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"Grundvoraussetzung"
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Der Achtung der Grundrechte und des Rechtsstaatlichkeitsprinzips ist ein wesentliches Merkmal der Terrorismusbekämpfungsstrategie der EU. Um der Geißel des Terrorismus Herr zu werden, dürfen keine Maßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte in irgendeiner Weise einschränken. Diesbezüglich hat die EU eine Vorbildfunktion, wobei die EU-Grundrechtecharta als Orientierungspunkt für die gesamte Politik der EU dient. Die Achtung der Grundrechte ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern auch eine Grundvoraussetzung, um das Vertrauen der einzelstaatlichen Behörden untereinander sowie generell in der Öffentlichkeit zu stärken. Die Kommission hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, bei allen Instrumenten, die zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, darauf zu achten, dass die Grundrechte gewahrt bleiben. Vor allem muss dafür gesorgt werden, dass der Informationsaustausch für Anti-Terror-Zwecke mit der Grundrechtecharta und insbesondere dem darin verankerten Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie mit den einschlägigen EU-Vorschriften vereinbar ist. Ein weiteres Anliegen der Kommission besteht darin sicherzustellen, dass durch ihre Politik gesellschaftliche Integration und Teilhabe gefördert und keine Personengruppen stigmatisiert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Die Berichterstattung unabhängiger Medien über EU-Angelegenheiten ist eine wichtige Quelle für gut informierte Unionsbürger und eine Grundvoraussetzung für die europäische öffentliche Debatte. Trotzdem sind wir von einer wirklichen europäischen Medienlandschaft, die sachkundige Debatten über die EU-Politik anregt, noch weit entfernt. Wie Alain Lamassoure in seinem Bericht hervorhob, gilt es in vielen Mitgliedstaaten noch immer als wichtiger, über US-Politik zu berichten als über EU-Angelegenheiten. Außerdem trägt die aktuelle Wirtschaftskrise dazu bei, dass die EU-Korrespondentenstellen bei vielen Medien abgebaut werden und die Medienaufmerksamkeit sich wieder stärker auf innerstaatliche Angelegenheiten konzentriert. Euronews ist derzeit der einzige Fernsehsender, der aus europäischer Sicht Bericht erstattet und viel Sendezeit EU-Angelegenheiten widmet. Der Sender sollte sein Format verbessern, um zu ebenso viel Einfluss und Ansehen zu gelangen wie andere internationale Nachrichtensender. Euronews hat noch kein Studio in Brüssel, über das der Sender direkt aus der Hauptstadt der Europäischen Union berichten könnte.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 262/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... nach § 7 entspricht inhaltlich nicht den entsprechenden Vorschriften der anderen Arbeitsschutzverordnungen; zuletzt ist eine entsprechende Regelung in die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eingestellt worden. Eine Anpassung ist zur fachlich und politisch gewünschten einheitlichen Steuerung der beratenden Ausschüsse notwendig. Mit der Angleichung des § 7 wird sichergestellt, dass die Ausschüsse nach gleichen Vorgaben und Rahmenbedingungen arbeiten. Dies ist Grundvoraussetzung für eine optimale Koordinierung der Ausschüsse und für eine gute und effektive Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen und Berechnungen
§ 5 Fachkundige Personen
Abschnitt 3 Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
§ 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4 Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 8 Unterweisung der Beschäftigten
§ 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.
Artikel 4 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Drucksache 698/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 8. Der Bedarf an Zugang zu Online-Inhalten wächst in Europa weiterhin stark. Angebote scheitern aufgrund territorial begrenzter Rechte jedoch oft an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Dadurch wird auch der Online-Zugang zu Wissen, Kulturgütern und anderen kreativen Inhalten erheblich behindert. Bei Werken, die durch Verwertungsgesellschaften oder vergleichbare Rechte-Agenten wahrgenommen werden, wäre eine Erleichterung der bestehenden komplexen Erfordernisse zur Rechteerklärung im Online-Bereich eine wichtige Grundvoraussetzung, um einen wirklichen digitalen Binnenmarkt zu realisieren, der das Potential der Online-Verbreitung wissensbasierter Inhalte voll ausschöpft. Lizenzen sollten bei einer zumutbaren Anzahl von Verwertungsgesellschaften europaweit erworben werden können. Dabei sollten marktwirtschaftliche Prinzipien gelten und monopolistische Strukturen vermieden werden. Außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine europäische Lizenzierung dagegen nicht ersichtlich. Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme vom 9. Juli 2010 (BR-Drucksache 306/10(B)).
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 231/10
... Der zuverlässige Netzbetrieb ist Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur Stromnetze. Ein Netzbetreiber, dem infolge einer Genehmigungsfiktion der Netzbetrieb gestattet wird, obwohl nicht gewährleistet ist, dass er die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, stellt eine Gefährdung für die Zuverlässigkeit des Stromnetzbetriebs im Sinne von § 1 Absatz 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
Drucksache 698/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... 13. Der Bedarf an Zugang zu Online-Inhalten wächst in Europa weiterhin stark. Angebote scheitern aufgrund territorial begrenzter Rechte jedoch oft an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Dadurch wird auch der Online-Zugang zu Wissen, Kulturgütern und anderen kreativen Inhalten erheblich behindert. Bei Werken, die durch Verwertungsgesellschaften oder vergleichbare Rechte-Agenten wahrgenommen werden, wäre eine Erleichterung der bestehenden komplexen Erfordernisse zur Rechteerklärung im Online-Bereich eine wichtige Grundvoraussetzung, um einen wirklichen digitalen Binnenmarkt zu realisieren, der das Potential der Online-Verbreitung wissensbasierter Inhalte voll ausschöpft. [Lizenzen sollten bei einer zumutbaren Anzahl von Verwertungsgesellschaften europaweit erworben werden können. Dabei sollten marktwirtschaftliche Prinzipien gelten und monopolistische Strukturen vermieden werden.] Außerhalb des Online-Bereichs ist ein Bedürfnis für eine europäische Lizenzierung dagegen nicht ersichtlich. Der Bundesrat verweist insoweit auf seine Stellungnahme vom 9. Juli 2010 (BR-Drucksache 306/10(B)).
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 312/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... ). Damit ist nach wie vor kein Anreiz für den Ausspeisenetzbetreiber gegeben, die Energiemengen sauber zu bilanzieren und abzurechnen. Eine vollständige und damit transparente Bilanzierung/Abrechnung der Energie als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Gasmarkt ist für den Marktgebietsverantwortlichen nicht möglich.
1. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 GasNZV *
2. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 6 GasNZV
3. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz x - neu - GasNZV
4. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 4 - neu -, § 25 Absatz 3 GasNZV
5. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 4 - neu - GasNZV
6. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 GasNZV
7. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz x - neu - GasNZV
8. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV *
10. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 GasNZV
11. Begründung:
12. Begründung:
13. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 Satz 2 und 3 GasNZV
14. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 3 Satz 1 GasNZV
15. Zu Artikel 1 Überschrift zu Teil 7, § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 3, § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
16. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 1 GasNZV
17. Zu Artikel 1 § 39 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 GasNZV
18. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 1 GasNZV *
19. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 Nummer 9 GasNZV
20. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 3 Satz x - neu - GasNZV
21. Zu Artikel 5 Nummer 1x - neu - § 4 Absatz 5a - neu - GasNEV
22. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - GasNEV
23. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GasNEV
24. Zu Artikel 5a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
25. Zu Artikel 5a - neu - § 6 Absatz 5 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
26. Zu Artikel 5a - neu - Nummer 1x - neu - § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - StromNEV
Artikel 5a Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
27. Zu Artikel 6 Nummer 1x - neu - § 1 Absatz 1 und 2 - neu - ARegV
28. Zu Artikel 6 Nummer 1x § 4 Absatz 3 Satz 1 ARegV
29. Zu Artikel 6 Nummer 1x0 und 1x1 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 3. Halbsatz und § 5 Absatz 1 Satz 2 ARegV
30. Zu Artikel 6 Nummer 1x1 - neu -, 1x2 - neu -, 2x1 - neu -, 2x2 - neu -, 2x3 - neu -, 2x4 - neu -, 2x5 - neu - § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 4, Absatz 5 - neu -, § 28 Nummer 1, § 32 Absatz 1 Nummer 4a - neu -, Anlage 1 zu § 7 ARegV
Zu Artikel 6 Nummer 1a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
33. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 ARegV
35. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 ARegV
36. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 ARegV
37. Zu Artikel 6 Nummer 2a1 - neu -, 2a2 - neu - § 23 Absatz 1 Satz 1 und x - neu -, Absatz 6 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 8a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 28 Nummer 7 ARegV
39. Zu Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 4 Satz x - neu - ARegV
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... In der Strategie "Europa 2020" sind ehrgeizige Ziele im Hinblick auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum dargelegt. Jungen Menschen kommt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele zu. Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, die erfolgreiche Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung ihrer Mobilität sind die Grundvoraussetzung dafür, dass das Potenzial aller jungen Menschen freigesetzt werden kann und sich die Ziele der Strategie "Europa 2020" erreichen lassen.
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 234/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Mai 2003 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
... Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des geänderten Übereinkommens müssen für dieses beschleunigte Verfahren die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Die Sicherheit von IT-Netzen ist eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Informationsgesellschaft. Nachzulesen ist dies in der jüngst veröffentlichten Digitalen Agenda für Europa 22, die sich mit Fragen der Cyberkriminalität, der Computersicherheit, der Sicherheit im Internet und des Datenschutzes befasst, die für das Vertrauen der Nutzer in das Netz und deren Schutz von grundlegender Bedeutung sind. Die rasche Entwicklung und Einführung neuer Informationstechnologien hat auch neue Formen krimineller Aktivitäten hervorgebracht. Die Cyberkriminalität ist ein weltweites Phänomen, das im EU-Binnenmarkt enormen Schaden verursacht. Das Internet ist so aufgebaut, dass Grenzen keine Rolle spielen. Die Strafverfolgung muss hingegen nach wie vor an den Staatsgrenzen haltmachen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen auf EU-Ebene bündeln. Das „High Tech Crime Centre“ von Europol sorgt für eine Koordinierung der Strafverfolgung, doch sind noch weitere Maßnahmen erforderlich.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 176. befürwortet die Einrichtung einer Finanzinstitution, um Mittel für Innovationsprojekte in der gesamten Union zur Verfügung zu stellen, da solche Projekte eine Grundvoraussetzung für ein künftiges nachhaltiges Wachstum darstellen;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 258/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu dem zweiten europäischen Gipfeltreffen zur Lage der Roma
... 3. äußert seine Sorge angesichts der Diskriminierung der Roma in den Bereichen Bildung (insbesondere beim Unterricht in gesonderten Gruppen), Wohnen (insbesondere Zwangsräumungen und Lebensbedingungen unterhalb üblicher Standards, oft in Ghettos), Beschäftigung (besonders niedrige Beschäftigungsquote) und gleicher Zugang zu Gesundheitsversorgungssystemen und anderen öffentlichen Dienstleistungen sowie des erstaunlich geringen Maßes an politischer Teilhabe; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Gleichstellungsmaßnahmen bei der Durchführung der operationellen Programme genauestens zu befolgen sind, damit durch diese Projekte die Segregation und Ausgrenzung der Roma nicht direkt oder indirekt gefördert wird; betont, dass es am 10. Februar 2010 einen Standpunkt zu Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen festgelegt hat, in dem auf Wohnungsbauvorhaben für schutzbedürftige Gruppen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Bezug genommen wird, und fordert, dass die überarbeitete Verordnung rasch umgesetzt wird, so dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeit auch wirksam nutzen können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Existenz von Wohnraum eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die soziale Integration tatsächlich gelingt; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die kürzlich angenommene Mikrofinanierungsfazilität für die Roma zugänglich wird, damit ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird;
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... Q. in der Erwägung, dass die sportliche Betätigung eines der wirksamsten Mittel gegen schädliche Gewohnheiten wie Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist, da die Schüler und Studenten in der Hochschulausbildung in dieser Hinsicht eine der am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen sind; in der Erwägung, dass das Vorhandensein einer angemessenen Infrastruktur die Grundvoraussetzung für die sportliche Betätigung der Schüler und Studenten ist,
Drucksache 413/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM (2010) 348 endg.
... Ein optionales Instrument würde nur dann eine vernünftige Lösung für die Probleme der divergierenden Rechtsvorschriften bieten, wenn es für den Großteil der Vertragsparteien ausreichend klar ist und Rechtssicherheit bietet. Das sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Vertragsparteien dem Instrument vertrauen und es auch als das geltende Recht für den Vertrag auswählen. Verbraucher sollten vor allem die Gewähr haben, dass ihre Rechte bei einem Vertrag auf dieser Grundlage nicht beschnitten werden. Wenn ein optionales Instrument im Hinblick auf den Binnenmarkt wirksam sein soll, müsste es sich daher auf die Anwendung der zwingenden Vorschriften, beispielsweise des Verbraucherrechts, auswirken27. Dies hätte im Vergleich zu den bisherigen fakultativen Regelungen, wie dem Wiener Übereinkommen, zusätzliche Vorteile. Schließlich lässt sich mit Letzterem nicht verhindern dass innerstaatliche Vorschriften angewandt werden.
Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen
1. Zweck des Grünbuchs
2. Hintergrund
3. Herausforderungen für den Binnenmarkt
3.1. Verbraucherverträge
3.2. Unternehmerverträge
4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments
4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?
Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe
Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane
Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht
Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen
Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht
Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts
Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches
4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?
4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?
4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?
4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?
4.3.1. Enge Auslegung
4.3.2. Weite Auslegung
4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?
4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 582/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Satz 1 normiert auch weiterhin die Grundvoraussetzung an die Modalität der Abgabe. Mit der Ausnahmeregelung in Satz 3 wird einer Beschwerde der Europäischen Kommission (EU-Pilot 483/09/ENTR) Rechnung getragen. Die Europäische Kommission hatte das für Apotheken geltende Versandhandelsverbot für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die für nicht Lebensmittel liefernde Tiere bestimmt sind, sowie das Verbringungsverbot von Tierarzneimitteln für den Eigenbedarf des mitgeführten Tieres als EG-rechtswidrig in Frage gestellt. Die Bundesregierung hatte sich zur Abwendung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens dazu verpflichtet, das geltende Recht entsprechend anzupassen. Außerdem hat ein BGH-Urteil zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln (I ZR 210/ 07) Anlass gegeben, das Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere im Hinblick auf dessen Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und zu modifizieren. Bei der Abgabeform von Arzneimitteln für nicht Lebensmittel liefernde Tiere sind überwiegende Belange, hier insbesondere der Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Tierschutz, nicht in dem Maße beeinträchtigt, dass sie den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Apotheker durch ein Verbot des Versandhandels solcher Arzneimittel gerechtfertigt und damit verhältnismäßig erscheinen lassen würden. Das Versandhandelsverbot für Apotheken in Bezug auf Arzneimittel für nicht Lebensmittel liefernde Tiere soll daher durch die jetzt vorgelegte Änderung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 59d
§ 83a Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015
Drucksache 532/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die Besteuerung der kurzen Inselflüge führt insgesamt zu einer unverhältnismäßigen Verteuerung des Flugpreises. Die Flugzeit beträgt nur fünf Minuten. Das Ticket für die einfache Flugstrecke z.B. die im Inselflugverkehr besonders häufig frequentierte Flugstrecke Norddeich – Juist erhöht sich aber von derzeit 38 Euro um mehr als 25 Prozent auf 47,52 Euro. In der Folge ist mit einem Rückgang der Passagierzahlen zu rechnen. Auch der touristische Flugverkehr ist aber Grundvoraussetzung für eine ausreichende Inselversorgung, da die Gästeflüge der Mitbeförderung von Versorgungsgütern, Dienstleistern, Fachkräften etc. dienen. Im Jahr 2009 fanden durch niedersächsische Unternehmen etwa 120 000 Beförderungen zu und von den inländischen Nordseeinseln statt, mit einem überwiegenden Anteil an Freizeit- und Urlaubsgästen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
3. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
5. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
6. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 494/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsstaaten des am 23. November 2001 in Budapest zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über Computerkriminalität, die dieses Protokoll unterzeichnen – in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen; eingedenk dessen, dass alle Menschen frei und an Würde und Rechten gleich geboren sind; unter Hinweis auf die Notwendigkeit, eine umfassende und wirksame Verwirklichung aller Menschenrechte, wie sie in den europäischen und anderen internationalen Übereinkünften verankert sind, ohne Unterscheidung oder Diskriminierung sicherzustellen; in der Überzeugung, dass Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art eine Verletzung der Menschenrechte sowie eine Bedrohung des Rechtsstaats und der demokratischen Stabilität bedeuten; in der Erwägung, dass das innerstaatliche Recht und das Völkerrecht eine angemessene rechtliche Antwort auf die mittels Computersystemen betriebene Propaganda rassistischer und fremdenfeindlicher Art vorsehen müssen; in dem Bewusstsein, dass Propaganda für solche Handlungen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften häufig kriminalisiert ist; im Hinblick auf das Übereinkommen über Computerkriminalität, das flexible, moderne Methoden der internationalen Zusammenarbeit vorsieht, und überzeugt von der Notwendigkeit, die materiellrechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung rassistischer und fremdenfeindlicher Propaganda zu harmonisieren; in dem Bewusstsein, dass die Computersysteme eine noch nie da gewesene Möglichkeit bieten, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kommunikation weltweit zu erleichtern; in der Erkenntnis, dass die Freiheit der Meinungsäußerung eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden Menschen darstellt; besorgt jedoch über die Gefahr, dass diese Computersysteme missbraucht werden, um rassistische und fremdenfeindliche Propaganda zu verbreiten; eingedenk dessen, dass ein angemessenes Gleichgewicht gewahrt werden muss zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und der wirksamen Bekämpfung von Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art; in der Einsicht, dass mit diesem Protokoll die im innerstaatlichen Recht verankerten Grundsätze in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt werden sollen; unter Berücksichtigung der einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünfte, insbesondere der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihres Protokolls Nr. 12 über ein allgemeines Diskriminierungsverbot, der bestehenden Übereinkommen des Europarats über die Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet, namentlich des Übereinkommens über Computerkriminalität, des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und der Gemeinsamen Maßnahme der Europäischen Union vom 15. Juli 1996 – vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union angenommen – betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; erfreut über die jüngsten Entwicklungen, welche die internationale Verständigung und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität sowie des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit weiter fördern; im Hinblick auf den Aktionsplan, den die Staats- und Regierungschefs des Europarats bei ihrer Zweiten Gipfelkonferenz (Straßburg, 10. und 11. Oktober 1997) angenommen haben und mit dem auf der Grundlage der Standards und Werte des Europarats gemeinsame Antworten auf die Entwicklung der neuen Informationstechnologien gefunden werden sollen – sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Artikel 3 Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme
Artikel 4 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung
Artikel 5 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung
Artikel 6 Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Artikel 7 Beihilfe und Anstiftung
Kapitel III Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Artikel 8 Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 9 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Beitritt
Artikel 12 Vorbehalte und Erklärungen
Artikel 13 Status und Rücknahme von Vorbehalten
Artikel 14 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 15 Kündigung
Artikel 16 Notifikation
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Entstehungsgeschichte
2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls
3. Deutscher Vorbehalt
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll
Zu Artikel 8
Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen
Zu den Artikeln 9
Drucksache 497/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen – Euromed-LuftvAbkG-Marok)
... (1) Da die Gewährleistung der Sicherheit ziviler Luftfahrzeuge, ihrer Fluggäste und Besatzungen eine Grundvoraussetzung für die Durchführung des internationalen Luftverkehrs ist, bekräftigen die Vertragsparteien ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Zivilluftfahrt vor widerrechtlichen Eingriffen zu gewährleisten (insbesondere ihre Verpflichtungen aufgrund des ICAO-Abkommens, des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen, das am 14. September 1963 in Tokio unterzeichnet wurde, des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, das am 16. Dezember 1970 in Den Haag unterzeichnet wurde, des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, das am 23. September 1971 in Montreal unterzeichnet wurde, des Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher gewalttätiger Handlungen auf Flughäfen, die der internationalen Zivilluftfahrt dienen, das am 24. Februar 1988 in Montreal unterzeichnet wurde, und des Übereinkommens über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens, das am 1. März 1991 in Montreal unterzeichnet wurde, soweit beide Vertragsparteien diesen Übereinkünften beigetreten sind, sowie aufgrund aller sonstigen Übereinkünfte und Protokolle im Bereich der Sicherheit der Zivilluftfahrt, denen beide Vertragsparteien beigetreten sind).
Drucksache 177/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch "Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik " (2009/2106(INI))
... 3. stimmt der Aussage im Grünbuch zu, wonach wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit nur mit produktiven Fischbeständen und gesunden Meeresökosystemen möglich ist, weshalb ökologische Nachhaltigkeit Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Zukunft der europäischen Fischerei ist;
Drucksache 422/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits
... 11. erinnert daran, dass ein wirklich regionaler Markt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Interim-WPA ist und dass die regionale Integration und Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der EAC-Partnerstaaten ist;
Drucksache 712/09
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV )
... Mit diesem Nachweisverfahren soll sichergestellt werden, dass Einzelraumfeuerungsanlagen anspruchsvolle Grenzwerte einhalten. Die Einhaltung bestimmter Grenzwerte ist eine Grundvoraussetzung, um die hohen Staubemissionen nachhaltig und langfristig zu reduzieren. Alternativen zur Nachweisführung waren wiederkehrende Messungen vor Ort. Hierdurch wurden die Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen weitaus hoher belastet und auch der Bürokratieaufwand wurde um ein vielfaches steigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
2.2 Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Brennstoffe
Abschnitt 2 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 4 Allgemeine Anforderungen
§ 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
Abschnitt 3 Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 6 Allgemeine Anforderungen
§ 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
§ 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
§ 9 Gasfeuerungsanlagen
§ 10 Begrenzung der Abgasverluste
§ 11 Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
Abschnitt 4 Überwachung
§ 12 Messöffnung
§ 13 Messeinrichtungen
§ 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
§ 15 Wiederkehrende Überwachung
§ 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
§ 17 Eigenüberwachung
§ 18 Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
§ 20 Anzeige und Nachweise
§ 21 Weitergehende Anforderungen
§ 22 Zulassung von Ausnahmen
§ 23 Zugänglichkeit der Normen
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Übergangsregelungen
§ 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
§ 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
Abschnitt 7 Schlussvorschrift
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12) Messöffnung
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb
1. Allgemeine Anforderungen
Messung des Feuchtegehaltes
Messung von Abgasparametern
2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen
4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe
Allgemeine Informationen
4 Messergebnis
Sonstige Überwachungstätigkeiten
5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Allgemeine Informationen
4 Messergebnis
Nur bei Inbetriebnahme
Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen
1. Bestimmung des Nutzungsgrades
2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung
1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung
2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung
3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:
3.1 Kohlenstoffmonoxid
3.2 Staub
3.3 Wirkungsgrad
3.4 Stickstoffoxide
3.5 Dioxine und Furane
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
1. Problem und Ziel
2. Lösung
II. Alternativen
III. Gender-Mainstreaming
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte
V. Befristung
VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage
B. Einzelbegründungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu §§ 16
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 27
Zu § 28
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:
Drucksache 157/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM (2009) 21 endg.; Ratsdok. 5985/09
... Ziel dieses Vorschlags ist die Reduzierung des aus den Rechnungsstellungsvorschriften resultierenden Verwaltungsaufwands. Erreicht werden soll vor allem, dass die Steuerbehörden elektronische Rechnungen unter denselben Bedingungen akzeptieren wie Papierrechnungen. Ein weiteres Ziel ist die Harmonisierung der Vorschriften durch Verringerung der Optionsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten. Die Unternehmen betrachten einheitliche Rechnungsstellungsvorschriften als Grundvoraussetzung für eine Verringerung ihres Verwaltungsaufwands.
Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... 41. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit die Offenlegung der genauen Verwendung oder Anwendung eines Stoffes oder eines Gemisches der Vertraulichkeit unterliegen soll. Informationen über die genaue Verwendung bzw. Anwendung eines Biozidproduktes sind eine Grundvoraussetzung für einen wirksamen Schutz von Gesundheit und Umwelt und deshalb auch wesentlicher Inhalt von
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 106. fordert die Kommission auf, bis 2010 einen Bericht über die noch bestehenden Beschränkungen der Kabotage und andere Faktoren in der Europäischen Union zu erstellen, die Leerfahrten und Effizienzverluste im Binnenmarkt verursachen; ist der Auffassung, dass eine effiziente und wirksame Güterlogistik, die fester Bestandteil des EU-Verkehrssystems ist, die Grundvoraussetzung für nachhaltige Mobilität in Europa, wirtschaftliche Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, eine optimale Nutzung der Energieressourcen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Umweltschutz und die Bekämpfung des Klimawandels ist;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 133/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon
... B. in der Erwägung, dass die Offenheit der EU-Institutionen sowie der nationalen, regionalen und lokalen Behörden zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit den Bürgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft eine Grundvoraussetzung für deren Einbindung in die Rechtsetzung und Regierungsführung auf allen Ebenen ist,
Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... 33. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit die Offenlegung der genauen Verwendung oder Anwendung eines Stoffes oder eines Gemisches der Vertraulichkeit unterliegen soll. Informationen über die genaue Verwendung bzw. Anwendung eines Biozidproduktes sind eine Grundvoraussetzung für einen wirksamen Schutz von Gesundheit und Umwelt und deshalb auch wesentlicher Inhalt von
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 27. weist darauf hin, dass ein wirklich regionaler Markt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der WPA ist und dass die regionale Integration und Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Pazifikstaaten bildet;
Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... 25. betont, dass es wichtig ist, auf den Abbau aller tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse innerhalb der Region und zwischen den westlichen Balkanländern und der Europäischen Union hinzuarbeiten, da dies eine Grundvoraussetzung für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, der regionalen Integration und der zwischenmenschlichen Begegnungen ist; betont die zentrale Rolle des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) bei der weiteren Liberalisierung des Handels in der Region und begrüßt die finanzielle Unterstützung des CEFTA-Sekretariats durch die Kommission;
Drucksache 331/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
... 6. Schließlich fehlt eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität sowie der terroristischen Straftaten als Grundvoraussetzung für den Datenaustausch auf der Grundlage des Abkommens. Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens sieht zwar eine Notifizierung der Straftaten vor. Diese kann jedoch jederzeit einseitig von den Vertragsparteien geändert werden.
Drucksache 326/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien (2008/2288(INI))
... D. in der Erwägung, dass beide Partner wesentliche Werte und Grundsätze, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt, gemeinsam haben, die die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der strategischen Partnerschaft darstellen,
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... • Der Grad der Irritation (Irritationsfaktor), den eine bestimmte Informationspflicht bei Unternehmen auslöst, steht sehr häufig in keinem Verhältnis zu den auferlegten Verwaltungslasten13. Dies bestätigt die Entscheidung, Rechtsakte einzubeziehen, die eher als irritierend denn als belastend betrachtet werden. In der Tat stellt die Berücksichtigung von individuellen Einschätzungen eine Grundvoraussetzung für eine langfristige Einbeziehung der Interessenträger dar.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... Wirtschaftsakteure und öffentliche Behörden sollten zusammenarbeiten, um die Bereitstellung sicherer und erschwinglicher antiretroviraler Arzneimittel für alle Betroffenen zu verbessern. Grundvoraussetzung für einen allgemeinen Zugang in ganz Europa sind erschwingliche Medikamente.
1. HIV in Europa
1.1. Einleitung
1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends
1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten
1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen
1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009
2. Die Antwort auf das Problem
2.1. Politische Führungsrolle
2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben
2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft
2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung
3. Prioritäten
3.1. Prioritäre Regionen
3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen
4. Verbesserung des Kenntnisstands
4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung
4.2. Forschung und Medizin
5. Erwartete Ergebnisse
6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 9. weist mit Nachdruck darauf hin, dass gutnachbarliche Beziehungen als Grundvoraussetzung für Stabilität und Zusammenarbeit in der Region sowie für einen ungehinderten Erweiterungsprozess sehr wichtig sind; fordert jedes der betroffenen Länder daher auf, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Meinungsverschiedenheiten, die sie mit ihren Nachbarn haben, bereits in einer frühen Phase des Erweiterungsprozesses zu klären; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass solche bilateralen Kontroversen von den betroffenen Parteien gelöst werden sollten; schlägt vor, dass die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um eine Lösung herbeizuführen, wenn die betroffenen Parteien nicht in der Lage sind, diese Konflikte beizulegen; weist darauf hin, dass solche Konflikte an sich zwar kein Hindernis für Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt sein dürfen, die Europäische Union es jedoch vermeiden sollte, sich mit solchen offenen bilateralen Konflikten zu belasten, und bemüht sein sollte, vor dem Beitritt eine Lösung herbeizuführen;
Drucksache 144/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu Srebrenica
... F. in der Erwägung, dass es ohne Gerechtigkeit keinen echten Frieden geben kann, und in der Erwägung, dass für die Länder des Westbalkans eine umfassende und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY nach wie vor eine Grundvoraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses der Integration in die EU ist,
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu realen und schwerwiegenden Risiken für die Stabilität des Binnenmarkts geführt. Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems sind eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Vertrauens in den Binnenmarkt und seine Kohärenz, will man die Bedingungen für die Schaffung eines vollständig integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen garantieren und verbessern. Darüber hinaus bieten tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte bessere Möglichkeiten für Finanzierungen und die Risikodiversifizierung, was wiederum die Kapazität der Volkswirtschaften bei der Abfederung von Schocks verbessert. Die Finanzintegration und die Finanzstabilität stärken sich also gegenseitig. Die Einrichtung des ESFS wird mit der Erstellung einheitlicher Regeln einhergehen, die die identische Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zur reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarkts beitragen. Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird es sein, den nationalen Behörden bei der konsistenten Interpretation und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Seite zu stehen.
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu realen und schwerwiegenden Risiken für die Stabilität des Binnenmarkts geführt. Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems sind eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Vertrauens in den Binnenmarkt und seine Kohärenz, will man die Bedingungen für die Schaffung eines vollständig integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen garantieren und verbessern. Darüber hinaus bieten tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte bessere Möglichkeiten für Finanzierungen und die Risikodiversifizierung, was wiederum die Kapazität der Volkswirtschaften bei der Abfederung von Schocks verbessert. Die Finanzintegration und die Finanzstabilität stärken sich also gegenseitig. Die Einrichtung des ESFS wird mit der Erstellung einheitlicher Regeln einhergehen, die die identische Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zur reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarkts beitragen. Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird es sein, den nationalen Behörden bei der konsistenten Interpretation und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Seite zu stehen.
Drucksache 386/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2009) 163 endg.; Ratsdok. 8977/09
... Die ökologische Nachhaltigkeit ist daher eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Zukunft der europäischen Fischerei.
Grünbuch Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
1. Eine Vision für die Europäische Fischerei bis 2020
2. Einführung
3. Die derzeitige gemeinsame Fischereipolitik und ihre Ergebnisse
4. Die fünf Strukturellen Schwächen der Politik beseitigen
4.1. Behebung des tief verwurzelten Problems der Flottenüberkapazität
4.2. Präzisierung der politischen Ziele
4.3. Konzentration der Beschlussfassung auf wesentliche langfristige Grundsätze
4.4. Anreize für die Fischereiwirtschaft, bei der Durchführung der GFP mehr Verantwortung zu übernehmen
4.5. Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue
5. Weitere Verbesserung des Managements der EU-Fischereien
5.1. Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei?
5.2. Optimale Nutzung unserer Fischereien
5.3. Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien
5.4. Handel und Märkte – vom Schiff zum Verbraucher
5.5. Einbindung der Gemeinsamen Fischereipolitik in die allgemeinere Meerespolitik
5.6. Die Wissensgrundlage für die Politik
5.7. Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
5.8. Die externe Dimension
5.9. Aquakultur
6. Die nächsten Schritte
7. Nehmen auch Sie Stellung!
8. Kurzbezeichnungen
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 49. weist nachdrücklich darauf hin, dass dynamische Finanzmärkte die Grundvoraussetzung für die Finanzierung von KMU bilden, und betont, dass die europäischen Risikokapitalmärkte entsprechend geöffnet werden müssen, um bei Risikokapital, Mezzanine-Finanzierungen und Mikrokrediten mehr Liquidität und bessere Zugangsmöglichkeiten zu schaffen; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass KMU unter normalen Umständen Kredite beanspruchen können sollten, die von Akteuren der Kapitalmärkte angeboten werden, die die Erfolgschancen der KMU besser bewerten und deren Finanzbedarf effizienter decken können;
Drucksache 416/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
... 11. weist darauf hin, dass ein wirklicher regionaler Markt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des WPA ist und dass regionale Integration und Zusammenarbeit eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Cariforum-Staaten bilden;
Drucksache 44/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich "MEDIA Mundus " KOM (2008) 892 endg.; Ratsdok. 5237/09
... Die Finanzierung beschränkt sich auf Konsortien, die folgende drei Grundvoraussetzungen erfüllen: 1) ein Zusammenschluss/Konsortium, der/das einen Projektvorschlag einreicht, muss direkt oder indirekt durch Mehrheitsbeteiligung Eigentum von EU-Bürgern sein; 2) dem Zusammenschluss/Konsortium muss mindestens eine Organisation/ein Unternehmen der audiovisuellen Industrie mit Hauptsitz in einem Drittland angehören; 3) jedes Projekt muss mindestens drei Partner haben und soll einen erheblichen internationalen Vernetzungseffekt bewirken.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
MEDIA 2007
Euromed Audiovisuel
EU -AKP
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel 1 Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Anwendungsbereich des Programms
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Teilnahme am Programm
Artikel 5 Ziele des Programms
Kapitel 2 Operative Ziele des Programms
Artikel 6 Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung
Artikel 7 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
Artikel 8 Verbreitung
Artikel 9 Umsetzung der operativen Ziele
Kapitel 3 Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen
Artikel 10 Finanzbestimmungen
Artikel 11 Durchführung dieses Beschlusses
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft
Artikel 14 Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Haushalt
Kapitel 4 Inkrafttreten
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang Durchzuführende Maßnahmen
1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung
1 Operatives Ziel
2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung
1 Operatives Ziel
2 Operatives Ziel
3 Operatives Ziel
Finanzbogen
Drucksache 280/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts
... Die Neuregelung des § 33 trägt der großen Bedeutung der Mindestwasserführung für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers Rechnung. Ein Mindestwasserabfluss im Gewässer ist Grundvoraussetzung für den Erhalt der standorttypischen Lebensgemeinschaften eines Gewässers. In Verbindung mit geeigneten technischen Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen an der Stauanlage gehört der Mindestwasserabfluss auch zum wesentlichen Bestandteil der Durchgängigkeit eines Gewässers.
A. Allgemeines
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht
V. Alternativen
VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VII. Befristung
VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
IX. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1
1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1
1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1
1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1
1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2
1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2
1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2
1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1
1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1
1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1
1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2
1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1
1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG
1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2
1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3
1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1
1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3
1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1
1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2
1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Zu § 62
Zu § 63
Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz
Zu § 72
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu § 74
Zu § 77
Zu § 78
Zu § 79
Zu § 80
Zu § 81
Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Zu § 82
Zu § 83
Zu § 84
Zu § 85
Zu § 86
Zu § 87
Zu § 88
Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
Zu § 89
Zu § 90
Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Zu § 91
Zu § 92
Zu § 93
Zu § 94
Zu § 95
Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu § 99
Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht
Zu § 100
Zu § 101
Zu § 102
Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
Zu § 103
Zu § 104
Zu § 105
Zu § 106
Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11
Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
Drucksache 855/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU
... G. in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte eine Grundvoraussetzung für die Existenz einer demokratischen Gesellschaft ist, wie in der Resolution A/RES/59/201 der UN-Generalversammlung bekräftigt wird, und dass demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung zwar sehr unterschiedlich sein können, wie dies etwa innerhalb der Europäischen Union der Fall ist, Demokratie jedoch ein universeller Wert ist und ihre wesentlichen Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Übereinkommen verankert sind; in der Erwägung, dass diese Elemente in den beiden obengenannten Resolutionen der UN-Generalversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 (A/RES/55/96 und A/RES/59/201) definiert wurden und Folgendes umfassen:
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu realen und schwerwiegenden Risiken für die Stabilität des Binnenmarkts geführt. Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems sind eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Vertrauens in den Binnenmarkt und seine Kohärenz, will man die Bedingungen für die Schaffung eines vollständig integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen garantieren und verbessern. Darüber hinaus bieten tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte bessere Möglichkeiten für Finanzierungen und die Risikodiversifizierung, was wiederum die Kapazität der Volkswirtschaften bei der Abfederung von Schocks verbessert. Die Finanzintegration und die Finanzstabilität stärken sich also gegenseitig. Die Einrichtung des ESFS wird mit der Erstellung einheitlicher Regeln einhergehen, die die identische Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zur reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarkts beitragen. Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird es sein, den nationalen Behörden bei der konsistenten Interpretation und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Seite zu stehen.
Drucksache 331/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
... 6. Schließlich fehlt eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität sowie der terroristischen Straftaten als Grundvoraussetzung für den Datenaustausch auf der Grundlage des Abkommens. Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens sieht zwar eine Notifizierung der Straftaten vor. Diese kann jedoch jederzeit einseitig von den Vertragsparteien geändert werden.
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... In Abschnitt I. wird unter Gliederungsnummer 1 zunächst auf die Ausgangslage hingewiesen und die Zielsetzung des Vorhabens dargestellt sowie zum besseren Verständnis und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die wesentlichen Grundbegriffe und die Grundvoraussetzungen für die unterschiedlichen Reformmodelle der Haushaltswirtschaft in den Gebietskörperschaften eingegangen. Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen werden sodann unter Nummer 2 zusammengefasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 165/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention
... Ein solches kann sich aus einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts entspricht, aber auch aus der tatsächlichen Ausgestaltung des Aufnahmeverhältnisses ergeben. Diese weite Definition ist dem Umstand geschuldet, dass entsprechende Verträge außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen und häufig auch des Rechtssystems der Europäischen Union geschlossen werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss auf die konkrete rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen den Sekundierten und den sie aufnehmenden Einrichtungen und kann folglich keinen Vertragsabschluss nach deutschem Arbeitsrecht verlangen. Das Tätigwerden bei der Einrichtung wird daher als Aufnahmeverhältnis, die Einrichtung daher als aufnehmende Einrichtung bezeichnet. Das Aufnahmeverhältnis ist die Grundvoraussetzung für eine Unterstützung (Sekundierung) der Person durch die Bundesrepublik Deutschland. Erst wenn die aufnehmende Einrichtung die Person für die betreffende Position ausgewählt hat und sich zum Abschluss eines Rechtsverhältnisses, das in der Regel ein (faktisches) Arbeitsverhältnis ist, entschieden hat, kann sich die Bundesrepublik Deutschland bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zu einer Unterstützung der Person entscheiden. Der Nachweis eines Aufnahmeverhältnisses erfolgt in der Regel durch Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland dahingehend, dass die Person für einen bestimmten Zeitraum auf einer konkreten Position der Mission eingestellt ist. Diese Tatbestandsvoraussetzung verdeutlicht das Dreiecksverhältnis, in dessen Rahmen die Sekundierung tatsächlich erfolgt. Das Gesetz regelt allein das Rechtsverhältnis zwischen der sekundierten Person und der Bundesrepublik Deutschland, bezieht sich jedoch auf das Vorliegen eines Rechtsverhältnisses zwischen der Person und der sie aufnehmenden Einrichtung. Damit fällt die Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Gleichbehandlung sekundierter Personen und ihres bezahlten Urlaubs in die Verantwortung der aufnehmenden Einrichtung. OSZE, VN, EU und NATO haben entsprechenden Regelungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaaten dieser Organisationen zugestimmt hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)
Abschnitt 1 Sekundierung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen der Sekundierung
§ 3 Inhalt des Sekundierungsvertrags
§ 4 Zuschuss zur Altersvorsorge
§ 5 Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit
§ 6 Absicherung gegen Haftungsrisiken
§ 7 Reisekosten
§ 8 Rechtsweg
Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
§ 9 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 10 Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund
II. Notwendigkeit und Zielsetzung
III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VI. Bürokratiekosten
VII. Sonstige Kosten
VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen
IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Sekundierung
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 26. unterstreicht, dass die Grundvoraussetzung für die Förderung der sozialen Integration und des Zugangs zum Arbeitsmarkt für die Roma die Zuerkennung gleicher sozialer und politischer Rechte ist; fordert diesbezüglich die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer auf, eine Strategie zur Verbesserung der Beteiligung der Roma an den Wahlen als Wähler und Kandidaten auf allen Ebenen festzulegen;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 226/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009) KOM (2008) 159 endg.; Ratsdok. 7755/08
... (6) Der Europäische Rat stellte auf seiner Tagung am 8. und 9. März 2007 fest, dass die allgemeine und die berufliche Bildung Grundvoraussetzungen für ein gut funktionierendes Wissensdreieck (Bildung – Forschung – Innovation) sind und maßgeblich zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Er rief zu besonderer Förderung des Potenzials der KMU auf, auch im Kultur- und Kreativbereich, da diese für Wachstum, Beschäftigung und Innovation eine treibende Kraft darstellen.
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, der ganz am Anfang der Entstehung eines Kinofilms, d. h. bei der Stoffentwicklung ansetzt. Ein qualitativ gutes Drehbuch ist eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg eines Films. Deshalb ist ein weiteres Ziel der Novelle die Umgestaltung und Verstärkung der Drehbuchförderung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... K. in der Überzeugung, dass Transparenz eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Anleger und das Verständnis komplexer Finanzprodukte ist und somit zum optimalen Funktionieren und zur Stabilität der Finanzmärkte beiträgt; in der Erwägung, dass Transparenz zwar der gebotenen Sorgfalt dienlich ist, diese jedoch nicht ersetzt,
Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... Als Grundvoraussetzung für die Überwachung des Zustands ihrer Anlagen müssen Infrastrukturbetreiber ein Infrastrukturregister führen. Für das transeuropäische Eisenbahnnetz sind solche Register bereits vorgeschrieben19. Durch sie sollen die Infrastrukturbetreiber über das Datum der Inbetriebnahme und die voraussichtliche Lebensdauer der Anlagen informiert werden. Die Register sind somit für die Beurteilung des Instandhaltungsbedarfs von großer Bedeutung.
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... C. in der Erwägung, dass Beschäftigung eine der Grundvoraussetzungen für die soziale Integration darstellt, dass aber die Arbeitslosenzahlen in vielen Bevölkerungsgruppen, insbesondere in der Gruppe der Frauen, Einwanderer, Menschen mit Behinderungen, ethnischen Minderheiten, älteren und jüngeren Menschen sowie Menschen mit einzelnen oder nicht anerkannten Fähigkeiten, nach wie vor zu hoch sind; in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit unter denjenigen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden, noch höher ist,
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... " sind, was eine Grundvoraussetzung für den Verkauf an die Verbraucher ist. Frisches Obst und Gemüse darf nicht an Verbraucher verkauft werden, wenn es verdorben oder verfault, beschädigt, schmutzig, von Schädlingen befallen, unterentwickelt oder – im Falle von Frischobst – nicht reif ist. Die Vorschriften umfassen außerdem Mindestgrößen (Reifeindikator). Dies kann dazu führen, dass genusstaugliches Obst und Gemüse (das gefahrlos gegessen werden könnte) vom Markt für Frischerzeugnisse ausgeschlossen und stattdessen entweder verarbeitet oder vernichtet wird.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 596/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 über Weltraum und Sicherheit (2008/2030(INI))
... 24. unterstützt einen sicheren, unabhängigen und nachhaltigen Zugang zum Weltraum für die Europäische Union als eine der Grundvoraussetzungen für ihr eigenständiges Handeln;
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Absatz 2 enthält die Grundvoraussetzungen für den tierschutzgerechten Transport von Fischen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Drucksache 116/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... 3. Der Bundesrat unterstreicht die Feststellung der Kommission, dass Infrastrukturleistungen in der Regel keinem Wettbewerb unterliegen, da die Infrastruktur ein natürliches Monopol darstellt, so dass nicht nur bestimmte Kostendaten, sondern der Zustand der Infrastruktur insgesamt der Öffentlichkeit transparent gemacht werden müssen. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass ein Infrastrukturregister, in dem unter anderem über die voraussichtliche Lebensdauer aller Anlagen informiert wird, eine Grundvoraussetzung für die notwendige Überwachung des Infrastrukturzustands ist. Er weist darauf hin, dass die für den interoperablen Verkehr vorgesehenen Inhalte des Infrastrukturregisters unter Berücksichtigung der Belange von Regionalnetzbetreibern, die staatliche Mittel für den Netzunterhalt bekommen, ergänzt werden müssen.
Drucksache 514/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008
... H. in der Erwägung, dass der neue russische Präsident Dmitri Medwedew in seiner Antrittsrede sein Engagement zum Aufbau eines ausgereiften und wirksamen Rechtssystem bekräftigte, das er als Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Russland, die Stärkung des Einflusses Russlands in der internationalen Gemeinschaft, die weitere Öffnung Russlands gegenüber der Welt und die Erleichterung des Dialogs mit anderen Völkern als gleichrangige Gesprächspartner bezeichnete; in der Erwägung ferner, dass Präsident Medwedew als erste Amtshandlung die Einsetzung eines Anti-Korruptionsrats erlassen hat, dessen Vorsitz er selbst übernimmt,
Drucksache 548/08 (Beschluss)
... a) Der Bundesrat betont angesichts einer zunehmend technisierten Gesellschaft die Bedeutung und das Erfordernis eines modernen Datenschutzes, der in seinem Anwendungs- und Geltungsbereich, in seiner Transparenz gegenüber Betroffenen, in seinen Verarbeitungsbeschränkungen und seinen Kontrollen unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten den wachsenden Anforderungen gerecht werden muss. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden dass der Schutz der persönlichen Daten vor allem in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Bürgers und jedes einzelnen Unternehmens liegt. Ein sorgfältiger Umgang mit den eigenen persönlichen Daten ist hierbei Grundvoraussetzung.
1. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 BDSG und Buchstabe b § 6a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6a Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 3 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28a Abs. 1 und 2 Satz 1 und 4 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zur Artikel 1 Nr. 6 § 28b Satz 1 BDSG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 1 BDSG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 2a - neu - BDSG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28b Nr. 3 und 4 und 5 - neu - und Satz 2 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BDSG Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 29 Abs. 2 Satz 3 - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs.1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 BDSG
10. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 1 Satz 3 und 4, Absatz 3 und 4 Satz 3 - neu -, Absatz 7, 8 und 8a - neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
11. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG
12. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe e - neu - § 35 Abs. 5 BDSG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a - neu - § 43 Abs. 1 Nr. 4a - neu - und Absatz 2 Nr. 1 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 - neu - § 44 Abs. 2 Satz 1 BDSG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 806/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union (2007/2253(INI))
... 2. ist der festen Überzeugung, dass ein pluralistisches Mediensystem eine Grundvoraussetzung für das Fortbestehen des demokratischen europäischen Gesellschaftsmodells ist;
Drucksache 378/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu der Politik Chinas und deren Auswirkungen auf Afrika (2007/2255(INI))
... AQ. in der Erwägung, dass China zugute gehalten werden muss, dass es die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat, obwohl Korruption nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in China darstellt, das seine Fähigkeit, auf Provinz- und Lokalebene politische Ziele und Standards der Zentralregierung zu erfüllen, dramatisch beeinträchtigt; in der Erwägung, dass diese Praktiken Auswirkungen auf afrikanische Länder haben, in denen China und chinesische Unternehmen investieren, weil so Korruption häufig Vorschub geleistet und korrupten Regimes dabei geholfen wird sich zu bereichern und an der Macht zu bleiben, wodurch gute Staatsführung, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit untergraben werden; in der Erwägung, dass die strikte Einhaltung der UN-Konvention gegen Korruption Grundvoraussetzung für die Förderung von guter Staatsführung, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit ist,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.