[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

519 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gefahrenabwehr"


⇒ Schnellwahl ⇒

0164/20B
0514/20
0343/20B
0087/1/20
0013/20
0070/20
0164/1/20
0123/20
0164/20
0121/20
0245/1/20
0157/20
0007/1/20
0245/20B
0360/20
0339/20
0306/1/20
0007/20B
0087/20
0106/20B
0106/20
0343/1/20
0007/20
0360/20B
0576/19
0399/1/19
0532/19B
0454/1/19
0053/19B
0053/1/19
0228/19B
0152/1/19
0584/19B
0657/19
0243/19
0152/19B
0008/19B
0140/19
0501/19
0137/19B
0594/19B
0523/19
0399/19B
0563/1/19
0532/1/19
0594/1/19
0488/19
0348/18B
0381/18B
0124/18
0381/1/18
0191/1/18
0574/18
0143/18
0348/1/18
0215/17
0777/1/17
0004/17
0168/1/17
0168/17B
0242/17B
0757/1/17
0675/17
0072/17
0243/17
0118/17
0229/17
0184/17
0757/17B
0527/17
0110/17B
0179/17
0696/17
0777/17B
0527/1/17
0232/17B
0118/17B
0226/17
0227/17
0156/1/16
0413/16
0391/1/16
0529/16
0235/16
0409/1/16
0332/16
0559/1/16
0791/1/16
0391/16B
0457/16
0409/16B
0791/16B
0218/16B
0274/1/16
0012/16
0238/16B
0030/16
0787/16B
0559/16B
0218/1/16
0498/16
0295/16
0416/16
0164/16
0205/16
0029/16
0787/1/16
0414/15
0143/15
0643/1/15
0630/15B
0410/15
0619/15
0630/1/15
0056/15B
0492/15
0056/1/15
0144/15
0290/15B
0046/15
0641/14B
0460/14B
0550/14B
0153/1/14
0550/14
0396/14
0270/14
0153/14
0460/1/14
0429/1/14
0429/14
0429/14B
0097/13
0209/1/13
0284/13
0340/13
0340/13B
0440/13
0728/1/13
0199/13
0284/13B
0527/13
0151/1/13
0269/13
0158/13
0612/13
0240/1/13
0151/13B
0524/3/13
0728/13B
0524/13B
0240/13B
0798/1/12
0795/12
0319/12X
0675/12
0052/1/12
0051/12B
0051/1/12
0168/12
0664/12B
0568/12B
0031/12
0052/12B
0664/12
0568/1/12
0406/12B
0808/12
0300/1/12
0537/12
0473/12
0664/1/12
0157/12
0406/1/12
0300/12B
0611/12
0230/12
0097/12X
0508/1/12
0314/1/12
0608/12
0156/12
0549/12
0354/11
0005/11
0141/11
0214/11
0214/11B
0831/1/11
0571/11
0857/11
0073/1/11
0650/11
0650/2/11
0216/11X
0214/1/11
0831/11B
0533/11B
0036/11
0838/11
0722/11
0354/11B
0256/11
0831/11
0179/11
0533/11
0088/11B
0216/11B
0088/1/11
0853/10B
0043/10B
0692/10
0033/10
0565/10
0506/10
0482/10
0738/10
0188/1/10
0853/10
0218/10
0188/10B
0873/1/10
0278/10
0329/10
0462/10
0043/1/10
0853/1/10
0174/10
0665/10
0566/10B
0229/1/10
0530/10
0772/10
0873/10B
0098/2/10
0229/10B
0566/1/10
0853/2/10
0748/10
0794/2/10
0282/1/09
0453/1/09
0172/1/09
0172/09B
0730/09
0568/09
0280/1/09
0280/09
0171/5/09
0274/09
0496/09
0280/09B
0348/09
0282/09
0278/09A
0340/1/09
0176/09
0059/09
0402/09
0340/09B
0603/09
0730/1/09
0282/09B
0069/09
0668/09
0453/09B
0130/09
0620/09
0773/09
0280/09A
0271/09
0235/09
0155/09
0491/09
0279/09
0768/08A
0379/08
0756/08
0173/1/08
0350/08
0914/08
0168/08
0537/08
0134/08
0173/08B
0067/08
0404/1/08
0168/1/08
0031/1/08
0550/1/08
0356/08
0168/08B
0883/08
0550/08B
0827/08
0831/08
0404/08
0532/08
0031/08B
0860/1/08
0949/08
0016/08
0277/07
0838/07
0511/07B
0796/1/07
0224/1/07
0273/07B
0127/07
0116/07
0722/07B
0027/07B
0838/07B
0054/07
0722/1/07
0256/07
0273/1/07
0117/1/07
0546/07
0275/07B
0593/07
0016/1/07
0088/07
0797/07
0511/07
0275/1/07
0273/07
0016/07B
0701/07
0036/07
0796/07B
0722/07
0838/1/07
0511/1/07
0065/07
0795/07
0275/07
0550/07
0224/07B
0121/07
0027/1/07
0094/07
0016/07
0256/06
0095/06B
0095/1/06
0938/06
0555/06
0505/06
0678/1/06
0254/06
0556/06
0536/06B
0233/06B
0175/1/06
0175/06B
0072/06
0672/06
0173/06
0672/1/06
0678/06
0081/06
0910/06
0680/06
0103/06
0536/1/06
0556/06B
0178/06
0233/06
0299/06
0556/1/06
0176/06
0175/06
0052/06
0678/06B
0655/05
0015/1/05
0764/1/05
0194/05
0094/05
0402/05
0770/05B
0526/05B
0770/1/05
0361/2/05
0526/05
0241/05B
0094/1/05
0241/05
0511/05
0721/05
0089/05
0015/05B
0094/05B
0495/05
0359/05
0817/05
0726/05
0853/05
0361/4/05
0764/05B
0723/1/05
0654/05
0712/04B
0712/04
0662/04
0551/04B
0166/04
0720/04
0737/1/04
0586/04
0280/1/04
0280/04B
0504/04B
0105/04B
0429/2/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0995/1/04
0722/1/04
0429/04B
0666/04
0722/04B
Drucksache 678/06

... - Den Verantwortlichen eines Umweltschadens bzw. der Gefahr eines Umweltschadens trifft eine Informations- (§ 4), eine Gefahrenabwehr- (§ 5) sowie eine Sanierungspflicht (§ 6).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 81/06

... nach dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 910/06

... ") ist nicht Gegenstand dieses Grünbuchs. Die Konsultation hinsichtlich der Nutzung dieses Dienstes für Anwendungen zur Gefahrenabwehr erfolgt unmittelbar mit einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/06




Grünbuch zu Anwendungen der Satellitennavigation Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Satelitennavigation

2.1. Ortungs-, Navigations- und Zeitgebungsdienste

2.2. Infrastruktur

2.3. Anwendungen

2.4. Weiterentwicklung der Technologie

3. Anwendungsbereiche

3.1. Standortbezogene Dienste und Notrufe

3.2. Straßenverkehr

3.3. Schienenverkehr

3.4. Seeverkehr, Fischerei, Binnenschifffahrt

3.5. Luftfahrt

3.6. Zivilschutz, Notfallmanagement und humanitäre Hilfe

3.7. Gefährliche Güter

3.8. Tiertransporte

3.9. Landwirtschaft, Parzellenmessung, geodätische und Katastervermessungen

3.10. Energie, Öl und Gas

3.11. Suche und Rettung

3.12. Andere Anwendungen: Logistik, Umwelt, Wissenschaft, Rechtsvollzug und sonstige Bereiche

4. Ethische Fragen und schutz der Privatsphäre

5. Massnahmen des öffentlichen Sektors

5.1. Forschung und Innovation

5.2. Kleine und mittlere Unternehmen – Exzellenzzentren

5.3. Internationale Zusammenarbeit

5.4. Normung, Zertifizierung und Haftung

5.5. Frequenzen

5.6. Rechte an geistigem Eigentum

5.7. Einzelstaatliches Recht und Systeme sowie Richtlinien und Verordnungen der EU

6. Schluss


 
 
 


Drucksache 680/06

... es erlauben und daher hinreichend bestimmt sein müssen, sind die Eingriffsermächtigungen in Absatz 7 überarbeitet worden. Nummer 1 lehnt sich an andere Normen im Bereich der Gefahrenabwehr an und fordert das Bestehen einer konkreten Gefahr. Es ist daher nicht mehr ausreichend, dass eine Gefährdung nur zu befürchten ist. Nummer 2 sieht vor, dass die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Grundlegende Anforderungen

§ 5
Vermutungswirkung

§ 6
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb

§ 7
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

§ 8
CE-Kennzeichnung

§ 9
Sonstige Kennzeichen und Informationen

§ 10
Benannte Stellen

§ 11
Besondere Regelungen

§ 12
Ortsfeste Anlagen

Abschnitt 2
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur

§ 13
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur

§ 14
Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 15
Auskunfts- und Beteiligungspflicht

§ 16
Zwangsgeld

§ 17
Kostenregelung

§ 18
Vorverfahren

§ 19
Beitragsregelung

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Übergangsbestimmungen

§ 22
Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften

§ 23
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung

1. Technische Unterlagen

2. EG-Konformitätserklärung

Anlage 2
CE-Kennzeichnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und Ziel der Neufassung

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs

Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Auswirkungen auf die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu den Anlagen


 
 
 


Drucksache 103/06

... g) Ausklammerung des Aspekts Gefahrenabwehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Anhang I
Mindestkriterien für die IN Artikel 3 genannten Organisationen

A. allgemeine Mindestkriterien

B. besondere Mindestkriterien

Anhang II

Teil
A Aufgehobene Richtlinie und ihre nachfolgenden Änderungen(gemäß Artikel 26)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht(gemäß Artikel 26)

Anhang III
Entsprechungstrabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 536/1/06

... 6. Für einen Wegfall der Geheimhaltung der Liste der Drittländer, bei denen eine vorherige Konsultation durchgeführt werden muss, sieht der Bundesrat keinen Anlass. Konsultationsverfahren dienen der Gefahrenabwehr und nicht der Verwirklichung von Transparenzgrundsätzen, wie es die Kommission anzunehmen scheint.



Drucksache 556/06 (Beschluss)

... zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG

4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG


 
 
 


Drucksache 178/06

... " ergibt. Sie lässt damit die Gesetzgebungskompetenzen der Länder zur Gefahrenabwehr unberührt; auch berührt ihre Inanspruchnahme die Zuständigkeiten von Landesbehörden auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 233/06

... Gefahrenabwehrverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1 Nummer 1

1. Problemlage

2. Problemlösung

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 299/06

... (1) Werden ohne die nach § 5 oder § 119 erforderliche Erlaubnis Versicherungsgeschäfte betrieben die Geschäftstätigkeit entgegen § 105 Abs. 2, § 110a Abs. 2 oder § 121i Abs. 2 Satz 1 aufgenommen oder entgegen § 111b Abs. 1 Satz 2 oder 3 oder § 121h Abs. 3 Satz 2 oder 3 fortgeführt (unerlaubte Versicherungsgeschäfte), kann die Aufsichtsbehörde die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen anordnen. Sie kann für die Abwicklung Weisungen erlassen und eine geeignete Person als Abwickler bestellen. Sie kann ihre Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 veröffentlichen, sofern diese unanfechtbar oder sofort vollziehbar sind; personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für Maßnahmen gegenüber den Mitgliedern der Organe und den Gesellschaftern des Unternehmens. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach den Sätzen 1 bis 4 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen oder den in Satz 4 genannten Personen, bei denen feststeht oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass es in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist; dies gilt insbesondere gegenüber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

2. Sonstige Änderungen

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu § 121f

Zu § 121g

Zu § 121h

Zu § 121i

Zu § 121j

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 556/1/06

... zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 - neu - TMG

4. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG

5. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 TMG


 
 
 


Drucksache 176/06

... es erforderlich da der Vertrag im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr auch das Verwaltungsverfahren von Landesbehörden regelt. Darüber hinaus bedarf das Vertragsgesetz auch wegen der in Artikel 40 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags enthaltenen Regelung des Staatshaftungsrechts der Zustimmung des Bundesrates (Artikel 74 Abs. 2 des Grundgesetzes).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Entwurf

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Artikel 1
Grundsätze

Kapitel 2
DNA-Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Artikel 2
Einrichtung von nationalen DNA-Analyse-Dateien

Artikel 3
Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

Artikel 4
Automatisierter Abgleich von DNA-Profilen

Artikel 5
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 6
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 7
Gewinnung molekulargenetischen Materials und Übermittlung von DNA-Profilen

Artikel 8
Daktyloskopische Daten

Artikel 9
Automatisierter Abruf von daktyloskopischen Daten

Artikel 10
Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger Informationen

Artikel 11
Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarung

Artikel 12
Automatisierter Abruf von Daten aus den Fahrzeugregistern

Artikel 13
Übermittlung nichtpersonenbezogener Informationen

Artikel 14
Übermittlung personenbezogener Daten

Artikel 15
Nationale Kontaktstelle

Kapitel 3
Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 16
Übermittlung von Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Artikel 17
Flugsicherheitsbegleiter

Artikel 18
Mitführen von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 19
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Kapitel 4
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration

Artikel 20
Dokumentenberater

Artikel 21
Aufgaben der Dokumentenberater

Artikel 22
Nationale Kontakt- und Koordinierungsstellen

Artikel 23
Unterstützung bei Rückführungen

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen

Artikel 25
Maßnahmen bei gegenwärtiger Gefahr

Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 27
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen

Artikel 29
Schutz und Beistand

Artikel 30
Allgemeine Haftungsregelung

Artikel 31
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 32
Dienstverhältnisse

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Artikel 33
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

Artikel 34
Datenschutzniveau

Artikel 35
Zweckbindung

Artikel 36
Zuständige Behörden

Artikel 37
Richtigkeit, Aktualität und Speicherungsdauer von Daten

Artikel 38
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit

Artikel 39
Dokumentation und Protokollierung, besondere Vorschriften zur automatisierten und nichtautomatisierten Übermittlung

Artikel 40
Rechte der Betroffenen auf Auskunft und Schadensersatz

Artikel 41
Auskunft auf Ersuchen der Vertragsparteien

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 42
Erklärungen

Artikel 43
Ministerkomitee

Artikel 44
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 45
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 46
Kosten

Artikel 47
Verhältnis zu anderen zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften

Artikel 48
Ratifikation, Annahme, Genehmigung

Artikel 49
Verwahrer

Artikel 50
Inkrafttreten

Artikel 51
Beitritt

Artikel 52
Kündigung

Anlage 1
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Anlage 2
zum Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration

Gemeinsame Erklärung

I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

II. Das Königreich Belgien erklärt

III. Das Königreich Spanien erklärt

IV. Die Französische Republik erklärt

V. Das Königreich der Niederlande erklärt

VI. Die Republik Österreich erklärt

VII. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich erklären

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrags im Einzelnen:

Kapitel 1
Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Kapitel 2
DNA - Profile, daktyloskopische Daten und sonstige Daten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Kapitel 3- Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

„I. Alle Vertragsparteien erklären gemeinsam

Zu Artikel 18

„II. Das Königreich Belgien erklärt

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Kapitel 5
Weitere Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Kapitel 8
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 52

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2


 
 
 


Drucksache 175/06

... 1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/06




Mitteilung

1. Notwendige Gefahrenabwehr im Verkehr

2. Hin zu einem besseren Schutz der Lieferkette

3. Wichtige Fragen und die Antworten der Kommission

4. Schlussfolgerung

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Behörde für die Sicherheit der Lieferkette

Artikel 5
Zuverlässiges Unternehmen

Artikel 6
Vorteile für zuverlässige Unternehmen

Artikel 7
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 8
Verleihung des Status

Artikel 9
Entzug oder Aussetzung des Status

Artikel 10
Vergabeverfahren

Artikel 11
Zentrale Kontaktstelle für die Sicherheit der Lieferkette

Artikel 12
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 13
Anpassung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang 1
Versender(Vorbereitung und Versendung von Gütern am Herstellungsort)

Anhang 2
Beförderungsunternehmen

Anhang 3
Speditionsunternehmen

Anhang 4
Betrieb von Umschlag- und Lagereinrichtungen oder Binnenterminals (einschließlich Binnenhäfen*)

Anhang 5
Risikobewertung

Anhang 6
Anforderungen an anerkannte Organisationen für die Sicherheit der Lieferkette


 
 
 


Drucksache 52/06

... • Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen (KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 678/06 (Beschluss)

... § 1 regelt in einem als abschließend zu verstehenden Sinne das Verhältnis der Vorschriften des Gesetzentwurfs zu anderen Bundes- oder Landesgesetzen. Die gewählte Formulierung erweckt den Eindruck, als wolle die Vorschrift auch als lex specialis gegenüber den allgemeinen ordnungsbehördlichen und polizeilichen Befugnissen gelten. Dadurch könnte es in der Praxis der Gefahrenabwehr zu erheblicher Rechtsunsicherheit kommen. Dies insbesondere hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den Regelungen des Entwurfs (z.B. §§ 4 bis 8) um Spezialregelungen mit abschließender Wirkung handelt und damit ein (ergänzender) Rückgriff auf die allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse ausgeschlossen ist. Es müsste insofern auch zukünftig möglich sein, die bestehenden Handlungsmöglichkeiten zu nutzen. Es bedarf daher der Klarstellung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 655/05

... 3. Die entsprechend neu formulierten Rechtsvorgaben werden den Anbietern gewerblicher Spiele erheblich freiere Spielgestaltungen ermöglichen, schränken diese aber gleichzeitig aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der öffentlichen Gefahrenabwehr faktisch eng ein. Damit wird der Abstand zu den staatlichen Spielangeboten gewahrt. Insbesondere wird die damit beim derzeitigen starren Rechtsrahmen bestehende Gefahr ausgeräumt, dass neue Lücken im Recht entdeckt und zu unkontrollierten Fehlentwicklungen - wie z.B. bei den Fun Games - ausgenutzt werden. Das neue Konzept trägt sowohl dem Interesse der Automatenhersteller und -aufsteller Rechnung, dem Kunden neue Spielvariationen anbieten zu können, wie insbesondere auch dem öffentlichen Interesse an einer langfristig effektiven Kontrolle dieses Bereichs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

4. § 7 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 wird wie folgt gefasst:

6. § 12 wird wie folgt geändert:

7. § 13 wird wie folgt gefasst:

8. § 14 wird wie folgt geändert:

9. § 15 wird wie folgt geändert:

10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

11. § 19 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Ziel einer Neuregelung

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Absatz l

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nr. 3

Zu Nr, 4 § 7 :

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 7

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 15/1/05

... Eine Gefahrenabwehrverordnung regelt dagegen das Verbot des Umgangs mit zur Kriegsführung bestimmter oder ehemals bestimmter Munition oder deren Teile, die z.T. auch keine explosionsgefährlichen Stoffe enthalten und - die gewahrsamlos geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/05




§ 35a
Verbote

§ 40

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 764/1/05

... Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von Straftaten keine Anwendung. Die in Artikel 6 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen vermögen die grundsätzlichen Bedenken gegen die Regelung nicht auszuräumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/1/05




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Kapitel IV Artikel 19 bis 22

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 194/05

... 1. Art des Umweltschadens, Zeitpunkt des Eintretens und der Aufdeckung des Schadens und des Zeitpunktes, zu dem Gefahrenabwehr- oder Sanierungsmaßnahmen eingeleitet wurden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 94/05

... "2. betreffend die Information der Öffentlichkeit sowie die Übermittlung von Angaben an die für die Erstellung von externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zuständige Behörde zusammenzuarbeiten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Störfallverordnung

1. In § 1 Abs. 5

2. § 6 Abs. 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

3. § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 10 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

5. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

6. In § 13 Satz 2

7. Dem § 14 wird folgender Absatz 3 angefügt:

8. § 20 wird wie folgt geändert:

9. § 21 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

10. Anhang I wird wie folgt geändert:

11. Anhang II wird wie folgt geändert:

12. Anhang III Nummer 3 wird wie folgt geändert:

13. In Anhang V Nummer 3

14. Anhang VI Teil 1 wird wie folgt geändert:

15. In Anhang VII Teil 1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Kosten

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 402/05

... Die Regelungen des SOLAS-Übereinkommens werden auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen3 ergänzt. Diese Verordnung sieht in Artikel 9 Abs. 1 die Durchführung von Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und in Artikel 9 Abs. 4 die Durchführung von Inspektionen durch Beauftragte der EU-Kommission vor. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bedienstete der national zuständigen Behörde und die von der EU-Kommission beauftragten Inspekteure die notwendigen Inspektionen auf Seeschiffen durchführen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 19 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nr. 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:

2. § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe § 1 Nr. 1 bis 6 die Angabe und Nr. 13 eingefügt und nach der Angabe Nr. 3 Buchstabe d das Wort und durch das Wort sowie ersetzt.

4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

§ 8a
Das Bundesamt für Seeschifffahrt

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 770/05 (Beschluss)

... Der Gegenstand des Rahmenbeschlusses ist aus polizeilicher Sicht zu eng gefasst. Informationen sollen im Hinblick auf die "Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten" zur Verfügung gestellt werden. Nicht genannt ist hingegen der präventive Teilbereich, der nicht der Verhütung von Straftaten dient, mithin ein wesentlicher Teil der klassischen polizeilichen Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Gerade zu gefahrenabwehrenden Zwecken kann ein dringendes Bedürfnis für einen möglichst umfassenden Austausch polizeilicher Erkenntnisse bestehen. Andernfalls bliebe der Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses in den Fällen verschlossen, in denen (noch) keine Straftaten im Raum stehen, gleichwohl aber ein Bedürfnis für ein polizeiliches Tätigwerden besteht, oder in Fällen, in denen ein Strafverfahren bereits abgeschlossen ist, vom Verdächtigen/Täter aber weiterhin eine hinlänglich zu konkretisierende Gefahr ausgeht.



Drucksache 526/05 (Beschluss)

Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten



Drucksache 770/1/05

... Der Gegenstand des Rahmenbeschlusses ist aus polizeilicher Sicht zu eng gefasst. Informationen sollen im Hinblick auf die "Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten" zur Verfügung gestellt werden. Nicht genannt ist hingegen der präventive Teilbereich, der nicht der Verhütung von Straftaten dient, mithin ein wesentlicher Teil der klassischen polizeilichen Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Gerade zu gefahrenabwehrenden Zwecken kann ein dringendes Bedürfnis für einen möglichst umfassenden Austausch polizeilicher Erkenntnisse bestehen. Andernfalls bliebe der Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses in den Fällen verschlossen, in denen (noch) keine Straftaten im Raum stehen, gleichwohl aber ein Bedürfnis für ein polizeiliches Tätigwerden besteht, oder in Fällen, in denen ein Strafverfahren bereits abgeschlossen ist, vom Verdächtigen/Täter aber weiterhin eine hinlänglich zu konkretisierende Gefahr ausgeht.



Drucksache 361/2/05

... muss schnell, kostengünstig und risikoorientiert erfolgen. Eine an Risiko, Exposition und Menge ausgerichtete Registrierungsreihenfolge leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Nur so lassen sich Gefahrenabwehr, Arbeits- und Verbraucherschutz, Tierschutz, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie schlanke Administration gemeinsam realisieren. Es reicht hierbei aus, wenn die Daten nach bewährten Standards gewonnen worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/2/05




1. Die Registrierung

2. Erzeugnishersteller

3. Der Grundsatz

4. Der Tierschutz

5. Die Europäische Chemikalienagentur

6. Wettbewerbsverzerrungen

7. Zur Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit

Anlage
Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung


 
 
 


Drucksache 526/05

Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten



Drucksache 241/05 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten



Drucksache 94/1/05

... Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln durch den Betreiber ist zu eng gefasst. Er führt zu einer zusätzlichen Belastung der Betreiber. Im Sinne der Entbürokratisierung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Betreiber soll die Unterweisungsfrequenz in Anlehnung an die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/05




2 A

1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 bis 3 StörfallV

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 9 Abs. 2 Satz 2 StörfallV

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 10 Abs. 3 Satz 2 StörfallV

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 10 Abs. 3 Satz 3 StörfallV

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 1 Satz 1 StörfallV

6. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - §§ 17, 18 StörfallV

Artikel 1a
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

7. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Anhang II Abschnitt IV Nr. 1 StörfallV

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang III Nr. 2 StörfallV

2 B

9. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 241/05

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 241/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetz

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 1
Vertragsgegenstand

Artikel 2
Verhältnis zu sonstigen Regelungen

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Artikel 8
Ersuchen um

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Artikel 16
Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 17
Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 20
Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr

Artikel 21
Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Artikel 24
Gemeinsame Zentren

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 28
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 29
Grenzübertritte

Artikel 30
Übergabe von Personen an der Grenze

Artikel 31
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 32
Haftungsbestimmungen

Artikel 33
Ausnahmeklausel

Artikel 34
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 35
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 37
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 38
Inkrafttreten, Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38


 
 
 


Drucksache 511/05

... (12) Das SIS II sollte Ausschreibungen von Vermissten zu deren Schutz oder zur Gefahrenabwehr, von Personen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gesucht werden, von Personen und Sachen zwecks verdeckter Registrierung oder gezielter Kontrolle sowie Sachfahndungsausschreibungen zur Sicherstellung oder Beweissicherung im Strafverfahren enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 721/05

... Mit dem am 2. März 2005 in Enschede unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande wird das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zu intensivieren. Der Vertrag stellt dabei eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden bi- und multilateralen Rechtsbeziehungen sowie der Übereinkommen und Rechtsakte im Rahmen der Europäischen Union dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2 Vertrag

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Artikel 1
Das Verhältnis zu sonstigen Verträgen und nationalen Regelungen

Artikel 2
Vertragsgegenstand

Artikel 3
Behörden, Grenzgebiete

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Allgemeine Kooperationsmaßnahmen

Artikel 5
Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung

Artikel 6
Unterstellung von Beamten der Polizeibehörden

Artikel 7
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Artikel 8
Ersuchen um Beweissicherung bei Gefahr im Verzug

Artikel 9
Ersuchen um körperliche Untersuchung

Artikel 10
Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material

Artikel 11
Grenzüberschreitende Observation

Artikel 12
Nacheile

Artikel 13
Kontrollierte Lieferung

Artikel 14
Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung

Artikel 15
Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Artikel 16
Observation zur Verhinderung einer auslieferungsfähigen Straftat

Artikel 17
Nacheile bei besonderen polizeilichen Kontrollen

Artikel 18
Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeutung

Artikel 19
Gemeinsame Einsatzformen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 20
Informationsaustausch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder zur Verhinderung von Straftaten

Artikel 21
Vorläufige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben

Artikel 22
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen

Artikel 23
Einrichtung von Bedarfskontrollstellen

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Artikel 24
Gemischt besetzte Dienststellen

Artikel 25
Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen

Artikel 26
Datenschutz

Artikel 27
Grenzübertritte

Artikel 28
Haftungsbestimmungen

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Artikel 29
Festhalterecht

Artikel 30
Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates

Artikel 31
Tragen von Uniform und Mitführen von Bewaffnung und Ausstattung

Artikel 32
Einsatz von Dienstwaffen und weiteren Mitteln

Artikel 33
Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts

Artikel 34
Beistandsklausel, Dienstverhältnisse

Artikel 35
Ausnahmeklausel

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Durchführungsvereinbarungen

Artikel 37
Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages

Artikel 38
Kosten

Artikel 39
Einbeziehung der Zollverwaltung

Artikel 40
Inkrafttreten, Kündigung

Anlage I
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Anlage II
zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu den Bestimmungen des Vertrages im Einzelnen:

Teil I
Verhältnis zu sonstigen Regelungen, Vertragsgegenstand, Behörden

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Teil II
Allgemeine Formen der Zusammenarbeit

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Teil III
Besondere Formen der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Teil IV
Weitere Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Teil V
Allgemeine Bestimmungen für die Zusammenarbeit

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Teil VI
Regelungen in Bezug auf die grenzüberschreitend handelnden Beamten

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Teil VII
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 89/05

... Die Erweiterung der Zweckbestimmung des § 1 Nr. 3 auf ionisierende Strahlen trägt der nach dem 11. September 2001 geänderten Gefährdungseinschätzung für die innere und äußere Sicherheit durch terroristische Aktivitäten Rechnung. Hochradioaktive Strahlenquellen sind vielfach von ihrer Art her geeignet, als Beimischung in unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) mit radioaktiver Beiladung ("dirty bomb") verwendet zu werden. Solche USBV können durch ionisierende Strahlung die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen oder unter sehr ungünstigen Umstanden sogar zum Tode führen. Daher bedarf es neuer rechtlicher Regelungen zur verstärkten Kontrolle solcher Strahlenquellen und schnellem Informationszugriff der zuständigen Gefahrenabwehrbehörden, um dem oben beschriebenen Risiko zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Gender -Mainstreaming

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4 Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Allgemeine Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 15/05 (Beschluss)

... Eine Gefahrenabwehrverordnung regelt dagegen das Verbot des Umgangs mit zur Kriegsführung bestimmter oder ehemals bestimmter Munition oder deren Teile, die z.T. auch keine explosionsgefährlichen Stoffe enthalten und - die gewahrsamlos geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstaben aa - neu - und bb - neu - § 1 Abs. 4 Nrn. 3 und 4 SprengG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 - neu - SprengG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b und Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 3 SprengG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 2 Nr. 5 SprengG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 - neu - und Satz 1a - neu - SprengG

6. Artikel 1 Nr. 8 § 8a Abs. 5 SprengG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 bis 7 - neu - und Satz 2 SprengG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 8c Abs. 1 Satz 4 SprengG

9. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 19 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c - neu - SprengG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9c - neu - § 21 Abs. 3 Sätze 2 und 3 - neu - SprengG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 SprengG

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe bb - neu - § 32a Abs. 1a SprengG

13. Zu Artikel 1 § 35a - neu - und § 40 Abs. 3a - neu - SprengG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 37 Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SprengG

15. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 39a Abs. 3 SprengG

16. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 47 Abs. 4 SprengG

17. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 47a SprengG

19. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. SprengV

20. Zu Artikel 2 Nr. 14a - neu - § 20 Abs. 4 Satz 2 - neu - der 1. SprengV

21. Zu Artikel 2 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 32 Abs. 5 Satz 1 der 1. SprengV

22. Zu Artikel 2 Nr. 20 Buchstabe b § 34 Abs. 2 Sätze 4 und 5 1. SprengV

23. Zu Artikel 2 Nr. 24 Buchstabe b1 - neu - Anlage 1 Abschnitt 1.1, Abs. 5 der 1. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nr. 27 - neu - Anlage 11 Nr. 3 der 1. SprengV

25. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 7 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a Nr. 1.1 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 3 Nr. 2 Anlage 6a zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 4 Nr. 1 SprengGKostV Überschrift

29. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz

30. Zu Artikel 7 § 10 Abs. 1 Nr. 3a und 3b sowie § 61 Abs. 1 Nr. 5 Bundeszentralregistergesetz

31. Zu Artikel 10 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 94/05 (Beschluss)

... Der mindestens jährliche Turnus für die Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln durch den Betreiber ist zu eng gefasst. Er führt zu einer zusätzlichen Belastung der Betreiber. Im Sinne der Entbürokratisierung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Betreiber soll die Unterweisungsfrequenz in Anlehnung an die Regelung des § 10 Abs. 4 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/05 (Beschluss)




'Artikel 1a Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren


 
 
 


Drucksache 495/05

... (1) Die zuständige Behörde kann die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, und, wenn dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter Nennung des Inverkehrbringers, nach Maßgabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren. Eine Information der Öffentlichkeit in der in Satz 1 genannten Art und Weise kann auch erfolgen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/05




Anlage

Gesetz

Zu Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

§ 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 5 wird wie folgt gefasst:

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

4. § 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 13 wird wie folgt geändert:

6. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. Dem § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

8. Dem § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

9. § 22 wird wie folgt gefasst:

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

10. § 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

11. § 28 wird wie folgt geändert:

12. § 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

13. In § 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfläche die Wörter in Mengen eingefügt.

14. § 32 wird wie folgt geändert:

15. § 33 wird wie folgt gefasst:

§ 33
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

16. § 34 wird wie folgt gefasst:

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

17. § 35 wird wie folgt geändert:

18. § 39 wird wie folgt geändert:

19. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt:

§ 40
Information der Öffentlichkeit

20. Die bisherigen §§ 40 bis 61 werden zu den §§ 41 bis 62.

21. Im neuen § 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1

22. Der neue § 44 wird wie folgt geändert:

23. Der neue § 46 wird wie folgt geändert:

24. Im neuen § 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a

25. Der neue § 51 wird wie folgt geändert:

26. Im neuen § 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2

27. Der neue § 54 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

28. Im neuen § 55 Abs. 3 Satz 3

29. Im neuen § 56 Abs. 1 Satz 3

30. Der neue § 57 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

31. Die neuen §§ 58 und 59 werden wie folgt gefasst:

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Strafvorschriften

32. Der neue § 60 wird wie folgt geändert:

33. Der neue § 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. Der neue § 62 wird wie folgt geändert:

35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.

36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.

37. Die bisherigen §§ 67 bis 77 werden zu den §§ 63 bis 73.

38. Im neuen § 63 Abs. 1

39. Im neuen § 65 Satz 2

40. Im neuen § 67 Abs. 1 Satz 2 und § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

41. Der neue § 69 wird wie folgt geändert:

42. Im neuen § 71 Satz 2

43. Im neuen § 73 Satz 1 wird die Angabe § 74 durch die Angabe § 70 ersetzt.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:

2. Die Überschrift

3. Nummer 1 wird aufgehoben.

4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.

5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt geändert:

6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

7. In der neuen Nummer 5 wird § 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.

10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.


 
 
 


Drucksache 359/05

... 2. Die Verwendung der durch eine Maßnahme nach § 100c erlangten personenbezogenen Informationen, auch solcher nach § 100c Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2, zu Zwecken der Gefahrenabwehr ist nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr oder einer dringenden Gefahr für Leib oder Freiheit einer Person oder Gegenstände von bedeutendem Wert, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, von kulturell herausragendem Wert oder in § 305 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

„§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 817/05

... Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 726/05

... Auf bestehende Erfordernisse der Politik sowie auf Entwicklung, Bewertung und Umsetzung neuer Politiken (beispielsweise für den Seeverkehr) wird im Rahmen der verschiedenen Maßnahmepakete auch themenübergreifend eingegangen. Die Arbeiten umfassen Studien, Modelle und Instrumente für strategische Überwachung und Vorhersage und führen Kenntnisse in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Probleme des Verkehrs zusammen. Die Maßnahmen zur Unterstützung bereichsübergreifender Themen werden gezielt auf Besonderheiten des Verkehrs ausgerichtet, beispielsweise Aspekte der Gefahrenabwehr, die sich aus dem Wesen des Verkehrssystems ergeben; Einsatz alternativer Energiequellen im Verkehr; und Überwachung der Umweltauswirkungen des Verkehrs, unter anderem der Klimaänderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 853/05

... - Im Hinblick auf die Kabinenbesatzungen schlug die Agentur vor, dass diese gemeinsamen Sicherheitsanforderungen, jedoch - unter Berücksichtigung der bei der Konsultation geäußerten Mehrheitsmeinung - nicht einem Zulassungsverfahren unterliegen müssten. Die EASA hat gleichwohl die Aufmerksamkeit der Kommission auf einen Widerspruch in der Situation dieses Personals gezogen, das in den meisten Mitgliedstaaten von dem für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr verantwortlichen Personal als einziges keine Zertifizierung benötigt, obwohl es bei der Gewährleistung der Sicherheit der Fluggäste eine wesentliche Rolle spielt, was beispielsweise durch den glücklichen Ausgang des Unfalls in Toronto am 2. August 2005 deutlich wurde. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Andauern dieser Situation den in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 festgelegten Zielen zuwiderläuft. Die Kommission schlägt daher mit Blick auf eine Fortsetzung der durch die anhängige Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ausgelösten Dynamik vor, dass Flugbegleiter, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen befasst sind, über ein Zeugnis Artikel 6 b(4) verfügen müssen, aus dem hervorgeht, dass sie den im neuen Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 aufgeführten grundlegenden Anforderungen genügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 853/05




Begründung

1. REGELUNGSRAHMEN

2. derzeitige Herausforderungen

3. STELLUNGNAHME der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. RECHTSETZUNGSVORSCHLAG

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.3. Sonstige Änderungen an der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Nummerierung der Artikel sowie Angabe der Änderungen an der Verordnung EG NR.1592/2002 :

7. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Änderungen an der Grundverordnung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

5. Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:

6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:

7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:

8. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

9. Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

10. Artikel 10 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 11 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

12. Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

13. Artikel 13 wird wie folgt geändert:

14. In Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a wird der Wortlaut

15. Artikel 15 wird wie folgt geändert:

16. Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:

17. In Artikel 16 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

18. In Artikel 18 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

19. Artikel 24 wird wie folgt geändert:

20. Artikel 25 wird wie folgt geändert:

21. In Artikel 26 Absatz 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

22. Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

23. Nach Artikel 28 werden folgende Artikel 28a bis 28c eingefügt:

24. Artikel 29 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

25. Artikel 30 wird wie folgt geändert:

26. Artikel 35 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

27. Artikel 41 wird wie folgt geändert:

28. In Artikel 45 Absatz 1 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:

29. Artikel 46 wird wie folgt geändert:

30. Nach Artikel 46 werden folgende Artikel 46a und 46b eingefügt:

31. In Artikel 47 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:

32. Artikel 48 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Kapitel II
Schlussbestimmungen

Artikel 2
Aufhebung

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang

„Anhang II Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2

„Anhang III Grundlegende Anforderungen für die Lizenzierung von Luftfahrzeugführern gemäß Artikel 6a

Anhang IV
Grundlegende Anforderungen an den Flugbetrieb gemäß Artikel 6b

Anhang V
Kriterien für qualifizierte Stellen gemäß Artikel 9a


 
 
 


Drucksache 361/4/05

... 20. Eine an Risiko, Exposition und Menge ausgerichtete Registrierungsreihenfolge leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Nur so lassen sich Gefahrenabwehr, Arbeits- und Verbraucherschutz, Tierschutz, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie schlanke Administration gemeinsam realisieren. Es reicht hierbei aus, wenn die Daten nach bewährten Standards gewonnen worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/4/05




Anwendungsbereich der Verordnung

2 Registrierung

2 Drittländer

Umsetzung des OSOR-Ansatzes

Verwendungs - und Expositionskategorien

2 Tierschutz

Rolle der Agentur

Erleichterungen für KMU

2 Marktüberwachung

Anlage 1a

2 Datenergänzung

2 Registrierung

Zusammensetzung des Grunddatensatzes

Anlage b

Vierstufiges Priorisierungsmodell für Phasein-Stoffe

Bildung von Prioritäten für die Registrierung von Stoffen nach der Europäischen Chemikalienverordnung

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 764/05 (Beschluss)

... Die Regelung sieht erhebliche Erschwernisse hinsichtlich der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vor (z.B. Daten, aus denen ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen hervorgehen). Artikel 6 wird den besonderen Anforderungen und Spezifika der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nicht gerecht. Die genannten Datenkategorien sind insbesondere bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Bedeutung. Vergleichbare Vorschriften auf nationaler Ebene finden daher regelmäßig auf die Datenverarbeitung für Zwecke der Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von Straftaten keine Anwendung. Die in Artikel 6 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen vermögen die grundsätzlichen Bedenken gegen die Regelung nicht auszuräumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 723/1/05

... Der Bundesrat hält eine Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten für alle ermittlungsrelevanten Verkehrsdaten für unerlässlich, d.h. auch für die Verkehrsdaten, die sich auf die Nutzung des Internets beziehen. Eine effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist darauf angewiesen, dass Verkehrsdaten der Telekommunikation über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden. Gerade im Bereich der Internetnutzung stößt selbst eine zwölfmonatige Speicherfrist an Grenzen, weil Tatverdächtige beispielsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt werden können. Die weltweite Struktur des Internets wird von Kriminellen gezielt genutzt, um Straftaten unter Einbeziehung von Rechnern im Ausland zu begehen. Die Sicherheitsbehörden können oftmals nicht mit gleicher Geschwindigkeit ermitteln, wie Daten im Internet verschoben werden. Für Ermittlungen im Ausland müssen die entsprechenden zeitintensiven Amts- und Rechtshilfeverfahren beschritten werden. Häufig sind die in Deutschland angefallenen Daten dann bereits wieder gelöscht.



Drucksache 654/05

... -Codes zu beachten. Die an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential beteiligten Hersteller oder Vertreiber gefährlicher Güter, die für das Packen und Beladen von Beförderungseinheiten verantwortlichen Personen und die Beförderer müssen Sicherungspläne nach Kapitel 1.4 Nr. 1.4.3.3 des IMDG-Codes einführen und anwenden, sofern sie nicht dem Kapitel XI-2 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (BGBl. 2003 II S. 2018, 2043) unterliegen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gefahrgutverordnung See

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

3. In § 4 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter

4. § 5 wird wie folgt gefasst:

5. In § 7 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe

6. § 8 wird wie folgt geändert:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. In § 10 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a werden die Wörter

9. § 12 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 Abs. 2 wird aufgehoben.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. § 7b wird aufgehoben.

6. In § 7c wird die Angabe „und § 7b gestrichen.

7. Anlage 3 wird wie folgt gefasst:

8. Anlage 4 wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung der Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Artikel 1

zu Nr. 1

zu Nr. 2

zu Nr. 3

zu Nr. 4

zu Nr. 5

zu Nr. 6

zu Nr. 7

zu Nr. 8

zu Nr. 9

III. Artikel 2

zu Nr. 1

zu Nr. 2

zu Nr. 3

zu Nr. 4

zu Nr. 5

zu Nr. 6

zu Nr. 7

IV. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 712/04 (Beschluss)

... (3) Das Jugendamt bietet den Personensorgeberechtigten Leistungen, insbesondere Hilfe zur Erziehung, an. Sind diese nicht bereit oder in der Lage, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen. § 50 Abs. 2 gilt entsprechend. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten darüber zu informieren und auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. Bei Gefahr im Verzug oder fehlender Fähigkeit oder Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr hat das Jugendamt selbst die Information weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

a Änderung des Artikels 1

b Änderung des Artikels 4

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 712/04

... (3) Das Jugendamt bietet den Personensorgeberechtigten Leistungen, insbesondere Hilfe zur Erziehung, an. Sind diese nicht bereit oder in der Lage, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise die Gefährdung abzuwenden, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen. § 50 Absatz 2 gilt entsprechend. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt die Personensorgeberechtigten darüber zu informieren und auf deren Inanspruchnahme hinzuwirken. Bei Gefahr im Verzug oder fehlender Fähigkeit oder Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr hat das Jugendamt selbst die Information weiterzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

3 Inhaltsübersicht:

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder - und Jugendhilfe -

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 2 Abs. 2 wird Nr. 5 gestrichen, Nr. 6 wird Nr. 5.“

3. § 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

5. Die Überschrift Vierter Abschnitt vor § 27 erhält folgende Fassung: Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige“

6. In § 27 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

7. Die Überschrift - Zweiter Unterabschnitt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

8. § 35 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

9. § 35a wird gestrichen.

10. Die Überschrift Dritter Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - wird gestrichen.

11. § 36 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

12. § 36 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

14. § 37 wird wie folgt geändert:

15. § 39 wird wie folgt geändert:

16. In § 40 Satz 1 erster Halbsatz

17. § 41 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

18. In § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

19. Nach § 50 wird folgender § 50a eingefügt:

§ 50a
Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

20. Nach § 65 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

4 21.

22. In § 78a Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

23. Nach § 80 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

24. § 85 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

25. Dem § 85 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

26. § 86 wird wie folgt gefasst:

27. In § 86a Abs. 4 Satz 1

28. In § 86b Abs. 3 werden die Worte §§ 27 bis 35 a“ ersetzt durch §§ 27 bis 35“.

29. § 89a wird aufgehoben.

30. In § 89e Abs. 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

31. Die Überschrift zum Achten Kapitel wird wie folgt gefasst:

32. § 90 wird wie folgt geändert:

3. die bisherige Nr. 3 wird Nr. 7, sie erhält folgende Fassung:

4. § 90 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

33. In § 91 Abs. 1 wird Nr. 5 gestrichen; Nr. 6, 7 werden zu Nr. 5, 6.

34. §§ 91, 92 werden wie folgt geändert:

35. §§ 93 ff werden wie folgt gefasst:

§ 93
Heranziehung des jungen Menschen

36. Nach § 93 wird folgender § 93a eingefügt:

§ 93a
Heranziehung des Ehegatten und des Lebenspartners

37. § 94 wird wie folgt gefasst:

§ 94
Heranziehung der Eltern

38. § 96 wird gestrichen.

39. Nach § 97a Abs. 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:

40. § 97a wird wie folgt geändert:

41. Nach § 97a wird folgende Vorschrift eingefügt:

§ 97b
Übergangsregelung

42. Nach § 97b wird folgender § 97c eingefügt:

§ 97c
SGB VIII Erhebung von Gebühren und Auslagen

43. In § 98 Nr. 1 wird Buchstabe c gestrichen.

44. § 99 wird wie folgt geändert:

45. In § 101 Abs. 1 werden die Worte die Erhebungen nach Abs. 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche betreffen, beginnend 2002“ gestrichen.“

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. In § 9 Abs. 2 Satz 3 wird vor dem Wort Mehrkosten“ das Wort unverhältnismäßigen“ gestrichen.

3. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 28 wird wie folgt geändert:

5. In § 29 Abs. 1 S. 5 werden die Worte nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet“ ersetzt durch die Worte: nicht zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet“.

6. § 40 wird aufgehoben.

7. § 75 Abs. 2 SGB XII wird wie folgt gefasst:

8. § 77 Abs. 2 S. 4 SGB XII wird wie folgt gefasst:

9. In § 82 Abs. 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

10. Der erste Abschnitt des Zwölften Kapitels §§ 97 bis 99 wird aufgehoben.

11. § 102 wird wie folgt gefasst:

§ 102
Kostenersatz durch Erben

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

1. An § 64 wird folgender Absatz 3 angefügt:

2. § 67a wird wie folgt geändert:

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummern 14 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummern 27 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummern 34 bis 41

Zu Nummer 42

Zu Nummern 43 bis 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 662/04

... einer für die Strafverfolgung oder die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 551/04 (Beschluss)

... Das geltende Straf- und Strafverfahrensrecht bietet gegen die Erscheinungsformen des "Stalking" nur eingeschränkten Schutz. Zwar werden häufig Tatbestände des allgemeinen Strafrechts (z.B. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung) oder auch Straftaten nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513) gegeben sein. Jedoch existiert keine eigenständige Strafnorm, die einschlägiges Verhalten spezifisch als schweres, strafwürdiges Unrecht kennzeichnet. Auch fehlt es an ausreichenden Handhaben, um die erfahrungsgemäß sich ständig verschlimmernde "Bedrohungsspirale" zu beenden. Die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden müssen im Extremfall warten, bis es zur Eskalation kommt. Dies vermittelt dem Opfer ein Gefühl der Hilflosigkeit und ist geeignet, dessen Vertrauen und das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung nachhaltig zu erschüttern. Der gegenwärtige Rechtszustand erscheint nicht länger hinnehmbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/04

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen KOM (2004)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/04




Begründung

Allgemeine Einführung

Inhalt der Richtlinie über die Gefahrenabwehr in Häfen

Allgemeine Grundsätze des Vorschlags

Rechtliche Überlegungen

Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Koordinierung mit Maßnahmen, die in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. .../... ergriffen wurden

Artikel 5
Zuständige Behörde für die Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 6
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Artikel 7
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 8
Gefahrenstufen

Artikel 9
Beauftragter zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 10
Ausschuss zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 11
Überprüfungen

Artikel 12
Anerkannte Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 13
Zentrale Kontaktstelle für Gefahrenabwehr im Hafen

Artikel 14
Durchführung und Kontrolle der Einhaltung

Artikel 15
Änderungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Vertraulichkeit und Verbreitung von Informationen

Artikel 18
Sanktionen

Artikel 19
Durchführung

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Adressaten

Anhang I
Gutachten zur Risikobewertung für den Hafen

Anhang II
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen

Anhang III
Grundlegende Schulungsanforderungen

Anhang IV
Bedingungen, die von einer anerkannten Organisation zur Gefahrenabwehr im Hafen zu erfüllen sind

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 720/04

... es unvereinbar ist. lm Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Die Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 737/1/04

... Nach höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung (Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01) erstreckt sich die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Abs. 2 der Arbeitsschutzrichtlinie auch auf den Bereich der Feuerwehr. Nach dieser Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass die Spezifika des Feuerwehr-Berufsbildes den in Artikel 2 Abs. 2 der Arbeitsschutzrichtlinie genannten Tätigkeiten gleichstehen. Zur Begründung hat sich das BAG auf die Entscheidung des EuGH vom 3. Oktober 2000 - SIMAP - berufen, nach dem die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Grundrichtlinie eng auszulegen sind und sich auf bestimmte spezifische Tätigkeiten im öffentlichen Dienst beziehen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten sollen und für ein geordnetes Gemeinwesen unentbehrlich sind (Rdn. 35 f.). Wollte man die Feuerwehr nicht als Katastrophenschutzdienst ansehen, bliebe keine Ausnahme mehr übrig. Die Ausübung von Tätigkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst betrifft gerade auch den spezifischen Katastrophenschutzeinsatz. Tätigkeiten aus dem Bereich der für ein geordnetes Gemeinwesen unentbehrlichen Gefahrenabwehr stehen nicht schon ohne weiteres einer Anwendung der europäischen Arbeitsschutzvorschriften zwingend entgegen, sondern sie rechtfertigen dann eine Ausnahme, wenn sie mit einer Gewährleistungsfunktion verbunden sind. Ob das der Fall ist, ist normativ und typisierend zu beurteilen. Dabei gibt ein Vergleich einer Tätigkeit bei der Feuerwehr mit den in Artikel 2 Abs. 2 der Grundrichtlinie beispielhaft aufgezählten Ausnahmen, bei denen es sich um "klassische" Bereiche der öffentlichen Gefahrenabwehr handelt (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutzdienste), rechtssystematisch weiteren Aufschluss. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe wird der feuerwehrtechnische Dienst in einer Berufsfeuerwehr von der Ausnahmevorschrift des Artikels 2 Abs. 2 der Arbeitsschutzrichtlinie erfasst (vgl. Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 29. April 2003 - 6 K 1470/02). Den genannten Tätigkeiten ist gemeinsam, dass es sich dabei um nicht umfassend planbare Tätigkeiten handelt. Bei ihnen ist weder vorhersehbar, wann ein Tätigwerden im Einzelfall erforderlich wird (Tätigkeitsbeginn), noch über welchen Zeitraum die Tätigkeit ausgeübt werden muss (Tätigkeitsdauer). Auf Grund der Unaufschiebbarkeit der gebotenen Maßnahmen sind in solchen Tätigkeitsbereichen höhere Anforderungen an eine möglichst flexible Arbeitszeitgestaltung zu stellen. Darüber hinaus sind die aufgeführten Tätigkeiten dadurch gekennzeichnet, dass sie im Einzelfall zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit ein Einschreiten verlangen, obwohl dabei eine nicht unerhebliche Eigengefährdung typischerweise nicht ausgeschlossen werden kann.



Drucksache 586/04

über die gebotenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 280/1/04

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Europäische Union auf Grund der Europäischen Verträge keine eigene Kompetenz für derart weit reichende - über eine bloße Koordinierung von Hilfsmaßnahmen hinausgehende - operative Aktivitäten im Katastrophenschutz hat und im Interesse einer wirksamen und schnellen Gefahrenabwehr auch nicht bekommen sollte. Einem Vordringen der Europäischen Union in Bereiche, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, das heißt in Deutschland in diejenige der Länder fallen, muss entschieden begegnet werden. Der Bundesrat hält vor allem deshalb die Mitteilung in der vorgelegten Fassung nicht für akzeptabel. Mit dieser neuen Aktivität wird das Bestreben der Europäischen Union deutlich, den Katastrophenschutz nach und nach immer mehr zu "



Drucksache 280/04 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Europäische Union auf Grund der Europäischen Verträge keine eigene Kompetenz für derart weit reichende - über eine bloße Koordinierung von Hilfsmaßnahmen hinausgehende - operative Aktivitäten im Katastrophenschutz hat und im Interesse einer wirksamen und schnellen Gefahrenabwehr auch nicht bekommen sollte. Einem Vordringen der Europäischen Union in Bereiche, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, das heißt in Deutschland in diejenige der Länder fallen, muss entschieden begegnet werden. Der Bundesrat hält vor allem deshalb die Mitteilung in der vorgelegten Fassung nicht für akzeptabel. Mit dieser neuen Aktivität wird das Bestreben der Europäischen Union deutlich, den Katastrophenschutz nach und nach immer mehr zu "



Drucksache 504/04 (Beschluss)

... Kostenfolgen sind mit der vorgesehenen Änderung nicht verbunden. Im Vordergrund der Regelung steht der Aspekt der Gefahrenabwehr, der auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen abzielt. Dies wird auch durch den Regelungszusammenhang in der Vorschrift des § 1 SGB VIII unterstrichen, der sich seiner Rechtsnatur nach als Bündelung von Programmsätzen versteht, ohne dabei konkret ableitbare Kostenfolgen auszulösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 105/04 (Beschluss)

... Tätigkeiten aus dem Bereich der für ein geordnetes Gemeinwesen unentbehrlichen Gefahrenabwehr stehen nicht schon ohne weiteres einer Anwendung der europäischen Arbeitsschutzvorschriften zwingend entgegen sondern sie rechtfertigen dann eine Ausnahme, wenn sie mit einer Gewährleistungsfunktion verbunden sind. Ob das der Fall ist, ist normativ und typisierend zu beurteilen. Dabei gibt ein Vergleich einer Tätigkeit bei der Feuerwehr mit den in Artikel 2 Abs. 2 der Grundrichtlinie beispielhaft aufgezählten Ausnahmen, bei denen es sich um "



Drucksache 429/2/04

... Der neue Absatz dient deshalb der Klarstellung, dass spezielle Vorschriften der Länder, die Eingriffsbefugnisse regeln, u.a. die allgemeinen polizeilichen Vorschriften, neben § 39 des vorliegenden Entwurfs anwendbar bleiben und ein Rückgriff auf diese Vorschriften bei Anordnungen zur Gefahrenabwehr möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/2/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 995/04 (Beschluss)

... Der Rahmenbeschlussentwurf geht in Erwägungsgrund 5 von einer übergreifenden Betrachtung aus und fordert, dass weder die Art der Straftaten noch die Kompetenzverteilung zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden relevant sein darf. Nach Artikel 2 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck "zuständige Strafverfolgungsbehörde" jede Behörde, die befugt ist, "Straftaten oder kriminelle Aktivitäten aufzudecken und zu verhindern". Bei diesem übergreifenden Ansatz kommt es auf die Trennung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht an. Ob dies sachgerecht ist, bedarf allerdings vertiefter Prüfung, schon weil die rechtlichen Grundlagen in Deutschland unterschiedlich sind und die Gefahrenabwehr grundsätzlich der Länderkompetenz unterfällt. Nach der derzeitigen Rechtslage richtet sich die Zulässigkeit der Datenübermittlung nach dem Verwendungszweck in dem ersuchenden Staat. Hierbei ist zwischen strafrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des IRG und anderen Verfahren zu unterscheiden. Unter strafrechtlichen Angelegenheiten sind solche repressiver Natur (vom Ermittlungs- bis zum Vollstreckungsverfahren) zu verstehen, während präventivpolizeiliche Angelegenheiten nicht umfasst sind. Die Implikationen einer Vereinheitlichung sind offen. Nicht zuletzt um unnötige Kompetenzkonflikte zu vermeiden, sind etwa in den aktuellen Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen und zur Gefahrenabwehr zwischen Deutschland und Österreich sowie zwischen Deutschland und den Niederlanden die Materien deshalb getrennt worden. Unbeschadet dessen darf es jedenfalls zu keiner Verwischung der Verantwortlichkeit im Bereich der Strafverfolgung kommen. Artikel 39 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) umschreibt im Gegensatz zu diesem Entwurf den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit genauer. Insofern mag man daran denken, den Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit auf den gesamten Bereich auszudehnen, in dem die Polizei innerstaatlich zuständig ist. Die Regelungen in den oben erwähnten Übereinkommen könnten hierbei als Vorbild dienen. Eine Abgrenzung der Verantwortlichkeit ist aber in jedem Fall erforderlich, auch um die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Nach dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-RechtshilfeÜbk) wird diese auch dadurch gewährleistet, dass jeder Staat die "Justizbehörden" bezeichnen kann, die nach seinem Verständnis unter dieses Übereinkommen fallen. Dazu kann je nach nationaler Regelung auch die Polizei gehören.



Drucksache 722/04

... 2. Die Verwendung der durch eine Maßnahme nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Informationen zu Zwecken der Gefahrenabwehr ist nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr oder einer dringenden Gefahr für Leib oder Freiheit einer Person oder bedeutende Vermögenswerte zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 918/04

... 2. einer für die Strafverfolgung oder die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur Feststellung der Identität eines Ausländers oder der Zuordnung von Beweismitteln die von dieser Behörde übermittelten Daten mit den in der Fundpapier-Datenbank gespeicherten Daten ab. Die Absätze 2 bis 5 gelten entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 918/04




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 50

§ 49a
Fundpapier-Datenbank

§ 49b
Inhalt der Fundpapier-Datenbank

§ 89a
Verfahrensvorschriften für die Fundpapier-Datenbank

Artikel 2
Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 11
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang

Artikel 6
Änderungen sonstiger Gesetze

Artikel 7
Änderungen von Verordnungen

§ 73
Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes.

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 995/1/04

... Der Rahmenbeschlussentwurf geht in Erwägungsgrund 5 von einer übergreifenden Betrachtung aus und fordert, dass weder die Art der Straftaten noch die Kompetenzverteilung zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden relevant sein darf. Nach Artikel 2 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck "zuständige Strafverfolgungsbehörde" jede Behörde, die befugt ist, "Straftaten oder kriminelle Aktivitäten aufzudecken und zu verhindern". Bei diesem übergreifenden Ansatz kommt es auf die Trennung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht an. Ob dies sachgerecht ist, bedarf allerdings vertiefter Prüfung, schon weil die rechtlichen Grundlagen in Deutschland unterschiedlich sind und die Gefahrenabwehr grundsätzlich der Länderkompetenz unterfällt.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.