummer 5, Nummer 6 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Anlage 4 FeV Nummer 4.2.2 Spalte 2


 
 
 


Drucksache 349/16

... aa) In Nummer 8 werden nach dem Wort "Verbrauch" die Wörter "oder für den Betrieb von Ladepunkten zur Versorgung von Elektrofahrzeugnutzern" eingefügt.



Drucksache 243/16

... Die Regelungen des Wiener Übereinkommens folgen dem Grundgedanken, dass jedes Fahrzeug, das sich in Bewegung befindet, einen (Fahrzeug-)Führer haben muss (Artikel 8 Absatz 1). Ausdruck dieses Grundsatzes ist die jederzeitige Beherrschbarkeit des Fahrzeugführers über sein Fahrzeug (Artikel 8 Absatz 5) sowie die Beherrschbarkeit des Fahrzeugführers mit einer an die Verkehrsverhältnisse angepassten Geschwindigkeit (Artikel 13 Absatz 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Weitere Belange

Änderung des Artikels 8:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zur Änderung von Artikel 8

Zu Artikel 39


 
 
 


Drucksache 409/16 (Beschluss)

... "8b. den nach Landesrecht für die Genehmigung und Überwachung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 46 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 409/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7b - neu - SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 3 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 36 Absatz 2a StVG


 
 
 


Drucksache 771/1/16

... "5a. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 4, 5 und 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 4 StVO

4. Zu Artikel 2 Eingangsformel, Nummer 9 und 12 Buchstabe b, Artikel 3 Eingangsformel § 67 Absatz 2 Satz 8 und Anhang StVZO sowie BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 35a Absatz 4a Satz 7 StVZO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c § 36 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 2a - neu - StVZO

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 11a - neu - § 36 Absatz 4, Absatz 4a - neu - StVZO, § 72 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - StVZO Artikel 3 Nummer 5 Anlage lfd. Nummer 213a, Spalte 2 und 3 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 8, Nummer 10 § 63a Absatz 1, § 67a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 72 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b StVZO

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Nummer 230 Spalte 3 der Anlage zur BkatV


 
 
 


Drucksache 734/16 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung kooperativer, vernetzter und automatisierter Fahrzeuge und entsprechender Verkehrssysteme der Schutz personenbezogener Daten, der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit vor externen Angriffen und Manipulationen sein muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 3

Begründung

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 182/16

... (1) Luftfahrzeugführern ist das Führen oder Bedienen eines Luftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen untersagt. Satz 1 gilt für Medikamente nur so weit, als auf Grund ihrer betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Wirkung davon auszugehen ist, dass sie die Dienstfähigkeit von Luftfahrzeugführern beeinträchtigen oder ausschließen, es sei denn, durch eine ärztliche Bescheinigung eines flugmedizinischen Sachverständigen oder eines flugmedizinischen Zentrums kann nachgewiesen werden, dass eine solche Wirkung nicht zu befürchten ist.



Drucksache 126/16

... Darüber hinaus ist es auch für die Realisierung der internetbasierten Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (2. Stufe des Projektes i-Kfz) erforderlich, dass die aktuellen Daten zu den Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert und nutzbar sind. Zudem sollen für eine internetbasierte Zulassung auch internetbasierte Verwaltungsabläufe zur Durchführung der inhaltlichen Maßgaben aus anderen als straßenverkehrsrechtlichen Rechtsvorschriften geregelt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb Überwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 607/16

... : Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen,



Drucksache 580/16 (Beschluss)

... Artikel 8 Absatz 1 zählt neben den stationären Einrichtungen unter Buchstabe b auch Kältekreisläufe von Kälteanlagen von Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern auf. Danach ist das Wort "stationären" zu streichen.



Drucksache 804/1/16

... b) Der Bundesrat teilt die Meinung der Bundesregierung, dass Carsharing zu einer schnelleren Marktdurchdringung alternativer Kfz-Antriebstechnologien (z.B. Elektroautos, Hybrid- und Gasfahrzeuge) und damit zum Klimaschutz und zur Lösung der in vielen Städten virulenten Probleme mit der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid beitragen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb grundsätzlich die im Gesetzentwurf in § 5 Absatz 4 formulierte Maßgabe, dass die von Carsharing-Anbietern angebotenen Leistungen zu einer Minderung straßenverkehrsbedingter Luftschadstoff- und Klimagasemissionen führen müssen, in dem vorwiegend Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antriebstechniken, insbesondere solche mit Elektroantrieb, eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 21/16

... Wie bislang sollen allerdings Leichter, die nur zum Umladen in Häfen verwendet werden (sogenannte Hafenschuten), von der Regelung ausgenommen werden. Insofern soll von der Vorbehaltsmöglichkeit in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d CLNI 2012 Gebrauch gemacht werden. Durch die Beibehaltung einer Ausnahmeregelung für Hafenschuten wird vermieden, dass der Schiffseigner eines solchen Fahrzeuges unverhältnismäßig hoch belastet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wert einer Hafenschute in der Regel erheblich niedriger als der in § 5e Absatz 4 CLNI 2012 vorgesehene Mindestbetrag von 400 000 Rechnungseinheiten ist und dass von Hafenschuten, da sie nicht motorisiert sind, regelmäßig eine nur sehr geringe Betriebsgefahr ausgeht. Daher ist auch bei Haftungshöchstbeträgen, die den genannten Betrag von 400 000 Rechnungseinheiten unterschreiten, mit einer ausreichenden Befriedigung von geschädigten Gläubigern zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

§ 5n

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 552/16

... "413 Prüfung einzelner Fahrzeuge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Lösung

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 10

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 771/16 (Beschluss)

... "5a. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 2 Nummer 4, 5 und 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 3a Satz 3 § 52 Absatz 2 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 4 StVO

4. Zu Artikel 2 Eingangsformel, Nummer 9 und 12 Buchstabe b, Artikel 3 Eingangsformel § 67 Absatz 2 Satz 8 und Anhang StVZO sowie BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 35a Absatz 4a Satz 7 StVZO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 11a - neu - § 36 Absatz 4, Absatz 4a - neu - StVZO, § 72 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - StVZO Artikel 3 Nummer 5 Anlage lfd. Nummer 213a, Spalte 2 und 3 BKatV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 8, Nummer 10 § 63a Absatz 1, § 67a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StVZO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 72 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b StVZO

9. Zu Artikel 3 Nummer 6 Nummer 230 Spalte 3 der Anlage zur BkatV


 
 
 


Drucksache 13/16

... - Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Vereinfachung der Informationen für die Verbraucher über die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Stromladepunkte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 303/16

... Der Vorschlag garantiert außerdem, dass in EU-Gewässern weiterhin ein gleichberechtigter Wettbewerb zwischen allen Betreibern unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder der Flagge, die ihre Schiffe und Fahrzeuge führen, herrscht, ohne dass dabei zwischen Ausland- und Inlandfahrten unterschieden wird. Gleichzeitig wird mit dem Vorschlag klargestellt, unter welchen Bedingungen Befreiungen von den Anforderungen der Richtlinie 98/41/EG zugestanden werden können, wenn die lokalen Bedingungen dies erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Angaben zu den Personen an Bord

5 Gesellschaften

5 Freistellungen

5 Mitgliedstaaten

Zusätzliche Bestimmungen

Ausschussverfahren und Änderungsverfahren

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12a

Artikel 14a

Artikel 2
Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... Fahrlehrer sind bei der fahrpraktischen Ausbildung verantwortliche Fahrzeugführer (§ 2 Absatz 15 StVG). Trotz der Mitverantwortlichkeit des Fahrschülers hat damit der Fahrlehrer besondere Sorgfaltspflichten, vor allem auch gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern. Im Interesse eines ordnungsgemäßen und qualitativ hochwertigen Unterrichts sowie zur Verhütung von Unfällen bei den Ausbildungsfahrten muss der Fahrlehrer in besonderem Maße den Verkehr beobachten und Fahrschüler führen und anleiten. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit muss wie bisher die Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts auf maximal 495 Minuten beschränkt werden. Verbunden ist diese Höchstgrenze mit der Aufforderung an den Fahrlehrer zur Einlegung ausreichender Pausen zur Aufrechterhaltung der Fahrtüchtigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/1/16




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 FahrlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 FahrlG

3. Zu Artikel 1 § 12 Überschrift, Absatz 2 Sätze 2 - neu - bis 4 - neu - FahrlG

4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu -, Absatz 2 - neu - FahrlG

5. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8, Nummer 8

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 FahrlG

8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - FahrlG

9. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 4 Satz 1 FahrlG

10. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7, Nummer 7a - neu - FahrlG

11. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 1 Satz 3 FahrlG

12. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 Nummer 2a - neu - FahrlG

13. Zu Artikel 1 § 52 Satz 1 FahrlG

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 FahrlG

15. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummern 7a und 7b - neu - FahrlG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 721/16

... darzustellen, welches der Luftsicherheitsbehörde innerhalb einer von ihr zu bestimmenden Frist zur Zulassung vorzulegen ist; die Luftsicherheitsbehörde kann Ausnahmen von der Vorlagepflicht sowie für Luftfahrtunternehmen, die ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen betreiben, auch Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 1 zulassen."



Drucksache 126/16 (Beschluss)

... In vielen Fällen werden Fahrtwege von Großraum- und Schwertransporten über die Grenzen der Länder hinaus erlaubt bzw. genehmigt und erfordern eine Übergabe des Begleitpersonals, was zu unnötigen Störungen des Verkehrsflusses durch die geparkten Transporte und damit verbunden zu einem großen Verkehrssicherheitsrisiko durch diese Fahrzeuge führt. Die Polizei begleitet im Regelfall innerhalb der zuständigen Grenzen der Dienststelle. Im Extremfall sind mehrere Übergaben bei einem einzelnen Transport erforderlich, was jeweils mit Verkehrssicherheitsrisiken verbunden ist. Ferner werden Polizeibeamte oft zu akuten Einsätzen gerufen und dazu sind derzeit weitere verkehrsgefährdende Wartezeiten durch den Schwertransport hinzunehmen. Für diese Aufgabe sollen besonders verpflichtete Personen eingesetzt werden, die in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen als eigenständige Maßnahme der Straßenverkehrsbehörde treffen können (Beliehene).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 486/16 (Beschluss)

... Um der Fischerei eine Zukunftsperspektive zu bieten und soziale Härten bei einer erheblichen Reduzierung des Fangaufwandes abzumildern, tritt der Bundesrat dafür ein, dass im Rahmen des langfristigen Konzeptes zum Erhalt der Kutter- und Küstenfischerei die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Prämierung der zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen bietet. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung der EU-Mittel in ausreichendem Umfang möglichst flexibel und unbürokratisch bereitzustellen.



Drucksache 79/16

... Neben der Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit kann LNG in einigen Fällen Umweltauswirkungen verringern und so das Nachhaltigkeitsziel der EU unterstützen. Ein Schlüsselbereich ist in diesem Zusammenhang der Verkehr, wo LNG zunehmend als Alternative zu Schiffskraftstoffen und zu Diesel in schweren Nutzfahrzeugen wie beispielsweise Lkw genutzt werden wird. Im kleinen Maßstab kann LNG auch eine Rolle bei der Verringerung der Umweltauswirkungen der Wärme- und Stromversorgung spielen, beispielsweise für industrielle oder andere Verbraucher in entlegenen Gebieten und/oder Gebieten ohne Netzanschluss, die derzeit auf umweltschädlichere fossile Brennstoffe angewiesen sind.



Drucksache 771/3/16

... "Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/3/16




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 49/1/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im Übrigen

Zu weiteren Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 221/16

... 1. für die Beförderung im Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel oder frisches Fleisch von Geflügel nicht entladen wird, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/16




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 16

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Nummer 24

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3192: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 494/16

... Schließlich wird die Heizwertklausel auch durch Rechtsnormen überlagert, die sich als spezialgesetzliche (Gesetz oder Rechtsverordnung) und vorrangige Ausformung der allgemeinen Abfallhierarchie nach § 6 KrWG darstellen. Dies gilt etwa für Verpflichtungen zur Getrennthaltung bzw. zur Trennung von Abfällen, durch die der Normgeber die Generierung einer hochwertig recycelbaren Abfallfraktion fördert und so die Grundlage für ein hochwertiges und wirtschaftlich sich weitgehend selbst tragendes Recycling schafft. Gleiches gilt für rechtliche Verpflichtungen zur Durchführung bestimmter recyclingorientierter Behandlungsschritte und für verbindliche Recyclingquoten, wie etwa bei der Altfahrzeugverordnung.



Drucksache 433/1/16

... f) Um den Schienenverkehr weiter zu stärken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, bittet der Bundesrat, den eingeschlagenen Weg zur Reduzierung des Eisenbahnlärms weiterzugehen und sowohl den aktiven Lärmschutz an den Schienenfahrzeugen wie auch den Ausbau des passiven Lärmschutzes fortzuführen.



Drucksache 507/16

... (2) "Zivilluftfahrt" den Flugbetrieb von Zivilluftfahrzeugen mit Ausnahme des Flugbetriebs von Staatsluftfahrzeugen im Sinne des Artikels 3 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt;



Drucksache 287/16

... Es werden keine direkten Folgen für die Umwelt erwartet. Indirekt kann die erhöhte Preistransparenz eine Steigerung der Markteffizienz bewirken, durch die etwaige negative Folgen für die Umwelt (z.B. eine Zunahme der Fahrzeugemissionen) durch positive Folgen (z.B. Frachtpools) ausgeglichen werden. Es werden keine negativen Folgen für die Grundrechte erwartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 299/16

... 26. Z. B. in den Bereichen Energieeffizienz, intelligente urbane Mobilität und innovative Technologien, etwa in Bezug auf alternative Brennstoffe und Elektrofahrzeuge, Breitband und Infektionskrankheiten.



Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Sie verbringen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen (auf Fahrten bis zu 50 Mal pro Jahr plus Auf- und Abbauzeit, dabei stehen die Tiere nachweislich bis zu 20 Stunden im Transportfahrzeug). Die Zeit für freie, selbstbestimmte Bewegung und anderes artgemäßes Verhalten ist auch dadurch unverhältnismäßig stark beschränkt. Mittlerweile gibt es auch ein aktuelles rechtskräftiges Urteil vom 29. September 2015 (AG Darmstadt 233 OWi 8200 Js 40305/13), in dem klargestellt wird, dass der Umstand, dass Tiere am Zielort noch in Transportboxen verwahrt werden das Zufügen eines Leidens ohne vernünftigen Grund nach § 1 des



Drucksache 362/1/16

... | es - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bremen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 315d StGB

§ 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315f
Einziehung

Zu § 315d

Zu § 315d

Zu § 315d

Zu § 315d

2. Zur Einzelbegründung zu Artikel 1 Nummer 4 Absatz 4 - neu -

3. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

4. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor,


 
 
 


Drucksache 340/16

... Ziel der Bundesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge zugelassen sein sollen. Demgegenüber sind aktuell Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen kaum zu finden. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 12.363 reine Elektro-Pkw und 11.101 Plugin-Hybrid-Pkw zugelassen (Kraftfahrt- Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 01/2016). Dies entspricht einem Anteil von 0,73 % an den Neuzulassungen. Der gesamte Bestand belief sich am 1. Januar 2016 auf 37.589 Elektro- und Plugin-Hybrid-Pkw (Verband der Automobilindustrie, Kraftfahrt-Bundesamt). Der Ausbau der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 636/2/16

... Die bisherige Nummer 2 des Entschließungsantrags ist neu zu fassen, um eine drohende Überregulierung zu verhindern. So geht eine dort vorgesehene deutliche Bußgelderhöhung bei Verstößen gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführern gemäß § 23



Drucksache 477/1/16

... § 8 Absatz 1 BattG sieht vor, dass Vertreiber, die Fahrzeug-Altbatterien oder Industrie-Altbatterien zurückgenommen haben (§ 2 Nummer 2 Buchstabe h), die Altbatterien den Herstellern solcher Batterien zurückgeben dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/1/16




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 Satz 4 EfbV

2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 und 4 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 3, 4, Absatz 3 Nummer 1 und Satz 2 - neu - EfbV

5. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Satz 1 und 3 EfbV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Nummer 3a - neu - EfbV *

7. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 3a - neu - EfbV

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 - neu - EfbV

9. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 5 EfbV

10. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 2 Satz 1 - neu - bis 3 - neu -, Satz 1 EfbV

11. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EfbV

12. Zu Artikel 1 Anlage 3 Anlage zum Zertifikat Nummer 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 EfbV

13. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb AbfBeauftrV

14. Zu Artikel 2 § 2 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

15. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 3 AbfBeauftrV

16. Zu Artikel 2 § 9 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a AbfBeauftrV

17. Hauptempfehlung zu den Ziffern 18, 19 und 20

Zu Artikel 2

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17

Zu Artikel 2

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 17 nur Wi

Zu Artikel 2

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 10

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 229/1/16

... Mit der Änderung soll die bisher in der Definition enthaltene Einschränkung, dass von der Außenwerbung nur ortsfeste Einrichtungen umfasst werden, gestrichen werden. Es würde sonst die Möglichkeit bestehen, durch die Nutzung nicht ortsfester Oberflächen als Werbeträger, wie bspw. Aufsteller, Gerüste, Flächen auf Fahrzeugen und Sonnenschirme, das Verbot der Außenwerbung des § 20a zu umgehen und damit das Ziel des Gesetzes, die Verbesserung des Gesundheits- und Jugendschutzes, zu unterlaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Gesetzgebungskompetenz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 14

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 14


 
 
 


Drucksache 517/16

... Die Rheinquerung der A 1 bei Leverkusen wird seit dem ersten Bekanntwerden der gravierenden Schäden im Herbst 2012 von Fachleuten permanent überwacht. Im Rahmen dieser intensiven Kontrollen wurden im Juni 2016 neue Risse in der Stahlkonstruktion gefunden, darunter ein besonders gefährlicher Riss an tragenden Elementen der Seilbefestigung. Risse dieser Art würden bei fortgesetztem Auftreten zur sofortigen und endgültigen Sperrung der Brücke für den gesamten Fahrzeugverkehr führen. Dies ist im Sinne der Mobilitätssicherung für den Großraum Köln und der gesamten Wirtschaft Nordrhein-Westfalens unbedingt zu vermeiden.



Drucksache 138/16

... 2. Diese Richtlinie gilt nicht für Personen, die folgende Fahrzeuge betreiben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 307/16

... In Einzelfällen nehmen Triebfahrzeugführer, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, Arbeitsaufträge entgegen, die zu überlangen Arbeitszeiten führen, so dass Ruhezeiten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dies führt nicht nur zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit der Triebfahrzeugführer, sondern auch zur Gefährdung der Betriebssicherheit des Eisenbahnsystems.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 3
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 523/1/16

... Dienstwagenprivileg hinausgehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht.



Drucksache 23/16

... b) für einen Arbeitnehmer, der zur Flug- oder Kabinenbesatzung eines Luftfahrzeugs gehört, die Rechtsvorschriften des Vertragsstaats, in dem die Luftfahrtgesellschaft, bei der er die Beschäftigung ausübt, ihren Sitz hat,



Drucksache 72/2/16

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/2/16




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 281/16 (Beschluss)

... b) Aus Sicht des Bundesrates sollte die Nachrüstung von Euro-IV-Lkw mit Stickoxidminderungssystemen gefördert werden, indem diese nachgerüsteten Fahrzeuge in die Kategorie B aufgenommen werden. Damit ließe sich ein finanzieller Anreiz zur Anschaffung generieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, Nummer 6 - neu - BFStrMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Absatz 4 und 5 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 78/16

... - Sie verbringen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen - auf Fahrten bis zu 50 Mal pro Jahr plus Auf- und Abbauzeit dabei stehen die Tiere nachweislich bis zu 20 Stunden im Transportfahrzeug). Die Zeit für freie, selbstbestimmte Bewegung und anderes artgemäßes Verhalten ist auch dadurch unverhältnismäßig stark beschränkt. Mittlerweile gibt es auch ein aktuelles rechtskräftiges Urteil vom 29.09.2015 (AG Darmstadt 233 OWi 8200 Js 40305/13), in dem klar gestellt wird, dass der Umstand, dass Tiere am Zielort noch in Transportboxen verwahrt werden das Zufügen eines Leidens ohne vernünftigen Grund nach § 1



Drucksache 311/16

... Marktzugangsanforderungen unterliegen sollen. Dies kann Genehmigungen für eine Geschäftstätigkeit, Zulassungspflichten oder Mindestanforderungen für Qualitätsstandards (z.B. Größe der Räume, Art der Fahrzeuge, Versicherungs- oder Einlagepflichten) einschließen. Nach EU-Recht müssen solche Anforderungen gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, wobei die Besonderheiten der Geschäftsmodelle und der betreffenden innovativen Dienstleistungen zu berücksichtigen sind und ein Geschäftsmodell nicht gegenüber anderen bevorzugt werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 30/16

... 1. Die Verordnung regelt den Austausch von Informationen, die durch die Zusammenführung und Analyse von Daten aus Schiffsmeldesystemen und anderen von den Agenturen unterhaltenen oder für sie zugänglichen Informationssystemen generiert werden. Zudem wird der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Agenturen gefördert. Dadurch wird die EFCA in die Lage versetzt werden, Systeme für den Austausch zwischen Agenturen einzurichten, alle damit verbundenen Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen sowie einen ständigen Datendienst und einen EU-Datenknoten bereitzustellen. Durch Rückgriff auf ihre Erfahrungen mit den anhand von gemeinsamen Einsatzplänen und mit Hilfe von EU-Inspektoren durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Fischerei sowie durch einen erweiterten Geltungsbereich und die Durchführung gemeinsamer Einsätze mit Inspektoren, die mit den entsprechenden Befugnissen in verschiedenen Bereichen (Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Fischerei, Grenzschutz, Umwelt, Drogen- und Waffenhandel, Schiffssicherheit usw.) ausgestattet sind, wird die EFCA besser in der Lage sein, den Austausch der Daten zu fördern, die sie anlässlich ihrer Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, u.a. über Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) und elektronische Berichterstattungssysteme (Electronic Reporting Systems, ERS), erfasst. Bei VMS-Daten handelt es sich um satellitengestützte Überwachungssysteme. Dadurch können für jedes Schiff jederzeit die aktuelle Position und alle erfolgten Bewegungen auf See festgestellt werden. Diese Daten sind bei der Migrationskontrolle sehr hilfreich, da sie sowohl Grenzkontrollen als auch Such- und Rettungseinsätze ermöglichen. Zudem kann dadurch festgestellt werden, wenn ein Fischereifahrzeug in einen Hafen einläuft, um Migranten an Bord zu nehmen. Da aus diesen Daten auch die Geschwindigkeit des Schiffes abzulesen ist, kann beispielsweise festgestellt werden, wenn ein Schiff langsamer fährt, weil es schwer mit Migranten beladen ist oder weil es ein anderes Schiff hinter sich herzieht. Die ERS werden von Fischern genutzt, um Daten über ihre Fangtätigkeiten elektronisch aufzuzeichnen und zu melden. Somit können durch Vergleich mit ähnlichen Daten über ähnliche Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet ungewöhnliche oder illegale Tätigkeiten festgestellt werden. Da diese Daten auch eine Anlandeerklärung umfassen, lässt sich feststellen, wo ein Schiff seine Fänge angelandet und eventuell illegale Migranten an Bord genommen hat.



Drucksache 88/16 (Beschluss)

... c) Machineto-Machine (M2M)-Kommunikation; diese wird bei der Umsetzung von Industrie 4.0 eine zunehmende Rolle spielen. M2M steht für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Systemen wie Maschinen, Fahrzeugen oder auch Containern untereinander oder mit einer zentralen Stelle. Typische Anwendungen sind die Fernüberwachung und -steuerung (zum Beispiel bei Strom-, Gas- und Wasserzählern). M2M verknüpft Informations- und Kommunikationstechnik und bildet das sogenannte "Internet der Dinge". Eine neue Fragestellung ist hierbei auch die Auswirkung der M2M-Kommunikation auf die Nummerierung (§ 66 TKG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen


 
 
 


Drucksache 617/16

... -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 72/1/16

... Auch die Ungleichbehandlung von Fahrzeugführern mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im EU-Kartenführerschein und solchen mit einem separaten Fahrerqualifizierungsnachweis ist nicht außer Acht zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 8 Absatz 4 BKrFQG


 
 
 


Drucksache 195/16

... Im SPNV (Unternehmensgruppe 3) zeigt sich zwischen 2005 und 2012 eine deutlich gestiegene Nachfrage bei weitestgehend konstantem Angebot. Der Nachfragesteigerung wurde durch Anpassung des Platzangebotes begegnet und darüber hinaus wurden Qualitätsverbesserungen vorgenommen.-km sind die auf den Fahrzeugeinsatz bezogene statistische Einheit der Betriebsleistung, die bei Fahrten im Rahmen der Verkehrsbedienung erbracht werden. Ein Fzg.-km wird geleistet, wenn ein Fahrzeug einen Kilometer zurücklegt. Hierbei gelten in Mehrfachtraktion verkehrende U-Bahnen oder Triebwagen als ein Fahrzeug. Als Oberbegriff sind die Fzg.-km mit den Einheiten Bus-Kilometer bzw. Zug-Kilometer gleichzusetzen. Die Fzg.-km werden in der Bundesstatistik ermittelt. Die Nachfrage wird in Personenkilometern (Pkm) dargestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/16




Bericht

3 Auftrag

Begriffsdefinition, Unternehmensgruppen und Bezugsjahre

3 Finanzierungsgrundlagen

3 Definitionen

Übersicht: Kostendeckungsgrade im 7. Kostendeckungsbericht.

Angebots - und Nachfrageentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Angebots- und Nachfrageentwicklung 2005 bis 2012.

Kostenentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Kostenentwicklung 2005 bis 2012.

Ertragsentwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Ertragsentwicklung 2005 bis 2012.

Entwicklung der Kostendeckung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung Kostendeckungsgrade 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993

Finanzleistungen der öffentlichen Hand im ÖPNW

4 Konzeption

Ergebnis für das Jahr 2012

Übersicht: Öffentliche Finanzleistungen im Jahr 2012.

Ergebnisse für die Entwicklung zwischen 2005 und 2012

Übersicht: Entwicklung der öffentlichen Finanzleistungen 2005 bis 2012.

Vergleich mit den Ergebnissen für die Jahre 1998 und 1993


 
 
 


Drucksache 603/16 (Beschluss)

... "§ 3a Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu -,

2. Zu Artikel 2 Nummer 1

§ 3a
Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben c1 - neu - bis c3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 676/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten

I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner

II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten


 
 
 


Drucksache 498/16

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten



Drucksache 541/1/16

... f) bei den für die Neuermittlung von Regelbedarfen zugrunde liegenden Sonderauswertungen der EVS 2013 bezüglich der Auswertung der Abteilung 7 "Verkehr" auch Haushalte mit Ausgaben für Kraftfahrzeuge berücksichtigt werden.



Drucksache 301/16

... In der Mitteilung der Kommission über Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt 3 werden als vorrangige Bausteine für den digitalen Binnenmarkt geltende Bereiche aufgelistet, bei denen eine bessere IKT-Normung besonders dringlich ist:4 5G-Kommunikation, Cloud Computing, das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), Datentechnologien (auch für Big Data) und Cybersicherheit. Sie bilden die grundlegenden technologischen Bausteine, auf die sich Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste (eHealth), vernetzte und automatisierte Fahrzeuge, intelligente Energie, fortgeschrittene Fertigung oder intelligente Städte stützen werden. Die Kommission plant derzeit nicht, den europäischen Normungsgremien Normungsaufträge zu erteilen, wird diese aber darum ersuchen, sich an einer Reihe von Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen eine Bestandsaufnahme der geeigneten Normen und deren Entwicklung vorbereitet werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


Drucksache 506/16

... 1. Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 6
Unterweisung der Beschäftigten

6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte

6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen

6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen

6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

Artikel 2
Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

d Weitere Kosten

IV. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 603/1/16

... "§ 3a Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu -, Nummer 6 § 15 Absatz 4 Nummer 6, § 17 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2, Absatz 5 Satz 1 GüKG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1

§ 3a
Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben c1 - neu - bis c3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 275/16

... 2. im Fall des Kapitäns eines Fischereifahrzeugs durch die für das Bußgeld- oder Strafverfahren zuständige Behörde festgesetzt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.