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"Grundsicherung"
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Rentenversicherung wird das Auslandsrentenrecht derzeit überarbeitet, um Angestellten aus Drittstaaten wie Inländern Gleichbehandlung und Übertragbarkeit ihrer Rentenansprüche zu gewährleisten. Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach § 41 i.V.m. § 23 Absatz 1 Satz 2
Drucksache 655/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) insoweit mit Artikel 1 Absatz 1 i.V.m. Artikel 20 Absatz 1 GG -- Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind, als die für die Höhe der Grundsicherungsleistungen maßgeblichen Regelbedarfe für als Ehegatten zusammenlebende Erwachsene hilfebedürftige Leistungsberechtigte für das Kalenderjahr 2011 auf einen Betrag von 328 Euro und für das Kalenderjahr 2012 durch die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des
Drucksache 264/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... Buches Sozialgesetzbuch ist oder wird. Voraussetzung ist, dass die Hilfebedürftigkeit vom zuständigen Leistungsträger bescheinigt wird. Für die Zeit der Hilfebedürftigkeit ist die Beitragszahlung über entsprechende Leistungen des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe durch Direktüberweisung an das Versicherungsunternehmen sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 12h Notlagentarif
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz
Artikel 7 Krankenversicherung, Versicherungsverhältnisse nach § 193 Absatz 6 des Versicheru ngsve rtragsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Reduzierung der Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung
2. Einführung eines Notlagentarifs für Beitragsschuldner in der privaten Krankenversicherung
3. Klarstellung zur Unzulässigkeit der Einbeziehung von Halteeffekten bei der Kalkulation von Wahltarifen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Gesetzliche Krankenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2530: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 421/12
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 752/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
... Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 2094), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 30 Berechtigte Selbsthilfe
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 34b Berechtigte Selbsthilfe
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
III. Auswirkungen auf den Haushalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Drucksache 752/12
Gesetzesantrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze
... Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 2094) zuletzt geändert durch Artikel 1a Gesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 34b Berechtigte Selbsthilfe
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
III. Auswirkungen auf den Haushalt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Drucksache 632/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2013
... a) Zahlungen der Staatskasse oder der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegsopferversorgung zuständigen Versorgungsverwaltung einschließlich der Träger der Kriegsopferfürsorge oder Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder
Jahressteuergesetz 2013*
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
§ 4 Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
§ 5 Fristen
§ 6 Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
§ 7 Automatische Übermittlung von Informationen
§ 8 Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten
§ 9 Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
§ 10 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Gleichzeitige Prüfung
§ 13 Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
§ 14 Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 15 Verwendung von Informationen und Dokumenten
§ 16 Rückmeldungen
§ 17 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 18 Informationsübermittlung an Drittstaaten
§ 19 Datenschutz und Zweckbestimmung
§ 20 Anwendungsbestimmung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 42g Lohnsteuer-Nachschau
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
§ 7 Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 18 Verwaltung der Umsatzsteuer
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung des Handelsgesetzbuches
Artikel 28 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 47
Artikel 29 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
§ 24 Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle
Artikel 30 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 31 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz
Artikel 47
Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU
Drucksache 452/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013)
... III) geregelt ist, weg. Zeitgleich wird der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit aufgehoben, den sie in Höhe der Hälfte der jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1. Bundeshaushalt
2. Haushalte von Länder und Kommunen
3. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2182: Haushaltsbegleitgesetz 2013 - HBeglG 2013 (BMF)
Drucksache 453/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
... Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Teil 2 Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Schließung der Zusatzversorgung
§ 28 Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung
§ 29 Geschäftsführung
§ 30 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung
§ 31 Versorgungsverfahren
§ 32 Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 33 Übergang von Schadenersatzansprüchen
§ 34 Verjährung
§ 35 Rechtsweg
§ 36 Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung
Kapitel 3 Versorgungsleistungen
§ 37 Ruhegeld
§ 38 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 39 Witwen- und Witwergeld
§ 40 Waisengeld
§ 41 Interne Teilung beim Versorgungsausgleich
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5 Bundeshaushalt:
Kommunale Haushalte:
2. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:
3. Weitere Kosten
5 Gesetzgebungskompetenz
5 Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze
Drucksache 726/12
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2012: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012;
... Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 553/12
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 - RBSFV 2013)
... XII jährliche Mehrausgaben von insgesamt rund 103 Millionen Euro, davon rund 19 Millionen Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt und rund 84 Millionen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von diesen Mehrausgaben entfallen auf die Länder und Kommunen im Jahr 2013 insgesamt 40 Millionen Euro, davon 19 Millionen Euro auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, die von den Ländern und den Kommunen in voller Höhe getragen werden, und 21 Millionen Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (25 Prozent der Nettoausgaben, da der Bund im Jahr 2013 den Ländern 75 Prozent der Nettoausgaben erstattet). Auf den Bund entfallen wegen der Erstattung 63 Millionen Euro (75 Prozent der Nettoausgaben) in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2013.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2013
§ 2 Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Ziel
1. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen
2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
3. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes
II. Gleichstellungspolitische Bedeutung
III. Nachhaltigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
2. Asylbewerberleistungsgesetz
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II
4. Kriegsopferfürsorge
5. Wohngeld
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
1. Methodik der Fortschreibung
2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2013
2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes
2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer
2.3. Veränderung des Mischindexes für die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2013 nach § 28a SGB XII
Zu § 2
Zu § 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2301: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013
Drucksache 282/12
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes"
... Diese Steigerungen drohen die Leistungsfähigkeit der Länder und Kommunen bei der Eingliederungshilfe - trotz der Entlastung bei der Grundsicherung durch den Bund - auf Dauer zu übersteigen. Mit der Ratifizierung der UN-BRK durch den Deutschen Bundestag ist diese am 26.03.2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Bund hat sich und alle öffentlichen Stellen zur Beachtung der Grundsätze der UN-BRK in Deutschland verpflichtet. Entlastungen der Kommunen sind zwingend erforderlich.
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... II) nicht vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes umfasst ist. Dies gilt auch für die mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende verbundenen Aufgaben der Sozialversicherung, die als Annex zur Leistungserbringung wahrgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass der besonderen Form der Mischverwaltung nach Artikel 91e Absatz 1 GG Rechnung getragen wird. Zugleich wird durch die einheitliche Regelung für das gesamte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 170/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG )
... Für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ergeben sich im Bereich der Beihilfe bei einer Übernahme der leistungsrechtlichen Änderungen im Jahr 2012 Mehrausgaben von rund 1,5 Millionen Euro und für das Jahr 2013 von rund 29 Millionen Euro. In den Folgejahren steigen die Mehrausgaben proportional zur Entwicklung der Mehrausgaben der sozialen Pflegeversicherung. Bund, Länder und Gemeinden sind aufgrund der Beitragssatzerhöhung in ihrer Funktion als Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013 mit rund 35 Millionen Euro jährlich belastet. Zusätzlich entstehen dem Bund für die Übernahme der Beiträge für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Beitragssatzerhöhung Mehrausgaben in Höhe von rund 40 Millionen Euro jährlich. Die steuerliche Wirkung der Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Beitragssatzpunkte führt zu Steuermindereinnahmen von etwa 60 Millionen Euro beim Bund, 55 Millionen bei den Ländern und 20 Millionen bei den Gemeinden. Für die Träger der Sozialhilfe und die Träger der Kriegsopferfürsorge ergeben sich durch die Anhebung der Leistungsbeträge und die Förderung von Wohngruppen Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht, die allerdings nicht exakt beziffert werden können. Dem stehen ebenfalls nicht exakt bezifferbare Mehrausgaben aus der Beitragssatzanhebung für versicherte Leistungsberechtigte gegenüber; für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind diese Mehraufwendungen aufgrund der ab dem Jahr 2014 vorgesehenen vollständigen Erstattung der Nettoausgaben vom Bund zu übernehmen. Für die Länder oder die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften können sich aus einer Erhöhung der von der Pflegeversicherung zur Hälfte kofinanzierten Fördermittel im Bereich der Selbsthilfe Mehrausgaben von bis zu 8 Millionen Euro ergeben, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund, Länder und Gemeinden
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Gesetzliche Krankenversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7b Beratungsgutscheine
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten
§ 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren
§ 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Sechster Abschnitt
§ 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
§ 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen
§ 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter
§ 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung
§ 123 Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
§ 124 Übergangsregelung: häusliche Betreuung
§ 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes
1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen
2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege
4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen
6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen
7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen
8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten
9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements
10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung
11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung
12. Zukunftssichere Finanzierung
13. Weitere Maßnahmen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Gemeinden
3. Soziale Pflegeversicherung
4. Gesetzliche Krankenversicherung
5. Arbeitslosenversicherung
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft
Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft
A. Änderung bestehender Vorgaben
B. Einführung neuer Vorgaben
C. Abschaffung bestehender Vorgaben
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 5
Zu § 18a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45f
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu § 123
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 124
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 125
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Drucksache 669/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
Drucksache 455/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Jahr 2011, ihre Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zum Jahr 2014 zu einer vollen Erstattung auszubauen. Außerdem löst sie die Verpflichtung aus dem Fiskalvertrag ein, auf eine Erstattung der jeweils aktuellen Nettoausgaben überzugehen. Die Länder erkennen den darin zum Ausdruck kommenden Willen der Bundesregierung, Verantwortung für eine lastengerechte Verteilung von Ressourcen und Lasten zu übernehmen, ausdrücklich an. Sie begrüßen insbesondere, dass damit ein substantieller Beitrag zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen geleistet wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 42 Nummer 1 SGB XII , Nummer 8 § 46a Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XII
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XII , Nummer 22 § 131 Satz 1 SGB XII
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 4 Satz 1, Satz 2 und Absatz 5 SGB XII
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 10 § 46b und § 98 SGB XII
7. Zu Artikel 1 Nummer 19 §§ 128a bis 128h SGB XII
8. Zu Artikel 1a - neu - § 85 Absatz 2 Satz 2 SGG
'Artikel 1a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Drucksache 669/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
Drucksache 455/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Jahr 2011, ihre Beteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis zum Jahr 2014 zu einer vollen Erstattung auszubauen. Außerdem löst sie die Verpflichtung aus dem Fiskalvertrag ein, auf eine Erstattung der jeweils aktuellen Nettoausgaben überzugehen. Die Länder erkennen den darin zum Ausdruck kommenden Willen der Bundesregierung, Verantwortung für eine lastengerechte Verteilung von Ressourcen und Lasten zu übernehmen, ausdrücklich an. Sie begrüßen insbesondere, dass damit ein substantieller Beitrag zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen geleistet wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 42 Nummer 1 SGB XII , Nummer 8 § 46a Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB XII
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XII , Nummer 22 § 131 Satz 1 SGB XII
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 46a Absatz 4 Satz 1, Satz 2 und Absatz 5 SGB XII
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 10 § 46b und § 98 SGB XII
7. Zu Artikel 1 Nummer 19 §§ 128a bis 128h SGB XII
8. Zu Artikel 1a - neu - § 85 Absatz 2 Satz 2 SGG
'Artikel 1a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Drucksache 542/12
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MinLoG )
... Niedriglöhne schwächen aufgrund der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Sozialversicherungen auch die soziale Absicherung der Beschäftigten im Alter. Bereits heute erhalten etwa 400 000 Bürgerinnen und Bürger Grundsicherung im Alter. Aufgrund niedriger und niedrigster Löhne und der damit verbundenen geringen Rentenbeiträge sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit werden viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener Renten unterhalb oder knapp an der Grenze zur Grundsicherung erhalten. Mit einem ausreichenden Mindestlohn würde erreicht, dass vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Alterssicherung erreichen können, die oberhalb der bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung im Alter liegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohnes
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 250/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
... Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird das Wort "inländische" gestrichen und der Punkt am Ende durch die Wörter ", für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt." ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
§ 7a Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
§ 7b Konvertierungsdienstleistungen
§ 7c Nutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens; Verordnungsermächtigung
§ 22 Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Artikel 3 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 21b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
Artikel 4 Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
§ 16a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 16b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
Artikel 5 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
IV. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand Wirtschaft
Informationspflichten Wirtschaft
Erfüllungsaufwand i.e.S. Wirtschaft
Erfüllungsaufwand Verwaltung
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu § 7c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2090: Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
Drucksache 598/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2013)
... Den Rentenversicherungsträgern entsteht durch die Verordnung ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 186 000 Euro. Für den Bereich der Arbeitsverwaltung (Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende) entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand von insgesamt rund 245 000 Euro. Der übrigen Verwaltung entsteht ein ebenfalls geringer einmaliger Umstellungsaufwand, allerdings in nicht messbarem Umfang.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 663/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG )
... Folgeanpassungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verursachen Mehrausgaben von rund 13 Mio. Euro jährlich. Folgeanpassungen im Bereich der Sozialhilfe führen zwangsläufig zu Mehrausgaben bei den Trägern der Sozialhilfe. Das Volumen kann nicht geschätzt werden, da die Zahl der betroffenen Leistungsempfänger nicht bekannt ist. Im Bereich der Kriegsopferfürsorge führt die Anhebung der einkommensteuerrechtlichen Freibeträge für Bund und Länder zu Mehrausgaben in geringer, nicht quantifizierbarer Höhe.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung
§ 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
§ 62 Rücklagen und Vermögensverwendung
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
§ 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
Artikel 7 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Nummer 6
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
§ 4 Satz 2 - neu -
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2329: Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 177/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch ... (BGBl. I S....) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "für die Datenabgleiche nach den Absätzen 1 und 2" die Wörter "sowie nach § 33 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 5 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 12 Absatz 3 Satz 2 WoGG und Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 29 Absatz 4 - neu - WoGG
3. Zu Artikel 1a - neu - und Artikel 1b - neu - § 52 Absatz 2a Satz 1 SGB II und § 118 Absatz 3 Satz 1 SGB XII
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1b Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 178/12
Verordnung der Bundesregierung
Elfte Verordnung zur Änderung der Wohngeld verordnung
... Buches Sozialgesetzbuch zur Prüfung, ob und für welche Zeiträume im Abgleichszeitraum Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Wohngeldverordnung
Teil 4 Verfahren und Kosten des automatisierten Datenabgleichs
§ 16 Anwendungsbereich
§ 17 Abgleichszeitraum und Übermittlungsverfahren
§ 18 Einzelheiten des automatisierten Datenabgleichs
§ 19 Anforderungen an die Datenübermittlung und Datenspeicherung
§ 20 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
§ 21 Verfahrensgrundsätze
§ 22 Kosten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Verordnungsentwurfs
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1613: Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
Drucksache 217/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... IX ist auch die Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Personen in Form des Erwerbs einer Wertmarke geregelt. Bestimmte Personengruppen, insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung erhalten die Wertmarke unentgeltlich (§ 145 Absatz 1 SGB IX). Die Höhe der Eigenbeteiligung ist seit 1984 unverändert, obwohl sich die Nutzungsmöglichkeiten und folglich auch der damit verbundene Wert erheblich erhöht haben. Mit dem Wegfall des Streckenverzeichnisses hat sich die Nutzungsmöglichkeit nochmals erhöht. Eine Anpassung der Eigenbeteiligung für den Erwerb der Wertmarke erscheint daher angemessen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 152 Einnahmen aus Wertmarken
§ 153 Erfassung der Ausweise
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 571/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt hat, mit dem ihre Zusage im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgesetzt werden soll. Er hält verschiedene Änderungen an dem genannten Gesetzentwurf für erforderlich und erwartet, dass der Bund dem Interesse der Länder Rechnung trägt. Der Bundesrat unterstreicht, dass die weiteren Verabredungen im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt ebenfalls zeitgerecht umgesetzt werden müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
4. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG
5. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 450/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013): Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016
... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.
Drucksache 719/12
Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates - Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten
... Auch bei guter wirtschaftlicher Situation und steigendem Fachkräftebedarf gibt es eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird. Im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende wächst gerade im konjunkturellen Aufschwung der Anteil der weder mittel- noch unmittelbar"marktgängigen" Leistungsbeziehenden; für diese Zielgruppe ist Handlungsbedarf angezeigt. Der Einsatz des üblichen, auf schnelle Integration in reguläre Beschäftigung ausgerichteten Instrumentariums bleibt in solchen Fällen ohne Erfolg. Ursächlich hierfür sind nicht allein Defizite im Bereich von Fachkompetenz, Selbständigkeit und sozialer Kompetenz, sondern auch gesundheitliche und soziale Probleme sowie ein regional unterschiedlich ausgeprägtes Angebot insbesondere an Einfacharbeitsplätzen. Für diese Arbeitslosen bedarf es im Rahmen langfristig angelegter individueller Integrationsstrategien zur Erfüllung des im
Drucksache 571/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
... Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt hat, mit dem ihre Zusage im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgesetzt werden soll. Er hält verschiedene Änderungen an dem genannten Gesetzentwurf für erforderlich und erwartet, dass der Bund dem Interesse der Länder Rechnung trägt. Der Bundesrat unterstreicht, dass die weiteren Verabredungen im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt ebenfalls zeitgerecht umgesetzt werden müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG
§ 1 Gegenstand
Zu § 1
Zu § 1
6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG
11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG
§ 7 Anpassung der Verfügungsrahmen
12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2 Hilfsempfehlung:
13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG
15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
Drucksache 450/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
... a) Länder und Kommunen werden durch den Fiskalpakt in ihrer Konsolidierungspolitik vor besondere Herausforderungen gestellt. Im Rahmen der Verständigung mit den Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts hat der Bund finanzielle Zusagen in den Bereichen "Grundsicherung im Alter" und "Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen" gemacht sowie angekündigt, gemeinsam mit den Ländern ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ersetzt. Zudem hat der Bund zugesagt, zusammen mit den Ländern die Voraussetzungen für eine gemeinsame Kreditaufnahme von Bund und Ländern im so genannten "Huckepackverfahren" zu schaffen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 452/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (HBeglG 2013)
... Buches Sozialgesetzbuch geregelte Eingliederungsbeitrag erlassen, der in Höhe der Hälfte der jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den Bundeshaushalt zu leisten war. Im Saldo trägt die Bundesagentur für Arbeit damit bis zum Jahr 2016 mit mehr als 5 Mrd. Euro zur Konsolidierung des Bundeshaushalts bei, und der Bund zieht sich aus seiner Verantwortung für die Arbeitsförderung zurück.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 221 Absatz 1 SGB V und Nummer 3 Buchstabe b 271 Absatz 2 Satz 4 SGB V
Drucksache 384/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates zum Europäischen Fürsorgeabkommen
... Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden."
Drucksache 759/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie - COM(2012) 729 final
... 2. Der Bundesrat teilt die Besorgnis der Kommission über die derzeitige Arbeitsmarktlage für junge Menschen in der EU. Hohe Kosten für die Einzelnen, aber auch für den Staat und die Gesellschaft sind die Folgen. Bereits jetzt wird in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland der Europäische Sozialfonds zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Nichterwerbsfähigkeit erfolgreich eingesetzt. Darüber hinaus enthält das Dritte Buch Sozialgesetzbuch Regelungen zur Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für junge Menschen. Jugendliche, die Leistungen der Grundsicherung (
Drucksache 217/12
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... IX ist auch die Eigenbeteiligung der freifahrtberechtigten Personen in Form des Erwerbs einer Wertmarke geregelt. Bestimmte Personengruppen, insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung erhalten die Wertmarke unentgeltlich (§ 145 Abs. 1 SGB IX). Die Höhe der Eigenbeteiligung ist seit 1984 unverändert, obwohl sich die Nutzungsmöglichkeiten und folglich auch der damit verbundene Wert erheblich erhöht haben. Mit dem Wegfall des Streckenverzeichnisses hat sich die Nutzungsmöglichkeit nochmals erhöht. Eine Anpassung der Eigenbeteiligung für den Erwerb der Wertmarke erscheint daher angemessen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 152 Einahmen aus Wertmarken
§ 153 Erfassung der Ausweise
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Drucksache 94/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
... 13. Der Bundesrat weist auf die beschäftigungspolitischen Aspekte hin, die zu berücksichtigen sind, um Altersarmut als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhafter Abhängigkeit von Grundsicherung (
Drucksache 177/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "für die Datenabgleiche nach den Absätzen 1 und 2" die Wörter "sowie nach § 33 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 5 des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 12 Absatz 3 Satz 2 WoGG und Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 29 Absatz 4 - neu - WoGG
3. Zu Artikel 1a - neu - und Artikel 1b - neu - § 52 Absatz 2a Satz 1 SGB II, § 118 Absatz 3 Satz 1 SGB XII
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1b Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Drucksache 258/12
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates - Fortentwicklung der Bundesbeteiligung gemäß § 46a SGB Xll
... Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Erhöhung des Bundesanteils an den entstehenden Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 einschließlich der sich aus der ab dem Jahr 2013 eintretenden Bundesauftragsverwaltung ergebenden Regelungen schnellstmöglich einzuleiten.
Drucksache 177/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
... führt die Datenstelle den Datenabgleich nach § 33 Absatz 2 WoGG in automatisierter Form durch. Zur Klarstellung und datenschutzrechtlichen Transparenz soll eine ausdrückliche Befugnis der Datenstelle geregelt werden, hierfür die Datenbestände des Grundsicherungsdatenabgleichs nach § 52 Absatz 1 und 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 2 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1612: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 258/1/12
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Fortentwicklung der Bundesbeteiligung gemäß § 46a SGB XII - Antrag der Länder Brandenburg und Bremen, Nordrhein-Westfalen -
... Die Bundesregierung wird gebeten, in dem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Bundesanteils an den Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 eine Regelung vorzusehen, die gewährleistet, dass beim Finanzierungsmodus für die Abrechnung der Grundsicherungskosten auf die laufenden Nettoausgaben abgestellt wird.
Drucksache 282/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" - Antrag des Freistaates Bayern -
... Diese Steigerungen drohen die Leistungsfähigkeit der Länder und Kommunen bei der Eingliederungshilfe - trotz der Entlastung bei der Grundsicherung durch den Bund - auf Dauer zu übersteigen. Mit der Ratifizierung der UN-BRK durch den Deutschen Bundestag ist diese am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Bund hat sich und alle öffentlichen Stellen zur Beachtung der Grundsätze der UN-BRK in Deutschland verpflichtet. Entlastungen der Kommunen sind zwingend erforderlich.
Drucksache 696/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "(3) Zur Weiterentwicklung des Systems der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übermittelt das Statistische Bundesamt auf Anforderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Einzelangaben aus einer Stichprobe, die vom Statistischen Bundesamt gezogen wird und nicht mehr als 10 Prozent der Grundgesamtheit der Leistungsberechtigten umfasst. Die zu übermittelnden Einzelangaben dienen der Entwicklung und dem Betrieb von Mikrosimulationsmodellen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dürfen nur im hierfür erforderlichen Umfang und mittels eines sicheren Datentransfers ausschließlich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt werden. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach § 128b Nummer 2 und 4 und den Hilfsmerkmalen nach § 128e dürfen nicht übermittelt werden; Angaben zu monatlichen Durchschnittsbeträgen in den Einzelangaben werden vom Statistischen Bundesamt auf volle Euro gerundet.
§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen.
§ 136 Übergangsregelung für die Nachweise im Jahr 2013
‚Artikel 2 Änderung des Sozialgesetzbuches
Drucksache 94/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
... 19. Der Bundesrat weist auf die beschäftigungspolitischen Aspekte hin, die zu berücksichtigen sind, um Altersarmut als Folge von Langzeitarbeitslosigkeit und dauerhafter Abhängigkeit von Grundsicherung (
Drucksache 336/12
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2012: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO
... Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 235/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... II in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Fortentwicklungsgesetz - vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S.
Drucksache 332/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011 - Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 632 01 - Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - bis zur Höhe von 5.484 T Euro
Haushaltsführung 2011 - Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 632 01 - Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - bis zur Höhe von 5.484 T Euro
Drucksache 84/11
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung" durch die Wörter "Leistungsberechtigten nach diesem Buch" ersetzt.
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3404, 17/3958, 17/3982, 17/4032, 17/4058, 17/4095, 17/4303, 17/4304 -
Anlage Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
1. Zu Artikel 1 § 10 RBEG
§ 10 Weiterentwicklung der Regelbedarfs-Ermittlung
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe d Inhaltsverzeichnis zum SGB II ,
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 30 (weggefallen).
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe h Inhaltsverzeichnis zum SGB XII , Nummer 8 § 27a Absatz 1 Satz 1 SGB XII ,
§ 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 131 Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 137 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
4. Zu Artikel 3a - neu - § 10 Absatz 3, 4 Satz 2 SGB VIII
'Artikel 3a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
5. Zu Artikel 5 §§ 3, 5, 6a, 6b -neu-, 7, 7a, 8, 9 Absatz 3 -neu-, 11, 13 Absatz 4 -neu-, 14, 16, 20 Absatz 8 - neu - BKGG
'Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
§ 6b Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ 7 Zuständigkeit.
§ 7a Datenübermittlung
6. Zu Artikel 6a - neu - § 37a - neu - EGZPO
'Artikel 6a Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37a Übergangsbestimmung zur Prozesskostenhilfe
7. Zu Artikel 12 Absatz 2a - neu - § 25 SGB I
§ 25 Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Erziehungsgeld und Elterngeld.
8. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis
9. Zu Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 841/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 5 Kosten der Kopfstelle
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Folgenabschätzung
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1928: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
Drucksache 638/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Betriebsprämienregelung und der Unterstützung für Weinbauern KOM (2011) 631 endg.
... Ein gemeinsamer thematischer Schwerpunkt, der sich bei diesem Vorgehen herauskristallisiert hat, ist die Notwendigkeit, die Ressourceneffizienz im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum der Landwirtschaft und ländlichen Gebiete in der EU im Einklang mit der Strategie "Europa 2020" zu steigern, wobei die GAP weiterhin in zwei Säulen gegliedert sein sollte, die einander ergänzende Instrumente nutzen, um dieselben Ziele zu verfolgen. Säule I umfasst Direktzahlungen und Marktmaßnahmen, die eine Grundsicherung für die Jahreseinkommen der EU-Landwirte und eine Unterstützung im Falle spezifischer Marktstörungen bieten, während Säule II sich auf die ländliche Entwicklung erstreckt, wobei die Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Rahmen mehrjährige Programme ausarbeiten und kofinanzieren4.
Drucksache 300/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV )
... Die Bundesagentur für Arbeit erhält im Rahmen der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich auf der Grundlage der Eingliederungsmittelverordnung Mittel des Bundes zur Finanzierung der Verwaltungskosten in den gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
§ 3 Eingliederungsleistungen
§ 4 Vollzeitäquivalent
§ 5 Personalkosten
§ 6 Personalnebenkosten
§ 7 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 8 Kosten der Personalverwaltung
§ 9 Sachkosten
§ 10 Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
§ 11 Leistungen Dritter
§ 12 Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik
§ 13 Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten
§ 14 Bestimmung der Personalkosten
§ 15 Bestimmung der Personalnebenkosten
§ 16 Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 17 Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung
§ 18 Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
§ 19 Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter
§ 20 Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik
§ 21 Monitoring
§ 22 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Drucksache 313/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... '4a. In § 111 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "oder der Rehabilitationsträger" durch die Wörter ", der Agenturen für Arbeit, der Rehabilitationsträger oder der Träger der Grundsicherung" ersetzt.'
1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III
3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III
§ 9b Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III
§ 10 Freie Förderung
5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III
Zu a:
Zu b:
7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
Zu a:
Zu b:
8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III
12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III
§ 51a Einstiegsqualifizierung
13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III
19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III
22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III
Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
§ 92a Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
Zu § 92a
Zu § 27
23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
2 Hilfsempfehlung
24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III
25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III
27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III
Zu a:
Zu b:
31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III
32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II
33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II
34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II
Zu a und c:
[Zu b:
{Zu e:
Zu f:
37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
Zu d:
Zu § 16e
Zu § 16e
38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV
'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III
Drucksache 313/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
... '4a. In § 111 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "oder der Rehabilitationsträger" durch die Wörter ", der Agenturen für Arbeit, der Rehabilitationsträger oder der Träger der Grundsicherung" ersetzt.'
1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III
3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III
§ 9b Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III
§ 10 Freie Förderung
5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III
Zu a:
Zu b:
6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III
Zu a:
Zu b:
7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III
8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III
9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III
10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III
§ 51a Einstiegsqualifizierung
11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III
13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III
14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III
15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III
16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III
17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III
18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III
19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III
20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III
Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
§ 92a Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
Zu § 92a
Zu § 27
21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III
23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III
25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III
Zu a:
Zu b:
26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III
27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II
28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II
29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II
Zu a und c:
Zu b:
Zu e:
30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II
Zu a:
Zu b:
Zu aa:
Zu bb:
Zu d:
Zu § 16e
Zu § 16e
31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV
'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen
Drucksache 668/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
... Buches Sozialgesetzbuch vereinbarte stufenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2012 und 2013 und die vollständige Übernahme der Kostenlasten durch den Bund ab dem Jahre 2014. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen geleistet.
Drucksache 315/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... , der in Absatz 1 die Besetzung der Kammern des Sozialgerichts mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern und in den Absätzen 2 bis 5 die Zuordnung der ehrenamtlichen Richter zu den in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallenden Angelegenheiten regelt, verhält sich in Absatz 5 lediglich zu den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund von § 6a
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen
12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 315/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... , der in Absatz 1 die Besetzung der Kammern des Sozialgerichts mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern und in den Absätzen 2 bis 5 die Zuordnung der ehrenamtlichen Richter zu den in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallenden Angelegenheiten regelt, verhält sich in Absatz 5 lediglich zu den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund von § 6a
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
§ 218 Altersrückstellungen '
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 543/11
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 - RBSFV 2012)
... XII jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 153 Mio. Euro für Länder und Kommunen. Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 mit einem Anteil von 16 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres. Dadurch verringern sich die jährlichen Mehrausgaben von Ländern und Kommunen ab dem Jahr 2014 um rund 18 Mio. Euro, für den Bund ergeben sich entsprechende Mehrausgaben. Nach der Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Festsetzung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
§ 2 Regelbedarfsstufen im Jahr 2012
§ 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Fortschreibung der Regelbedarfsstufen mit der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
2. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen
3. Bundesdurchschnittliche Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
4. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes
II. Gleichstellungspolitische Bedeutung
III. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
1. Methodik der Fortschreibung
2. Berechnung der Veränderungsrate des Mischindexes zum 1. Januar 2012
2.1. Erste Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 1 SGB XII
2.2. Zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII
2.2.1. Berechnung der Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindexes
2.2.2. Berechnung der Veränderungsrate der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer
2.2.3. Veränderungsrate des Mischindexes für die zweite Fortschreibungsstufe nach § 138 Nummer 2 SGB XII
Zu § 2
Zu § 3
C. Finanzieller Teil
1. Sozialhilfe nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz
2. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II
3. Kriegsopferfürsorge
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1870: Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012
Drucksache 521/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG )
... Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach § 11 Absatz 5 Satz 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Art und Zweck
§ 2 Durchführung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Periodizität
§ 5 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume
§ 6 Hilfsmerkmale
§ 7 Auskunftserteilung
§ 8 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden oder an Statistikstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände
§ 9 Bericht
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Satz 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1800: Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz- ÜSchuldStatG)
Drucksache 782/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:
'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse.
§ 187b Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse.
'Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 6a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
'Artikel 10a Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse
'Artikel 14a Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
'Artikel 20a Aufhebung der Nahverkehrszügeverordnung
Drucksache 668/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
... Das Gesetz stellt nicht auf die tatsächlichen Ausgaben der Länder und Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im laufenden Jahr ab, sondern auf die Ausgaben des Vorvorjahres. Das bedeutet, dass Länder und Kommunen einen Ausgabenanstieg gegenüber dem Vorvorjahr selbst finanzieren müssen. Dies führt zu einem dauerhaften Fehlbetrag und entspricht nicht dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Danach ist für die Höhe der Erstattung auf die laufenden Nettoausgaben abzustellen.
Zu Artikel 1
§ 46a Bundesbeteiligung
Drucksache 636/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2011) 629 endg.
... Ein gemeinsamer thematischer Schwerpunkt, der sich bei diesem Vorgehen herauskristallisiert hat, ist die Notwendigkeit, die Ressourceneffizienz im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum der Landwirtschaft und ländlichen Gebiete in der EU im Einklang mit der Strategie "Europa 2020" zu steigern, wobei die GAP weiterhin in zwei Säulen gegliedert sein sollte, die einander ergänzende Instrumente nutzen, um dieselben Ziele zu verfolgen. Säule I umfasst Direktzahlungen und Marktmaßnahmen, die eine Grundsicherung für die Jahreseinkommen der EU-Landwirte und eine Unterstützung im Falle spezifischer Marktstörungen bieten, während Säule II sich auf die ländliche Entwicklung erstreckt, wobei die Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Rahmen mehrjährige Programme ausarbeiten und kofinanzieren4.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder
Artikel 3 Festsetzung der Ausfuhrerstattungen
Artikel 4 Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis
Artikel 5 Aufhebungen
Artikel 6 Inkrafttreten und Gültigkeit
Anhang Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5
Drucksache 586/11
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
... Um die Zielgruppe der sozial benachteiligten und häufig mehrfach beeinträchtigten Jugendlichen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu unterstützen, ist in vielen Fällen eine individuelle Unterstützung und Begleitung erforderlich. Mit den "Kompetenzagenturen" wird dieses Angebot bereitgestellt. Die bisherige Umsetzung des Programms zeigt, dass die Zielgruppe erreicht wird, nach Angaben der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand 1.10.2010) wurden seit Beginn des Programms rund 77.000 Fälle erfasst, die von den Kompetenzagenturen in Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der Länder, den Agenturen für Arbeit sowie den Trägern der Grundsicherung betreut wurden und werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.