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"Gegend"
Drucksache 520/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Aufteilung und Höhe der Maklerprovision unterscheiden sich von Land zu Land. In fünf Ländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen) sowie einigen Regionen Niedersachsens trägt der Käufer die gesamte Maklerprovision, im übrigen Bundesgebiet teilen sich Käufer und Verkäufer für gewöhnlich die Provision etwa zu gleichen Teilen. Maßgeblich sind allerdings letztlich nicht allein die ortsüblichen Gepflogenheiten, sondern die jeweilige individuelle Vereinbarung zwischen Makler und Verkäufer. In den Gegenden, in denen an sich eine Teilung der Maklerprovision üblich ist, erhält der Verkäufer häufig deutliche Zugeständnisse oder muss gar keine Maklerprovision zahlen. Dem Käufer bleibt dann nichts anderes übrig, als die volle Provision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises alleine zu tragen. Weigert sich ein Kaufinteressent darauf einzugehen, scheidet er faktisch aus dem Bewerberkreis aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656a Textform
§ 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
§ 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschreibung der aktuellen Situation
2. Regelungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten
2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils
- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils
- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E
- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 8
Zu § 656a
Zu § 656b
Zu § 656c
Zu § 656d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Halbteilungsprinzip
4 Textform
4 Verbraucherschutz
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Verkäufer
5 Käufer
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 20/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... (ii) die Konnektivität z.B. durch Gutscheine für benachteiligte Gegenden und durch die Gewährleistung der Umsetzung des Instrumentariums für ländliche Gegenden gefördert wird;18
Mitteilung
1. Einleitung
2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich
3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten
4. Vorrangige Maßnahmen
4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel
4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
5. Zusammenfassung und Ausblick
Drucksache 300/18
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des sozialen Mietrechts (Mietrechtsmodernisierungsgesetz)
... Ein weiteres Problem besteht darin, dass immer mehr Mieterinnen und Mieter sich ihre Wohnung nach einer umfangreichen Modernisierung nicht mehr leisten können und ihre vertraute Umgebung verlassen müssen, weil sie keine bezahlbare Wohnung in ihrer Wohngegend mehr finden.
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
Drucksache 20/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bewältigung der "Konnektivitätskluft" auf nationaler und regionaler Ebene ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Es erschließt sich ihm jedoch nicht, was die Kommission mit ihren Plänen zur Bewältigung der "Konnektivitätskluft" verfolgt und wie sie diese realisieren will. So bleibt offen, wie die Vergabe von Gutscheinen für benachteiligte Gegenden EU-rechtskompatibel ausgestaltet und mit welchen Mitteln sie finanziert werden soll.
Drucksache 20/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass der Bewältigung der "Konnektivitätskluft" auf nationaler und regionaler Ebene ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Es erschließt sich ihm jedoch nicht, was die Kommission mit ihren Plänen zur Bewältigung der "Konnektivitätskluft" verfolgt und wie sie diese realisieren will. So bleibt offen, wie die Vergabe von Gutscheinen für benachteiligte Gegenden EU-rechtskompatibel ausgestaltet und mit welchen Mitteln sie finanziert werden soll.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... In der Europäischen Union (EU) und ihren unmittelbaren Nachbarn in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gibt es 40 Binnengrenzen1. In den letzten Jahrzehnten hat der europäische Integrationsprozess dazu beigetragen, dass Regionen an den Binnengrenzen sich von zumeist abgelegenen Gebieten hin zu Gegenden gewandelt haben, die Wachstum und Chancen bieten. Die Schaffung des Binnenmarktes 1992 kurbelte die Produktivität der EU deutlich an und führte zu niedrigeren Kosten, da die Zollformalitäten abgeschafft, die technischen Vorgaben angeglichen oder gegenseitig anerkannt und die Preise wettbewerbsbedingt gesenkt wurden - der Handel innerhalb der EU stieg in zehn Jahren um 15 % an; außerdem wurde zusätzliches Wachstum erreicht und es entstanden etwa 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Dienstleistungen einer öffentlichen Apotheke in Deutschland erbringen zu müssen. Die entsprechenden Umsätze werden den inländischen Apotheken entzogen. Der Anteil verschreibungspflichtiger Arzneimittel am Umsatz öffentlicher Apotheken in Deutschland beträgt durchschnittlich weit über 80 Prozent. Demnach ist zu befürchten, dass die zum Überleben notwendige wirtschaftliche Grundlage - insbesondere von kleineren Apotheken am Stadtrand und in wenig frequentierten ländlichen Gegenden - entzogen wird, also gerade dort, wo jede einzelne Apotheke zur Flächendeckung der Versorgung benötigt wird. Dies würde dazu führen, dass eine Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken nicht mehr flächendeckend wäre mit den entsprechenden negativen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade in akuten Fällen und Notfällen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 15
9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 -neuStPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe a § 49 Absatz 1 Satz 2 OWiG
12. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO
14. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten
'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG
17. Zu Artikel 20a - neu - § 17c -neuGVG *
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 17cs
18. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG * Nach Artikel 20 ist folgender Artikel 20a einzufügen:
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2016 (Rechtssache C-148/15) festgestellt, dass diese im deutschen Recht verankerte Preisbindung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs in der EU darstellt. Damit ist die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zwar in Deutschland für öffentliche Apotheken mit und ohne Versandhandelserlaubnis rechtlich verbindlich, nicht aber für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU. Dies führt dazu, dass sich Versandapotheken in anderen Mitgliedstaaten gegenüber inländischen Apotheken Wettbewerbsvorteile verschaffen können, indem sie vor allem die Versorgung von Chronikern und die Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln, beispielsweise durch Gewährung von Boni an die Besteller, an sich ziehen, ohne die personal- und zeitaufwendigen Dienstleistungen einer öffentlichen Apotheke in Deutschland erbringen zu müssen. Die entsprechenden Umsätze werden den inländischen Apotheken entzogen. Der Anteil verschreibungspflichtiger Arzneimittel am Umsatz öffentlicher Apotheken in Deutschland beträgt durchschnittlich weit über 80 Prozent. Demnach ist zu befürchten, dass die zum Überleben notwendige wirtschaftliche Grundlage - insbesondere von kleineren Apotheken am Stadtrand und in wenig frequentierten ländlichen Gegenden - entzogen wird, also gerade dort, wo jede einzelne Apotheke zur Flächendeckung der Versorgung benötigt wird. Dies würde dazu führen, dass eine Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken nicht mehr flächendeckend wäre mit den entsprechenden negativen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, gerade in akuten Fällen und Notfällen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Die demographische Entwicklung stellt viele Länder vor eine Herausforderung. Während die Bevölkerung in einigen Ballungsräumen konstant bleibt oder zunimmt, sehen sich insbesondere ländlich geprägte oder strukturschwächere Gegenden Deutschlands mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Dies spiegelt sich auch bei den Gerichten wider.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32a Absatz 2 Satz 3 - neu - StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 1 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32b Absatz 5 Satz 3 - neu - StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32d Satz 2 StPO
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 32f Absatz 1 Satz 1 bis 3 StPO
Zu Artikel 1 Nummer 15
9. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 474 Absatz 2 Satz 2 - neu - StPO
10. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 498 Absatz 2 StPO
11. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - § 130a Absatz 2 Satz 1a - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 299 Absatz 3 ZPO
13. Zu Artikel 11a - neu - § 130a Absatz 2 Satz 3 - neu - ZPO , Artikel 21 Absatz 2a - neu - Inkrafttreten
'Artikel 11a Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2018
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 13 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 4 Satz 2a - neu - FamFG , Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 7 - neu - Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 16 Anmerkung zu Nummer 9000 Absatz 4 KV GKG , Zu Artikel 17 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV FamGKG , Zu Artikel 18 Anmerkung zu Nummer 31000 Absatz 5 KV GNotKG und Zu Artikel 19 Anmerkung zu Nummer 2000 Absatz 4 KV JVKostG
16. Zu Artikel 20a - neu - § 17c - neu - GVG
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 17c
17. Zu Artikel 20a - neu - § 38 Absatz 3 - neu - GVG
'Artikel 20a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Drucksache 314/16
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
... Die weiter gehende Aufgabe der Tierhaltung hat in verschiedenen Gegenden Deutschlands nicht nur Auswirkungen auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Es zeichnen sich erste Veränderungen bei der Ausprägung der Kulturlandschaft ab. Die Produkte des Bio-Landbaus sind mit einer zeitlichen Verzögerung den gleichen Auswirkungen unterworfen. Sollte es hier zu einem drastischen Rückgang der Tierhaltung kommen, steht der Produktionszweig wegen der fehlenden organischen Substanz insgesamt in Frage.
Drucksache 314/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
... Die weiter gehende Aufgabe der Tierhaltung hat in verschiedenen Gegenden Deutschlands nicht nur Auswirkungen auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Es zeichnen sich erste Veränderungen bei der Ausprägung der Kulturlandschaft ab. Die Produkte des Bio-Landbaus sind mit einer zeitlichen Verzögerung den gleichen Auswirkungen unterworfen. Sollte es hier zu einem drastischen Rückgang der Tierhaltung kommen, steht der Produktionszweig wegen der fehlenden organischen Substanz insgesamt in Frage.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
Drucksache 758/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) COM(2016) 788 final
... Dieser Vorschlag würde Typologien in die NUTS-Verordnung integrieren, die mit verschiedenen statistischen Bereichen verknüpft sind, wie regionale Gesamtrechnungen, Arbeitsmarkt, ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Tourismus, Meerespolitik. Er würde es ermöglichen, Daten anhand von eindeutigen Typologien zu aggregieren, um zum Beispiel das BIP in ländlichen und städtischen Gegenden, die Anzahl der Übernachtungen von Touristen in Küstengebieten im Gegensatz zu Nicht-Küstengebieten und -regionen oder die Beschäftigung/Arbeitslosigkeit nach Verstädterungsgrad usw. zu vergleichen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 4 Lokale Verwaltungseinheiten
Artikel 4a Statistikraster
Artikel 4b Territoriale Typologien auf EU-Ebene
Artikel 7 Ausschussverfahren
Artikel 7a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 792/2/16
... Hinzu tritt, dass die Belastung eines Fahrverbots je nach Lebenssituation höchst unterschiedlich ist. Während Großstädter ihre Alltagswege vergleichsweise unproblematisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können, haben Einwohner eher ländlicher, strukturschwacher Gegenden diese Möglichkeit nicht. Während der Heimarbeiter oder Arbeitslose wirtschaftlich nicht auf Mobilität angewiesen ist, trifft den Außendienstler oder Berufskraftfahrer ein Fahrverbot ungleich härter und existenzbedrohend.
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 121/2/15
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... 2. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bleibt für die Land- und Forstwirte jedoch nur dann attraktiv, wenn sie nicht zu einer strukturellen Überbesteuerung führt. Diese Situation kann aufgrund des bundeseinheitlichen Grundbetrags von 350 Euro pro Hektar selbstbewirtschafteter Fläche mit der darin enthaltenen pauschalierten Berücksichtigung von Pacht- und Schuldzinszahlungen bei Betrieben in Gegenden mit geringer Bodenbonität oder einem hohen Pachtanteil eintreten. Die betroffenen Land- und Forstwirte sind dann gezwungen, auf eine Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung umzusteigen, die deutlich höhere Bürokratiekosten verursacht. Der Bundesrat sieht dies auch deshalb als problematisch an, da hierdurch in erster Linie kleine Nebenerwerbsbetriebe zusätzlich belastet werden, die vom Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft stark betroffen sind.
Drucksache 594/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... a) Feuerungsanlagen mit Dampfturbinen-Anlagen, beispielsweise Gegendruckanlagen, Entnahme- oder Anzapfkondensationsanlagen,
Gesetz
Artikel 1 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anschluss- und Abnahmepflicht
§ 4 Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
§ 5 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
§ 6 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 8 Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
§ 9 Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
§ 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
§ 11 Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
§ 12 Vorbescheid für neue KWK-Anlagen
§ 13 Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
Abschnitt 3 Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten a n das Statistische Bundesamt
§ 14 Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
§ 15 Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Stelle zur Überprüfung
§ 17 Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
Abschnitt 4 Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze
§ 18 Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 19 Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
§ 20 Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid
§ 21 Zuschlagzahlungen für Kältenetze
Abschnitt 5 Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher
§ 22 Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
§ 23 Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
§ 25 Kältespeicher
Abschnitt 6 Regelungen zur Umlage der Kosten
§ 26 Umlage der Kosten
§ 27 Bestimmung der Höhe des KWK-Aufschlags auf die Netzentgelte
§ 28 Belastungsausgleich
§ 29 Begrenzung der Höhe der KWKG-Umlage und der Zuschlagzahlungen
Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften
§ 30 Vorschriften für Prüfungen
§ 31 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
§ 32 Gebühren und Auslagen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 8 Evaluierungen und Übergangsbestimmungen
§ 34 Evaluierungen
§ 35 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 641/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Die Versorgungssituation im Bereich Psychiatrie und insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist noch immer in vielen Gegenden Deutschlands nicht ideal. In bestimmten Regionen besteht auch Unterversorgung, wie etwa in Bayern im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiater in der Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord. Es werden insbesondere auch bei schweren psychischen Erkrankungen zu lange Wartezeiten beklagt. Eine ähnliche Situation besteht auch in Sachsen, besonders im ostsächsischen Raum. Auch hier ist die ambulante Versorgung psychiatrischer Patienten noch nicht ausreichend gesichert. Die bedarfsabhängige Ausweitung des ambulanten psychiatrischen Versorgungsangebotes um PIAs ohne Klinikanbindung erscheint als eine Möglichkeit, die Versorgungssituation in diesem Bereich weiter zu verbessern.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4a - neu - , Nummer 8a - neu - § 38a - neu - , Nummer 21 § 60 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Satz 3, Satz 4 - neu-, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2, Absatz 3 Nummer 3 , Nummer 25 § 73 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Nummer 60a - neu - § 133 Überschrift und Absatz 3 SGB V
§ 38a Leistungen des Rettungsdienstes
§ 60 Kosten der Krankenfahrten
§ 133 Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 27b Absatz 2 Satz 2a - neu -, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1a - neu - SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 35a Absatz 6 SGB V und Artikel 13a - neu - § 6 Absatz 1 AM-NutzenV
'Artikel 13a Änderung der Verordnung über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 SGB V für Erstattungsvereinbarungen nach § 130b SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 38 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V
8. Zu Artikel 1 nach Nummer 8 Schaffung einer Pflichtleistung Haushaltshilfe, § 38SGBV
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 3 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 4 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 6 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 39 Absatz 1a Satz 8 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 43c Absatz 3 Satz 11 - neu - SGB V Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:
15. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 47a Absatz 1 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - und 16b - neu § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 - neu -, Absatz 2 Nummer 6 - neu -, § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 SGB V
Zu Nummer 16a
Zu Nummer 16b
17. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 65d - neu - SGB V
§ 65d Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit
Zu § 65d
Zu § 65d
Zu § 65d
Zu § 65
18. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe 0a - neu - § 71 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V
19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 71 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7 - neu - und Absatz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
20. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe 0a - neu - § 73 Absatz 1a Satz 3a - neu SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu § 73b Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe b1 - neu - § 73b Absatz 4a Satz 5 SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1a Satz 2, Satz 6, Satz 7, Satz 13 - neu -, Satz 14 - neu - und Absatz 1a1 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3a - neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b § 75 Absatz 1b Satz 3d - neu - SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 75a Absatz 7 und Absatz 8 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 1 Nummer 32 § 79 Absatz 3a Satz 1 SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe h1 - neu - § 87 Absatz 5a SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 87a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 87a Absatz 4a SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 90 Absatz 4 Satz 2 SGB V und Nummer 52 Buchstabe a1 - neu § 116b Absatz 3 Satz 7 zweiter Halbsatz SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V
33. Zu Artikel 1 Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
34. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 6 SGB V
35. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 1 Satz 7 SGB V
36. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92a Absatz 3 Satz 1 SGB V
37. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 92b Absatz 1 Satz 3a neu -, Satz 3b - neu - und Satz 3c - neu - SGB V
38. Zu Artikel 1 Nummer 40 §§ 92a, 92b SGB V
39. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1, Satz 3 und Satz 4 SGB V
40. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 3 und Satz 4 SGB V
41. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c § 95 Absatz 3 Satz 4 und Satz 5 - neu - SGB V
42. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 95 SGB V
43. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe a1 - neu - § 101 Absatz 2 Nummer 3 und Satz 2 - neu - SGB V
44. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V
45. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 103 Absatz 3a Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 103 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V
47. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b § 103 Absatz 3a Satz 8 SGB V
48. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 1, Satz 4 - neu -, Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - SGB V
49. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1a Satz 7 - neu - SGB V
50. Zu Artikel 1 Nummer 45 § 105 Absatz 1b - neu - SGB V
51. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 116b Absatz 2 Satz 5a SGB V
52. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b1 - neu - § 116b Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB V
53. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe c § 116b Absatz 8 SGB V
54. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe a § 117 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 4 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
55. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118 Absatz 3 SGB V
56. Zu Artikel 1 nach Nummer 53 Zu Psychiatrischen Institutsambulanzen, § 118 SGB V
57. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 118a Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V
58. Zu Artikel 1 Nummer 54 Zur Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zur ambulanten Versorgung intensivpflegebedürftiger Versicherter in Wohngemeinschaften analog § 119b SGB V
59. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 120 Absatz 3 Satz 5 SGB V
60. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 120 Absatz 4a - neu - SGB V
61. Zu Artikel 1 nach Nummer 59 § 130b SGB V
62. Zu Artikel 1 Nummer 60a - neu - § 132a Absatz 2 Satz 7a - neu - und Satz 7b - neu - SGB V
63. Zu Artikel 1 Nummer 60b - neu - § 132e Absatz 1 Satz 3a - neu - SGB V
64. Zu Artikel 1 Nummer 60c - neu - § 133 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - SGB V
65. Zu Artikel 1 Nummer 61 § 134a Absatz 5 SGB V
67. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 137c Absatz 3 SGB V
68. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB V
69. Zu Artikel 1 Nummer 66 § 137h SGB V
70. Zu Artikel 1 Nummer 66a - neu - § 139 Absatz 9 - neu - SGB V , Nummer 84a - neu - § 284a - neu - SGB V und Nummer 84 Buchstabe c § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 - neu SGB V
§ 284a Beauftragung externer Hilfsmittelberater
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
71. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 2 Satz 4a - neu -, Absatz 3a - neu - und Absatz 6 Satz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
72. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB V
73. Zu Artikel 1 Nummer 69 § 140a Absatz 4 Satz 8 - neu - SGB V
74. Zu Artikel 1 Nummer 74 § 220 Absatz 3 SGB V
75. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 265 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - SGB V
76. Zu Artikel 1 Nummer 80 § 275 Absatz 1a Satz 5 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
77. Zu Artikel 1 Nummer 81 § 278 Absatz 2 SGB V
78. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 279 Absatz 2 Satz 2 SGB V
79. Zu Artikel 1 Nummer 82 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 279 Absatz 2 Satz 4 SGB V
80. Zu Artikel 1 Nummer 84 § 284 Absatz 5 - neu - SGB V
81. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3a - neu - SGB V
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
82. Zu Artikel 1 Nummer 85 § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
83. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 KrPflG
84. Zu Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 7 Satz 8 AltPflG
85. Zu Artikel 11a - neu - § 17c Absatz 4 Satz 2, Satz 7, Satz 8 - neu -, Satz 9 - neu -, Satz 10, Absatz 4b Satz 1, Satz 4 - neu - und Satz 5 - neu - KHG
'Artikel 11a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
86. Zu Artikel 14 Nummer 01 - neu - § 19a Absatz 1 Satz 2 - neu - Ärzte-ZV
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Angehörige der Roma-Minderheit (wozu im weiteren Sinne auch die Angehörigen einer Reihe anderer ethnischer Minoritäten gezählt werden) sind in vielen Belangen nach wie vor gesellschaftlich benachteiligt und leben häufig in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage. Ihr Zugang zu staatlichen Leistungen - etwa im Bildungs- und Gesundheitsbereich - ist eingeschränkt. In vielen Fällen wird den Angehörigen der Roma-Minderheit vorgehalten, keine korrekten Meldedokumente besitzen, wobei der Zugang zu solchen Dokumenten für die betroffene Personengruppe häufig erschwert ist. Eine Verfolgung findet jedoch grundsätzlich nicht statt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass internationale Organisationen und einige staatliche Institutionen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma ergriffen haben. Bei der OSZE in Bosnien und Herzegowina gibt es das Amt des Roma-Referenten, ferner einen Roma-Projektbeauftragten und einen Roma-Beobachter. Beim Ministerrat von Bosnien und Herzegowina gibt es zwei Gremien: einen neunköpfigen Roma-Rat und ein sog. "Advisory Board on Roma", zu dem Vertreter der Ministerien, des Roma-Rats und der internationalen Gemeinschaft gehören. In Gorica wurde eine der größten Roma-Siedlungen vollständig saniert, die dadurch zu einer aufgewerteten Wohngegend geworden ist. Weitere Sanierungen sind geplant.
Drucksache 447/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... über Ordnungswidrigkeiten folgenden Bestimmtheitsgebot hinreichend Rechnung zu tragen, wird der Begriff "Teil der Gemeinde" in Anknüpfung an das Landesrecht und die Kommunalverfassung des jeweiligen Landes näher definiert. Auf landesgesetzlicher Grundlage gebildete Teile einer Gemeinde sind etwa die Bezirke der Stadtstaaten und ihre Untergliederungen (Stadtteile, Ortsteile) sowie in den Flächenländern je nach Ausgestaltung in den Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen die Stadt-, Orts- oder Gemeindebezirke, Ortsteile oder Ortschaften. Bei der Prüfung der Wohnraummangellage ist zunächst auf die kleinste Untergliederung abzustellen. Fehlt es an nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lagequalitäten vergleichbarem Wohnraum für eine Teilmarktbetrachtung, so ist die nächstgrößere Untergliederung heranzuziehen. Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann. Nicht erforderlich ist, dass das vergleichbare Entgelt für den betrachteten Teil der Gemeinde gesondert festgestellt wird. Es kann vielmehr zum Beispiel auf der Grundlage eines die ortsüblichen Vergleichsmieten in der gesamten Gemeinde wiedergebenden Mietspiegels unter besonderer Berücksichtigung von Lage und Struktur der Wohngegend bestimmt werden.
Drucksache 447/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG )
... über Ordnungswidrigkeiten folgenden Bestimmtheitsgebot hinreichend Rechnung zu tragen, wird der Begriff "Teil der Gemeinde" in Anknüpfung an das Landesrecht und die Kommunalverfassung des jeweiligen Landes näher definiert. Auf landesgesetzlicher Grundlage gebildete Teile einer Gemeinde sind etwa die Bezirke der Stadtstaaten und ihre Untergliederungen (Stadtteile, Ortsteile) sowie in den Flächenländern je nach Ausgestaltung in den Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen die Stadt-, Orts- oder Gemeindebezirke, Ortsteile oder Ortschaften. Bei der Prüfung der Wohnraummangellage ist zunächst auf die kleinste Untergliederung abzustellen. Fehlt es an nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lagequalitäten vergleichbarem Wohnraum für eine Teilmarktbetrachtung, so ist die nächstgrößere Untergliederung heranzuziehen. Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann. Nicht erforderlich ist, dass das vergleichbare Entgelt für den betrachteten Teil der Gemeinde gesondert festgestellt wird. Es kann vielmehr zum Beispiel auf der Grundlage eines die ortsüblichen Vergleichsmieten in der gesamten Gemeinde wiedergebenden Mietspiegels unter besonderer Berücksichtigung von Lage und Struktur der Wohngegend bestimmt werden.
Drucksache 459/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten (Zweites Mietrechtsänderungsgesetz - 2. MietRÄndG)
... Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann. Nicht erforderlich ist, dass das vergleichbare Entgelt für den betrachteten Teil der Gemeinde gesondert festgestellt wird. Es kann vielmehr z.B. auf der Grundlage eines die ortsüblichen Vergleichsmieten in der gesamten Gemeinde wiedergebenden Mietspiegels unter besonderer Berücksichtigung von Lage und Struktur der Wohngegend bestimmt werden. Ein Verzicht auf die Teilgebietsregelung würde den Anwendungsbereich des § 5 weiterhin stark einschränken. Je nach Wohnungsmarktlage könnte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass in Bezug auf die gesamte Gemeinde für den betreffenden Wohnungstypus kein geringes Angebot besteht. Durch eine Teilgebietsregelung ist gewährleistet, dass auch in angespannten Teilmärkten Mietpreisüberhöhungen punktuell verfolgt werden können.
Drucksache 176/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
... Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, so ist dies bei der Bestimmung des vergleichbaren Entgelts über das Tatbestandsmerkmal "Lage" zu berücksichtigen. Nicht erforderlich ist, dass das vergleichbare Entgelt für den betrachteten Teil der Gemeinde gesondert festgestellt wird. Es kann vielmehr z.B. auf der Grundlage eines die ortsüblichen Vergleichsmieten in der gesamten Gemeinde wiedergebenden Mietspiegels unter besonderer Berücksichtigung von Lage und Struktur der Wohngegend bestimmt werden. Ein Verzicht auf die Teilgebietsregelung würde den Anwendungsbereich des § 5 WiStrG 1954 weiterhin stark einschränken. Je nach Wohnungsmarktlage könnte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass in Bezug auf die gesamte Gemeinde für den betreffenden Wohnungstypus kein geringes Angebot besteht. Durch eine Teilgebietsregelung ist gewährleistet, dass auch in angespannten Teilmärkten Mietpreisüberhöhungen punktuell verfolgt werden können.
Drucksache 176/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... 'Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, ist gleichwohl bei der Bestimmung der üblichen Entgelte im Ausgangspunkt das Gemeindegebiet als Ganzes maßgeblich, auch wenn dabei die Wohngegend in das Tatbestandsmerkmal "Lage" einfließen kann.'
Drucksache 161/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Änderung des Wohngeldgesetz es: Erhöhung des Wohngeld es - Antrag des Freistaates Bayern -
... Für einen umfassenden Schutz der Mieter vor rasant steigenden Mieten ist es auch erforderlich, das Mietrecht um eine Vorschrift zu ergänzen, durch die die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt wird. Das Mietrecht enthält keine Regelungen für die Begrenzung von Wiedervermietungsmieten. Demnach können Vermieterinnen und Vermieter derzeit jede Miete verlangen, die sie auf dem jeweiligen Markt erzielen können. Das führt dazu, dass in Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden bei Neuvermietungen hohe Mieten verlangt werden können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch zunehmend in ihrer Mobilität, die die Arbeitswelt ihnen jedoch abverlangt, behindert. Familien und Geringverdiener können sich attraktive Wohnlagen immer seltener leisten.
Drucksache 742/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
... Darüber hinaus ist anzumerken, dass die sog. "Erstzugriffsoption" für viele der betroffenen Kommunen keine realistische Option ist, da die Konversionsliegenschaften häufig in ländlichen Gegenden, teilweise im Außenbereich der Gemeinden liegen und somit ein öffentlicher Bedarf die Ausnahme ist. Eine rein wirtschaftliche Sichtweise würde bei werthaltigen Liegenschaften dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... • Die vielfältigen Bedürfnisse benachteiligter Menschen, einschließlich Personen, die in armen und isolierten Gegenden leben, sollten im Rahmen koordinierter Maßnahmen der ESI-Fonds berücksichtigt werden.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 176/13
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
... Wird für die Frage des Vorliegens eines geringen Angebots auf einen Teil der Gemeinde abgestellt, so ist dies bei der Bestimmung des vergleichbaren Entgelts über das Tatbestandsmerkmal "Lage" zu berücksichtigen. Nicht erforderlich ist, dass das vergleichbare Entgelt für den betrachteten Teil der Gemeinde gesondert festgestellt wird. Es kann vielmehr z.B. auf der Grundlage eines die ortsüblichen Vergleichsmieten in der gesamten Gemeinde wiedergebenden Mietenspiegels unter besonderer Berücksichtigung von Lage und Struktur der Wohngegend bestimmt werden. Ein Verzicht auf die Teilgebietsregelung würde den Anwendungsbereich des § 5 WiStrG weiterhin stark einschränken. Je nach Wohnungsmarktlage könnte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass in Bezug auf die gesamte Gemeinde für den betreffenden Wohnungstypus kein geringes Angebot besteht. Durch eine Teilgebietsregelung ist gewährleistet, dass auch in angespannten Teilmärkten Mietpreisüberhöhungen punktuell verfolgt werden können.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Europäische Union ist wie viele andere Regionen der Welt von fast allen Arten von Naturkatastrophen bedroht. Solche Katastrophen sind nicht nur wegen des Verlusts an Menschenleben so verheerend, sie führen jährlich auch zu Schäden in Milliardenhöhe und gefährden die wirtschaftliche Stabilität und das Wachstum. Sie können grenzüberschreitende Auswirkungen haben und ganze Gegenden in benachbarten Ländern bedrohen. Selbst wenn große Katastrophen örtlich beschränkt bleiben, können ihre Kosten einzelne Mitgliedstaaten finanziell stark belasten und dort zu internen und externen Ungleichgewichten führen, wenn die Schäden nicht ausreichend versichert sind. Daher ist dieses Thema für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Behörden in der gesamten Union von Belang.
Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher
Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden
4 Fragen
2.1. Versicherungsbündelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung
3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 742/13
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
... Darüber hinaus ist anzumerken, dass die sog. "Erstzugriffsoption" für viele der betroffenen Kommunen keine realistische Option ist, da die Konversionsliegenschaften häufig im ländlichen Gegenden, teilweise im Außenbereich der Gemeinden liegen und somit ein öffentlicher Bedarf die Ausnahme ist.
Drucksache 201/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 10. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der WHO bei der Förderung des "Lady Health Worker Programme" zu prüfen, mit dem eine bessere Zugänglichkeit zu grundlegenden präventiven Gesundheitsdienstleistungen für Frauen, insbesondere in ländlichen Gegenden, erreicht werden soll;
Drucksache 10/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG )
... ) sieht das Gesetz nunmehr eine Ermächtigung der Landesregierungen vor, im Wege der Rechtsverordnung Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent und nicht, wie sonst, 20 Prozent (§ 558 Absatz 3 Satz 2, 3 BGB-neu). Für einen umfassenden Schutz der Mieter vor rasant steigenden Mieten ist es allerdings erforderlich, diese Neuregelung um eine Vorschrift zu ergänzen, durch die die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt wird. Das Mietrecht enthält keine Regelungen für die Begrenzung von Wiedervermietungsmieten. Demnach können Vermieterinnen und Vermieter derzeit jede Miete verlangen, die sie auf dem jeweiligen Markt erzielen können. Das führt dazu, dass in Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden bei Neuvermietungen hohe Mieten verlangt werden können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch zunehmend in ihrer Mobilität, die die Arbeitswelt ihnen jedoch abverlangt, behindert. Familien und Geringverdiener können sich attraktive Wohnlagen immer seltener leisten.
Drucksache 472/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... auch auf den Gewerbetreibenden selbst Anwendung finden. Zudem ist eine Klarstellung sinnvoll, welche Informationen im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung des Antragstellers eingeholt werden sollen. Die Praxis zeigt, dass Antragsteller versuchen, durch Wohnortverlegung in eine Gegend, in der sie den Behörden nicht persönlich bekannt sind, eine Erlaubnis zu erhalten. Die Beteiligung der vormals zuständigen Behörden ist daher sachdienlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 10 - neu - GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 4 bis 6 - neu - GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 55c Satz 2 GewO
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 144 Absatz 4 GewO
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Die Zunahme der dezentralen Erzeugung von Strom (aus erneuerbaren Quellen) und das Konzept der "Demand Response" machen weitere Investitionen in die Verteilernetze erforderlich, die bislang dafür ausgelegt worden sind, den Strom an die Endverbraucher weiterzuleiten, nicht jedoch dafür, den von Kleinerzeugern produzierten Strom aufzunehmen. Durch eine weit verbreitete dezentrale Erzeugung wird der aus den Netzen bezogene Strom ersetzt und werden die Verbraucher gleichzeitig auch zu Erzeugern. Ein Teil der neuen Erzeugungskapazitäten befindet sich in größerer Entfernung von herkömmlichen Verbrauchszentren und erfordert den Ausbau von Übertragungsinfrastrukturen (insbesondere in Gegenden, in denen Probleme durch Ringflüsse22 auftreten), in anderen Gegenden könnte hingegen durch eine signifikante dezentrale Erzeugung der Bedarf an Übertragungsinfrastruktur zurückgehen. Eine dritte Möglichkeit der Veränderung des Systems durch Infrastrukturen ist die Entwicklung intelligenter Netze. Erzeuger (einschließlich neuer Mikroerzeuger), Verbraucher und Netzbetreiber werden in der Lage sein müssen, in Echtzeit zu kommunizieren, um eine optimale Abstimmung von Nachfrage und Angebot sicherzustellen. Hierfür müssen geeignete Standards, Marktmodelle und Regulierungsmodelle entwickelt werden. Damit der Binnenmarkt ein Erfolg wird und die erneuerbaren Energien integriert werden können, müssen unbedingt rasch die Infrastrukturen ausgebaut werden. Eine frühzeitige Verabschiedung der Legislativvorschläge des Energieinfrastrukturpakets ist in diesem Zusammenhang entscheidend, insbesondere zur Beschleunigung des Baus neuer Infrastrukturen von grenzüberschreitender Bedeutung. Die Kommission wird auch in Zukunft mit den Betreibern von Verteilungs- und Übertragungsnetzen, den Regulierungsbehörden, den Mitgliedstaaten und der Industrie im Hinblick auf die Beschleunigung des Ausbaus der Energieinfrastrukturen zusammenarbeiten, um die Integration der europäischen Netze und Märkte zu vollenden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt
Marktentwicklungen und Kosten
Bessere Förderregelungen
3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien
4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen
5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher
6. Förderung der Technologischen Innovation
7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien
8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020
9. NÄCHSTE Schritte
Drucksache 472/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... auch auf den Gewerbetreibenden selbst Anwendung finden. Zudem ist eine Klarstellung sinnvoll, welche Informationen im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung des Antragstellers eingeholt werden sollen. Die Praxis zeigt, dass Antragsteller versuchen, durch Wohnortverlegung in eine Gegend, in der sie den Behörden nicht persönlich bekannt sind, eine Erlaubnis zu erhalten. Die Beteiligung der vormals zuständigen Behörden ist daher sachdienlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 8 Nummer 10 - neu - GewO
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 1 GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 2 GewO
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 5
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 4 bis 6 - neu - GewO
10. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 55c Satz 2 GewO
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 144 Absatz 4 GewO
Drucksache 110/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... 3. Der Bundesrat sieht mit Verweis auf diese noch ungenutzten Potenziale mit Sorge, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die potenzielle Notwendigkeit beschreibt, "Rohstoffe in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen (z.B. Meeresboden, Arktis)" zu erschließen. Aus ökologischen Gründen sollte auf konkrete Eingriffe in hochsensible Lebensräume zur Rohstoffgewinnung verzichtet werden, da in der EU hohe Potenziale bei der Sekundärrohstoffgewinnung als umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen.
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... Im Lauf der letzten 50 Jahre ist der Anteil der EU am weltweiten Bergbau erheblich gesunken. Dies hatte den Verlust wesentlicher Fachkenntnisse und Fähigkeiten zur Folge. Diese Fähigkeiten werden aber benötigt, um die Sicherheit im Bergbau zu gewährleisten und der potenziell steigenden Notwendigkeit gerecht zu werden, Vorkommen in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen zu erschließen (z.B. Meeresboden, Arktis). Zwar stellen uns höhere Standards für sicherere und umweltfreundlichere Fördertechniken vor neue Herausforderungen, gleichzeitig schaffen sie aber auch neue Marktchancen. Sie würden auch dazu beitragen, die Gefahr schwerer Unglücksfälle im Bergbau zu verringern. Diese Fachkenntnisse und Fähigkeiten sind aber nicht nur für die Förderung, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Exploration, Verarbeitung, Recycling, Substitution) erforderlich.
1. Einleitung
2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette
3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe
3.1. Geltungsbereich und Ziele
3.2. Mechanismen
3.3. Arbeitspakete
Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche
Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz
3.4. Governancestruktur
3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit
3.6. Zeitplan
Drucksache 214/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 12. fordert die Behörden auf, sich um die wirklichen Anliegen der Menschen zu kümmern, die im Norden des Landes in Gegenden leben, die wesentlich ärmer sind als einige der wohlhabenderen Staaten im Süden Nigerias, und der Verbesserung ihrer schwierigen Lebensbedingungen Vorrang einzuräumen, ohne dabei südlich gelegene Staaten mit ähnlichen Problemen zu übersehen;
Drucksache 242/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM(2012) 196 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste.
1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?
1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten
1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme
1.2.1. Marktfragmentierung
1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten
1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte
1.2.4. Mangelnde Kenntnisse
2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder
2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder
2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder
2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen
2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend
2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer
2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen
2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten
2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen
2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben
2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials
2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 77/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hochleistungsrechnen - Europas Position im weltweiten Wettlauf - COM(2012) 45 final
... Hinsichtlich der eingesetzten HPC-Kapazität verlor die EU von 2008 bis 2010 10 % der hochwertigen Rechnerkapazität, während andere Nationen ihre Anstrengungen in diesem Bereich in demselben Zeitraum verstärkten. 2011 verfügten die USA und Japan jeder für sich über mehr HPC-Kapazität als alle EU-Länder zusammen6, und China hatte mehr Kapazität als jeder einzelne Mitgliedstaat. China und Russland erklärten HPC zu einem Bereich von strategischem Vorrang und steigerten ihre Anstrengungen massiv. Weniger hochwertige Rechnerressourcen in der EU bedeuten jedoch, dass das wissenschaftliche Know-how, das sich wesentlich auf HPC stützt und die Entwicklung neuer HPC-Systeme beeinflusst, in Europa schwächelt. Wissenschaftler verlegen daher ihre Forschungstätigkeit in andere Weltgegenden, wo sie ein besseres Umfeld für HPC vorfinden.
Drucksache 110/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in der EU die Gewinnung von Sekundärrohstoffen bei einer konsequenten EU-weiten Umsetzung der europäischen "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling) deutlich gesteigert werden kann und somit die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren sowie von der Exploration von Primärrohstoffen signifikant zu reduzieren ist. Der Bundesrat sieht mit Verweis auf diese noch ungenutzten Potenziale mit Sorge, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die potenzielle Notwendigkeit beschreibt, "Rohstoffe in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen (z.B. Meeresboden, Arktis)" zu erschließen. Aus ökologischen Gründen sollte auf konkrete Eingriffe in hochsensible Lebensräume zur Rohstoffgewinnung verzichtet werden, da in der EU hohe Potenziale bei der Sekundärrohstoffgewinnung als umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen.
Drucksache 518/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.
... Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck "geografische Angabe " den Namen einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder eines Landes, der zur Bezeichnung eines aromatisierten Weinerzeugnisses dient, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des betreffenden Erzeugnisses im Wesentlichen auf seinem geografischen Ursprung beruht.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
3. Wesentliche Änderungen
4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 3 Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse
Artikel 4 Verkehrsbezeichnungen
Artikel 5 Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen
Artikel 6 Angabe der Herkunft
Artikel 7 Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen
Artikel 8 Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Übertragene Befugnisse
Kapitel III Geografische Angaben
Artikel 10 Begriffsbestimmung
Artikel 11 Inhalt der Schutzanträge
Artikel 12 Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland
Artikel 13 Antragsteller
Artikel 14 Nationales Vorverfahren
Artikel 15 Prüfung durch die Kommission
Artikel 16 Einspruchsverfahren
Artikel 17 Entscheidung über den Schutz
Artikel 18 Homonyme
Artikel 19 Gründe für die Verweigerung des Schutzes
Artikel 20 Beziehung zu Marken
Artikel 21 Schutz
Artikel 22 Register
Artikel 23 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 24 Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen
Artikel 25 Änderungen der Produktspezifikationen
Artikel 26 Löschung
Artikel 27 Bestehende geschützte geografische Angaben
Artikel 28 Gebühren
Artikel 29 Übertragene Befugnisse
Artikel 30 Durchführungsbefugnisse
Artikel 31 Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte
Kapitel IV Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 32 Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen
Artikel 33 Informationsaustausch
Artikel 34 Befugnisse der Kommission
Artikel 35 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 36 Durchführungsrechtsakte - Ausschuss
Artikel 37 Aufhebung
Artikel 38 Übergangsmaßnahmen
Artikel 39 Inkrafttreten
Anhang I Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen
1 Aromatisierung
2 Süßung
3 Zusatz von Alkohol
4 Zusatzstoffe und Färbung
5 Zusatz von Wasser
6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.
7 Alkoholgehalt
Anhang II Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse
A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine
1. Aromatisierter Wein
2. Aromatisierter gespriteter Wein
3. Wein-Aperitif
4. Wermut oder Wermutwein
5. Bitterer aromatisierter Wein
6. Aromatisierter Wein mit Ei
7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg
B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke
1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk
2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk
3. Sangria
4. Clarea
5. Zurra
6. Bitter soda
7. Kalte Ente
8. Glühwein
9. Viiniglögi/Vinglögg
10. Maiwein
11. Maitrank
12. Pelin
C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails
1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail
2. Weinhaltiger Cocktail
3. Aromatisierter Traubenperlmost
4. Weincocktail
Anhang III Entsprechungstabelle
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... "(2) KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerungsanlagen mit Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren, Gasturbinen-Anlagen (mit Abhitzekessel oder mit Abhitzekessel und Dampfturbinen-Anlage), Verbrennungsmotoren-Anlagen, Stirling-Motoren, ORC (Organic Rankine Cycle)- Anlagen sowie Brennstoffzellen-Anlagen, in denen Strom und Nutzwärme erzeugt werden. Bei KWKK-Anlagen werden die KWK-Anlagen durch eine thermisch angetriebene Kältemaschine ergänzt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 854/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... a) In Buchstabe b sind in Absatz 2 Satz 1 die Wörter "KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerungsanlagen mit Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren" durch die Wörter "KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren-Anlagen" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, c, c1 - neu -, c2 - neu -, f § 3 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 3a - neu -, Absatz 14 Satz 1, Absatz 18 Satz 2, Absatz 18a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu -, Buchstabe c1 - neu -, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa0 - neu -, Buchstabe e - neu - § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 3b Satz 3 - neu -, Absatz 4 Satz 1, Absatz 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummern 6 und 12 § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5
10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -
12. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -
Drucksache 387/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch KOM (2011) 385 endg.
... Nur ein äußerst geringer Anteil der Trinkwassersysteme befindet sich in Gegenden, in denen potenzielle Quellen anthropogener radioaktiver Kontamination durch Anlagen, die radioaktive Stoffe verwenden, herstellen oder entsorgen, vorhanden sind. Die Kontamination von Trinkwasser kann durch unfallbedingte Freisetzungen von Radioaktivität oder durch unsachgemäße Entsorgungsmethoden entstehen. Für Wassersysteme, die für diese Art der Verseuchung anfällig sind, ist eine umfassende Überwachung im Hinblick auf radioaktive Kontamination vorgeschrieben, damit sichergestellt ist, dass ihr Trinkwasser unbedenklich ist. Allerdings gibt es viele Regionen in Europa, deren geologische und hydrologische Merkmale so beschaffen sind, dass das natürliche Vorkommen radioaktiver Stoffe bedenklich ist.
Drucksache 817/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... Anlage 5: Messpunkte für den Abgasgegendruck
Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... Die Universaldienstrichtlinie für den Bereich der elektronischen Kommunikation27 sieht ein soziales Sicherheitsnetz dort vor, wo die Marktkräfte allein keinen bezahlbaren Zugang zu Basisdienstleistungen für Verbraucher eröffnen, insbesondere dann, wenn diese in Gegenden leben, die nur unter Schwierigkeiten oder hohen Kosten versorgt werden können, oder wenn sie niedrige Einkommen beziehen oder behindert sind. Das Sicherheitsnetz betrifft die drei Aspekte Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit. Die Kommission hat kürzlich eine Mitteilung über den Universaldienst im Bereich der elektronischen Kommunikation28 angenommen, in der die Ergebnisse der 2010 durchgeführten öffentlichen Konsultation und der dritten Überprüfung des Universaldienstumfangs im Bereich der elektronischen Kommunikation erörtert werden. Eine der Kernfragen dabei ist, welche Rolle Universaldienstverpflichtungen bei der Verwirklichung des Ziels "Breitband für alle" spielen sollten. Die Kommission zieht aus der Analyse den Schluss, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, am Umfang der Universaldienstverpflichtung Änderungen auf EU-Ebene vorzunehmen. Aus der Analyse wird ferner geschlossen, dass angesichts des Risikos divergierender nationaler Ansätze und der möglichen finanziellen Folgen für die Wirtschaft weitere Orientierungshilfen zur Anwendung der Universaldienstvorschriften gegeben werden müssen. Die Kommission wird 2012 entsprechende Leitlinien vorlegen, um der Gefahr der sozialen Ausgrenzung entgegenzuwirken, dabei jedoch - dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend - den unterschiedlichen Verhältnissen in den Mitgliedstaaten, der Notwendigkeit der Minimierung von Marktverzerrungen und der Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung der Branche Rechung tragen. 29
1. Einleitung
Grundbegriffe und -konzeptionen
2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit
1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen
1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften
2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
2.1. Postdienste
2.2. Basisbankdienstleistungen
2.3. Verkehr
2.4. Energie
2.5. Elektronische Kommunikation
3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte
3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen
3.3. Statut einer europäischen Stiftung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 854/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... 1. a) In Buchstabe b sind in Absatz 2 Satz 1 die Wörter "KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Feuerungsanlagen mit Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren" durch die Wörter "KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Dampfturbinen-Anlagen (Gegendruckanlagen, Entnahme- und Anzapfkondensationsanlagen) oder Dampfmotoren-Anlagen" zu ersetzen.
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 2
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3
20. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -
22. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 7b Absatz 1 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... e der zweiten und dritten Generation. Ferner müssen die vorhandenen Technologien verbessert werden, z.B. durch eine Vergrößerung der Offshore-Windturbinen und -Rotoren, um mehr Wind einzufangen, und durch bessere Fotovoltaikpanele, um die Sonnenergieausbeute zu erhöhen. Die Speichertechnologien sind weiterhin ein kritisches Element. Die Speicherung ist derzeit häufig teuerer als zusätzliche Übertragungskapazität und gasgestützte Reserveerzeugungskapazität, während die herkömmliche Wasserkraftspeicherung begrenzt ist. Effizienzsteigerungen bei ihrer Nutzung und wettbewerbsfähige Kosten setzen eine verbesserte Infrastruktur für die europaweite Integration voraus. Mit ausreichenden Verbindungskapazitäten und intelligenteren Netzen können Schwankungen der Wind- und der Solarstromerzeugung in einigen Gebieten auch durch erneuerbare Energien in anderen Gegenden Europas ausgeglichen werden, was den Bedarf an Speicher-, Reserve- und Grundlastkapazität verringern könnte.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... Saubere Luft ist eine wertvolle Ressource. In den am dichtesten besiedelten Gegenden Europas werden mehrere Luftqualitätsnormen weit überschritten, insbesondere bei den besonders problematischen Schadstoffen wie Feinstaub, bodennahem Ozon und Stickstoffdioxid. Trotz intensiver Bemühungen zur Reduzierung der Emissionen führen die derzeitigen Feinstaubkonzentrationen jedes Jahr zu 500 000 vorzeitigen Todesfällen14 in der EU und den unmittelbar angrenzenden Nachbarländern. Studien haben gezeigt, dass aufgrund von Krankheiten, die auf Luftverschmutzung zurückzuführen sind, mehr Arbeitstage verloren gehen als erforderlich sind, um zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen zu bezahlen.
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... b) Gegendruckdampfturbine
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Mehrere Sozialpartner bestimmter Sektoren wiesen auf die charakteristischen Merkmale ihrer jeweiligen Branche hin, denen eine Arbeitszeitregelung Rechnung tragen müsse. Bei der Beantwortung der Frage, welche Änderungen hier notwendig sind, gingen die Meinungen allerdings auseinander. Angesprochen wurden insoweit vor allem folgende Punkte: Saisonabhängigkeit, Besonderheit der Arbeit im Bereich der darstellenden Künste, Bereitstellung einer Wohnung am Arbeitsort, Autonomie und „Knowledge Working“, Arbeit in abgelegenen Gegenden, Dienstleistungen mit 24-Stunden-Bereitschaft, sicherheitsrelevante Aufgaben, kurzfristig fluktuierende Nachfrage, Zunahme von Teilzeitarbeit, Kosten und globaler Wettbewerbsdruck sowie Fachkräftemangel.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Die Kohäsionspolitik hat sich als eines der erfolgreichsten Instrumente der Union erwiesen, um Solidarität zu demonstrieren und Wachstum und Wohlstand über die gesamte EU zu verteilen. Die Kohäsionspolitik kommt mit ihren wirtschaftlichen Investitionen sämtlichen Mitgliedstaaten zugute. Sie stellt Gelder für die Modernisierung zur Verfügung, schafft Wachstum in den ärmsten Gegenden der EU und wirkt in den Regionen Europas als Katalysator für Veränderungen. Sie erweitert die Märkte und schafft neue unternehmerische Chancen für die EU insgesamt. In Verbindung mit Strukturreformen und makroökonomischer Stabilität kann sie einen echten Wachstumsbeitrag leisten. Damit diese Vorteile zum Tragen kommen, muss die Mittelvergabe jedoch genau auf den höchsten Mehrwert ausgerichtet werden. Das verlangt nach rigoroser Ergebnisorientierung und Konzentration auf die Ziele von Europa 2020.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 14. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, das Potenzial der digitalen Wirtschaft voll auszuschöpfen und begrüßt deshalb das ambitionierte Vorhaben der Verwirklichung eines EU-Online-Binnenmarkts, welches mit der Ankündigung einer digitalen Agenda verfolgt wird. Wie die Kommission sehen die Länder hier gerade für KMU große Entwicklungschancen. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen, aber auch die Förderung der Internetakzeptanz bei den europäischen Bürgern ist hierfür von grundlegender Bedeutung. Mit Blick auf die Breitbandstrategie hält der Bundesrat einen wirklichen Fortschritt bei der Verringerung mit Breitband unterversorgter Gegenden nur dann für möglich, wenn die wettbewerbsrechtlich notwendigen Einschränkungen mit Augenmaß und unter Abwägung der Notwendigkeit besserer breitbandiger Versorgung gehandhabt werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 14. Der Bundesrat unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, das Potenzial der digitalen Wirtschaft voll auszuschöpfen und begrüßt deshalb das ambitionierte Vorhaben der Verwirklichung eines EU-Online-Binnenmarkts, welches mit der Ankündigung einer digitalen Agenda verfolgt wird. Wie die Kommission sehen die Länder hier gerade für KMU große Entwicklungschancen. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen, aber auch die Förderung der Internetakzeptanz bei den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ist hierfür von grundlegender Bedeutung. Mit Blick auf die Breitbandstrategie hält der Bundesrat einen wirklichen Fortschritt bei der Verringerung mit Breitband unterversorgter Gegenden nur dann für möglich, wenn die wettbewerbsrechtlich notwendigen Einschränkungen mit Augenmaß und unter Abwägung der Notwendigkeit besserer breitbandiger Versorgung gehandhabt werden.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 754/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2000/75/EG hinsichtlich der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit KOM/2010) 666 endg.
... und die Prävention klinischer Fälle in der EU ist. Ihr Einsatz ist allerdings durch die geltenden Vorschriften beschränkt, denen zufolge nur in denjenigen Gegenden geimpft werden darf, in denen die Seuche aufgetreten ist und in denen daher Verbringungsbeschränkungen für die Tiere erlassen wurden.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Sowohl die EU als auch die Europäische Investitionsbank haben sich verpflichtet, jeweils 100 Mio. EUR zum europäischen PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument beizutragen. Dieses Finanzinstrument stellt in den nächsten zehn Jahren rund 500 Mio. EUR für Mikrodarlehen zur Verfügung. Mikrofinanzierungen sind ein wichtiges Mittel, um selbstständige Tätigkeit und die Gründung von Kleinstunternehmen zu fördern, und haben das Potenzial, sowohl bei der Förderung der sozialen Eingliederung als auch der Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle zu spielen. Ob die sozialen Eingliederungsziele der EU erreicht werden können, hängt u.a. von der derzeitigen und zukünftigen Funktionsweise und Struktur des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ab. Die Art der Benachteiligung, die Menschen in Armutslagen und sozialer Ausgrenzung erfahren, hängt auch von der Gegend ab, in der sie leben, weshalb die Plattform als eines ihrer Hauptziele den sozialen und territorialen Zusammenhalt verfolgt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... – unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste (2006/952/EG)4,
Drucksache 683/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
... Bis erkennbar wird, dass eine neue Resistenzlage in einer Gegend eingetreten ist, vergehen mindestens einige Monate. Auf Grund der unbestimmten Formulierung könnten die erfassten Daten nach ein paar Monaten bereits gelöscht sein.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 683/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
... Bis erkennbar wird, dass eine neue Resistenzlage in einer Gegend eingetreten ist, vergehen mindestens einige Monate. Auf Grund der unbestimmten Formulierung könnten die erfassten Daten nach ein paar Monaten bereits gelöscht sein.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.