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0983/04
0905/04
0571/04
0901/04B
Drucksache 638/1/14

... Ein wesentlicher und wichtiger Baustein der regulatorischen Anforderungen in der Anlageberatung ist das Produktinformationsblatt nach § 31 Absatz 3a WpHG. Ziel des Produktinformationsblattes ist es - ausweislich der Gesetzesbegründung beim Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (BR-Drs. 584/10) -, den Kunden ein hinreichendes Verständnis der verschiedenen Finanzinstrumente und vor allem einen Vergleich der Produkte untereinander zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 1a Satz 2 FinDAG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Nummer 5 § 2 Absatz 1 und § 5a VermAnlG-E

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 15 § 15 Absatz 3 Satz 1 , Nummer 21 § 22 Absatz 4a Nummer 3 VermAnlG

10. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

11. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a Absatz 3 VermAnlG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2a VermAnlG-E

14. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG-E

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2b VermAnlG

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a VermAnlG

17. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5a Satz 1 und 1a - neu - VermAnlG

§ 5a
Laufzeit von Vermögensanlagen

18. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5b VermAnlG

§ 5b
Nicht zugelassene Vermögensanlagen

19. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c - neu - VermAnlG

§ 5c
Allgemeine Anforderungen an Emittenten

20. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 12 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu - VermAnlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe 0a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu VermAnlG

24. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2a VermAnlG

25. Zu Artikel 2 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - 13 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2c - neu - VermAnlG

26. Zu Artikel 2 Nummer 15 15 VermAnlG

27. Zu Artikel 2 Nummer 17 § 16 Absatz 1 Satz 1 VermAnlG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe c § 22 Absatz 4a Satz 2 - neu - VermAnlG

29. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 4b WpHG

30. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 31 WpHG-E

31. Zu Artikel 4 Nummer 5 § 26 Absatz 2a Satz 1 WpPG

32. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 36 Absatz 1a WpPG-E

33. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Satz 1 Nummer 11 VermVerkProspV

34. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 - neu -, Absatz 4b KAGB

35. Zu Artikel 10 allgemein KAGB

36. Zu Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung

37. Zu Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b § 34g GewO

41. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 580/14

... 4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/14




1. Eine Investitionsoffensive für Europa

2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene

2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen

Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge

2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt

2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern

2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden

3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene

3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung

3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene

4. Verbesserung des Investitionsumfelds

4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen

4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion

4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt

5. Nächste Schritte

Anhang 1
WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?

Anhang 2
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?

Anhang 3
WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?

Anhang 4
Zeitplan und ETAPPENZIELE


 
 
 


Drucksache 290/1/14

... 1. Die nach dem Lebensversicherungsreformgesetz mögliche Einschränkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren stellt einen weit reichenden Eingriff in die einzelvertraglichen Ansprüche der Versicherten dar. Künftig soll mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bestimmt werden, in welchem Umfang die gewährten Garantien aus Lebensversicherungen unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktzinsen nicht ausfinanziert sind (so genannter Sicherungsbedarf). Die Beteiligung an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere wird auf den Teil der Bewertungsreserven begrenzt, der die ermittelte Finanzierungslücke übersteigt. Da die weitere Zinsentwicklung nicht zuverlässig prognostiziert werden kann, wäre eine flexible Regelung sachgerecht, die es ermöglicht, nach dem Ende der aktuellen Niedrigzinsphase die Versicherungsnehmer wieder wie bisher an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Daher bedauert der Bundesrat, dass für die Begrenzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven keine Befristung vorgesehen ist.



Drucksache 242/1/14

... 20. Der Bundesrat begrüßt die Erhöhung des Mindestbeteiligungssatzes in Bezug auf den Risikoüberschuss von 75 Prozent auf 90 Prozent. Er unterstreicht die Notwendigkeit, Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen stärker zu beteiligen, da Risikogewinne für Kunden angesichts niedriger Kapitalmarktzinsen von zunehmender Relevanz sind. Der Bundesrat ist allerdings skeptisch, ob eine Beteiligung in Höhe von 90 Prozent bereits eine adäquate Berücksichtigung der Kundeninteressen darstellt. Denn bei diesen Überschüssen handelt es sich letztendlich um insgesamt von den Kunden aufgebrachte Gelder, welche seitens der Versicherer nur aus Gründen der vorsichtigen Kalkulation zurückgehalten werden. Der Bundesrat bittet daher um Überprüfung, ob nicht eine noch weiter gehende Beteiligungsquote angemessen wäre, und regt im Übrigen an, über den Bereich der Risikoüberschüsse hinaus den Gesetzentwurf insgesamt zum Anlass für eine Neuregelung des Systems der Überschussbeteiligungen im Interesse der Kunden zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Verfahren

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 580/1/14

... 28. Begrüßt wird die von der Kommission vorgeschlagene Verknüpfung der Investitionsoffensive mit den Plänen für eine "Kapitalmarktunion" und "Energieunion" sowie Projekten im Bereich der europäischen, grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur und des digitalen Binnenmarkts. Diese Projekte haben das Potential, das Investitionskalkül bei Investitionsprojekten fundamental zu ändern, weil sie sowohl auf der Beschaffungs- wie auf der Absatzseite den EU-Binnenmarkt als größeren Bezugsrahmen an die Stelle nationaler Märkte setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/1/14




Zur Mitteilung allgemein:

Zur ersten Komponente: Mobilisierung von Finanzmitteln

Zur zweiten Komponente: Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft

Zur dritten Komponente: Verbesserung des Investitionsumfeldes

Zum Forschungsbereich

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 588/14

... 9. Gesamtwirtschaftlich wäre es nach Auffassung des Bundesrates wünschenswert, wenn ein risikoadäquater Anteil des Anlagevolumens großer Kapitalsammelstellen für die Finanzierung innovativer Startups im Inland zur Verfügung stünde, da mit einer Stärkung des Wagniskapitalmarktes eine Steigerung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums (-potenzials) verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, neben den unter Ziff. 8 genannten Punkten, eine bundesweite Garantiefazilität zur Teilübernahme des Verlustrisikos institutioneller Investoren bei Anlagen in VC-Fonds zu initiieren: Indem institutionellen Investoren ein Teil des Verlustrisikos abgenommen wird, verbessert sich ihr Rendite-Risikoprofil aus Anlagen in VC-Fonds, was ihre Investitionsbereitschaft erhöht.



Drucksache 279/14

Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/14




Entschließung

Zu Ziffer 2.

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Buchst. a:

Zu Buchst. b:

Zu Buchst. c:

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 207/13

... Mit dem Ziel, das Engagement von erfahrenen Business Angels und anderen nichtinstitutionellen Investoren zu stärken, hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds den European Angels Fund (EAF) aufgelegt. Dies soll die Kapitalzufuhr in innovative und zukunftsträchtige Unternehmen stärken und den Wagniskapitalmarkt beleben. Die Einführung des als Pilotprojekt in Deutschland gestarteten Fonds in weiteren europäischen Ländern soll ein europaweites Netzwerk und Finanzierungsangebot schaffen.



Drucksache 470/13

... Unternehmen vermehrt über die Kapitalmärkte finanzieren, ist der Trend aber noch nicht so ausgeprägt, dass er sich in naher Zukunft spürbar auswirken würde. Außerdem haben KMU häufig keinen direkten Zugang zum Kapitalmarkt. Über Initiativen, die wie die neuen EU-Rahmen für Investitionen in Risikokapital und Fonds für soziales Unternehmertum zu einer Entspannung der Situation beitragen, wurde Einigung erzielt. Darüber hinaus wurde das eingezahlte Kapital der EIB um 10 Mrd. EUR aufgestockt, was zur Freisetzung von bis zu 180 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in der gesamten EU beitragen sollte. Mit dieser weiteren Finanzierungsmöglichkeit können darüber hinaus Kredite an KMU in beträchtlichem Umfang in einem breiten Spektrum an Regionen und Branchen vergeben werden. Das Tempo der Kreditvergabe der EIB, insbesondere an KMU, muss dringend erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 71/1/13

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind nun umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/13




1. Zum Gesetz allgemein

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu a:

Zu § 1

Zu § 1

Zu b:


 
 
 


Drucksache 94/13

... c) die Risikostrategie im Fall von substantiellen Veränderungen des Gesamtrisikoprofils, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Geschäftsfelder, der Einführung neuer Kapitalmarkt-, Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukte oder signifikanter Veränderungen von Marktparametern und Risikoeinschätzungen jederzeit angepasst wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 71/13 (Beschluss)

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind nun umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/13 (Beschluss)




1. Zum Gesetz allgemein

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 bis 4 § 1, § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu a:

Zu § 1

Zu § 1

Zu b:


 
 
 


Drucksache 128/13

... Der Anwendungsbereich der Steuer ist weit gefasst, da sie Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art betreffen soll, die oft als Substitute füreinander verwendet werden. So werden Instrumente erfasst, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind, Geldmarktinstrumente (mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten), Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen - die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und alternative Investmentfonds (AIF)13 umfassen - sowie Derivatkontrakte. Zudem gilt die Steuer nicht nur für den Handel in organisierten Märkten wie etwa geregelten Märkten, für multilaterale Handelssysteme oder systematische Internalisierer, sondern auch für andere Handelsformen einschließlich des außerbörslichen Handels. Sie erfasst ferner nicht nur die Übertragung von Eigentum, sondern auch die Übernahme einer Verpflichtung und spiegelt also wider, ob die betroffene Partei das mit einem Finanzinstrument verbundene Risiko übernimmt ("Kauf und Verkauf").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund und Vorgeschichte

1.2. Ziele des Vorschlags

1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Der Vorschlag im Einzelnen

3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze

3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Ansässigkeit

Kapitel III
Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer

Artikel 5
Finanztransaktionssteueranspruch

Artikel 6
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen

Artikel 7
Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten

Artikel 8
Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage

Artikel 9
Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze

Kapitel IV
Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch

Artikel 10
Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen

Artikel 11
Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung

Artikel 12
Verhinderung von Betrug und Hinterziehung

Artikel 13
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 14
Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Andere Steuern auf Finanztransaktionen

Artikel 16
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 17
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 18
Ausschussverfahren

Artikel 19
Überprüfungsklausel

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang
Finanzbogen zu Rechtsakten


 
 
 


Drucksache 63/13

... 4. Unbeschadet des Artikels 8 Absatz 4 nimmt der Infrastrukturbetreiber Mittel am Kapitalmarkt eigenständig und nicht über andere rechtliche Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens auf. Andere rechtliche Einheiten des vertikal integrierten Unternehmens nehmen keine Mittel über den Infrastrukturbetreiber auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 490/12

... Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/12




Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Abschnitt 1
M usterverf ah r en santrag ; V orl ageverf ah r en

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Musterverfahrensantrag

§ 3
Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags

§ 4
Klageregister; Verordnungsermächtigung

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

§ 6
Vorlage an das Oberlandesgericht; Verordnungsermächtigung

§ 7
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 8
Aussetzung

Abschnitt 2
Durchführung des Musterverfahrens

§ 9
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 10
Bekanntmachung des Musterverfahrens; Anmeldung eines Anspruchs

§ 11
Allgemeine Verfahrensregeln; Verordnungsermächtigung

§ 12
Vorbereitung des Termins; Schriftsätze

§ 13
Wirkung von Rücknahmen; Verfahrensbeendigung

§ 14
Rechtsstellung der Beigeladenen

§ 15
Erweiterung des Musterverfahrens

§ 16
Musterentscheid

§ 17
Vergleichsvorschlag

§ 18
Genehmigung des Vergleichs

§ 19
Bekanntmachung des Vergleichs; Austritt

§ 20
Rechtsbeschwerde

§ 21
Musterrechtsbeschwerdeführer

Abschnitt 3
Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten

§ 22
Wirkung des Musterentscheids

§ 23
Wirkung des Vergleichs

§ 24
Gegenstand der Kostenentscheidung im Ausgangsverfahren

§ 25
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 26
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 27
Übergangsvorschrift

§ 28
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 51a
Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 41a
Vertreter des Musterklägers

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 370/12 (Beschluss)

... 7. Zudem bedarf es einer Klärung, zu welchem Zinssatz mögliche Darlehen an betroffene Mitgliedstaaten vergeben werden können. Nach dem Verordnungsvorschlag, der hierzu keine klare Aussage trifft, ist davon auszugehen, dass die Kommission die von ihr aufgenommenen Darlehen mit unverändertem Zinssatz weiterreicht. Aufgrund der sehr guten Bonität der EU insgesamt dürften für EU-Darlehen jedoch niedrigere Zinssätze zu erreichen sein als für den Durchschnitt der Mitgliedstaaten, aber auch als für Kredite, die durch die EFSF oder den ESM vergeben werden. Die Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone erhielten damit einen besonderen Vorteil gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten und insbesondere gegenüber den im Euroraum Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten. Dieser Vorteil besteht auch gegenüber Staaten, die Garantiegeber sind, sich aber gleichzeitig am Kapitalmarkt auf höherem Niveau finanzieren müssen. Hierzu bedarf es einer Klärung der konkreten Vorgehensweise, z.B. mit dem Ziel von Zinszuschlägen, damit die Anreizfunktion von Verzinsungen am Kapitalmarkt nicht völlig ausgeblendet wird.



Drucksache 607/1/12

... Der Börsenaufsichtsbehörde sollte neben den bestehenden Befugnissen zur Rücknahme und zum Widerruf einer Börsenerlaubnis auch die Befugnis eingeräumt werden, eine erteilte Börsenerlaubnis nachträglich mit Auflagen zu versehen oder bestehende Auflagen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur Sicherstellung der Erreichung des Zwecks der Erlaubnis oder der Erfüllung der Aufgaben der Börse oder der Börsenaufsichtsbehörde erforderlich ist. Die künftige Entwicklung und Veränderung der konkreten Umstände, denen Börse und Börsenträger unterworfen sind, lässt sich im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht voraussehen. Nach Erteilung einer Börsenerlaubnis können sich die Umstände in einer Weise ändern, dass nachträglich der Erlass von Auflagen oder die Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen durch die Börsenaufsichtsbehörde notwendig wird, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die Erlaubnisse oder Genehmigungen der heute in Deutschland betriebenen Börsen sind zum großen Teil vor Jahrzehnten erteilt worden. Seither haben sich nicht nur die Strukturen der Finanzmärkte, sondern die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Standorts Deutschland zum Teil nicht unerheblich verändert. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich ein vollständiger oder teilweiser Widerruf der Börsenerlaubnis als untauglich erweisen kann, wenn sich kein anderer geeigneter Börsenträger findet. Daher sollte die Börsenaufsichtsbehörde zur nachträglichen Festsetzung von Auflagen und zur nachträglichen Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen befugt sein, um im Einzelfall auf veränderte Umstände angemessener und flexibel reagieren zu können. Veränderte Umstände können sich beispielsweise ergeben, wenn der Börsenträger (Trägergesellschaft) eine Sitzverlegung ins Ausland beschließt. Dadurch können die Erreichung des Zwecks der Erlaubnis, die Erfüllung der Aufgaben der Börse oder der Börsenaufsichtsbehörde beeinträchtigt werden. Als weitere Beispiele für eine potenzielle Notwendigkeit nachträglicher Anpassungen der Börsenerlaubnis kommen die Eingliederung des Börsenträgers in einen Börsenkonzern mit einer Holding über der Trägergesellschaft oder auch Veränderungen des Marktumfelds durch neue EU-Regulierung in Betracht. Im Hinblick auf die Befugnis zum nachträglichen Erlass von Auflagen findet sich im Kapitalmarktrecht eine vergleichbare Regelung insbesondere im Depotgesetz. § 1 Absatz 3 Satz 2 DepotG ermöglicht es, die Anerkennung eines Kreditinstituts als Wertpapiersammelbank auch nachträglich im Interesse des Anlegerschutzes von der Erfüllung von Auflagen abhängig zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 64p KWG

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG


 
 
 


Drucksache 356/12

... (60) Um legitime Kapitalmarktvereinbarungen im Falle einer Übertragung einiger, aber nicht aller Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten eines ausfallenden Instituts zu wahren, sind Schutzmaßnahmen vorzusehen, die eine Aufsplittung verbundener Verbindlichkeiten, Rechte und Kontrakte verhindern. Eine solche Beschränkung auf ausgewählte Praktiken im Zusammenhang mit verbundenen Kontrakten sollte auch für Kontrakte mit derselben Gegenpartei gelten, die durch Sicherheitsvereinbarungen, Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung, Aufrechnungsvereinbarungen, Glattstellungs-Nettingvereinbarungen und strukturierten Finanzierungsvereinbarungen gedeckt sind. Bei Anwendung der Schutzmaßnahmen sollten die Abwicklungsbehörden verpflichtet sein, alle in einer geschützten Vereinbarung miteinander verbundenen Kontrakte zu übertragen oder sie insgesamt bei der von der ausgefallenen Bank verbleibenden Restbank zu belassen. Mit diesen Schutzmaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die gesetzliche Eigenkapitalbehandlung von Forderungen, die für die Zwecke der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 303/12

... In den Jahren 2005 und 2006 hat der BPS-PT einen Großteil der gegenüber den Postnachfolgeunternehmen bestehenden, zukünftigen Beitragsforderungen an zwei Verbriefungszweckgesellschaften (German Postal Pensions Securitisation PLC und German Postal Pensions Securitisations 2 PLC) verkauft und übertragen. Der BPS-PT hat die Höhe und Einbringlichkeit der verkauften Forderungen garantiert und diese Garantie durch die Verpfändung der ihm als Postbeamtenversorgungskasse aus § 16 Absatz 1 Satz 8 und Absatz 3 PostPersRG zustehenden Ansprüche gegen den Bund abgesichert. Zur Finanzierung der von den Verbriefungszweckgesellschaften an den BPS-PT gezahlten Kaufpreise haben die Zweckgesellschaften Anleihen begeben und am internationalen Kapitalmarkt platziert. Auf Grund der erzielten Verkaufserlöse musste der Bund in den Jahren 2005 und 2006 keinen und im Jahr 2007 nur einen geringen Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse leisten. Die Bundesanstalt soll in sämtliche im Zusammenhang mit den Forderungsverkäufen begründeten vertraglichen Rechte und Pflichten eintreten; die Rechte der Gläubiger aus den Forderungsverkäufen bleiben gewahrt. Soweit der BPS-PT im Zusammenhang mit den Forderungsverkäufen Pfandrechte oder sonstige Sicherungsrechte bestellt hat, bestehen diese ebenfalls unverändert fort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes

Vierter Abschnitt

§ 9
Grundsätze

§ 10
Wirtschaftsführung, Rechnungslegung

§ 11
Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 12
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 13
Überleitung der Beamtinnen und Beamten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Bürokratiekosten

IV.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

X. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

XI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2132: Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)


 
 
 


Drucksache 791/1/12

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in Zusammenhang mit den Regelungen zu offenen Immobilienpublikumsfonds die Erfahrungen des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vom 5. April 2011 abgewartet werden sollten. Die neu eingeführten Rückgabebeschränkungen dienen gerade der Sicherung der Liquidität offener Immobilienpublikumsfonds und hatten bisher keine Chance zu wirken. Auf am 8. April 2011 bestehende Immobilien-Sondervermögen sind diese erst ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Dies gilt auch für den Freibetrag in Höhe von 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr, bis zu dem Anteile an offenen Immobilienfonds ohne Kündigungsfrist sofort zurückgegeben werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/1/12




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 255, § 346 KAGB

9. Zu Artikel 1 §§ 230ff. KAGB

10. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

11. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

12. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

13. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

14. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

15. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

16. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 791/12 (Beschluss)

... es durch eine Verbriefung in ein anderes Finanzinstrument zu umgehen. Die mit dem KAGB bezweckte Regulierung von AIF darf nicht dazu führen, dass der Graue Kapitalmarkt fortbesteht und weiterhin Privatanlegern risikoreiche Beteiligungen ohne Beachtung der Anforderungen des KAGB angeboten werden, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht unmittelbar dem KAGB unterfallen, wirtschaftlich betrachtet aber einer Beteiligung an einem AIF entsprechen. Daher ist ein Umgehungsverbot in das KAGB aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

9. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

10. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

11. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

12. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

13. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

14. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 581/12

... 22. Ziel der Projektanleiheninitiative im Rahmen von "Europa 2020" isr es, institutionelle Anleger für Kapitalmarktfinanzierungen von Infrastrukturprojekten zu gewinnen. Im Juli 2012 hat die EU eine Pilotphase der EU-EIB-Projektanleiheninitiative gestartet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 330/12

... Auch aus ökonomischen Erwägungen sollte es im Interesse der Unternehmen liegen, den Frauenanteil in ihren Führungs- und Kontrollgremien zu steigern: Die ganz überwiegende Anzahl der wissenschaftlichen Studien (so z.B. auch von McKinsey, Odgers Berndtson, OECD), die sich mit den Auswirkungen von Diversität und der Repräsentanz von Frauen in Führungsgremien in der Wirtschaft befasst haben, hat eine Korrelation zwischen verstärkter Vielfalt, verbunden mit einem entsprechend erhöhten Frauenanteil und einer positiven Entwicklung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen ermittelt. Als Gründe hierfür wurden der größere Perspektivenreichtum und die Zunahme von Entscheidungs- und Handlungskompetenzen durch produktiven Umgang mit unterschiedlichen Sichtweisen und Fähigkeiten ermittelt. Eine wirkungsvolle Beteiligung von Frauen in den obersten Führungsgremien trägt zu einer höheren Meinungsvielfalt auf oberster Ebene bei und verbessert die Einbindung der weiteren Ebenen im Unternehmen. So wurden positive Einflüsse von divers zusammengesetzten Topmanagergremien durch eine höhere Profitabilität, höheres Wachstum und verbesserte Kapitalmarkterfolge festgestellt. Dabei wurde auch deutlich, dass eine so genannte "kritische Masse" des unterrepräsentierten Geschlechts von etwa einem Drittel erforderlich ist, damit die Einflüsse sich in der Arbeitsweise des Gremiums niederschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 15/12 (Beschluss)

... 26. Der Wegfall des Ausnahmetatbestandes für Geschäfte, die der Geld- oder Kapitalbeschaffung der öffentlichen Auftraggeber dienen, ist nicht nachvollziehbar. Die dem öffentlichen Auftragswesen zur Verfügung stehenden Vergabeverfahren sind nicht geeignet, auf kurzfristige Änderungen der Verhältnisse am Kapitalmarkt zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/12 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 702/1/12

... Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.



Drucksache 607/12 (Beschluss)

... Der Börsenaufsichtsbehörde sollte neben den bestehenden Befugnissen zur Rücknahme und zum Widerruf einer Börsenerlaubnis auch die Befugnis eingeräumt werden, eine erteilte Börsenerlaubnis nachträglich mit Auflagen zu versehen oder bestehende Auflagen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies zur Sicherstellung der Erreichung des Zwecks der Erlaubnis oder der Erfüllung der Aufgaben der Börse oder der Börsenaufsichtsbehörde erforderlich ist. Die künftige Entwicklung und Veränderung der konkreten Umstände, denen Börse und Börsenträger unterworfen sind, lässt sich im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht voraussehen. Nach Erteilung einer Börsenerlaubnis können sich die Umstände in einer Weise ändern, dass nachträglich der Erlass von Auflagen oder die Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen durch die Börsenaufsichtsbehörde notwendig wird, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Die Erlaubnisse oder Genehmigungen der heute in Deutschland betriebenen Börsen sind zum großen Teil vor Jahrzehnten erteilt worden. Seither haben sich nicht nur die Strukturen der Finanzmärkte, sondern die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Standorts Deutschland zum Teil nicht unerheblich verändert. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich ein vollständiger oder teilweiser Widerruf der Börsenerlaubnis als untauglich erweisen kann, wenn sich kein anderer geeigneter Börsenträger findet. Daher sollte die Börsenaufsichtsbehörde zur nachträglichen Festsetzung von Auflagen und zur nachträglichen Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen befugt sein, um im Einzelfall auf veränderte Umstände angemessener und flexibel reagieren zu können. Veränderte Umstände können sich beispielsweise ergeben, wenn der Börsenträger (Trägergesellschaft) eine Sitzverlegung ins Ausland beschließt. Dadurch können die Erreichung des Zwecks der Erlaubnis, die Erfüllung der Aufgaben der Börse oder der Börsenaufsichtsbehörde beeinträchtigt werden. Als weitere Beispiele für eine potenzielle Notwendigkeit nachträglicher Anpassungen der Börsenerlaubnis kommen die Eingliederung des Börsenträgers in einen Börsenkonzern mit einer Holding über der Trägergesellschaft oder auch Veränderungen des Marktumfelds durch neue EU-Regulierung in Betracht. Im Hinblick auf die Befugnis zum nachträglichen Erlass von Auflagen findet sich im Kapitalmarktrecht eine vergleichbare Regelung insbesondere im Depotgesetz. § 1 Absatz 3 Satz 2 DepotG ermöglicht es, die Anerkennung eines Kreditinstituts als Wertpapiersammelbank auch nachträglich im Interesse des Anlegerschutzes von der Erfüllung von Auflagen abhängig zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2, 7, 7a - neu - und 8 § 3 Absatz 4 Satz 1, § 19 Absatz 8a - neu -, § 19a - neu - und § 22 Absatz 1 Satz 1 BörsG

7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG


 
 
 


Drucksache 28/2/12

... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die striktere Regulierung des europäischen Bankensektors mit Nachdruck voranzutreiben und auf systemische Bereiche des Finanzsektors auszuweiten, die am so genannten Grauen Kapitalmarkt angesiedelt sind. Dabei ist gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditversorgung der Realwirtschaft gewährleistet bleibt. Schließlich sollte eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, die dazu beiträgt, die Kosten von Finanzmarktverwerfungen auf ihre Verursacher sowie den Finanzsektor insgesamt auf seine der Realwirtschaft dienende Funktion zurückzuführen.



Drucksache 559/2/12

... (2) Die zulässige Verzinsung für das eingesetzte Kapital bestimmt sich aus einer kapitalmarktüblichen Verzinsung unter Berücksichtigung der besonderen Risiko- und Finanzierungsbedingungen der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur. Dabei sind die Gemeinwohlziele der Infrastruktur, die risikolose Verzinsung, die Marktrisikoprämie, angemessene Risikozuschläge für Eigen- und Fremdkapital und eine angemessene Kapitalstruktur zu Grunde zu legen. Bei den Eisenbahnen des Bundes ist dem Wohl der Allgemeinheit beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes Rechnung zu tragen.



Drucksache 309/12

... orientierte, einheitliche Mindestversicherungssumme erscheint auch für die neue PartG mbB angemessen. Soweit Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften prüfen und die höhere Haftungsgrenze von vier Millionen Euro nach § 323 Absatz 2 Satz 2 HGB greift, ist davon auszugehen, dass sich die Gesellschaften - schon aus Selbstschutz - entsprechend höher versichern. Dies dürfte auch die Regelung des § 54a Absatz 1 Nummer 2 WPO nahe legen, wonach die vertragliche Haftung durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf das Vierfache der Deckungssumme begrenzt werden kann, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.



Drucksache 450/1/12

... b) Der Bundesrat geht davon aus, dass die zusätzlichen Mittel für die Grundsicherung im Alter und für den Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundeshaushalt im parlamentarischen Verfahren veranschlagt werden. Ferner stellt der Bundesrat fest, dass eine Einigung über eine Reform der Eingliederungshilfe nur gemeinsam mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erfolgen kann; dabei sind die Haushalte der Länder und Kommunen durch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten nachhaltig zu entlasten. Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen zu künftigen Bund-Länder-Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - möglichst schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.



Drucksache 702/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.



Drucksache 571/1/12

... c) Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen zu künftigen Bund-Länder-Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - möglichst schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 450/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat geht davon aus, dass die zusätzlichen Mittel für die Grundsicherung im Alter und für den Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundeshaushalt im parlamentarischen Verfahren veranschlagt werden. Ferner stellt der Bundesrat fest, dass eine Einigung über eine Reform der Eingliederungshilfe nur gemeinsam mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erfolgen kann; dabei sind die Haushalte der Länder und Kommunen durch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten nachhaltig zu entlasten. Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen zu künftigen Bund-Länder-Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - möglichst schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 610/12

... Die meisten europäischen Industrieunternehmen sind stark auf Bankkredite angewiesen. In den USA sind sowohl das Volumen der Schuldverschreibungen als auch das Volumen der Aktienmarktkapitalisierung größer als die gesamten Forderungen der Banken. Kapitalmarktverbindlichkeiten zur Finanzierung von Unternehmen betragen in Europa lediglich 7 % des BIP, wohingegen der Anteil in den USA 35 % beträgt. 57 Aufgrund dieses strukturellen Merkmals der EU-Wirtschaft ist die EU-Industrie stärker von der Bankenkrise betroffen, denn alternative Finanzierungsquellen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 698/1/12

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind noch nicht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 370/1/12

... 14. Zudem bedarf es einer Klärung, zu welchem Zinssatz mögliche Darlehen an betroffene Mitgliedstaaten vergeben werden können. Nach dem Verordnungsvorschlag, der hierzu keine klare Aussage trifft, ist davon auszugehen, dass die Kommission die von ihr aufgenommenen Darlehen mit unverändertem Zinssatz weiterreicht. Aufgrund der sehr guten Bonität der EU insgesamt dürften für EU-Darlehen jedoch niedrigere Zinssätze zu erreichen sein als für den Durchschnitt der Mitgliedstaaten, aber auch als für Kredite, die durch die EFSF oder den ESM vergeben werden. Die Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone erhielten damit einen besonderen Vorteil gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten und insbesondere gegenüber den im Euroraum Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten. Dieser Vorteil besteht auch gegenüber Staaten, die Garantiegeber sind, sich aber gleichzeitig am Kapitalmarkt auf höherem Niveau finanzieren müssen. Hierzu bedarf es einer Klärung der konkreten Vorgehensweise, z.B. mit dem Ziel von Zinszuschlägen, damit die Anreizfunktion von Verzinsungen am Kapitalmarkt nicht völlig ausgeblendet wird.



Drucksache 15/1/12

... 34. Der Wegfall des Ausnahmetatbestandes für Geschäfte, die der Geld- oder Kapitalbeschaffung der öffentlichen Auftraggeber dienen, ist nicht nachvollziehbar. Die dem öffentlichen Auftragswesen zur Verfügung stehenden Vergabeverfahren sind nicht geeignet, auf kurzfristige Änderungen der Verhältnisse am Kapitalmarkt zu reagieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

Zur BR-Drucksache 15/12

Zur BR-Drucksache 16/12

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12


 
 
 


Drucksache 167/12

... § 4a regelt die Möglichkeit, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen von neu zu begebenden Schuldverschreibungen des Bundes aufzunehmen, um während der Laufzeit einer Anleihe durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger mit Zustimmung des Bundes Änderungen der Emissionsbedingungen zu vereinbaren. Einem überschuldeten Staat soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen Teil oder die Gesamtheit seiner ausstehenden Kapitalmarktverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern der emittierten Schuldverschreibungen zu reduzieren. Die Umschuldungsklauseln können nur in Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit über einem Jahr zu Anwendung kommen. Dabei kommt zum einen zum Ausdruck, dass bei einer kurzen Laufzeit Umschuldungsmaßnahmen keine Wirkung entfalten können und zum anderen das breite Einvernehmen unter den Eurozonenstaaten, dass alle Anleihen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in den weit gefassten Anwendungsbereich der Musterklauseln fallen sollen. Die Umschuldungsklauseln können auch die Möglichkeit zur einheitlichen Beschlussfassung für eine Mehrzahl von Anleihen vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

§ 4a
Einführung von Umschuldungsklauseln

§ 4b
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 4c
Stimmrecht

§ 4d
Berechnungsstelle; Bescheinigung

§ 4e
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 4f
Vorsitz; Beschlussfähigkeit

§ 4g
Vertretung

§ 4h
Schriftliche Abstimmung

§ 4i
Anfechtung von Beschlüssen

§ 4j
Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen

§ 4k
Bekanntmachungen

Artikel 2
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzesvorhabens

II. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfs

1. Gesetzlicher Regelungsbedarf der wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln

a Grundsätzliche Ausrichtung der Umschuldungsklauseln

b Anwendungsbeginn und Anwendungsbreite der Umschuldungsklauseln

2. Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2065: Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes


 
 
 


Drucksache 338/12

... In den vergangenen Jahren wurde vieles für die Einführung starker wirtschaftlicher Aufsichtsmechanismen getan, die zur Stützung unserer Wirtschafts- und Währungsunion benötigt werden. Politische Wirksamkeit und das Vertrauen auf den Märkten werden davon abhängen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten dieses neue System umsetzen. Auf lange Sicht bedarf es zur Vollendung unserer Wirtschafts- und Währungsunion einer vertieften Integration. Eine starke EU braucht eine stabile Währung. Von dieser profitieren sämtliche Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören. Das Vertrauen in den Euro entscheidet darüber, ob Europa zu günstigen Zinssätzen Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen und diese aus einer starken Wirtschaft heraus zurückzahlen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 558/12

... und in § 290 HGB sind nicht in der Micro-Richtlinie angelegt und können auch kapitalmarktorientierte Unternehmen betreffen, die nach § 325 Absatz 4



Drucksache 114/11

... In der SBA werden die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert, den KMU den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern, was auch die Förderung pünktlicher Zahlungen im Geschäftsverkehr beinhaltet. Aufgrund der Wirtschaftskrise verzeichneten viele KMU eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage und ihrer Kreditwürdigkeit, obwohl sie über ein tragfähiges Geschäftsmodell und einen festen Kundenstamm verfügen. Gleichzeitig zeigten die jüngsten Erhebungen der Europäischen Zentralbank (EZB) über die Kreditvergabe, dass mehrere europäische Banken die Anforderungen an Unternehmen für Kredite verschärft haben21. Es bedarf neuer Initiativen, um den Zugang der KMU zu Finanzmitteln, u.a. auch auf den Kapitalmärkten, zu verbessern und die Investitionstätigkeit durch steuerpolitische Maßnahmen anzuregen. Wegen ihrer hohen Verschuldung sind viele KMU von schwierigen Kapitalmarktbedingungen besonders hart betroffen. Die Mitgliedstaaten sollten Anreize zur Anlage von Einnahmen als Eigenkapital bereitstellen und dabei bedenken, dass unternehmerisch geführte, wachstumsstarke Unternehmen und etablierte, klassische europäische KMU unterschiedliche Bedürfnisse haben. Sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene sollten öffentliche Programme für KMU ausgeweitet werden, um bekannten Marktmängeln abzuhelfen, und gestrafft werden, um sie besser zugänglich zu machen. Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei dem Problem der Finanzierung der ersten Wachstumsphase von Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 209/3/11

... Zum Ersten bestehen erhebliche Zweifel, dass damit ein effektiver Vollzug gewährleistet werden kann. Diese Einschätzung hat der Bundesrat bereits in Zusammenhang mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz geäußert (vgl. BR-Drs. 584/10(B), Ziffer 1 Buchstabe b)). Sie wird auch von vielen Verbraucherverbänden und weiten Teilen der Finanzbranche geteilt. Für den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarkts sollten vielmehr die gleichen Bedingungen gelten wie für den Vertrieb von Wertpapieren und Anteilen an Investmentfonds. Das bedeutet eine umfassende Überwachung auch der Finanzanlagenvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese verfügt insbesondere über die notwendige fachliche Expertise und könnte zudem einen einheitlichen Vollzug über die Ländergrenzen hinweg sicherstellen. Nicht zuletzt war es auch die Intention des Bundes, mit der Gründung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 2002 eine Finanzaufsicht "aus einem Guss" zu etablieren. Der vom Bundesministerium für Finanzen im Mai 2010 vorgelegte Diskussionsentwurf für ein Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz sah entsprechend eine umfassende Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor. Dieser Ansatz wurde jedoch weder in das inzwischen verkündete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz noch in den nun vorgelegten Gesetzentwurf übernommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/3/11




Zu Artikel 5

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 822/11

... Mit Überlegungen zum Thema Risikokapital wurde bereits 1998 begonnen, als die Kommission in ihrer Mitteilung zum Risikokapital-Aktionsplan (RCAP)7 auf die Notwendigkeit hinwies, einen gut funktionierenden Risikokapitalmarkt8 zu schaffen, auf dem Wagniskapital eine zentrale Rolle zukommt. Durch Workshops, Konsultationen und Sachverständigengruppen, die sich mit den bestehenden rechtlichen, aufsichtlichen und steuerlichen Hindernisse für optimal funktionierende Risikokapitalmärkte befassten, hat die Kommission seither weitere Nachweise hierfür gesammelt.



Drucksache 101/11

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/11




3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 25a
Mitteilungspflichten beim Halten von weiteren Finanzinstrumenten und sonstigen Instrumenten

§ 34d
Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte

§ 42d
Übergangsregelung für den Einsatz von Mitarbeitern nach § 34d

§ 42e
Übergangsregelung für wesentliche Anlegerinformationen

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3
Änderung des Investmentgesetzes

§ 81a
Aussetzung nach Kündigung

§ 81b
Beschlüsse der Anleger

Artikel 4
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 5
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

§ 5a
Informationsblätter

Artikel 6
Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 214/11 (Beschluss)

... l. I S. 2542), das ebenfalls Bußgeldobergrenzen von 10 000 und 50 000 Euro für teilweise deutlich weniger intensive Gefährdungen der Umwelt vorsieht, und zum anderen hinsichtlich der durch das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) erfolgten Änderung des § 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG

5. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

15. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG

16. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG

19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

§ 28
Überwachung

22. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG

24. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG

27. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG

31. Zum Gesetzentwurf allgemein

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG

33. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

35. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG

36. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG

38. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG

39. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG

40. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG

41. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... c) In Artikel 3 sind in § 71 Absatz 2 Nummer 3 die Wörter ", auf die Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder auf die Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist," zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/1/11




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren


 
 
 


Drucksache 101/11 (Beschluss)

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)



Drucksache 733/11 (Beschluss)

... - Basel III definiert die Voraussetzung für die Anerkennung von Kapitalinstrumenten prinzipienorientiert. Die Prinzipien bilden das Kapitalinstrument der Aktie nach. Europaweit sind kleine Institute vielfach nicht als Aktiengesellschaft, sondern in sehr unterschiedlichen Rechtsformen aufgestellt. In Deutschland finden sich beispielsweise die Rechtsformen der Anstalt des öffentlichen Rechts (z.B. Förderinstitute und Sparkassen) und der Genossenschaft (genossenschaftliche Kreditinstitute). Diese Rechtsformen lassen es nicht zu, dass die Institute am Kapitalmarkt Eigenkapital durch die Emission von Aktien aufnehmen. Eine Genossenschaft ist zudem darauf festgelegt, jedem Genossen nur einen limitierten Anteil einzuräumen. Bei Sparkassen kommt als Eigenkapitalgeber regelmäßig nur der Träger in Betracht. Für Förderbanken gilt Gleiches für deren Träger, die Länder. Die Kommission verschärft hingegen die Vorschläge aus Basel III durch eine lediglich partielle Erleichterung für diese Institute. Hier sollte der Baseler Vorschlag für eine generelle entsprechende Anwendung der Kriterien bei anderen Rechtsformen umgesetzt werden.



Drucksache 101/2/11

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/2/11




Zu Artikel 2

Artikel 2
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 209/11 (Beschluss)

... anzuwenden ist, das Erfordernis der Billigung durch die BaFin (§ 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz). Es ist kein Grund ersichtlich, warum Nachträge im bisherigen so genannten grauen Kapitalmarkt, anders als Nachträge zu Prospekten nach dem Wertpapierprospektgesetz, vom Erfordernis der Billigung durch die BaFin ausgenommen werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 8 Inhaltsübersicht und § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

12. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

14. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

15. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für die Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagevermittler nicht im Sinne der Anlageberater nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und GewO durch eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ersetzt werden sollte.

16. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 25/2/11

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die nationalen und internationalen Finanzmärkte immer noch starken Unsicherheiten unterworfen sind. Die bisherigen Reformbemühungen zur Stabilisierung des nationalen und internationalen Finanzsystems müssen intensiviert werden. Dazu bedarf es effizienter öffentlicher Kontrollmechanismen für Finanzprodukte und eines wirksamen Regulierungsrahmens. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Einbeziehung des "grauen Kapitalmarkts" in die Finanzmarktregulierung. Von Bedeutung ist ferner die internationale Einführung einer Steuer auf Finanzmarkttransaktionen. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich das EU-Parlament für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen hat.



Drucksache 852/1/11

... Die Ausgabe von umgekehrten Wandelanleihen eröffnet den Instituten die Möglichkeit, sich zu günstigeren Konditionen als für Aktien Kapital am Kapitalmarkt zu verschaffen, das aufsichtsrechtlich zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung steht. Angesichts der Erfahrungen in den Stresstests sollte es den Instituten möglich sein, - auch ohne Aufforderung der BaFin oder einer Belastungssituation, wie in § 192 Absatz 3 Satz 4 AktG-E - ihr Eigenkapital kurzfristig in großem Stil aufzustocken und damit auf besondere Entwicklungen der Finanzmärkte zu reagieren. Die im Gesetzentwurf enthaltene Höchstgrenze läuft deshalb auch dem Bestreben der Aufsicht, bei den Instituten eine hohe Eigenkapitaldecke sicherzustellen, entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 192 Absatz 3 Satz 4 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 394 Satz 4 - neu - AktG

3. Zu Artikel 2a - neu - § 94 Absatz 1 und 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

4. Zu Artikel 3a - neu - § 52 Absatz 1 GmbHG

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


 
 
 


Drucksache 214/1/11

... l. I S. 2542), das ebenfalls Bußgeldobergrenzen von 10 000 und 50 000 Euro für teilweise deutlich weniger intensive Gefährdungen der Umwelt vorsieht, und zum anderen hinsichtlich der durch das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) erfolgten Änderung des § 39

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/1/11




1. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 und 2 KSpG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 KSpG

3. Zu Artikel 1 § 2 Überschrift, Absatz 6 - neu - KSpG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - KSpG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 KSpG

7. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 KSpG

8. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9 KSpG

9. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 9a - neu - KSpG

10. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 14 KSpG

11. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 17 KSpG

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 KSpG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - KSpG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6, § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1 und 2 KSpG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSpG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Satz 2 - neu - KSpG

17. Zu Artikel 1 § 5 KSpG

18. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 2 KSpG

19. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 KSpG

20. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 KSpG

21. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 KSpG

22. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 3 KSpG

23. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 Satz 6 - neu - KSpG

24. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 KSpG

25. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 4 KSpG

26. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 KSpG

27. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 KSpG

28. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 und 4 KSpG

29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 3 KSpG

30. Zu Artikel 1 § 28 Überschrift KSpG

31. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 KSpG

32. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG

33. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 KSpG

34. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 KSpG

35. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 - neu - KSpG

36. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 1 KSpG

37. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 4 - neu - KSpG

Zu Artikel 1

39. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 KSpG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

43. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 KSpG

45. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KSpG

46. Zu Artikel 1 §§ 29, 30, 31 und 32 KSpG

47. Zu Artikel 1 § 35 KSpG , Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes , Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

48. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 KSpG

49. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG

50. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 KSpG

51. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 1 KSpG

52. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nummer 1 Überschrift und Nummer 1.2 Überschrift KSpG

53. Zu Artikel 3 Anlage 1 Nummer 14 USchadG

54. Zu Artikel 8a - neu - § 75 Absatz 4 EnWG


 
 
 


Drucksache 369/11

... 1. Der Bundesrat sieht in der Währungsunion ein Schlüsselprojekt für die europäische Integration und anerkennt, dass ein stabiler europäischer Währungsraum im deutschen Interesse liegt. Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Rettungsmaßnahmen zur Stabilisierung von Euromitgliedstaaten mit (Re-)Finanzierungsproblemen am Kapitalmarkt als Ultima Ratio erforderlich sind und aktiviert werden können, wenn die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet ist. Gleichzeitig muss eine stärker koordinierte Wirtschaftspolitik forciert werden, um auch das Wachstum in den betroffenen Ländern zu unterstützen.



Drucksache 588/1/11

... Der dabei verfolgte Ansatz, Transaktionen mit Finanzinstrumenten aller Art zu erfassen, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind, und hierbei nicht nur den Handel in organisierten Märkten, wie den regulierten Märkten und den multilateralen Handelssystemen, sondern auch den außerbörslichen Handel einzubeziehen, wird hierbei als sachgerecht erachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/1/11




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 851/2/11

... ) sich grundsätzlich bewährt habe und nur an einigen Stellen der Korrektur bedürfe, um dem Anspruch gerecht zu werden, ein praktikables Verfahren zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug zur Verfügung zu stellen. Diese Einschätzung geht auf eine Studie der Frankfurt School of Finance und Management zurück, die im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstellt wurde und unter dem Titel "Kollektiver Rechtsschutz im Kapitalmarktrecht" im Frankfurt School Verlag erschienen (ISBN 978-3-940913-15-9) ist. Diese positive Beurteilung wird von der gerichtlichen Praxis überwiegend nicht geteilt.

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Drucksache 851/2/11




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... c) In Artikel 3 sind in § 71 Absatz 2 Nummer 3 die Wörter ", auf die Verwendung einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation oder auf die Unterlassung der gebotenen Aufklärung darüber, dass eine öffentliche Kapitalmarktinformation falsch oder irreführend ist," zu streichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/11 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2 KapMuG , Artikel 2 Nummer 1 § 32b Absatz 1 Nummer 2 ZPO , Artikel 3 § 71 Absatz 2 Nummer 3 GVG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 KapMuG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KapMuG

5. Zu Artikel 1 § 5 KapMuG

§ 5
Unterbrechung des Verfahrens

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 5 - neu - KapMuG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 KapMuG , Artikel 1a - neu - § 12 Absatz 2, § 27 Satz 2 - neu - KapMuG , Artikel 7 Inkrafttreten

'Artikel 1a Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 19, 23 KapMuG

9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 - neu - KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 und 2 Satz 1 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 145 Absatz 1 Satz 2, 3 ZPO

13. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 41a Absatz 4 RVG

14. Zu Artikel 6a Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren

'Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Einführung von KapitalanlegerMusterverfahren


 
 
 


Drucksache 209/1/11

... a) Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Schutz der Anleger vor Finanzprodukten des Grauen Kapitalmarktes zu verbessern, indem Pflichten aus dem regulierten Bereich künftig auch auf Vermögensanlagen ausgedehnt werden sollen und diese als Finanzinstrumente im Sinne des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG , Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

9. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

14. Zu Artikel 5 [Nummer 1 Buchstabe b und] Nummer 8 [Inhaltsübersicht und] § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

15. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 4 GewO

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 2 Nummer 6 GewO

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO

21. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 157 Absatz 2 und 3 GewO

22. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/1/11

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1aneu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 31 Absatz 3a Satz 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d Absatz 1 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, 4 - neu -, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, 2aneu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 852/11 (Beschluss)

... Die Ausgabe von umgekehrten Wandelanleihen eröffnet den Instituten die Möglichkeit, sich zu günstigeren Konditionen als für Aktien Kapital am Kapitalmarkt zu verschaffen, das aufsichtsrechtlich zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung steht. Angesichts der Erfahrungen in den Stresstests sollte es den Instituten möglich sein, - auch ohne Aufforderung der BaFin oder einer Belastungssituation, wie in § 192 Absatz 3 Satz 4 AktG-E - ihr Eigenkapital kurzfristig in großem Stil aufzustocken und damit auf besondere Entwicklungen der Finanzmärkte zu reagieren. Die im Gesetzentwurf enthaltene Höchstgrenze läuft deshalb auch dem Bestreben der Aufsicht, bei den Instituten eine hohe Eigenkapitaldecke sicherzustellen, entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 192 Absatz 3 Satz 4 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 394 Satz 4 - neu - AktG

3. Zu Artikel 2a - neu - § 94 Absatz 1 und 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 2a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

4. Zu Artikel 3a - neu - § 52 Absatz 1 GmbHG

'Artikel 3a Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung


 
 
 


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