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47 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gewinnabschöpfung"


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Drucksache 176/18

... sowie des Anspruchs auf Gewinnabschöpfung aus § 10 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 606
Musterfeststellungsklage

§ 607
Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage

§ 608
Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

§ 609
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 610
Besonderheiten der Musterfeststellungsklage

§ 611
Vergleich

§ 612
Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil

§ 613
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 9
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorbemerkung

2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO

3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO

4. Lösungskonzept

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 ‘One in one out’-Regel

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 26/15 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind, was die Frage der Gewinnabschöpfung angeht, nicht ausreichend. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung hat der Bundesrat mit Beschluss vom 1. Februar 2013, vgl. BR-Drucksache 817/12(B), Ziffer 17, und im Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit Beschluss vom 3. Mai 2013, vgl. BR-Drucksache 219/13(B), Ziffer 18, die Bundesregierung aufgefordert, die Regelung des § 10 UWG im Hinblick auf die Regelung des Verschuldens zu ändern. Die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 UWG genannten rechtsfähigen Verbände, qualifizierten Einrichtungen sowie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern haben in der Praxis Schwierigkeiten, lauterkeitsrechtliche Rechtsinstrumente, insbesondere Gewinnabschöpfung gemäß § 10 UWG, erfolgreich geltend zu machen, so dass sie von der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bislang nur zurückhaltend Gebrauch machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG


 
 
 


Drucksache 26/1/15

... Eine Änderung der Anspruchsvoraussetzungen des § 10 Absatz 1 UWG zu Gunsten eines nunmehr umfassenderen Anwendungsbereichs hat der Bundesrat bereits in seiner Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (BR-Drucksache 817/12(B) -, dort Ziffer 17) und im Rahmen der Beratungen zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BR-Drucksache 219/13(B) -, dort Ziffer 18) gefordert. In der Gegenäußerung hat die Bundesregierung in Aussicht gestellt, diese Frage weiter zu prüfen. Der Gewinnabschöpfungsanspruch solle auf Grund eines Prüfauftrages des Deutschen Bundestages ohnehin evaluiert werden (BT-Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 3 UWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 UWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 2 Nummer 3 UWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5a Absatz 2 Satz 3 - neu - UWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG * In Artikel 1 ist nach Nummer 7 folgende Nummer 7a einzufügen:

7. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 -neuUWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 UWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 und Absatz 6 - neu - UWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10Absatz 1, Absatz 4 Satz 3, Absatz 4a -neu-, Absatz 5 UWG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 2 -neuUWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 14 Absatz 2 UWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 20 UWG

14. Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 435/1/14

... Da das Mittel der Gewinnabschöpfung und die Nutzung des Verfalls oftmals mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden sind, ist es hier angebracht, den Bußgeldrahmen zu erhöhen. Eine Anpassung des Bußgeldrahmens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher dringend notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b - neu - § 4 Absatz 1 und Absatz 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a, Buchstabe b - neu - § 8a Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4 FPersG

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 435/14 (Beschluss)

... Da das Mittel der Gewinnabschöpfung und die Nutzung des Verfalls oftmals mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden sind, ist es hier angebracht, den Bußgeldrahmen zu erhöhen. Eine Anpassung des Bußgeldrahmens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse ist daher dringend notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b - neu § 4 Absatz 1 und Absatz 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8 Absatz 2 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a, Buchstabe b - neu § 8a Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4 FPersG

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 284/13

... Um eine effektive Gewinnabschöpfung zu ermöglichen, sollten den Strafverfolgungsbehörden auch die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Fälle des gewerbs- oder bandenmäßigen Ausspähens oder Abfangens von Daten gem. § 202a Abs. 4 StGB-E bzw. § 202b Abs. 3 StGB-E stellen eine Form der organisierten Kriminalität dar. Um dieser organisierten Kriminalität die finanzielle Basis zu entziehen, sollte § 73d StGB, der erweiterte Verfall, anwendbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 219/13 (Beschluss)

... , Anlage 4) wird eine Überarbeitung der Gewinnabschöpfung im Wettbewerbsrecht zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt unter Hinweis auf eine erforderliche Evaluierung der derzeitigen Rechtslage. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ergibt sich aber bereits aus dem im Jahr 2012 von Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer veröffentlichten Rechtsgutachten "Zweckgebundene Verwendung von Unrechtserlösen und Kartellbußen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit". Einer weiteren Evaluierung bedarf es daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 88/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe g des Verordnungsvorschlags. Nach dieser Vorschrift sind Verwaltungsgeldstrafen in maximal zweifacher Höhe der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste, soweit diese sich beziffern lassen, vorzusehen. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 4



Drucksache 284/13 (Beschluss)

... Um eine effektive Gewinnabschöpfung zu ermöglichen, sollten den Strafverfolgungsbehörden auch die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Fälle des gewerbs- oder bandenmäßigen Ausspähens oder Abfangens von Daten gemäß § 202a Absatz 4 bzw. § 202b Absatz 3 StGB-E stellen eine Form der organisierten Kriminalität dar. Um dieser organisierten Kriminalität die finanzielle Basis zu entziehen, sollte § 73d StGB, der erweiterte Verfall, anwendbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu § 202d

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage 2
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei


 
 
 


Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 20. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 56 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe g des Richtlinienvorschlags. Nach dieser Vorschrift sind Verwaltungsgeldstrafen in maximal zweifacher Höhe der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste, soweit sich diese beziffern lassen, vorzusehen. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 4



Drucksache 513/13 (Beschluss)

... 3. Zur Verringerung des Prozesskostenrisikos von klagebefugten Einrichtungen spricht sich der Bundesrat dafür aus, ein Sondervermögen bzw. einen öffentlichen Fonds zwecks Verwaltung der durch Gewinnabschöpfungsklagen entzogenen Unrechtsgewinne einzurichten. Ferner setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Bußgelder, die bei der öffentlichen Rechtsdurchsetzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen erhoben werden, ebenfalls anteilig diesem Sondervermögen zugewiesen werden. Die Erträge des Sondervermögens sollen wiederum für neue Verfahren zur Verfügung gestellt werden und somit einer effektiveren Rechtsdurchsetzung zugute kommen. Die Kommission wird gebeten, eine solche Fondslösung als sachgerechte Möglichkeit der Finanzierung kollektiver Rechtsschutzverfahren zu unterstützen.



Drucksache 89/1/13

... 20. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 56 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe g des Richtlinienvorschlags. Nach dieser Vorschrift sind Verwaltungsgeldstrafen in maximal zweifacher Höhe der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste, soweit sich diese beziffern lassen, vorzusehen. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 4



Drucksache 513/1/13

... 3. Zur Verringerung des Prozesskostenrisikos von klagebefugten Einrichtungen spricht sich der Bundesrat dafür aus, ein Sondervermögen bzw. einen öffentlichen Fonds zwecks Verwaltung der durch Gewinnabschöpfungsklagen entzogenen Unrechtsgewinne einzurichten. Ferner setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Bußgelder, die bei der öffentlichen Rechtsdurchsetzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen erhoben werden, ebenfalls anteilig diesem Sondervermögen zugewiesen werden. Die Erträge des Sondervermögens sollen wiederum für neue Verfahren zur Verfügung gestellt werden und somit einer effektiveren Rechtsdurchsetzung zugute kommen. Die Kommission wird gebeten, eine solche Fondslösung als sachgerechte Möglichkeit der Finanzierung kollektiver Rechtsschutzverfahren zu unterstützen.



Drucksache 88/1/13

... 4. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe g des Verordnungsvorschlags. Nach dieser Vorschrift sind Verwaltungsgeldstrafen in maximal zweifacher Höhe der infolge des Verstoßes erzielten Gewinne oder verhinderten Verluste, soweit diese sich beziffern lassen, vorzusehen. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 4



Drucksache 135/1/12

... eröffnet ist, zumeist durch eine gewerbsmäßige bzw. bandenmäßige Tatbegehung gekennzeichnet. Es handelt sich um Straftaten, die typischerweise im Bereich der organisierten Kriminalität begangen werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Herkunft entsprechender Deliktsgewinne wegen des konspirativen Vorgehens der erfassten Täterkreise häufig nicht vollständig aufgeklärt werden kann. Außerdem soll eine effektivere Gewinnabschöpfung gerade organisiert handelnden Tätern den Anreiz zur Begehung erneuter gewinnorientierter Straftaten nehmen. Vorwiegend bei banden- oder gewerbsmäßiger Tatbegehung sind zudem überhaupt bei den Tätern Gegenstände zu erwarten, die der erweiterten Einziehung unterliegen sollen. Die Richtlinienkompetenz aus Artikel 83 Absatz 1 AEUV bezieht sich auf die Bereiche besonders schwerer Kriminalität. Die Ausführungen der Kommission selbst unter Ziffer 2.4. der Begründung des Richtlinienvorschlags gehen dahin, dass die Einziehung von kriminellem Vermögen als wichtige Waffe im Kampf gegen die organisierte Kriminalität angesehen wird, die ihrem Wesen nach häufig grenzübergreifend angelegt ist und infolgedessen auf einer gemeinsamen Grundlage bekämpft werden muss, zumal organisierte kriminelle Gruppen ihr Vermögen immer häufiger im Ausland (oft in mehreren Mitgliedstaaten) verbergen oder investieren. Gleichwohl sind mit der Begriffsbestimmung der "Straftat" in Artikel 2 Absatz 6 zahlreiche Aktivitäten in Bezug genommen, die nicht dem Handlungsfeld der organisierten Kriminalität zugeordnet werden können und die als "Anlasstat" (zur Eröffnung der erweiterten Einziehungsmöglichkeit) typischerweise keine kriminalistische Vermutung dafür begründen, dass im Vermögen des Täters festgestellte Vermögenswerte etwa aus weiteren - nicht aufgeklärten - Straftaten stammen. Mit Blick darauf hält es der Bundesrat aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für geboten, die in Artikel 4 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags vorgesehene erweiterte Einziehungsmöglichkeit auf solche "Anlass-Straftaten" zu beschränken, die durch ein gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln - oder sonstige vergleichbar qualifizierte Tatumstände, die die Einbindung der Einzeltat in ein weitreichenderes kriminelles Gesamtgeschehen dokumentieren - gekennzeichnet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/1/12




Zur Vorlage allgemein

Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 817/12 (Beschluss)

... ) in Artikel 5 für nicht ausreichend. Nach Artikel 23 der Verbraucherrechterichtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, mit denen die Einhaltung der Richtlinie sichergestellt wird. Die in Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b genannten Verbände haben in der Praxis jedoch Schwierigkeiten, lauterkeitsrechtliche Rechtsinstrumente, wie insbesondere die Gewinnabschöpfung gemäß § 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 Ein- und Ausbaukosten bei Nacherfüllung

16. Zu den Artikeln 1 und 2

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 389/1/12

... 47. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe f des Richtlinienvorschlags. Nach dieser Vorschrift darf das Höchstmaß der gegen eine natürliche Person verhängten Geldbuße nicht geringer sein "als das Zweifache des bezifferten Vorteils", der aus dem Verstoß gezogen wurde. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 3 und 4



Drucksache 389/12 (Beschluss)

... 26. Der Bundesrat hat zudem Bedenken gegen die Regelung in Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe f des Richtlinienvorschlags. Nach dieser Vorschrift darf das Höchstmaß der gegen eine natürliche Person verhängten Geldbuße nicht geringer sein "als das Zweifache des bezifferten Vorteils", der aus dem Verstoß gezogen wurde. Durch eine solche Regelung würden jedoch Fragen der Sanktionierung und der Gewinnabschöpfung vermischt, was der bewährten Systematik des deutschen Rechts widerspricht, das in § 17 Absatz 3 und 4



Drucksache 817/1/12

... ) in Artikel 5 für nicht ausreichend. Nach Artikel 23 der Verbraucherrechterichtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass angemessene und wirksame Mittel vorhanden sind, mit denen die Einhaltung der Richtlinie sichergestellt wird. Die in Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b genannten Verbände haben in der Praxis jedoch Schwierigkeiten, lauterkeitsrechtliche Rechtsinstrumente, wie insbesondere die Gewinnabschöpfung gemäß § 10

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 1, § 312g Absatz 2 Nummer 13 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB , Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 3 PAngV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 Absatz 2 Nummer 4 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 §§ 312a und 312b BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b Absatz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312b1 - neu - BGB

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312 i1 - neu - BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 312c Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 358 Absatz 4 Satz 1 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 360 Absatz 1 Satz 2 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 443 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 443 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 474 Absatz 3 BGB

Zu Artikel 1

18. Zu den Artikeln 1 und 2

Zu Artikel 5

1. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PAngV


 
 
 


Drucksache 135/12 (Beschluss)

... eröffnet ist, zumeist durch eine gewerbsmäßige bzw. bandenmäßige Tatbegehung gekennzeichnet. Es handelt sich um Straftaten, die typischerweise im Bereich der organisierten Kriminalität begangen werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Herkunft entsprechender Deliktsgewinne wegen des konspirativen Vorgehens der erfassten Täterkreise häufig nicht vollständig aufgeklärt werden kann. Außerdem soll eine effektivere Gewinnabschöpfung gerade organisiert handelnden Tätern den Anreiz zur Begehung erneuter gewinnorientierter Straftaten nehmen. Vorwiegend bei banden- oder gewerbsmäßiger Tatbegehung sind zudem überhaupt bei den Tätern Gegenstände zu erwarten, die der erweiterten Einziehung unterliegen sollen. Die Richtlinienkompetenz aus Artikel 83 Absatz 1 AEUV bezieht sich auf die Bereiche besonders schwerer Kriminalität. Die Ausführungen der Kommission selbst unter Ziffer 2.4. der Begründung des Richtlinienvorschlags gehen dahin, dass die Einziehung von kriminellem Vermögen als wichtige Waffe im Kampf gegen die organisierte Kriminalität angesehen wird, die ihrem Wesen nach häufig grenzübergreifend angelegt ist und infolgedessen auf einer gemeinsamen Grundlage bekämpft werden muss, zumal organisierte kriminelle Gruppen ihr Vermögen immer häufiger im Ausland (oft in mehreren Mitgliedstaaten) verbergen oder investieren. Gleichwohl sind mit der Begriffsbestimmung der "Straftat" in Artikel 2 Absatz 6 zahlreiche Aktivitäten in Bezug genommen, die nicht dem Handlungsfeld der organisierten Kriminalität zugeordnet werden können und die als "Anlasstat" (zur Eröffnung der erweiterten Einziehungsmöglichkeit) typischerweise keine kriminalistische Vermutung dafür begründen, dass im Vermögen des Täters festgestellte Vermögenswerte etwa aus weiteren - nicht aufgeklärten - Straftaten stammen. Mit Blick darauf hält es der Bundesrat aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für geboten, die in Artikel 4 Absatz 1 des Richtlinienvorschlags vorgesehene erweiterte Einziehungsmöglichkeit auf solche "Anlass-Straftaten" zu beschränken, die durch ein gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln - oder sonstige vergleichbar qualifizierte Tatumstände, die die Einbindung der Einzeltat in ein weitreichenderes kriminelles Gesamtgeschehen dokumentieren - gekennzeichnet sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Erträge aus Straftaten und Restitutionsansprüchen Verletzter

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 681/12

... ) verbundene Vermögenseinbuße dient hingegen der Gewinnabschöpfung und damit in erster Linie dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebungen. 4Ein Strafcharakter kann deshalb in der Regel nicht angenommen werden."

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Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 618/09

... 2. Mit der Kommission sieht der Bundesrat die vorrangige Aufgabe kollektiver Klageformen darin, berechtigten Individualansprüchen zu effektiver Durchsetzung zu verhelfen und damit zugleich für eine Einhaltung wettbewerbsrechtlicher und verbraucherschützender Vorschriften zu sorgen. Soweit die Marktsteuerungsfunktion von Schadenersatzklagen zur Abschreckung rechtswidrigen Marktverhaltens nicht ausreicht, kommt insbesondere der Einsatz von Gewinnabschöpfungsinstrumenten in Betracht.



Drucksache 618/09 (Beschluss)

... 2. Mit der Kommission sieht der Bundesrat die vorrangige Aufgabe kollektiver Klageformen darin, berechtigten Individualansprüchen zu effektiver Durchsetzung zu verhelfen und damit zugleich für eine Einhaltung wettbewerbsrechtlicher und verbraucherschützender Vorschriften zu sorgen. Soweit die Marktsteuerungsfunktion von Schadenersatzklagen zur Abschreckung rechtswidrigen Marktverhaltens nicht ausreicht, kommt insbesondere der Einsatz von Gewinnabschöpfungsinstrumenten in Betracht.



Drucksache 67/09

... l. 1998 II S. 519) sah erstmals vor, dass die beteiligten Staaten von dieser Grundregel durch Einzelvereinbarung abweichen können, um eine Teilung der vollstreckten Erlöse vorzunehmen. Der historische Gesetzgeber sah von einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage ab, da er der Ansicht war, die Schaffung finanzieller Anreize für gewisse Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung berge zum einen die Gefahr in sich, zu einer unerwünschten unterschiedlichen Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen zu führen, zum anderen widerspreche die Teilung der Erlöse der internationalen Übung, auf Kostenerstattung zu verzichten. Im Übrigen liege der Gewinnabschöpfung die Philosophie zugrunde dass nicht zurückerstattet werden solle, was auf dem Hoheitsgebiet eines Staates aus kriminellen Handlungen "

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Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 248/1/08

... l I S. 2114) in den §§ 33 bis 34a die Voraussetzungen für eine effektive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Gewinnabschöpfung nochmals erheblich verbessert. Insbesondere bezieht die Neufassung Verstöße gegen die Artikel 81 und 82 EGV ein, wohingegen nach vormals geltendem Recht Ansprüche wegen Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts nur auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 951/08

... Die Festlegung der Einzelheiten bliebe den Mitgliedstaaten überlassen. So würden beispielsweise die Mitgliedstaaten entscheiden, ob der abgeschöpfte Betrag dem öffentlichen Haushalt zugeführt oder für verbraucherspezifische Zwecke verwendet werden soll. Der Geltungsbereich der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bliebe unverändert. Bei solch einer Regelung hätten Einzelverbraucher nichts von dieser Gewinnabschöpfung. Die Verbraucher würden allerdings mittelbar von der abschreckenden Wirkung auf die Gewerbetreibenden profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/08




Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

1. Einleitung

2. Das Problem

3. Aktuelles europäisches Instrumentarium

4. Optionen

Option 1 – Keine EG-Maßnahmen

Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Option 3: Kombination von Instrumenten

Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren


 
 
 


Drucksache 951/08 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund erscheint die Eignung kollektiver Klageformen bei Streuschadensfällen fraglich. Die allgemeine Annahme des Grünbuchs, die Prozessfreude von Verbrauchern steige signifikant durch den Zusammenschluss mit anderen Rechtsuchenden, stellt nach Auffassung des Bundesrates noch keine belastbare Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Bewältigung von Streuschäden dar. Zum Schutz eines lauteren Wettbewerbs würde es sich vielmehr anbieten, auch die Eignung objektiver Instrumente (insbesondere Gewinnabschöpfung, Unterlassungsverbandsklage) näher zu untersuchen, die im Grünbuch bislang nur am Rande behandelt werden.



Drucksache 951/1/08

... Vor diesem Hintergrund erscheint die Eignung kollektiver Klageformen bei Streuschadensfällen fraglich. Die allgemeine Annahme des Grünbuchs, die Prozessfreude von Verbrauchern steige signifikant durch den Zusammenschluss mit anderen Rechtsuchenden, stellt nach Auffassung des Bundesrates noch keine belastbare Grundlage für die weiteren Überlegungen zur Bewältigung von Streuschäden dar. Zum Schutz eines lauteren Wettbewerbs würde es sich vielmehr anbieten, auch die Eignung objektiver Instrumente (insbesondere Gewinnabschöpfung, Unterlassungsverbandsklage) näher zu untersuchen, die im Grünbuch bislang nur am Rande behandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 951/1/08




Zu Frage 1:

Zu den Fragen 2 bis 7:


 
 
 


Drucksache 248/08 (Beschluss)

... l I S. 2114) in den §§ 33 bis 34a die Voraussetzungen für eine effektive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Gewinnabschöpfung nochmals erheblich verbessert. Insbesondere bezieht die Neufassung Verstöße gegen die Artikel 81 und 82 EGV ein, wohingegen nach vormals geltendem Recht Ansprüche wegen Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts nur auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 548/1/08

... Bereits in anderen Bereichen besteht die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung (z.B. § 10 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb). Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob dieses Instrument auch im Bereich des Datenschutzes einsetzbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BDSG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - BDSG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz BDSG

10. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG

11. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG

12. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG

13. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und Satz 2 - neu - BDSG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 Satz 2 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15.1 Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 4 - neu - BDSG

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1* und Absatz 4 Satz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG

22. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - BDSG

25.2 Zu Artikel 1 Nr. 10 § 43 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c, Absatz 2 Nr. 1 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 223/07

... Um über die Ausgestaltung dieser Fälle als besonders schwere Fälle hinaus eine effektive Gewinnabschöpfung bei diesen Straftaten sicherzustellen, sieht § 98a eine Anwendbarkeit des Erweiterten Verfalls (§ 73d

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport


 
 
 


Drucksache 553/07

... Der neue § 58 Abs. 3 IRG-E ist erforderlich, um im Sinne einer effektiven grenzüberschreitenden Gewinnabschöpfung insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität bereits vor der Vollstreckbarkeitserklärung einer ausländischen Einziehungs- oder Verfallsentscheidung einen vorläufigen sichernden Zugriff auf die dem Verfall oder der Einziehung unterliegenden Gegenstände oder Forderungen des Täters nehmen zu können. Die Herausgabe des verfallenen Wertersatzes und damit der Zugriff auf das sonstige, auch rechtmäßig erlangte Vermögen des Täters ist nach § 66 IRG nicht möglich, sondern unterliegt den allgemeinen Vorschriften der Vollstreckungsrechtshilfe nach §§ 48 ff. IRG. Nach dem neugefassten § 58 Abs. 3 Satz 1 IRG-E können bereits vor Eingang des förmlichen Ersuchens um Vollstreckung einer ausländischen Einziehungs- oder Verfallsentscheidung Sicherstellungsmaßnahmen getroffen werden. Nach dem neu eingefügten § 58 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84
Eingehende Ersuchen

§ 85
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 2
Geldstrafen und Geldbußen

§ 86
Eingehende Ersuchen

§ 87
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 3
Einziehung und Verfall

§ 88
Eingehende Ersuchen

§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 91
Vorrang des Zehnten Teils

Abschnitt 2
Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92
Datenübermittlung ohne Ersuchen

§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

§ 95
Sicherungsunterlagen

§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

§ 97
Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

§ 98
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Neuerungen des RbSich im Verhältnis zur bisherigen Regelung

III. Gründe für die Umsetzung des RbSich im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht auf Grund des RbSich

V. Verhältnis zu anderen Übereinkommen

VI. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung des § 1 Abs. 4 IRG

2. Zur Neufassung des § 58 Abs. 3

3. Zu § 66 – Herausgabe von Gegenständen

a Neufassung des § 66 Abs. 1 IRG

b Einfügung des § 66 Abs. 3 IRG

4. Zur Neufassung des § 74 Abs. 4 S. 1

5. Zur Neufassung des § 78

6. Zur Neufassung des Neunten Teils §§ 84 – 90

a Umstrukturierung §§ 84 – 88 und 90

b Zur Neufassung des § 89

7. Zu § 91 - Vorrang des Zehnten Teils

8. Zu §§ 92 und 93

9. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

10. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

11. Zu § 96 – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen

12. Zu § 97 – Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln

13. Zu § 98 – Schlussvorschriften

II. Zu Artikel 2 – Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 64/07

... sanspruchs beim Verletzergewinn bezweckt keine inhaltliche Änderung, da ein solcher Anspruch ganz allgemein für die Berechnung des Schadensersatzanspruchs im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz gewohnheitsrechtlich anerkannt ist. Auch in der vergleichbaren Konstellation des Gewinnabschöpfungsanspruchs nach § 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 658/06

... Absatz 1 öffnet namentlich organisierte Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz dem Erweiterten Verfall. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass im Leistungssport, aber etwa auch bei der Versorgung von Bodybuildingstudios mit Dopingmitteln hohe Geldbeträge fließen. Eine verbesserte Gewinnabschöpfung setzt bei der Triebfeder des Verbrechens an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Anti-Doping-Gesetz (ADG)

§ 1
Definitionen

§ 2
Aufklärung der Bevölkerung

§ 3
Berichtspflichten

§ 4
Straftaten

§ 5
Sportbetrug

§ 6
Strafmilderung und Absehen von Strafe

§ 7
Erweiterter Verfall und Einziehung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Anlage

A. Anabole Wirkstoffe

1. Anabol-androgene Steroide AAS

a Exogene ASS

b Endogene AAS

2. Andere anabole Wirkstoffe:

B. Hormone und verwandte Wirkstoffe

C. BETA-2-AGONISTEN

D. WIRKSTOFFE MIT antiöstrogener Wirkung

E. DIURETIKA UND Andere Maskierungsmittel

F. STIMULANZIEN

G. NARKOTIKA

H. GLUKOKORTIKOSTEROIDE

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

... l. I S. 2114) in den §§ 33 bis 34a die Voraussetzungen für eine effektive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Gewinnabschöpfung nochmals erheblich verbessert. Insbesondere bezieht die Neufassung Verstöße gegen die Artikel 81 und 82 EGV ein, wohingegen nach vormals geltendem Recht Ansprüche wegen Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts nur auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 556/06

... Wettbewerber und anerkannte Klageverbände können gerichtlich Unterlassung und Schadenersatz verlangen. Zudem besteht ein Gewinnabschöpfungsanspruch. Darüber hinaus verzichtet das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 258/06

... Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann, wer unlautere Wettbewerbshandlungen vornimmt und dadurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, auf Herausgabe des durch die Wettbewerbsverletzung erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden. Als zuständige Stelle für die Aufgaben im Rahmen dieses Gewinnabschöpfungsanspruchs wurde zunächst das Bundesverwaltungsamt bestimmt da im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz keine geeignete Behörde zur Verfügung stand, und das Bundesverwaltungsamt bereits die Liste der klagebefugten Verbände nach § 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Fachaufsicht

§ 4
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Kosten und Personalentwicklung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15, 16, 17 und 18

Zu Absatz 19

Zu den Absätzen 20 und 21 Nr. 1

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 12/1/06

... l. I S. 2114) in den §§ 33 bis 34a die Voraussetzungen für eine effektive Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Gewinnabschöpfung nochmals erheblich verbessert. Insbesondere bezieht die Neufassung Verstöße gegen die Artikel 81 und 82 EGV ein, wohingegen nach vormals geltendem Recht Ansprüche wegen Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts nur auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 140/1/05

... eröffnet die Möglichkeit, die Gewinnabschöpfung aus krimineller Tätigkeit effektiv zu gestalten. Menschenhandel ist ein überwiegend auf Gewinn abzielendes Delikt mit vorwiegend organisatorischem Charakter. Wie § 33 Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/1/05




2 A.

2 B.

2 C.


 
 
 


Drucksache 940/05

... Es kann ein erhöhter Vollzugsaufwand für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dadurch entstehen, dass die Regelungen zur Gewährleistung der Rückgewinnungshilfe zugunsten des Verletzten einer Straftat erweitert werden (insbesondere durch die Änderungen in den §§ 111g, 111i StPO-E). Dem stehen aufgrund der Neuregelung in § 111i StPO-E (Auffangrechtserwerb des Staates) voraussichtlich erhebliche Vermögenszuflüsse für den Fiskus gegenüber wenn Verletzte ihre Ansprüche nicht geltend machen. Zudem führt die verbesserte Gewinnabschöpfung zu einer effektiveren Bekämpfung der gewinnorientierten mit hohen volkswirtschaftlichen Schäden verbundenen Kriminalität.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 940/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 111b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 111e wird wie folgt geändert:

3. § 111f wird wie folgt geändert:

4. § 111g wird wie folgt geändert:

5. Dem § 111h wird folgender Absatz 4 angefügt:

6. § 111i wird wie folgt gefasst:

7. § 111k wird wie folgt gefasst:

8. § 111l wird wie folgt geändert:

9. In § 291 werden die Wörter

10. In § 292 Abs. 1

11. § 293 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

12. § 371 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

13. § 409 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummern 9 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 937/05

... Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, sind künftig umsatzsteuerpflichtig. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken die dadurch eintretenden Belastungen mindern. Zudem könnte diesen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 326/05

... Durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht auf die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, entstehen den Betreibern dieser Spielbanken zusätzliche Kosten (u.a. Verwaltungsaufwand durch Umstellung der Abrechnungssysteme, Steuerlast). Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken diese Belastungen mindern. Zudem könnte den Belastungen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden. Mögliche Einzelpreisänderungen dürften aufgrund ihrer Gewichtung jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die öffentlichen Haushalte können durch die Neuregelung per Saldo mit vergleichsweise geringen Mehreinnahmen rechnen, die jedoch keine mittelbar preisrelevanten Effekte auslösen dürften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 846/04 (Beschluss)

... eröffnet die Möglichkeit, die Gewinnabschöpfung aus krimineller Tätigkeit effektiv zu gestalten. Menschenhandel ist ein überwiegend auf Gewinn abzielendes Delikt mit vorwiegend organisatorischem Charakter. Wie § 33 Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... eröffnet die Möglichkeit, die Gewinnabschöpfung aus krimineller Tätigkeit effektiv zu gestalten. Menschenhandel ist ein überwiegend auf Gewinn abzielendes Delikt mit vorwiegend organisatorischem Charakter. Wie § 33 Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/16 PDF-Dokument



Drucksache 418/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.