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0733/05
0872/05
0057/05B
0094/1/05
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0057/1/05
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0237/1/05
0241/05
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0806/05
0163/1/05
0244/05
0244/1/05
0094/05B
0237/05B
0478/1/05
0924/05B
0726/05
0092/05
0924/05
0637/05B
0720/05
0715/05
0672/05
0924/1/05
0621/04
0622/04
0408/04
0128/04B
0613/04
Drucksache 863/07

... ii) das derzeitige Konzept für Auswahl und Genehmigung von Anbietern bestimmter Arten grenzüberschreitender Dienste verhindert die für die Entwicklung neuer Dienste erforderlichen Größeneinsparungen. Insbesondere bei wirklich gemeinschaftsweiten Diensten wird ein stärker koordiniertes System für die Genehmigung von Nutzungsrechten an Frequenzen und Nummern benötigt. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und Größeneinsparungen bei gemeinschaftsweiten Diensten wurden auch in der Antwort der ERG an das Kommissionsmitglied Reding als wichtige Faktoren genannt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 863/07




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags / allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und die Entscheidungsfindung: Die europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation

3.1. Die Erfahrungen der ERG

3.2. Hauptaufgaben der neuen Behörde

3.3. Rechtliche Aspekte

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Aufgaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Aufgaben der Behörde

Kapitel II
Aufgaben der Behörde im Hinblick auf die Stärkung des Binnenmarkts

Artikel 4
Rolle der Behörde bei der Anwendung des Rechtsrahmens

Artikel 5
Konsultation der Behörde zu Fragen der Definition und Analyse nationaler Märkte sowie zu Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Überprüfung nationaler Märkte durch die Behörde

Artikel 7
Definition und Analyse länderübergreifender Märkte

Artikel 8
Harmonisierung der Nummerierung und Nummernübertragbarkeit

Artikel 9
Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112

Artikel 10
Beratung zu Frequenzfragen im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 11
Harmonisierung der Bedingungen und Verfahren für Allgemeingenehmigungen und Nutzungsrechte

Artikel 12
Vorschlag für die Auswahl von Unternehmen

Artikel 13
Zurücknahme der in gemeinsamen Verfahren erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern

Artikel 15
Tätigkeiten aus eigener Initiative

Kapitel III
Ergänzende Aufgaben der Behörde

Artikel 16
Einziehung von Verwaltungsgebühren für Dienste der Behörde

Artikel 17
Einziehung und Weiterverteilung von Nutzungsentgelten für die im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens erteilten Nutzungsrechte an Frequenzen und Nummern sowie der Verwaltungsgebühren

Artikel 18
Grenzübergreifende Streitigkeiten

Artikel 19
Austausch, Verbreitung und Erfassung von Informationen

Artikel 20
Verwaltung des Frequenzinformationsregisters und der Mobilfunk-Roaming-Datenbank

Artikel 21
Beobachtung und Berichterstattung im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 22
Zugänglichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 23
Zusätzliche Aufgaben

Kapitel IV
Organisation der Behörde

Artikel 24
Organe der Behörde

Artikel 25
Verwaltungsrat

Artikel 26
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 27
Regulierungsrat

Artikel 28
Aufgaben des Regulierungsrats

Artikel 29
Direktor

Artikel 30
Aufgaben des Direktors

Artikel 31
Der leitende Beamte für Netzsicherheit

Artikel 32
Ständige Gruppe der Interessenvertreter

Artikel 33
Einspruchskammer

Artikel 34
Rechtsbehelfe

Artikel 35
Verfahren vor dem Gericht Erster Instanz und dem Gerichtshof

Kapitel V
Finanzvorschriften

Artikel 36
Haushalt der Behörde

Artikel 37
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 38
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 39
Finanzvorschriften

Artikel 40
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 41
Übermittlung von Informationen an die Behörde

Artikel 42
Konsultation

Artikel 43
Aufsicht, Durchsetzung und Sanktionen

Artikel 44
Interessenerklärung

Artikel 45
Transparenz

Artikel 46
Vertraulichkeit

Artikel 47
Zugang zu Dokumenten

Artikel 48
Rechtsstatus

Artikel 49
Personal

Artikel 50
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 51
Haftung der Behörde

Artikel 52
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 53
Beteiligung von Drittländern

Artikel 54
Kommunikationsausschuss

Artikel 55
Bewertung

Artikel 56
Übergangsvorschriften

Artikel 57
Inkrafttreten

Anhang In
das Register aufzunehmende Informationen über Nutzungsrechte (gemäß Artikel 20)

2 Finnanzbogen


 
 
 


Drucksache 816/07

... (2) Elektronisches Gerät im Sinne dieser Verordnung ist ein transportables Gerät, das elektronische Schaltkreise enthält und mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt wird. Betrieb eines elektronischen Geräts bedeutet die Versorgung der Schaltkreise eines derartigen Geräts mit elektrischer Energie; hierzu gehören auch jene Betriebsarten, die ein internes Weiterarbeiten des Geräts zulassen (z.B. Stumm- oder Bereitschaftsschaltungen), nicht jedoch solche Betriebsarten, die lediglich Einschaltvorgänge vorbereiten, steuern oder der Erhaltung gespeicherter Daten dienen. Sendefunktion bedeutet die beabsichtigte Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz; die Ausstrahlung von Licht oder Wärme wie etwa bei einer Infrarotschnittstelle ist darin nicht eingeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes

§ 2
Weitergehende Freistellungen

§ 3
Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

§ 4
Hinweispflicht

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 929/07

... c. energiereiche Hochfrequenzsysteme, geeignet für die Vernichtung oder Abwehr (Unterbrechung des Einsatzes) eines gegnerischen Objekts;



Drucksache 862/07

... - und Identifizierungsgeräten, bei denen es sich auch um kontaktlos mit Funkfrequenzen arbeitende Geräte handeln kann. So werden beispielsweise in RFID-Funkfrequenzerkennungsgeräten (Radio Frequency Identification Devices) Funkfrequenzen genutzt, um von eindeutig gekennzeichneten Etiketten Daten auszulesen, die dann über bestehende Kommunikationsnetze weitergeleitet werden können. Die breite Nutzung solcher Technologien kann erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen und damit einen großen Beitrag zum Binnenmarkt leisten, wenn ihr Einsatz von den Bürgern akzeptiert wird. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Grundrechte des Einzelnen, vor allem das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, gewahrt bleiben. Werden solche Geräte an öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze angeschlossen oder werden elektronische Kommunikationsdienste als Grundinfrastruktur genutzt, so sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie



Drucksache 11/07

... Nach Absatz 1 sind die technischen Einzelheiten der elektronischen Datenübermittlung zwischen dem Betreiber und den Landesjustizverwaltungen zu vereinbaren. Eine Sicherung kann etwa durch ein VPN oder ähnliche Systeme erfolgen. Angesichts der Masse der Indexdaten und der hohen Synchronisationsfrequenz wird auf eine Dokumentation entsprechend § 10 Satz 3 verzichtet.



Drucksache 595/07

... Die vorgeschlagene Entscheidung hat ein Verfahren für die Auswahl von Satellitenmobilfunkbetreibern auf Gemeinschaftsebene zum Ziel. Darüber hinaus enthält der Entscheidungsvorschlag Bestimmungen für eine koordinierte Erteilung der Genehmigungen durch die nationalen Behörden an die ausgewählten Betreiber zur Nutzung der Funkfrequenzen für den Betrieb dieser Systeme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Titel I
Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Auswahlverfahren

Artikel 3
Vergleichendes Auswahlverfahren

Artikel 4
Zulässigkeit der Anträge

Artikel 5
Erste Auswahlrunde

Artikel 6
Zweite Auswahlrunde

Titel III
Genehmigung

Artikel 7
Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller

Artikel 8
Zugehörige Bodenkomponenten

Artikel 9
Überwachung und Durchsetzung

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 65/07

... Spektralbereiche können durch den Frequenz- bzw. Wellenlängenbereich oder durch allgemein genutzte technische Begriffe beschrieben werden. Typische technische Begriffe sind beispielsweise UV (Ultraviolett), VIS (für das menschliche Auge sichtbarer Spektralbereich), NIR (Nahes Infrarot), SWIR (short-wave infrared), TIR (thermisches Infrarot). In der Regel können aus spektraler Information Rückschlüsse über die Materialbeschaffenheit des beobachteten Objektes gezogen werden. Ein hoher spektraler Informationsgehalt, der sich aus der spektralen Abdeckung und der spektralen Auflösung ergibt, kann so insbesondere enttarnende Wirkung haben. Fernerkundungssensoren, deren abgedeckter Spektralbereich in wenige Kanäle aufgeteilt ist, werden als multispektrale Sensoren bezeichnet. Fortschrittliche Multispektralsektoren erkennen Dutzende (superspektrale Sensoren) oder gar hunderte (hyperspektrale Sensoren) von einzelnen Spektralbereichen für jedes einzelne räumliche Pixel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 595/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat vermisst im Vorschlag der Kommission für die Verteilung der MSS-Übertragungskapazitäten Regelungen, wie sie für die Frequenzordnung im nationalen Recht angelegt sind, und zwar ausgehend von dem Regulierungsziel in § 2 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 5 des



Drucksache 229/07

... a) des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsfrequenz der verschiedenen Arten des internationalen Verkehrs an den Landübergängen eines Vertragsstaats, die benannt werden könnten, im Vergleich zu anderen Grenzübergangsstellen, und



Drucksache 295/07

... • Es bedarf einer europaweiten Zulassung von Diensten, Frequenzen und Inhalten sowie einer flexibleren, marktorientierten Vorgehensweise bei der Frequenzzuweisung. Wenn sich die Mitgliedstaaten aktiv für die Neuzuweisung von nicht ausgelasteten derzeit öffentlichen Stellen und dem Militär vorbehaltenen Frequenzen einsetzen könnte der Bedarf raumgestützter und terrestrischer Infrastrukturen ausgewogen befriedigt werden; außerdem könnten wissenschaftlich genutzte Frequenzbänder beibehalten werden13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/07




1. Einleitung

2. Die strategische Zielsetzung der Europäischen Raumfahrtpolitik

3. Anwendungen

3.1. Satellitennavigation

3.2. Erdbeobachtung

3.3. Satellitenkommunikation

3.4. Sicherheit und Verteidigung

4. Grundlagen

4.1. Wissenschaft und Technik

4.2. Internationale Raumstation ISS und Erforschung des Sonnensystems

4.3. Zugang zum Weltraum

5. Eine wettbewerbsfähige Europäische Raumfahrtindustrie

5.1. Regulierungsrahmen

5.2. Öffentliche Investitionen in die Raumfahrtindustrie

6. Governance

6.1. Institutioneller Rahmen

6.2. Koordiniertes Europäisches Raumfahrtprogramm

6.3. Internationale Beziehungen

Anhang 1
: Wichtige Maßnahmen

Anhang 2
: Glossar


 
 
 


Drucksache 512/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat fordert, die mitgliedstaatlichen Regelungsbefugnisse zur Sicherung des freien Informationsflusses, der Medienpluralität und der kulturellen Vielfalt auch im Rahmen der Frequenzpolitik zu achten. Die Vergabe aller Frequenzen fällt in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Bei Mobilfernsehen handelt es sich nach Auffassung des Bundesrates um Rundfunk. Es ist deshalb Aufgabe der Mitgliedstaaten, in den vorhandenen Frequenzbereichen sicherzustellen dass Frequenzen für das Mobilfernsehen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang lehnt der Bundesrat die Forderung der Kommission, das L-Band generell für die Verbreitung von Mobilfernsehen über DVB-H zu verwenden, ab.



Drucksache 331/06

... 27. Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Monopolkommission, dass gerade Resale eine Zugangsvariante darstellt, die, anders als dies der Gesetzestext suggeriert, Innovationsanreize - entsprechende Resaleentgelte unterstellt - noch am ehesten berücksichtigen kann. Belege hierfür finden sich im Bereich des Mobilfunks, wo Infrastrukturbetreiber aufgrund der frequenztechnisch bedingten Oligopolisierung des Marktes von Anfang an verpflichtet waren, Diensteanbieter zuzulassen und dies der Innovationsfähigkeit dieses Bereichs nicht geschadet hat.



Drucksache 751/06

... 1.1 Ermittlung und Bewertung der Exposition Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen nach dem Stand der Technik erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8); dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a



Drucksache 158/06

... a) seine eigenen Kurzwellensende- und -empfangsanlagen (einschließlich Ausrüstung für den Notbetrieb), die auf denselben Frequenzen (im Rahmen der durch die geltenden Vorschriften des Gastlands festgelegten Toleranzen für den Funkdienst) für Funktelegraphie-, Funktelefon- und ähnliche Dienste benutzt werden dürfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 499/06

... Die Antworten auf die Aufforderung der Kommission zur Stellungnahme7 waren im Hinblick auf die Auswirkungen des Rechtsrahmens im Allgemeinen positiv, wenngleich auch darauf hingewiesen wurde, dass es für endgültige Schlussfolgerungen noch zu früh war. Die Verbraucher- und Branchenverbände befürworteten den Ansatz des Rechtsrahmens, übten aber Kritik an dessen Umsetzung. Mehrere Interessengruppen waren der Ansicht, dass zwar bestimmte Aspekte geändert werden müssten, der Rahmen insgesamt aber mehr Rechtssicherheit gebracht habe. In zahlreichen Äußerungen wurde eine Vereinfachung der Marktüberprüfung angemahnt und die neue Kompetenzverteilung bei der Frequenzharmonisierung8 begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/06




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Hintergrund

3. Bewertung des Rechtsrahmens – Verwirklichung der Ziele

4 Marktentwicklung

Konsultation der Interessengruppen

4 Zusammenfassung

4. Technologie- und Markenentwicklung

5. Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

5.1. Verbesserung der Frequenzverwaltung im Bereich der elektronischen Kommunikation

5.2. Rationalisierung der Marktüberprüfungen

5.3. Konsolidierung des Binnenmarktes

5.3.1. Abhilfemaßnahmen gemäß dem Verfahren nach Artikel 7

5.3.2. Einsprüche

5.3.3. Gemeinsamer Ansatz für die Genehmigung von Diensten mit gesamteuropäischer oder Binnenmarktbedeutung

5.3.4. Sonstige Änderungsvorschläge

5.4. Stärkung der Verbraucher- und Nutzerrechte

5.5. Erhöhung der Sicherheit

5.6. Bessere Rechtsetzung: Aufhebung veralteter Vorschriften

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 359/06 (Beschluss)

... Es sollte sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen von der eingeschränkten Nutzbarkeit der ihnen zugeteilten Frequenzen in jedem Fall erfahren. Nur so wird es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der festgelegten Frequenznutzungsbedingungen zu überprüfen und ihre Kunden ggf. entsprechend zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 886/06

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen.



Drucksache 359/06

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen. Erfolgt diese Veröffentlichung nicht auch im Amtsblatt der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 9a
Neue Märkte

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

§ 47b
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 4
Neubekanntmachung 900-15

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a) Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 45a

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45g

Zu § 45h

Zu § 45i

Zu § 45j

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 13

Zu § 47b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

a Absatz 2 Satz 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66g

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66j

Zu § 66k

Zu § 66l

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 85/06

... 14. betont, wie wichtig eine adäquate Frequenzallokation für Dienste von öffentlichem Interesse, offene, transparente und nichtdiskriminierende Verfahren sowie eine angemessene Flexibilität bei der Zuteilung von Funkfrequenzen und der Erteilung von Lizenzen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/06




Institutioneller Rahmen

2 Kommission

2 GER

2 Parlament

Mitgliedstaaten und NRB

Industrie und Verbraucher


 
 
 


Drucksache 370/06 (Beschluss)

... Derzeit ist bei Enten und Gänsen über die Ausscheidungshäufigkeit, Ausscheidungsdauer und ausgeschiedene Virusmenge nach einer aviären Influenza-Infektion mit den Subtypen H5 und H7 wenig bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer monatlichen virologischen Untersuchung von klinisch unauffälligen Gänsen und Enten auf H5 und H7 eine eventuelle Erregereinschleppung festzustellen, ist äußerst gering. Auch die regelmäßige monatliche Untersuchungsfrequenz führt zu keiner größeren Sicherheit, belastet aber die Tierhalter in hohem finanziellem Maß.



Drucksache 261/06

... - Schaffung einer angemessenen Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsdiensten und Postdiensten und für die Nutzung des Hochfrequenzspektrums,



Drucksache 668/06

... Leitlinien für die Aufteilung von Verkehrsrechten und Frequenzen auf deutsche Luftfahrtunternehmen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 910/06

... Zusammenarbeit und Netzwerke von KMU auf europäischer Ebene wurden innerhalb des 6. EU-Forschungsrahmensprogramms gefördert, indem mindestens 8 % der Mittel für diesen Zweck aufgewendet wurden. Es wurden Studien durchgeführt zu Empfangsgeräten mit geringem Stromverbrauch, Methoden zur Ortung in Gebäuden, Mehrfrequenzantennen, Überwachung von Wildtieren und anderen Aspekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/06




Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Satelitennavigation

2.1. Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste

2.2. Infrastruktur

2.3. Anwendungen

2.4. Weiterentwicklung der Technologie

3. Anwendungsbereiche

3.1. Standortbezogene Dienste und Notrufe

3.2. Straßenverkehr

3.3. Schienenverkehr

3.4. Seeverkehr, Fischerei, Binnenschifffahrt

3.5. Luftfahrt

3.6. Zivilschutz, Notfallmanagement und humanitäre Hilfe

3.7. Gefährliche Güter

3.8. Tiertransporte

3.9. Landwirtschaft, Parzellenmessung, geodätische und Katastervermessungen

3.10. Energie, Öl und Gas

3.11. Suche und Rettung

3.12. Andere Anwendungen: Logistik, Umwelt, Wissenschaft, Rechtsvollzug und sonstige Bereiche

4. Ethische Fragen und schutz der Privatsphäre

5. Massnahmen des öffentlichen Sektors

5.1. Forschung und Innovation

5.2. Kleine und mittlere Unternehmen – Exzellenzzentren

5.3. Internationale Zusammenarbeit

5.4. Normung, Zertifizierung und Haftung

5.5. Frequenzen

5.6. Rechte an geistigem Eigentum

5.7. Einzelstaatliches Recht und Systeme sowie Richtlinien und Verordnungen der EU

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 680/06

... derjenige, dem zum Betreiben von Sendefunkgeräten oder Funknetzen Frequenzen zugeteilt sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Grundlegende Anforderungen

§ 5
Vermutungswirkung

§ 6
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb

§ 7
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

§ 8
CE-Kennzeichnung

§ 9
Sonstige Kennzeichen und Informationen

§ 10
Benannte Stellen

§ 11
Besondere Regelungen

§ 12
Ortsfeste Anlagen

Abschnitt 2
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur

§ 13
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur

§ 14
Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 15
Auskunfts- und Beteiligungspflicht

§ 16
Zwangsgeld

§ 17
Kostenregelung

§ 18
Vorverfahren

§ 19
Beitragsregelung

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Übergangsbestimmungen

§ 22
Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften

§ 23
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung

1. Technische Unterlagen

2. EG-Konformitätserklärung

Anlage 2
CE-Kennzeichnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und Ziel der Neufassung

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs

Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Auswirkungen auf die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu den Anlagen


 
 
 


Drucksache 305/06

... vom 22. Juni 2004 (BGBl. I Seite 1190) enthält in § 53 Abs. 1 die Ermächtigung für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung die Frequenzbereichszuweisung für die Bundesrepublik Deutschland in einem Frequenzbereichszuweisungsplan festzulegen und Änderungen des Frequenzbereichszuweisungsplans vorzunehmen. Ohne den Frequenzbereichszuweisungsplan ist eine geordnete und ressourcenschonende Nutzung von Frequenzen einerseits sowie eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen andererseits nicht möglich, weil der rechtliche Maßstab in Form des auf der Grundlage des Frequenzbereichszuweisungsplans erstellten Frequenznutzungsplans für die Entscheidung über Anträge auf Zuteilung einer Frequenz im Sinne des Telekommunikationsgesetzes fehlen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. Der Teil A wird wie folgt gefasst:

2. Der Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

Notwendigkeit der Verordnung

Zweck der Verordnung

Inhalt der Verordnung

3 Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 359/1/06

... Es sollte sichergestellt werden, dass die betroffenen Unternehmen von der eingeschränkten Nutzbarkeit der ihnen zugeteilten Frequenzen in jedem Fall erfahren. Nur so wird es ihnen ermöglicht, die Einhaltung der festgelegten Frequenznutzungsbedingungen zu überprüfen und ihre Kunden ggf. entsprechend zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 370/1/06

... Derzeit ist bei Enten und Gänsen über die Ausscheidungshäufigkeit, Ausscheidungsdauer und ausgeschiedene Virusmenge nach einer aviären Influenza-Infektion mit den Subtypen H5 und H7 wenig bekannt. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer monatlichen virologischen Untersuchung von klinisch unauffälligen Gänsen und Enten auf H5 und H7 eine eventuelle Erregereinschleppung festzustellen, ist äußerst gering. Auch die regelmäßige monatliche Untersuchungsfrequenz führt zu keiner größeren Sicherheit, belastet aber die Tierhalter in hohem finanziellem Maß.



Drucksache 305/06 (Beschluss)

... Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung



Drucksache 751/1/06

... 4. Epidemiologische Untersuchungen, die im Auftrag des HVBG durchgeführt wurden (Forschungsbericht 1999), sprechen ebenfalls für eine Gefährdung ab 0,63 m/s² frequenzbewerteter (alte Frequenzbewertung, heute nicht mehr gültig) Effektivwert für 8 Stunden. Bei einer mehr als 10jährigen Exposition oberhalb dieses Wertes kann man nach Meinung deutscher Experten (Experten-Beratung zur Neufassung des Merkblatts zur BK 2110 im Oktober 2004 in Hamburg) von einer Gesundheitsgefährdung ausgehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 LärmVibrationsArbSchV

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5a - neu - LärmVibrationsArbSchV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - LärmVibrationsArbSchV

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c LärmVibrationsArbSchV

7. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV

8. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 4 LärmVibrationsArbSchV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 5 LärmVibrationsArbSchV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 Satz 1 LärmVibrationsArbSchV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 2 LärmVibrationsArbSchV

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LärmVibrationsArbSchV

13. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 LärmVibrationsArbSchV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 - neu - LärmVibrationsArbSchV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Nr. 13 - neu - LärmVibrationsArbSchV

16. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7a - neu - BioStoffV

17. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 3 Satz 1 BioStoffV

18. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 BioStoffV *

19. Zu Artikel 2 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 5 Satz 7 und Satz 8 - neu - BioStoffV *

20. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 18 Abs. 1 Nr. 14 BioStoffV

21. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 7 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 Nr. 2 GefStoffV , Nr. 5a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV *

23. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV *

24. Zu Artikel 4 Nr. 6a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

25. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 24 Abs. 2 GefStoffV

26. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV *

27. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.1 Satz 3 GefStoffV *1

28. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 GefStoffV *2

29. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe a1 - neu - Anhang III Nr. 2.4.3 Abs. 1 GefStoffV *

30. Zu Artikel 4 Nr. 12 Buchstabe d Anhang III Nr. 5 GefStoffV

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

32. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a1 - neu - Anhang IV Nr. 22 Abs. 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe b Anhang IV Nr. 31 Abs. 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang V Nr. 2.1 Nr. 5 GefStoffV

35. Zu Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Anhang V Nr. 2.1 Nr. 7 GefStoffV

36. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 27 Abs. 6 BetrSichV

37. Zu Artikel 6 Abs. 1 Nr. 2 - neu - Anhang zu § 2 Anlage 6a Zeile 1 Spalte 5 2. SprengV

38. Zu Artikel 6 Abs. 6 - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 23 Spalte 2 ChemVerbotsV


 
 
 


Drucksache 153/06

... Auch diese Verfahren sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie noch angemessen sind und ob sie noch alle relevanten Aspekte erfassen. Hierbei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass die Richtigkeit der offen gelegten Angaben gewährleistet ist. Zu überprüfen ist außerdem, ob die Offenlegungsfrequenz noch der Geschäftstätigkeit des Instituts und dem Informationsbedürfnis von Bankenaufsicht und Öffentlichkeit entspricht.



Drucksache 367/06

... Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 oder 230 Volt und bei Wechselstrom etwa 230 Volt. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Welche Stromart und Spannung für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich daraus, an welche Stromart und Spannung die Anlage des Anschlussnehmers angeschlossen ist oder angeschlossen werden soll. Bei der Wahl der Stromart sind die Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Transformatorenanlage

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Elektrische Anlage

§ 14
Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage

§ 15
Überprüfung der elektrischen Anlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Mess- und Steuereinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Gasanlage

§ 14
Inbetriebsetzung der Gasanlage

§ 15
Überprüfung der Gasanlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Messeinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung anderer Rechtsverordnungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 1

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 4

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 306/06

... an die bestehenden technischen Gegebenheiten an. Der Energielieferant ist technisch nicht in der Lage, die Spannung und Frequenz des Stroms zu beeinflussen. Diese ergibt sich aus dem jeweiligen Netzanschlussvertrag zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Die Vorschrift verpflichtet den Grundversorger, die für den Netzzugang nach § 20 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

4 Vorbemerkung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 3

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 485/06

... a) die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie Breitband, Hochfrequenz-Erkennungsvorrichtungen und anderen innovativen Technologien unter Berücksichtigung der Interoperabilität zu fördern;



Drucksache 593/05

... Die Signalwiederholungsfrequenz des Blitzsektors des



Drucksache 540/05

... Inspektionsfrequenz



Drucksache 710/05

... Absatz 1 regelt die Datenübermittlungs- und Mitwirkungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Verkehrsunternehmen, Betreiber von Verkehrsflughäfen und der Anlagenbetreiber. Die Kartierung ist eine Aufgabe der zuständigen Behörden. Soweit die zuständigen Behörden nicht auf amtliche Bestände zurückgreifen können und bei den Verursachern von Umgebungslärm Daten vorhanden sind, die zur Ausarbeitung der Lärmkarten erforderlich sind, dient es der Arbeitserleichterung der zuständigen Behörden und der Kostenreduzierung, wenn die Behörden nach Absatz 1 Satz 1 verlangen können, dass ihnen diese Daten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. „Erforderliche“ Daten sind dabei solche, die als Eingangsdaten bei der Ausarbeitung der Lärmkarten benötigt werden. Es handelt sich beispielsweise um die Anzahl, Art, Länge und die Taktfrequenz von Zügen auf einer Eisenbahnstrecke oder Lagedaten von Lärmschutzwänden. Solche Daten sind häufig bei Unternehmen bereits vorhanden; sie ergeben sich z.B. bereits aus Fahrplänen oder liegen aus früheren Verfahren vor, so dass die Bereitstellung dieser Daten keinen zusätzlichen Aufwand erfordert. Eine Pflicht zur Erhebung nicht vorhandener Daten besteht ausdrücklich nicht. Soweit Daten erhoben werden müssen, weil sie nicht vorliegen oder beispielsweise wegen ihrer Art oder ihres Alters nicht verwendet werden können, müssen die zuständigen Behörden die Daten erheben. Soweit ihnen daraus keine unverhältnismäßigen Belastungen entstehen, sind die Unternehmen und Betreiber nach Satz 2 dabei zur Mitwirkung verpflichtet. „Mitwirkung“ bedeutet dabei, dass der zuständigen Behörde die Erhebung der Daten ermöglicht wird, etwa dadurch, dass der Zugang zu Grundstücken ermöglicht wird oder vorhandene Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Satz 3 des Absatzes 1 verweist auf das Auskunftsverweigerungsrecht und das Weitergabeverbot nach § 52 Abs. 5 und 7



Drucksache 438/05

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers zu veröffentlichen. Erfolgt diese Veröffentlichung nicht auch im Amtsblatt der Regulierungsbehörde, hat der Anbieter der Regulierungsbehörde den Ort der Veröffentlichung mitzuteilen. Die Regulierungsbehörde kann Anbieter von . der Verpflichtung nach Satz 1 insoweit befreien, als sie die Informationen selbst veröffentlicht.



Drucksache 248/05

... (3) Eine Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone liegt vor, wenn örtliche Ausfälle des Übertragungsnetzes oder kurzfristige Netzengpässe zu besorgen sind oder zu besorgen ist, dass die Haltung von Frequenz, Spannung oder Stabilität durch die Übertragungsnetzbetreiber nicht im erforderlichen Maße gewährleistet werden kann. .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/05




Zweites Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 3a
Verhältnis zum Eisenbahnrecht

§ 4
Genehmigung des Netzbetriebs

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 21a
Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung

§ 21b
Messeinrichtungen

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

§ 28a
Neue Infrastrukturen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
(entfallen)

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

§ 53a
Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 56
Tätigwerden der Regulierungsbehörde beim Vollzug des europäischen Rechts

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 68
Ermittlungen

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

§ 81
Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

§ 106
Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht

§ 107
Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 112a
Bericht der Regulierungsbehörde zur Einführung einer Anreizregulierung

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 117a
Vorabprüfung bei Erhöhungen der Netzzugangsentgelte

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4a
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten„ Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 244/05 (Beschluss)

... 8. Primärregelung die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 733/05

... Nach den geltenden EU-Vorschriften ist es in den Mitgliedstaaten verboten, in Rundfunksendungen zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität aufzustacheln7. Dies gilt auch für (zumeist über Satellit ausgestrahlte) Rundfunksendungen aus Drittländern, die über eine Frequenz, eine Satellitenübertragungskapazität oder eine Erd-Satelliten-Sendestation eines Mitgliedstaates erfolgen8. Die Mitgliedstaaten sind für die Umsetzungen dieser Vorschriften verantwortlich, und die unlängst erlassenen europaweiten Ausstrahlungsverbote für Kanäle wie Al-Manar oder Sahar-1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/05




1. Einleitung

2. VERSTÄRKUNG der Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

2.1. Rundfunkmedien

2.2. Das Internet

2.3. Bildung, Engagement der Jugend und aktive Unionsbürgerschaft

2.4. Förderung der Integration, des interkulturellen Dialogs und des Dialogs mit den Kirchen

2.4.1. Integration

2.4.2. Dialog zwischen Staat und Kirche

2.4.3 Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialoges

2.5. Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsdienste

2.6. Sachverständigennetze

2.7. Beobachtung und Datensammlung

2.8. Außenbeziehungen

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 872/05

... 5 in diesem Zusammenhang ergeben sich Sicherheitsrisiken wegen der Frequenzüberlastung und der Gefahr von Missverständnissen, die zu Diskrepanzen zwischen Anweisungen und tatsächlich ausgeführten Aktionen führen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Flugsicherung: Wesentliches Element des Flugverkehrs

2.1. Eine institutionelle Organisation im Umbruch

2.2. Eine veralternde Infrastruktur

2.3. Eine notwendige technische Reform

3. DAS Projekt SESAR

3.1. SESAR: Die Flugsicherung der neuen Generation

4. SESAR IST EIN industriepolitisches Grossvorhaben für Europa

5. Die SESAR-Führungsstruktur: Schlüsselfaktor für den Erfolg

5.1. Entscheidungsschwierigkeiten vermeiden

5.2. Der einheitliche europäische Luftraum: eine institutionelle Lösung

5.3. Das gemeinsame Unternehmen SESAR

6. SESAR IST EIN Schrittweise ZU verwirklichendes Vorhaben

6.1. Definitionsphase 2005-2007

6.2. Umsetzungsphase 2008-2020

Entwicklung 2008-2013

Errichtung 2014-2020

6.3. Akteure und Finanzierung

7. Fazit

Begründung

1.Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.2.1. Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

1.2.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Parteien

2.1.1. Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

2.1.2. Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten

2.2. Heranziehung von Fachwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Gewähltes Mittel

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ZUSÄTZLICHE Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsstatus

Artikel 3
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 1
Mitglieder

Artikel 2
Organe des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 3
Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Artikel 4
Abstimmungen des Verwaltungsrats

Artikel 5
Aufgaben und Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 6
Der Exekutivdirektor

Artikel 7
Personal des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 8
Vereinbarungen

Artikel 9
Externe Verträge

Artikel 10
Arbeitsgruppen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Einnahmen

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 15
Zu erstellende Unterlagen

Artikel 16
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 17
Eigentumsrechte

Artikel 18
Transparenz und Handhabung von Unterlagen

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Haftung

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Dauer des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 23
Auflösung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 24
Anwendbares Recht


 
 
 


Drucksache 57/05 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Nettoinvestitionen nun bereits im vierten Jahr in Folge auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Die Nettoinvestitionen je Unternehmen nahmen gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 63 % auf l.290 € je Unternehmen ab. Die Investitionstätigkeit in der Landwirtschaft bleibt damit weiterhin unbefriedigend. Der Bundesrat sieht darin einen klaren Hinweis auf die allgemeine Verunsicherung in der Landwirtschaft hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven. Als eine Ursache dafür sieht der Bundesrat die zunehmenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft und die mangelnde Planungssicherheit als Folge einer sich erhöhenden Reformfrequenz.



Drucksache 94/1/05

... Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln durch den Betreiber ist zu eng gefasst. Er führt zu einer zusätzlichen Belastung der Betreiber. Im Sinne der Entbürokratisierung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Betreiber soll die Unterweisungsfrequenz in Anlehnung an die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 1



Drucksache 637/1/05

... Der ausschließliche Einsatz von Böcken, die Träger eines ARR-Allels sind, in Rassen, die eine geringe ARR-Allelfrequenz aufweisen, würde zu einer erheblichen Einengung der genetischen Varianz und zur Inzuchtsteigerung führen. Einige Rassen wären extrem in ihrem Fortbestand gefährdet, was dem Ziel der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen widerspricht.



Drucksache 57/1/05

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Nettoinvestitionen nun bereits im vierten Jahr in Folge auf sehr niedrigem Niveau bewegen. Die Nettoinvestitionen je Unternehmen nahmen gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 63 % auf 1.290 € je Unternehmen ab. Die Investitionstätigkeit in der Landwirtschaft bleibt damit weiterhin unbefriedigend. Der Bundesrat sieht darin einen klaren Hinweis auf die allgemeine Verunsicherung in der Landwirtschaft hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven. Als eine Ursache dafür sieht der Bundesrat die zunehmenden Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft und die mangelnde Planungssicherheit als Folge einer sich erhöhenden Reformfrequenz.



Drucksache 478/05 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das neue Verfahren zu aufwändig ausgestaltet ist und zudem hohe Kosten verursachen wird. Die in dem Vorschlag vorgesehene Begleitung des Bewerbungsverfahrens durch eine Jury mag grundsätzlich richtig sein. Ob es darüber hinaus aber einer zweimaligen Evaluierung durch einen zusätzlich zu bildenden Überprüfungsausschuss mit hoher Sitzungsfrequenz während des laufenden Verfahrens bedarf, erscheint dem Bundesrat fraglich.



Drucksache 237/1/05

... aufzunehmen und Erleichterungen in der Durchführung dieser Prüfungen bei einer Änderung der GCP-V zu berücksichtigen (z.B. Erleichterungen der Dokumentations- und Mitteilungspflichten des Sponsors; Reduzierung der Frequenz von Monitorbesuchen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/05




2 A

1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 § 16 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG

31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG

32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

37. Zu Artikel 1 allgemein

38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz

43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV

2 B

44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 241/05

... - bis zur Umstellung auf europäisch einheitliche Ausstattungen und Frequenzen Funkverbindungen auch durch Austausch von Geräten halten und zur Verbesserung der Telekommunikationsmöglichkeiten, insbesondere des Funkverkehrs entlang der Grenze, gemeinsam Vorschläge für eine kostengünstige Realisierung erarbeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 721/05

... g) bis zur Umstellung auf europäisch einheitliche Ausstattungen und Frequenzen Funkverbindungen auch durch Austausch von Geräten halten und zur Verbesserung der Telekommunikationsmöglichkeiten, insbesondere des Funkverkehrs entlang der Grenze, gemeinsam Vorschläge für eine kostengünstige Realisierung erarbeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Vertrag

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Artikel 1
Das Verhältnis zu sonstigen Verträgen und nationalen Regelungen

Artikel 2
Vertragsgegenstand

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von Beamten der Polizeibehörden

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 8
Ersuchen um Beweissicherung bei Gefahr im Verzug

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Artikel 16
Observation zur Verhinderung einer auslieferungsfähigen Straftat

Artikel 17
Nacheile bei besonderen polizeilichen Kontrollen

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeutung

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 20
Informationsaustausch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 21
Vorläufige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemischt besetzte Dienststellen

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Grenzübertritte

Artikel 28
Haftungsbestimmungen

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Artikel 29
Festhalterecht

Artikel 30
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 31
Tragen von Uniform und Mitführen von Bewaffnung und Ausstattung

Artikel 32
Einsatz von Dienstwaffen und weiteren Mitteln

Artikel 33
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 34
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 35
Ausnahmeklausel

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 37
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 38
Kosten

Artikel 39
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 40
Inkrafttreten, Kündigung

Anlage I
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Anlage II
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrages im Einzelnen:

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 806/05

... 39. vertritt die Auffassung, dass die Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen ein Thema von großer Bedeutung für die Europäische Union ist, weil sich daraus eine Reihe von Konsequenzen für den Mobilfunk ergeben; fordert Indien auf, der Anpassung der Mobilfunkfrequenzen an die Standards der Internationalen Fernmeldeunion entsprechende Bedeutung beizumessen;



Drucksache 163/1/05

... Artikel 124 Abs. 4 sieht eine mindestens jährliche Durchführung des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses vor. Es sollte sicher gestellt sein, dass mit der Verpflichtung einer mindestens jährlichen Durchführung des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses kein völlig neues Aufsichtsinstrument gemeint ist und dass die Überprüfung - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität - sowohl in der Intensität als auch in der Frequenz an Art, Größe und Risikogehalt des jeweiligen Instituts angepasst wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 244/05

... die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 244/1/05

... die im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung der synchron betriebenen Verbundnetze durch Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Frequenzänderungen und Passivbeitrag der von der Frequenz abhängigen Lasten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/1/05




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

Teil 7
Sonstige Bestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 94/05 (Beschluss)

... Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln durch den Betreiber ist zu eng gefasst. Er führt zu einer zusätzlichen Belastung der Betreiber. Im Sinne der Entbürokratisierung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Betreiber soll die Unterweisungsfrequenz in Anlehnung an die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 1



Drucksache 237/05 (Beschluss)

... aufzunehmen und Erleichterungen in der Durchführung dieser Prüfungen bei einer Änderung der GCP-V zu berücksichtigen (z.B. Erleichterungen der Dokumentations- und Mitteilungspflichten des Sponsors; Reduzierung der Frequenz von Monitorbesuchen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 § 16 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG

37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV


 
 
 


Drucksache 478/1/05

... 2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das neue Verfahren zu aufwändig ausgestaltet ist und zudem hohe Kosten verursachen wird. Die in dem Vorschlag vorgesehene Begleitung des Bewerbungsverfahrens durch eine Jury mag grundsätzlich richtig sein. Ob es darüber hinaus aber einer zweimaligen Evaluierung durch einen zusätzlich zu bildenden Überprüfungsausschuss mit hoher Sitzungsfrequenz während des laufenden Verfahrens bedarf, erscheint dem Bundesrat fraglich.



Drucksache 924/05 (Beschluss)

... ) festgelegte Verwendung von Leuchtmunition kann bei bestimmten polizeilichen Einsätzen (Brände mit starker Lichtentwicklung, Gaswolken, Explosionsgefahr) unwirksam sein oder gar zusätzliche Gefahren hervorrufen. Speziell in diesen Fällen ist deshalb eine weitere Möglichkeit zu schaffen, behördliche Verfügungen insbesondere durch Polizeiluftfahrzeuge übermitteln zu können. Hierfür sollte deshalb neben dem vorliegenden Entwurf die Möglichkeit geschaffen werden, Funkkontakt aufzunehmen, zumal es sich grundsätzlich um ein allseits bekanntes Verfahren handelt. Dieses ist durch eine bundesweit festzulegende Funkfrequenz zu ergänzen.



Drucksache 726/05

... Anpassung der Empfänger an die Anforderungen und Modernisierung der wichtigsten Technologien: Verbesserung der Empfängerleistung, Einbeziehung von Technologien für geringe Leistungsaufnahme und Miniaturisierung, Vervollständigung der Abdeckung durch Fahrzeugleitsysteme, Kopplung mit Hochfrequenz-Erkennungsvorrichtungen, Nutzung von Softwareempfängertechnologie, Kombination mit anderen Funktionen wie Telekommunikation, Unterstützung wichtiger bodengestützter Navigationsinfrastruktur-Technologie, um Robustheit und Flexibilität zu gewährleisten;



Drucksache 92/05

... f) zu den Dienstemerkmalen Tonwahl- und Mehrfrequenzwahlverfahren und Anzeige der Rufnummer des Anrufers



Drucksache 924/05

... 3. während der Dauer der Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige Funkempfangsbereitschaft auf einer von der zuständigen Landesbehörde bestimmten Funkfrequenz zu halten und auf Warnsignale gemäß § 4 der Anlage 2 zu achten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsordnung

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 11c wird wie folgt geändert:

3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:

4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:

5. § 22a wird wie folgt geändert:

6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:

7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:

8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. In der Inhaltsübersicht

2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2

3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:

5. In § 12 Abs. 3

6. § 42 wird wie folgt geändert:

7. § 52 wird wie folgt geändert:

8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

9. § 57 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:

11. § 75 wird wie folgt gefasst:

12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:

13. In § 90

14. § 91 wird wie folgt geändert:

15. § 92 wird wie folgt geändert:

16. § 93 wird wie folgt geändert:

17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:

18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:

19. § 94 wird wie folgt gefasst:

20. § 95 wird wie folgt gefasst:

21. § 96 wird wie folgt gefasst:

22. § 96a wird wie folgt geändert:

23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

24. § 97 wird wie folgt gefasst:

25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:

26. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 18

Zu Nummer 15

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.